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Rechte & Pflichten nach einem Unfall...?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 1. Mai 2011 um 14:12

Wie bereits schon erwähnt hatte ich heute Nacht einen Unfall mit meinem VW. Nun steht man vor einem Haufen blecht... Die Front ist hin, bis zum koti. Verzogen scheint er nicht zu sein. Nun stellt sich die Frage, was nun. Nehm ich das Geld und lasse ihn selbst reparieren (kommt eher nicht in Frage, da es sicher nicht so gut wird, wie wenn er im Auftrag einer Versicherung repariert wird/ Garantie ist auch wichtig!), oder lasse ich ihn zu ner Werke schleppen die mir die HUK nennt. Denke es wird eher darauf hinaus laufen, wegen der Garantie. Nun liegt es am Gutachter. Die HUK schickt mir einen. Da ist das erste Problem: muss ich den nehmen, oder DARF ich mir auch einen eigenen, auch von der Dekra suchen?? Was wäre am besten?

Was defekt ist: kompl Front, also Kotflügel, 1x xenon, stosstange, Motorhaube, kühler, Lüfter und alles was von dem A-Holm nach vorne geht.

Vielleicht kann man sich einfach mal unterhalten und erfahrungen austauschen.

Danke euch:)

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17 Antworten

ist es ein kaskoschaden? wenn ja, dann schickt dir deine versicherung einen gutachter. dir steht es natürlich frei, zusätzlich selbst einen zu beauftragen, die kosten musst du dann jedoch selbst tragen.

sofern du keine werkstattbindung in der kasko hast, kannst du dir die werkstatt selbst aussuchen. kannst allerdings auch eine vermittelte der versicherung nehmen. dort gibts dann meist leihwagen und innen/außenreinigung gratis dazu. eine garatie auf die ausgeführten arbeiten gibts ebenso wie in jeder anderen werkstatt. kannst auch fiktiv nach gutachten abrechnen lassen und dir ne freie werkstatt suchen oder selbst reparieren. muss letztendlich jeder für sich entscheiden, ob sich das bei dem auto noch lohnt. (alter, laufleistung etc.)

lg

Wenn du Pech hast, ist es ein Wirtschaftlicher Totalschaden. Die Warscheinlichkeit ist sehr hoch.

Ich hab letzte Woche Sonntag einen Dachs bei 120km/h getroffen. Mein Wagen hat laut Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von ca.4000€. Mein Schaden liegt bei 2900€. Und bei mir kommt nur die Stoßstange, Unterbodenfahrschutz, sowie Kühler und Klimakühler und dessen Lüfter neu.

Mein Wagen ist ein 98er TDI und hat 173tkm gelaufen.

heutzutage hat jeder die möglichkeit ein bild zu machen, stell mal eins ein von dem was du beschreibst

am 1. Mai 2011 um 14:59

Kleine Anmerkung:

Garantie muss dir keiner geben.

Gesetzlich steht dir die Sachmägelhaftung (Gewährleistung) von 2 Jahren zu, sofern du Verbraucher bist.

Siehe dazu 631 BGB ff. --> Werkvertragsrecht.

Wenn du keine Werkstattbindung hast, würde ich nur bei VW reparieren lassen. Ob die zusätzlich zur Gewährleistung noch Garantie geben, weiß ich nicht. Da der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist, wirst du Ihn nur verkaufen können, wenn VW repariert hat und du saubere Rechnungen hast.

Solltest du privat was machen, oder nen Hinterhofschrauber beauftragen, wirst du den Schaden abzüglich der MwSt. von 19% ersetzt bekommen. Gewährleistung oder geschweige denn Garantie hast du dann auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003

 

Solltest du privat was machen, oder nen Hinterhofschrauber beauftragen, wirst du den Schaden abzüglich der MwSt. von 19% ersetzt bekommen. Gewährleistung oder geschweige denn Garantie hast du dann auch nicht.

Auch der Schrauber einer Hinterhofwerkstatt muss Gewährleistung geben, wenn er die Reparatur über seine Bücher laufen lässt.

 

O.

Im unverschuldeten Schadenfall hat man ab einer Schadenshöhe von 750 Euro die freie Wahl eines Sachverständigen!

Somit kannst Du also Dir deinen eigenen Gutachter holen!

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIV 16V

Im unverschuldeten Schadenfall hat man ab einer Schadenshöhe von 750 Euro die freie Wahl eines Sachverständigen!

Somit kannst Du also Dir deinen eigenen Gutachter holen!

gilt leider nur im haftpflichtschadenfall.. hier gehts um einen wildschaden.. te hat dazu irgendwo ein thema offen.. reh. da bestimmt die versicherung den gutachter.

Ist ja doof dass das wieder extra geregelt ist!:rolleyes:

am 1. Mai 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Auch der Schrauber einer Hinterhofwerkstatt muss Gewährleistung geben, wenn er die Reparatur über seine Bücher laufen lässt.

O.

Richtig. Aber dann hätte ich geschrieben freie Werkstatt. :) Hinterhofwerkstatt = Ich kenne da einen...

unter umständen hast du sogar anspruch auf gewährleistung bei schwarzarbeit.. gibt da urteile im baurecht, sollte dann sicher ggf. auch fürs auto gelten..

am 1. Mai 2011 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von beachi

unter umständen hast du sogar anspruch auf gewährleistung bei schwarzarbeit.. gibt da urteile im baurecht, sollte dann sicher ggf. auch fürs auto gelten..

Das ist sicher auch richtig. Der TE will aber wissen, was besser für ihn ist. Sicher ist da ein Rat a la "machs schwarz und dann haste u. U. Gewährleistung" nicht sinnvoll.

Mir zeigt sich, wenn man den evtl. Wiederverkauf mit einbezieht, nur eine Lösung auf. Reparatur bei VW.

Oder eben der wirtschaftliche Totalschaden.

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 16:32

Ich habe eine HUK Select Versicherung mit werkstattbindung. Erst mal danke für eure beiträge:) es war eine Hirschkuh, ein Riesen Viech.

Also mir wurde in Berlin Reinickendorf das autozentrum Reinickendorf empfohlen. Internet Seite sehr seriös und auch viele angestellte. Ich hoffe echt, ich bekomme es noch so hin, dass es kein wirtsch. Totalschaden ist. Den der Wagen ist echt Top. Denn wenn ich ihn über die Versicherung reparieren lasße ist es später sicher einfacher, wenn ich nach paar Wochen Probleme mit habe, es zu beanstanden. Als wenn ich selber wieder hin muss und hin und her.

Ich habe bei meinen heckschäden immer mit der anderen Versicherung abgerechnet und es selber repariert. Nur dies ist nun ne Nummer zu groß. Da sind auch viele Einzelteile, kleine Schläuche und Co defekt, bekommt man auch als schraubet-Laie nicht korrekt hin.

Bilder kann ich leider nicht hochladen, da ich ein iPad habe...1. Generation..

Für mich wäre es also sinnvoll, wenn deren Gutachter den schaden gering schätzt, ich sage, ich will den reparieren lassen. Was die Werkstatt nimmt ist mir dann ja egal, die rechnen dann ja mit der Versicherung ab...??!

Jupp, musste nur die Daten von der Vers. der Werke geben, und die verrechnen das dann unter sich.

Themenstarteram 1. Mai 2011 um 19:39

Wie sieht es aber aus, wenn der Gutachter sagt, es kostet 3000 €, die Werke dann der Versicherung ne Rechnung über 4000 schickt? Als Bsp.

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