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Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle ... Was dient noch der Verkehrssicherheit?

Themenstarteram 27. Oktober 2013 um 18:27

Hey Leute, war wohl sehr lange nicht mehr online, jedoch gibt es wiedermal ein Thema was ich gerne mal anschneiden möchte.

Lest bitte meinen Post erst komplett durch bevor ihr sagt ich soll die Suchfunktion benutzen. Antworten zu meiner Frage zwecks der Grenzkontrollen habe ich nirgendwo gefunden

 

Wie es der Titel schon sagt soll es hier einmal um die Rechte und Pflichten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gehen (Nach aktuellem Gesetz)

 

Grund für meine Recherche ist editiert Polizeikontrolle vor 1 Woche sowie die "Grenzkontrolle an der niederländischen Grenze" vor ca. 3 Monaten.

 

Vor rund einer Woche sind sie mir editiert mich nach einigen Minuten im Dorf angehalten. editiert  Habe brav alles von "auf der Linie laufen" bis hin zum Drogentest mit mir machen lassen. 

 

Wie ich erfahren habe bin ich nur dazu verpflichtet

-Fahrzeugschein und Führerschein vorzuzeigen

-Der Polizei alle wichtigen Utensilien vorzuzeigen (Warndreieck, Verbandskasten,...)

 

Bei weiteren Fragen muss ich anscheinend rechtlich keine Angaben machen.

Alkohol- und Drogentest sowie die Durchsuchung meines Autos darf ich ja auch verneinen (zumindest solange sie keinen Beweis bringen, dass ich etwas dabei habe was ich nicht dabei haben darf)

Kann mir jemand sagen wie viel eine vom Gericht beschlossene Blutabnahme kostet? Diese ist ja dann nicht mehr "Freiwillig"

 

Werde die nächsten Wochen nach Begien, Österreich und Frankreich auf Montage fahren. Wieder per Kleintransporter. Was muss ich mir denn bei einer "Grenzkontrolle" bei der Ankunft in Deutschland gefallen lassen??? Dürfen sie mein Auto durchsuchen bzw. Zerlegen? Was muss ich ihnen Wahrheitsgetreu antworten?

 

editiert zur Versachlichung - twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2017 um 12:10

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 7. Juni 2017 um 14:02:00 Uhr:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Juni 2017 um 23:32:31 Uhr:

Echt, so verschwurbelt drückst du dich aus?

Oh, entschuldige, wenn dich die Wortwahl überfordert hat.

Aber ich sehe, du bist nicht allein. Also, meine Entschuldigung geht natürlich auch an deine zwei "Danke"-Klicker. Tut mir wirklich leid, ich möchte niemanden ärgern, der sprachlich eher "Ey Alder was geht" oder ähnliches gewohnt ist.

Ich habe im relevanten Zeitraum keine Überforderung auf der Grundlage Ihrer Wortwahl empfunden und keine über Gebühr erhöhten Anstrengungen unternehmen müssen, um Ihren Beitrag auffassen zu können, darüber hinaus keine meine Wahrnehmung einschränkenden berauschenden Substanzen zu mir genommen, sodass ich zum Behufe einer Konklusion ausrufen darf: Schwätzer!

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Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, lasse Dir Namen und Dienstnummern geben und beschwere Dich bei der zuständigen Stelle.

Alternativ kannst Du auch versuchen mit anwaltlicher Hilfe gegen die vermeintlich unzulässige Behandlung vorzugehen.

Könnte mal bitte jemand, der da kompetent ist, dem TE auf seine Frage antworten? Und zwar ohne Diskussion über (unterstelltes) etwaiges Fehlverhalten?

Ist doch eine durchaus interessante und alle VT angehende Frage: Welche Rechte und Pflichten hat der Bürger bei einer Verkehrskontrolle, insonderheit bei einer anlaßlosen? Das ist nämlich garantiert irgendwo gesetzlich geregelt.

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