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Rechtliche Einschätzung: Leasing Mister Green Model Y Wegfall Ultraschallsensoren
Guten Tag miteinander!
Ich habe im Juli 22 ein Model Y Leasing bei "Mister Green" bestellt, in Anlage der gesamte Vertrag, mehr gab es nicht, ging alles sehr schnell und problemlos. Von der Abwicklung war ich begeistert.
Jetzt kommt der Haken: Tesla verbaut in Model Y und Model 3 ja ab sofort (Oktober 22) keine Ultraschallsensoren mehr, die Funktion soll "in naher Zukunft" mit den Außenkameras ersetzt werden. Das bedeutet: Man hat nur noch eine Rückfahrkamera, sonst nichts mehr. Keine Einparkhilfe in einem Fahrzeug, dass sehr unübersichtlich ist. "Heranrufen" ist auch deaktiviert. Eine 360 Grad Kamera gibt's ja sowieso nicht für Geld und gute Worte. Wann und wie die Funktion durch Tesla softwareseitig realisiert wird, steht in den Sternen. Es kann nicht gesagt werden, ob die zukünftige Lösung gleichwertig zu dem PDC ist. Die Auslieferung meines Fahrzeuges soll im Dezember 22 erfolgen. Ich solle mich mit Tesla in Verbindung setzen, schrieb mir die Leasinggesellschaft . Das sehe ich nicht ein, da ja mein Vertragspartner nicht Tesla ist.
Kann man sagen, dass eine Änderung des Gegenstandes aufgrund des Wegfalles einer Eigenschaft, dazu führt, dass eine erneute Willenserklärung erfolgen muss? Die AGB von "Mister Green" geben diesbezüglich nichts her.
Ich hatte mehrere Optionen von mir aus angeboten: Frühere Übernahme eines Fahrzeuges mit verbauten USS. Alternativ Freistellung von der Selbstbeteiligung bei der KfZ Versicherung, oder aber Rücktritt ohne gegenseitige Vergütung.
Ich wollte nur nach eurer Meinung fragen. Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung bekommen kann
Vielen Dank!
Christian
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21 Antworten
Mit dem Unterschreiben des Leasingvertrags hast du die AGB von MisterGreen anerkannt. Du müsstest also dort nachsehen, ob dein Fall dort geregelt ist. Auf die Schnelle habe ich dazu aber keine Aussage in den AGB gefunden. Normalerweise behalten sich aber die Autohersteller in ihren Kaufverträgen entsprechende Rechte zur Änderung von technischen Details etc. vor.
Mein Bauch sagt mir, dass hier das Auto nur grob beschrieben und damit der Ausstattungsumfang vereinbart wurde, der bei Auslieferung serienmäßig vorhanden ist bzw. für den ein Aufpreis kalkuliert wurde. Dies einfach unter dem Gesichtspunkt, dass der Leasinggeber hier keine Möglichkeit hat, den Ausstattungsumfang oder irgendwelche Änderungen zu beeinflussen.
@Hemmi1953 Vielen Dank! Ich habe mir die AGB gesichert und nochmal komplett durchgelesen. Es findet sich hierzu absolut nichts dort zu dem Thema. Ich will das auch gar nicht eskalieren lassen, bin stets an einer gütlichen Einigung interessiert. Habe sowieso keine Zeit. Aber grundsätzlich gilt doch ein Vertrag mit dem Leasinggeber. Der müsste sich seinerseits auf in den AGB auf die Änderungen der technischen Details berufen? Eine Verschlechterung der Leistung bei meinem BMW 340xd (Wegfall der elektrischen Sitze, Wegfall des Harman Kardon) führte seinerzeit auch dazu, dass der Vertrag von mir storniert wurde, weil der Verkäufer sich auf keine Preisminderung einlassen wollte. Ich suche noch mal den Kontakt mit der Firma.
@PeterBH Danke. Aber müsste dann nicht genau DAS in den AGB stehen? Das der Ausstattungsumfang des Fahrzeuges bei Auslieferung zählt? Wenn das nicht definiert ist, müsste meinem Empfinden nach der Ausstattungsumfang vom 13.07.22 gelten, das war der mir bekannte Ausstattungsumfang. Andernfalls wäre eine Vertragspartei ja hilflos ausgeliefert, wenn die AGB nur löchrig genug sind.
Aber Danke nochmal für Deine Meinung.
Kommt das Model Y aus China oder aus Grünheide?
Falls ersteres könnte es schon gebaut sein, weil dort ja immer im Block für einen Markt produziert wird.
Aber was anderes, schaltet Tesla nicht durch das neue Softwareupdate alle USS ab und stellt auf die Kameras um?
It is not a Bug, it is a Feature
@M0rkai Das Fahrzeug kommt aus Grünheide, aber ich habe nach einem längeren sachlichen Telefonat mit dem Leasinggeber eine einvernehmliche Lösung gefunden: Er hat bis nächste Woche Freitag Zeit, einen anderes Model Y mit den entsprechenden Specs und mit den USS zu liefern. Eventuell nähme ich auch einen anderen Tesla, müsste dann halt auch neu verhandelt werden. Falls er das nicht schafft, wird der Vertrag zum 21.10.22, 17.00 Uhr storniert sein und zwar ohne gegenseitige Vergütung. Ich finde das sehr fair. Kann die Firma empfehlen. Danke nochmal für Eure Gedanken!
Das Problem ist hier doch Tesla mit den ganzen schwammigen Aussagen zu Ausstattung und Funktionen. Es gibt genug Kunden, die Pakete auf Grund vollmundiger Ankündigungen schon mal gekauft und bezahlt haben, und die Funktionen gibts immer noch nicht. Das läuft schon Jahre so…
Und da Tesla nicht doof ist, decken die AGBs das Vorgehen ab. Solange keiner klagt, wird sich das nicht ändern.
Und es besteht immer noch für jeden Kunden die Möglichkeit, KEINEN Tesla zu nehmen…
@civic0307 Da verhält sich Mr Green aber anständig. Ich hätte sofort aus dem Vertrag rauskommen können. Aber eigentlich will ich ja den Tesla. Aber eben mit USS, deswegen versucht der Verkäufer mir noch zu helfen. Wenn nicht, bin ich allerdings dazu bereit, darauf zu verzichten.
Die USS bringen dir doch ohnehin nichts. Tesla wird auch diese abschalten soweit ich weiß.
Versteh mich nicht falsch, ich bin auch eher technikaffin und wöllte das haben.
Aber die meisten Hersteller haben halt ein Paket mit definierten Eigenschaften und einem Preis.
Und normalerweise kannst du auf diese zugesicherten Funktionen auch bestehen. Preisliste aufheben und wenn im Winterpaket keine Sitzheizung ist, in der Beschreibung aber doch, dann kannst Du das Auto zurückgeben oder bekommst was raus. In D, gemäß Verbraucherrecht.
Tesla macht das wie geschrieben halt anders. Und wenn du die Sensoren hast, aber die SW die nicht nutzt, siehts du in die Röhre. Wenn dus überhaupt bitbekommst… Und Ende.
Zitat:
@Mirra schrieb am 15. Oktober 2022 um 20:55:25 Uhr:
Die USS bringen dir doch ohnehin nichts. Tesla wird auch diese abschalten soweit ich weiß.
Nein. Das ist nicht geplant. Quelle Webseite Tesla. Die Radarsensoren wurden deaktiviert.
@civic0307 Die Deaktivierung der Sensoren ist Stand jetzt nicht geplant. Aber selbst sie in irgendeiner Zukunft deaktiviert würden, wird dann zumindest die Tesla Vision funktionieren. Wenn ich jetzt ein Model Y nähme, hätte ich weder die USS noch die funktionierende Software. Das ist der Knackpunkt. Deswegen ist der Verkäufer auch bereit, mir freizustellen, ob ich den Wagen nehmen möchte. Aber sei’s drum: Habe mir gerade die Leasingraten der deutschen Hersteller angeschaut. Da ist man bei vergleichbaren Fahrzeugen netto deutlich über 1000€ netto. Die spinnen doch.
Guten Morgen! Ich bin es nochmal.
Es gibt leider Probleme mit dem MisterGreen Abonnement. Hier mein Erfahrungsbericht:
Mein Abonnement war auf Basis der AGB Stand Juni 2022 worden, die ich akzeptiert habe. Nach Auslieferung des Fahrzeuges im Dezember 2022 wurde mir ein deutlich höherer Betrag per Lastschriftmandat abgebucht.
Auf Nachfrage wurden mir die AGB von Oktober 2022 zugesendet, wo fixiert ist, dass bei einer Erhöhung der Zinsen eine Anpassung der Abonnementgebühren durchgeführt würde.
Diesen Passus gab es bei meinem Vertragsabschluss nicht.
Auf meine Beschwerde, dass mich diese AGB nicht betreffen und ich diese auch nicht vertraglich akzeptiert habe wurde bislang nicht reagiert und man sei “in Prüfung”
Im Januar 2023 wurden mir die Rumpfrate Dezember 2022, die Rate für Januar 2023 und die Rate für Februar 2023 abgebucht.
Habe jetzt der Firma MisterGreen mitgeteilt, dass ich auf Klärung in dieser Woche bestehe, da ich sonst das SEPA Lastschriftmandat entziehe, per Überweisung bezahle, natürlich abzüglich der Überzahlung.
Ich hoffe, dass es sich um ein Irrtum handelt und man sich gütlich einigt.
Ich bin nur gewerblicher Einzelkunde, finde es aber schwierig, wenn man so eine Geschäftsbeziehung beginnt.
Meine Frage wäre: Gibt es ähnliche Erfahrungen? Gern auch via PN, sofern hier keine Diskussion erwünscht ist.
Vielen Dank
Das ist natürlich sehr komisch. Allerdings wird aufgrund Zinserhöhung oder Preiserhöhung in der Regel die Leasingrate angepasst.
Hallo cycroft! Danke Dir. Natürlich steigen die Leasingsraten wegen der Zinsen. Aber mir wäre neu, dass das nach einem Vertragsabschluss geschieht, sofern es nicht in den AGB vereinbart ist. In dem Moment, wo ein Kunde einen Vertrag abschließt, hedgt man zeitgleich eigentlich am Finanzmarkt die Konditionen, plus einer kleinen Sicherheitsmarge. Ansonsten bräuchte man ja keine Verträge machen.