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Rechtliche Frage bzgl. Leasingvertrag

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 16:47

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage und hoffe das mir vielleicht jemand helfen kann. Zur Situation:

Nach längerer Suche nach einem neuen Auto für Oktober 2008 entschied ich mich für eine E91 320d. Das hatte auch finanzielle Gründe. Am Ende stand eine Auswahl zwischen dem BWM und dem neuen Audi A4 Avant. Am Ende war die Leasingrate ein großes Argument pro BMW.

Audi A4 Avant: 36 Monate; 20.000km p.a.; 7.000€ Anzahlung = 369€ monatl.

BMW 320d: 36 Monate; 20.000km p.a.; 7.000€ Anzahlung = 296€ monatl.

Dieser große Unterschied in der monatl. Rate resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der Audi gerade neu auf dem Markt gekommen ist und der BMW noch ein Vorfacelift ist. Also für BMW Entschieden da ich bei dem Preisunterschied sehr gut mit einem Vorfaceliftmodell leben kann. Nach einer endgültigen Probefahrt unterschrieb ich den Vertrag bei einem Kollegen des Verkäufers, da mein Verkäufer sich schon im Urlaub befand. Das Angebot und die Konditionen hatte er bekommen. So gut soweit.

Heute rief mich mein Verkäufer an und sagte mir, dass sich der Verkäufer bei dem ich den Vertrag unterschrieben habe fälschlicherweise ein verkehrten Liefertermin im Vertrag eingetragen hat. Der BMW sollte ja ein Vorfacelift werden um auch die Leasingförderung zu bekommen. Der Verkäufer hatte nun als Lieferdatum Oktober eingetragen, sodass die Produktion in den September fällt und nun automatisch ein Facelift ist. So weit ja eigentlich ganz gut dachte ich mir. Doch nun meinte der Verkäufer, dass aus diesem Grunde die alte Leasingrate nicht mehr haltbar ist und nun von 296€ für den Vorfacelift auf 309€ Facelift gestiegen ist. Das wäre das maximale, was er am Preis machen könnte, da das Facelift eigentlich noch teurer ist. Ich müsste mich nun entscheiden ob ich das Facelift für 309€ nehme oder die Bestellung storniere. So weit die Situation und nun meine Frage:

Kann er mich einfach vor diese Wahl stellen? Im Vertrag steht nichts von Vorfacelift oder ähnliches. Ich habe ja kein Fehler gemacht. Eigentlich steht doch der Vertrag, oder täusche ich mich da? Das Verpflichtungsgeschäft ist ja bindlich. Das Erfüllungsgeschäft, einen 320d Touring zu den vereinbarten Konditionen zum Liefertermin bereitzustellen für den ich den vereinbarten Preis (monatl. Rate) zahle.

Bitte helft mir!

Vielen dank bereits im Vorraus.

Gruß Jan

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11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DJ-FFM

[...]

alte Leasingrate nicht mehr haltbar ist und nun von 296€ für den Vorfacelift auf 309€ Facelift gestiegen ist. [...]

... schlag noch nen Ölwechsel raus und gut ist ....

Ansonsten bleibt dir nix anderes übrig als vom Leasingvertrag zurück zu treten.

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing

Zitat:

Original geschrieben von DJ-FFM

[...]

alte Leasingrate nicht mehr haltbar ist und nun von 296€ für den Vorfacelift auf 309€ Facelift gestiegen ist. [...]

Ansonsten bleibt dir nix anderes übrig als vom Leasingvertrag zurück zu treten.

Danke für deinen Beitrag.

Aber wieso soll ich von dem Leasingvertrag zurücktreten? Mal ganz davon abgesehen das es nur in den ersten 14 Tagen möglich ist? Der Verkäufer ist doch an den Vertrag genau so gebunden wie ich auch, oder?

am 16. Juli 2008 um 18:03

finde ich auch .... er will das du zurücktritts

sag doch .. nein .. vertrag ist vertrag und du willst das so wie bestellt

Da wir hier keine Rechtsfourm sind, wirst du allerdings keine anderen Antworten bekommen ... Da wir hier keine Rechtsanwälte sind ....

Geh zum Anwalt .. und lass es dir da Erklären ... warum er unter diesen Bedingungen DIESEN Leasingvertrag einhalten braucht.

Nur als Tipp ... DU bekommst ja auch etwas wertvolleres, als es im Vertrag steht.

Ich hab unseren Leasingvertrag gerade nicht hier aber ich meine, dass da irgendne Klausel drin war von wegen "Wenn sich zwischen Unterzeichnung des Vertrages und Lieferdatum die Preise ändern, wird die Leasingrate nach den dann aktuellen Konditionen berechnet"

Kann mich aber auch täuschen :/

am 16. Juli 2008 um 18:19

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er aufgrund von Produktionsschwierigkeiten im Herstellerwerk, Schwierigkeiten beim Transport vom Herstellerwerk zum Vertragshändler oder aufgrund der Nichteinhaltung von Zusagen seines Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, den Kaufgegenstand dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer das vom Käufer bestellte Fahrzeug seinerseits tatsächlich bestellt hat und den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Der Verkäufer wird etwaige Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.

falsches datum, der verkäufer kann dir vom lieferanten den besagten wagen nicht mehr besorgen, er muss dir nur etwaige kosten die dir hier entstanden sind rückerstatten.

da es keine gegenleistungen gegeben hat, so kann er einfach vom vertrag zurücktreten ohne rechtliche konsequenzen zu befürchten.

oder du nimmst den facelift dann bleibt der vertrag, und es wird laut "änderungen vorbehalten"(meist kleingedruckt) die monatliche belastung abgeändert.

am 16. Juli 2008 um 18:23

ich hab einen firmenwagen und der ist jetzt 3 jahre alt .. die leasingrate dieses wagen ist höher

als die für den neune fl 3er .. obwohl jetzt mehr drin ist

unterschied leasing rate .. netto ca 10 euro

Zitat:

Original geschrieben von sepplmail

Ich hab unseren Leasingvertrag gerade nicht hier aber ich meine, dass da irgendne Klausel drin war von wegen "Wenn sich zwischen Unterzeichnung des Vertrages und Lieferdatum die Preise ändern, wird die Leasingrate nach den dann aktuellen Konditionen berechnet"

Kann mich aber auch täuschen :/

.. stimmt ... das steht auch im kleingedrucktem drin ... hat sogar mein Händler mich drauf aufmerksam gemacht.

am 16. Juli 2008 um 19:52

also ehrlich

...abgesehen, dass du natürlich zurücktreten könntest - die 13 euro wär mir das facelift wert

13 euro = 0

Bzgl. Leasing keine Ahnung, bei einem "normalen" Kaufvertrag kann der Händler aber innerhalb der ersten x-Wochen (ich glaube es sind vier oder sechs, steht aber im Kleingedruckten ...) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. So bei mir im letzen Jahr geschehen: Wagen konfiguriert, mit dem Händler verhandelt, Vertrag unterschrieben und dann auf die Auftragsbestätigung mit dem Liefertermin "endlos" gewartet. Am letzten Tag der Frist bekam ich per Einschreiben einen Brief: "Vielen Dank ... leider können wir den Wagen zu den verhandelten Konditionen nicht ausliefern ...". Rechtlich hatte der Händler recht, wirtschaftlich hat er jetzt nicht nur mich als Kunden (es betraf noch ein paar weitere Verkäufe ...) definitiv verloren und ein anderer Händler ist gerne ohne Diskussion zu den gegeben Konditionen eingesprungen und hat mir mein Auto verkauft.

am 17. Juli 2008 um 8:15

Zitat:

Original geschrieben von grand cru

also ehrlich

...abgesehen, dass du natürlich zurücktreten könntest - die 13 euro wär mir das facelift wert

13 euro = 0

Eben....

Cu

Frank

 

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