1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. rechter Xenonscheinwerfer beschädigt - muss gegnerische Versicherung beide zahen

rechter Xenonscheinwerfer beschädigt - muss gegnerische Versicherung beide zahen

Themenstarteram 16. September 2012 um 18:55

Nach einem Verkehrsunfall wurde der rechte Scheinwerfer beschädigt - muss die gegnerische Versicherung beide Scheinwerfer bezahlen ?

Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig oder und sieht doch total dumm aus - es ist ja auch kein altes Fahrzeug.

BMW E92 Coupe Bj 2008

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig

warum sollte dies nicht zulässig sein? :confused:

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Seit wann sind Xenon-Scheinwerfer nur paarweise austauschbar ?

Warum sollte die Erneuerung eines defekten Xenon Scheinwerfers nicht zulässig sein ?

Und warum sieht ein 4 Jahre alter scheinwerfer neben einem neuen dumm aus ?

Ist das eine Scherzfrage zum Sonntagabend ?

Themenstarteram 16. September 2012 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71

Seit wann sind Xenon-Scheinwerfer nur paarweise austauschbar ?

Warum sollte die Erneuerung eines defekten Xenon Scheinwerfers nicht zulässig sein ?

Und warum sieht ein 4 Jahre alter scheinwerfer neben einem neuen dumm aus ?

Ist das eine Scherzfrage zum Sonntagabend ?

Hääää ich glaube es hackt !

Sie würden das also akzeptieren ?

Fahren ein auto für 20000 euro und vor dem Unfall sieht es von vorne betrachtet normal aus und nach dem Unfall wo Sie garnicht schuld dran sind - ist der eine Scheinwerfer NEU ohne steinschläge usw und der alte ist nicht so KLAR wie der neue und hat steinschläge etc...

Ob ich das akzeptieren würde ist nicht entscheidend - vielmehr was nötig ist um den Schaden zu beheben - und das der andere alte Scheinwerfer Steinschlagschäden hat ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall zurückzuführen - ganz im Gegenteil - wahrscheinlich hat der beschädigte Scheinwerfer dann auch bereits Vorschäden (Steinschlag).

Wenn die Versicherung sich ganz geschickt anstellt, zahlt diese nur einen Teil für den defekten Scheinwerfer wegen der Vorschäden.

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig

warum sollte dies nicht zulässig sein? :confused:

Würde sich in der Lichtfarbe z.B. durch den mehrjährigen Gebrauch ein deutlicher Unterschied zu einem neuen Scheinwerfer ergeben, könnte das evtl. anstehen aber nur weil der neue halt neu aussieht und der ältere nicht - nein, dafür gibt es keinen zweiten Scheinwerfer.

P.S. Dass der alte Steinschläge hatte, sollte man nicht so laut sagen, sonst gibt es gleich noch Abzug wegen Wertverbesserung des Fahrzeuges.

wen eine felge defekt ist dann gibts 4 neue? ob das schlecht aussieht spielt doch keine rolle...und wen du einen kleinwagen hast dann ist das doch auch kein problem?

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

 

Hääää ich glaube es hackt !

Sie würden das also akzeptieren ?

Fahren ein auto für 20000 euro und vor dem Unfall sieht es von vorne betrachtet normal aus und nach dem Unfall wo Sie garnicht schuld dran sind - ist der eine Scheinwerfer NEU ohne steinschläge usw und der alte ist nicht so KLAR wie der neue und hat steinschläge etc...

Vielleicht sollte die Werkstatt einen gebrauchten bei dir einbauen,dann passt es wieder ;)

Für die Steinschläge kannst du ja selber sorgen...

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71

Seit wann sind Xenon-Scheinwerfer nur paarweise austauschbar ?

Warum sollte die Erneuerung eines defekten Xenon Scheinwerfers nicht zulässig sein ?

Und warum sieht ein 4 Jahre alter scheinwerfer neben einem neuen dumm aus ?

Ist das eine Scherzfrage zum Sonntagabend ?

Hääää ich glaube es hackt !

Sie würden das also akzeptieren ?

Fahren ein auto für 20000 euro und vor dem Unfall sieht es von vorne betrachtet normal aus und nach dem Unfall wo Sie garnicht schuld dran sind - ist der eine Scheinwerfer NEU ohne steinschläge usw und der alte ist nicht so KLAR wie der neue und hat steinschläge etc...

Wirf doch ein paar Steine auf den neuen Scheinwerfer, dann sieht er gleich aus. :rolleyes:

Warum soll die Versicherung etwas bezahlen was nicht beschädigt wurde?

Nur weil du mit der Optik nicht klarkommst ist das doch nicht deren Problem... und ganz ehrlich... mein Wagen ist 5 Jahre und 9 Monate alt... wenn ich mir da jetzt ein neuen Scheinwerfer einbaue auf einer Seite fällt das nur dann auf wenn jemand weis das einer getauscht ist und direkt davor steht... und ich weis nicht wo das Problem ist...

Also manchmal frage ich mich schon...:(

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig

warum sollte dies nicht zulässig sein? :confused:

man muss hier m.E. zwischen dem Scheinwerfer (also dem Gehäuse, Linsensatz etc.) und dem Leuchtmittel (also der eigentliche Brenner) unterscheiden. Den Scheinwerfer kann man beliebig tauschen, solange es passende (wegen ABE) sind. Daher ist auch neu und alt gleichzeitig zulässig.

Bei den Brenner sieht's wieder anders aus. Da wird geraten, dass diese paarweise zu tauschen sind, sobald sie einige Zeit in Betrieb waren (so wie auch bei Halogen). Grund ist, dass auch die Brenner altern. Hier könnte also auch auf der linken Seite ein Brenner fällig werden, wenn die Unterschiede zu groß sind. Einfach abhaken wird dies aber die VS m.E. nicht.

Viele Grüße

Peter

Ist aber nicht Problem der Versicherung... schlimmstensfalls ist die Lichttemperatur anders aber dann kauft man eben einen zweiten Brenner... kann nach 4 Jahren nicht Schaden und einer ist ja quasi umsonst.

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Bei den Brenner sieht's wieder anders aus. Da wird geraten, dass diese paarweise zu tauschen sind, sobald sie einige Zeit in Betrieb waren (so wie auch bei Halogen). Grund ist, dass auch die Brenner altern. Hier könnte also auch auf der linken Seite ein Brenner fällig werden, wenn die Unterschiede zu groß sind. Einfach abhaken wird dies aber die VS m.E. nicht.

und jetzt? unterschied zu gross bedeutet schon lange nicht zulässig. hier handelt es sich nur um eine ggf optischen mangel. und wayne?

Im Leben zahlt die Versicherung einen zweiten SW "nicht"...

Die Werkstatt kann aber im "Kundenauftrag" den alten SW wieder auffrischen:

http://www.google.de/search?...

Moin,

 

oder die Versicherung sorgt dafür, dass ein gebrauchter SW (aus Unfallwagen) wie linke Seite eingesetzt wird, damit beide wieder gleich aussehen.

 

Dann kann die Vers. die Kosten senken und der TE ist zufrieden.

 

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Nach einem Verkehrsunfall wurde der rechte Scheinwerfer beschädigt - muss die gegnerische Versicherung beide Scheinwerfer bezahlen ?

Klare Antwort : Nein ,bei dem anderen Scheinwerfer ist kein Schaden entstanden deswegen muss dieser auch nicht gewechselt werden. Punkt

Zitat:

Original geschrieben von dance6767

Ein neuer und ein alter scheinwerfer ist doch nicht zulässig oder und sieht doch total dumm aus - es ist ja auch kein altes Fahrzeug.

Doch ist zulässig, das es dumm aussieht spielt für die Versicherung keine Rolle, das ist nur ein persönliches Problem.

Deine Antwort
Ähnliche Themen