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Rechte Seite Abblendlicht und Rücklicht gleichzeitig defekt
Hallo Leute,
habe ein Problem mit meiner Beleuchtung an meinem Astra H EZ:12/2007 1,7 CDTI Kombi.
Erst fing es damit an, dass vorne rechts das Abblendlicht nicht funktionierte, noch bevor ich danach schauen konnte funktioniert jetzt plötzlich auch mein Rücklicht und Bremslicht hinten rechts auch nicht.
Allerdings funktioniert der rechte Blinker vorne und hinten ganz normal.
Nach den Sicherungen habe ich geschaut und nichts entdeckt.
Vielleicht hat von euch einer schonmal das gleiche Problem gehabt, und kann mir einen Tipp geben.
Danke für eure Hilfen im Voraus.
Gruss Lordnrw
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18 Antworten
Sind die Lampen kaputt?...Es ist schon ein sehr großer Zufall, wenn beide steuerungsbedingt Ausfallen, da diese von unterschiedlichen Steuergeräten gesteuert werden.
Problem geklärt. Wie durch geisterhand sind alle drei lampen kaputt gewesen. Glechzeitig....
Ist sowieso was komisch. Habe Heckleuchte ausgebaut, und die Lampen ausgewechselt. Soweit ok. Zündüng angemacht alle Lampen nochmals kontrolliert (Rückwärtsgang usw). Während ich Zündung anhatte, habe ich nochmal eine Lampe ausgetauscht nur zur Überprüfung ob Sie noch ganz ist. Siehe da schwups da ging nichtmal die Lampe die vorher funktioniert hatte. Dann nochmal Zündung aus. Lampen nur ausgebaut und eingebaut und Zündung wieder an, da gingen die weder.
Etwas kompliziert zu erklären. Lieg ich Richtig das es was mit dem Check Conrtole zu tun hat? Das während des Betriebes bzw. eingeschalteter Zündung auch eine neue Lampe nicht funktionieren würde?
Naja auch egal, hauptsache alle Lämpchen gehen wieder.
Ach noch eine Frage hat der Astra H hinten eine oder zwei Nebelschlussleuchten? Bei mir funktioniert nur die Linke, Rechte geht net. Im Bekanntenkreis keiner mit nem Astra H wo ich es mal testen könnte...
Gruß
Lordnrw
Zitat:
Original geschrieben von Lordnrw
Während ich Zündung anhatte, habe ich nochmal eine Lampe ausgetauscht nur zur Überprüfung ob Sie noch ganz ist. Siehe da schwups da ging nichtmal die Lampe die vorher funktioniert hatte. Dann nochmal Zündung aus. Lampen nur ausgebaut und eingebaut und Zündung wieder an, da gingen die weder.
Etwas kompliziert zu erklären. Lieg ich Richtig das es was mit dem Check Conrtole zu tun hat? Das während des Betriebes bzw. eingeschalteter Zündung auch eine neue Lampe nicht funktionieren würde?
Hi,
ja, die Check-Control schaltet die Spannungsversorgung ab wenn die Lampe durch ist (reset gibt's dann erst bei Zündung-ein).
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Lordnrw
Ach noch eine Frage hat der Astra H hinten eine oder zwei Nebelschlussleuchten? Bei mir funktioniert nur die Linke, Rechte geht net. Im Bekanntenkreis keiner mit nem Astra H wo ich es mal testen könnte...
Gruß
Lordnrw
in deutschland sind 2 nebelleuchten verboten!!!!
die eine lampe st eine reserver lampe
deswegen der name NebelschlussLEUCHTE
Alles klar, Danke Sonst wäre ich jetzt zu meinem auto und hätte die komplette elektk ausgebaut damit ich auch die 2. nebelschlussleuchte zum leuchten bekomme
Danke und allen weiterhin gute Fahrt....
Zitat:
Original geschrieben von eisilein
Zitat:
Original geschrieben von Lordnrw
Ach noch eine Frage hat der Astra H hinten eine oder zwei Nebelschlussleuchten? Bei mir funktioniert nur die Linke, Rechte geht net. Im Bekanntenkreis keiner mit nem Astra H wo ich es mal testen könnte...
Gruß
Lordnrw
in deutschland sind 2 nebelleuchten verboten!!!!
die eine lampe st eine reserver lampe
deswegen der name NebelschlussLEUCHTE
Warum sollte das verboten sein?
Es fahren doch tausende mit 2 Nebelschlussleuchten rum....
Ist das mit den zwei Lampen villeicht für den Rechts-/Linksverkehr gedacht? Je nachdem wie gefahren wird, kommt auf die eine Seite die Lampe rein?
Zitat:
Original geschrieben von loug
Ist das mit den zwei Lampen villeicht für den Rechts-/Linksverkehr gedacht? Je nachdem wie gefahren wird, kommt auf die eine Seite die Lampe rein?
genau :-)
§ 53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
ein auto ist kein mehrspuriges fahrzeug.....
2te leuchte kostet bussgeld.. baut jemand einen unfall wegen 2 nebelschlussleuchten bekommt man eine teilschuld....
so wie getunte fahrzeuge mit unterboden beleuchtung fahren... nach meinen wissen auch nicht erlaubt
noch fragen? :P
Natürlich ist ein Auto Mehrspurig?! hat doch auf jeder Seite Räder oder täusch ich mich?!
MfG
Noch nie im Schnee gefahren?
Sind dann da eine oder mehrere Spuren?
Ich lach mich weg, was hier manchmal für ein Unfug geschrieben wird.....
Aber, eisilein, vlt. haste ja ein Sondermodell "einspur"
das es so kommen wird war mir klar
das ein auto mehrsprurig ist ist mir auch klar... im gesetztestext sind damit andere fahrzeuge gemeint..
wenn jemand dann ein bußgeld kassiert brauch er sich nicht beschweren
*edit*
habe mich schlau gemacht (ich sehe meine fehler ein .. verboten ist es nicht
die frage ist...
ist es eine bauliche veränderung ? ( Eintragungspflichtig)
prüfzeichen NSL drauf ?
Zitat:
Original geschrieben von eisilein
im gesetztestext sind damit andere fahrzeuge gemeint..
Hi,
jetzt bin ich aber auch neugierig geworden, laß mal hören den Text.
Was anderes als das hier hab ich noch nie gehört.
Gruß Metalhead
habe auch was gefunden
ich ging davon aus der mehrspurige fahrzeuge fahrzeuge mit überbreite sind..
meine fehler
Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein, oder wie war das?
Also, Kabel von links nach rechts legen, anklemmen, fertig. Birne ist ja schon drin
Oder die Birne als Reserve nutzen