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Rechte des Käufers bei einem Mangel

VW Eos 1F
Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 18:49

Hallo Leute,

ich habe meinen Eos seit Ende August 2006 und habe leider mehrere Mängel. Das Fahrzeug befindet sich seit einer Woche in Reparatur. Ein Mietfahrzeug wird mir selbstverständlich kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Mängel sind:

- Wassereintritt fahrerseitig- Mangelhafte Dachdichtungen

- defekte "Scheibenhalterung" in der Fahrertür

- mangelhafte Qualität des Leders des Fahrersitzes (Löcher im Leder)

Nun zur rechtlichen Lage im Falle des Vorliegens eines Mangels:

Man hat bei dem Abschluss eines Kaufvertrages und im Falle des Vorliegens eines Mangels zwei Möglichkeiten. Man hat Rechte gegen den Hersteller und Rechte gegen den Verkäufer.

Gegen den Hersteller hat man einen Anspruch aus einem Garantievertrag. Dieser läuft mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum.

Gegen den Verkäufer hat man Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 433 ff BGB). Die Gewährleistungsrechte verjähren in zwei Jahren ab Kaufdatum.

Gewährleistungsrechte sind:

- Anspruch auf Nacherfüllung

- Anspruch auf Mängelbeseitigung

- Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag

- Anspruch auf Minderung des Kaufpreises

- Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Im Falle eines Mangels kann man aber nicht sofort ein neues Auto verlangen. Vielmehr hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Das bedeutet, dass der Verkäufer nur zwei Reparaturversuche hat, dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Wenn man sein neuwertiges Fahrzeug, aufgrund eines Mangels zu seinem Verkäufer bringt und der Verkäufer den Mangel durch eine Reparatur behebt, gilt diese erste Reparatur als erster Nachbesserungsversuch des Verkäufers.

Wenn ein Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen des Verkäufers immer noch vorliegen sollte, gilt die Nachbesserung des Verkäufers als fehlgeschlagen und der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und Schadensersatz zu verlangen.

Wenn ich meinen Eos hoffentlich wieder erhalte und innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein neuer Mangel auftritt, hat mein Autohaus nur noch einen einzigen Reparaturversuch.

Falls mein Eos nach der zweiten Reparatur wieder einen Mangel haben sollte, verlange ich ein komplett neues Fahrzeug. Falls mein Autohaus dazu nicht bereit sein sollte, trete ich ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück und mache Schadensersatzansprüche geltend.

Aber Vorsicht! Wenn man nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen den Rücktritt vom KV erklärt und Schadensersatz geltend macht, kann mann nicht mehr die vertragsgemäße Leistung, also somit ein mangelfreies Auto verlangen.

Um ehrlich zu sein, ist es eine Schande, dass VW seine Kunden als Versuchskaninchen benutzt. Hauptsache das neue Modell auf Kosten der Qualität schnell auf den Markt gebracht.

Lasst euch nicht veräppeln! Besteht auf eure Rechte!

Gruß, Samstar

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15 Antworten

Hallo Samstar,

kannst Du bitte aufhören, ein und das selbe Posting in jeden einigermaßen passenden Tread zu stellen - ich finde das nervig!

Ich kann Deine Ärger verstehen - mir geht es nicht viel besser als Dir - nur: dies hier ist kein von VW unterhaltenes Board. Wir wollen uns über Stärken und Schwächen aber auch andere Dinge den EOS betreffend austauschen - nicht nur über eine Wandlung.

Ich hoffe noch, dass ich meine EOS nicht wandeln muss - ansich halte ich das Fahrzeug für gut - die Mängel mal ausgeblendet.

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 19:25

Hallo Vello,

angesichts der Vielzahl von Mangelmeldungen beim Eos halte ich es für angemessen und auch erforderlich über die rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines Mangels aufzuklären.

Ob Dich das nun nervt, interessiert vermutlich niemanden!

Ich hoffe ebenfalls, dass ich meinen Eos nicht zurück geben muss, da ich den Eos auch super finde!

Dennoch - auch mir gehste damit auf die Nerven ! Es reicht, in einem thread seinen Senf dazuzugeben...und den haben wir nun erfahren....Du hast mein volles Mitgefühl, aber übertreibe es nicht hier, sondern wende Dich an Deinen Händler! Und da Du Dich mit den Rechten ja so gut auskennst, wirste da ja auch keine Probleme haben.

Ich vestehe nicht, warum Du Dich beschwerst, "Baumhaustroll"?

Was man in einem Forum nicht lesen will, braucht man nicht anzuklicken.

Wo ist das Problem?

Es wird aber sicherlich genug EOS-Besitzer geben, die gerade zum Thema Garantie/Gewährleistung und den daraus erwachsenen Ansprüche informationen haben möchten. Und das sind bei einem Auto, das sehr viel häufiger als ein VW Golf mit Mängeln bestückt ist, sicherlich nicht wenige.

gruß

deBORA

Es geht nicht darum, was geschrieben worden ist - es geht darum dass ein und derselbe Beitrag in diversen Threats gepostet worden ist - ich finde das unschön.

am 17. Mai 2007 um 22:51

Nicht Rumreden, fakten bitte

 

wie werden die kosten für eine Wandlung berechnet?

Mit welcher prognostizierten Gesamtlaufleistung wird der Eos angegeben?

Gruß Essenszubereiter

am 18. Mai 2007 um 7:53

Re: Nicht Rumreden, fakten bitte

 

Zitat:

Original geschrieben von Essenszubereite

wie werden die kosten für eine Wandlung berechnet?

Mit welcher prognostizierten Gesamtlaufleistung wird der Eos angegeben?

Gruß Essenszubereiter

Nochmal langsam und zum mitschreiben... ES GIBT KEINE WANDLUNG!

Man kann vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer wird ein Betrag angerechnet, zu errechnen durch die Formel

Gefahrene Kilometer x Kaufpreis : Gesamtfahrleistung

Die Gesamtfahrtleistung entspricht der "Lebenserwartung" des Fahrzeuges und liegt bei 150-200 TKM. Aus dieser Formel ergibt sich ein Faktor von 0,5 - 0,67 % vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene Kilometer.

Strittig kann sein, welche Gesamtfahrtleistung angesetzt wird. Diese ist bei Diesel-PKW in der Regel höher als bei Benziner, was natürlich heute völliger Schwachsinn ist. Möglicherweise werden bei Cabrios auch grundsätzlich andere (niedrigere) Laufleistungen angesetzt. Hier würde ich in jedem Falle auf einer angemessenen Laufleistung (200.000 km) bestehen, da hierzu schon richterliche Entscheidungen vorliegen, z.b. OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Az.: 13 U 92/02 aus 2004 (Urteilsverkündung). Hier wurde sogar von einer Laufleistung von 200-300tkm ausgegangen und für die Berechnung 250TKM angesetzt. Somit ergäbe sich ein Faktor von nur 0,4 % vom Kaufpreis pro gefahrene 1000 km. Beispiel: 35.000 EUR Kaufpreis x 25.000 km gefahren.

Gebrauchsvorteil: EUR 4.900,00, welcher bei der Auszahlung des Kaufpreises in Anrechnung gebracht wird.

Beachten muss man auch die verbundenen Verträge wie z.B. Finanzierung bei VW, Versicherungsvertrag, bezahlte Garantieverlängerung etc.

Gruß,

McE

am 18. Mai 2007 um 8:12

So jetzt aber mal genau:

"Beachten muss man auch die verbundenen Verträge wie z.B. Finanzierung bei VW, Versicherungsvertrag, bezahlte Garantieverlängerung etc."

Da eine Finanzierung mit dem Fzg. abgeschlossen wurde, sollte diese im Mangelfall auch wieder zu lösen sein.

Aber zu welchen Konditionen und wie?

Muss ich die gesamte Restsumme erstatten, inkl. aller für den zu finanzierenden Zeitraum anfallenden Zinsen bezahlen??

Oder auch noch Zinsausfallgebühren gegenüber der Bank?

Dazu kommt im Falle einer Neubestellung auch der z. Zt. höhere Zinssatz.

D.h. mein neu bestellter Eos verteuert sich erheblich!

Versicherung wird gekündigt - fertig.

Mit Rückgabe des Wagens erlischt der Vers.Vertrag.

Kann ich mir anders nicht vorstellen.

Genau wie bei Verkauf eines Autos!

Bezahlte Garantieverlängerung sollte einfach zurückerstattet werden,

da keinerlei Leistung erbracht oder in anspruch genommen wurde!

Falls da jemand konkrete Aussagen und Erfahrungen hat,

immer her damit!

Tolle Aussichten für Eos Fahrer, die ohnehin schon mit einem Mangelhaftem Produkt von Werkstattbesuch zu Werkstattbesuch eilen und sich von der "Premiummarke VW" ihr sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen ließen.

So klappt das nicht, BMW Kunden abzuwerben!!!

In diesem Sinne.

am 18. Mai 2007 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Notname

Dazu kommt im Falle einer Neubestellung auch der z. Zt. höhere Zinssatz.

D.h. mein neu bestellter Eos verteuert sich erheblich!

Von der Mehrwertsteuer bei Privatkäufern ganz zu schweigen... alleine das würde bei mir ca. 1000 EUR ausmachen. Hinzu kommt noch die angekündigte Preiserhöhung. Wenn ich das alles zusammenrechne komme ich auf eine Summe von ca. 0,29 EUR pro gefahrenem Kilometer (ohne Betriebskosten und Verschleißteilen) bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag und Neukauf - und das mit einem mangelhaften Auto. Vielen Dank, VW !!

Der Witz ist, daß bei der Kilometerbrechnung der am Abgabetag erreichte Wert berücksichtigt wird, obwohl der Fehler bereits längere Zeit vorher beanstandet wurde. Mir werden aber trotzdem zusätzlich bis zur Neulieferung (wann auch immer das sein mag...) rund 500 EUR PRO MONAT für ein mangelhaftes Auto berechnet (aufgrund Gebrauchsvorteil beim Rücktritt). Summa summarum würde ich bei der Neuauslieferung etwa 7500 EUR zuzahlen müssen. Super Deal!

Einen Vorteil durch "0 km" und Baujahr beim neuen Fahrzeug habe ich nicht, denn ich muss das Teil ja trotzdem entsprechend lange fahren (eigentlich noch länger aufgrund der o.g. Kosten).

Aber wer hat auch behauptet, VW fahren wäre ein preiswertes Hobby! ;)

Gruß,

McE

Zitat:

Original geschrieben von Notname

So jetzt aber mal genau:

 

Bezahlte Garantieverlängerung sollte einfach zurückerstattet werden,

da keinerlei Leistung erbracht oder in anspruch genommen wurde!

Falls da jemand konkrete Aussagen und Erfahrungen hat,

immer her damit!

 

Also zum Thema Garantieverlängerung kann ich nur sagen:

Da mein Eos "gewandelt" wird, und ich eine Garantieverlängerung abgeschlossen habe, war das auch meine Frage, was passiert mit dieser.

Mein Autohaus meinte, sie schreiben an den VVD und ich soll ebenfalls ein Schreiben dahin schicken.

Naja, ich hab dann erstmal dort angerufen, die freundliche Dame am Telefon gab mir die Auskunft, da ich ein Neufahrzeug bestellt habe, und ich wieder die Garantieverlängerung abschließen will, brauchen wir nur, wenn ich das Neufahrzeug in Empfang nehme, einen neuen Antrag zur VVD schicken und auf diesem sollen wir vermerken, daß dieses Fahrzeug auf Grund einer Wandlung bestellt wurde und für das ersetzte Fahrzeug schon ein Versicherungsvertrag besteht, und diese bereits gezahlte Prämie nun mit dem Antrag für das Neufahrzeug verrechnet werden soll.

Wie das Ganze aber aussieht, wenn man kein Neufahrzeug bestellt, weiß ich leider nicht.

Der Händler hat beim Rücktritt vom KV auch die seinerseits aus dem Geld gezogenen Nutzungen herauszugeben, somit wird der Kaufpreis hübsch verzinst (h.M. 4%).

Es grüßt

Matthias

am 18. Mai 2007 um 19:58

Re: Rechte des Käufers bei einem Mangel

 

Zitat:

Original geschrieben von samstar

.....

Wenn man sein neuwertiges Fahrzeug, aufgrund eines Mangels zu seinem Verkäufer bringt und der Verkäufer den Mangel durch eine Reparatur behebt, gilt diese erste Reparatur als erster Nachbesserungsversuch des Verkäufers.

 

Wenn ich meinen Eos hoffentlich wieder erhalte und innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein neuer Mangel auftritt, hat mein Autohaus nur noch einen einzigen Reparaturversuch.

.....

Falls mein Eos nach der zweiten Reparatur wieder einen Mangel haben sollte, verlange ich ein komplett neues Fahrzeug. Falls mein Autohaus dazu nicht bereit sein sollte, trete ich ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück und mache Schadensersatzansprüche geltend.

 

Lasst euch nicht veräppeln! Besteht auf eure Rechte!

Gruß, Samstar

Naja, Du veräppelst da wohl die Leute !

Wenn ein dritter Mangel innerhalb der Garantiezeit auftritt, kannst Du sofort vom Kaufvertrag zurücktreten ?

Je Mangel gibt´s 2 rep.Versuche !

Zitat:

Original geschrieben von samstar

.....

Die Mängel sind:

- Wassereintritt fahrerseitig- Mangelhafte Dachdichtungen

- defekte "Scheibenhalterung" in der Fahrertür

- mangelhafte Qualität des Leders des Fahrersitzes (Löcher im Lede

Sind doch schon 3 Mängel !

Schon zurückgetreten ??

am 20. Mai 2007 um 21:01

Gerichtsurteil

 

Danke für die Infos mit dem Urteil.

Alle die hier nur Nörgeln, schreibt anderen nette Briefe!!!

Mein Freundlicher hat gefragt ob ich überhaupt in meinem Leben nochmal VW fahren wolle.

Werde trotz der vielen Reklamationen

( und der nicht gewünschten Tiere ;-) , die mit dem Silber ) den gleichen nochmal bestellen.

Wer einen der Ersten kauft muß damit rechnen das er Probleme bekommt. Wichtig ist, wie VW, Händler und man selbst damit umgeht!

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104

Der Händler hat beim Rücktritt vom KV auch die seinerseits aus dem Geld gezogenen Nutzungen herauszugeben, somit wird der Kaufpreis hübsch verzinst (h.M. 4%).

Es grüßt

Matthias

Stimmt das??

Hat mir ein Bekannter auch gesagt, aber beim Händler vor Ort und meinem Händler keine Aussage dazu, da muß ich nochmal nachhaken!!

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