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Rechtliche Frage Gewährleistung, Mängel oder Verschleiß
Hallo,
wir haben Ende letzten Jahres einen gebrauchten Discovery Sport (67000 km gelaufen, BJ 2016), gekauft und direkt nach Kauf gab es eine Meldung vom Motor. Das hat der Händler über Gewährleistung bei "seiner" Werkstatt, welche ca 80 km weit weg ist, beheben lassen.
Danach fiel uns auf, dass das Auto beim Bremsen quietscht, hier sagte der Händler, dass wäre Verschleiß und fällt grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung, ist das wirklich so?
Nun, wo es so kalt ist, fiel uns ebenfalls auf, dass die Heizung im Auto nicht richtig warm wird. Nun möchte der Händler (kein Fachhändler), dass wir wieder so weit fahren und das Auto ggf. auch ersatzlos für mehrere Tage dort lassen. Müssen wir das so hinnehmen?
Ich bedanke mich im Vorraus für sachliche Ratschläge.
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7 Antworten
Grundsätzlich ist das hier ein Autoforum und keine Rechtsberatung..
Bitte einmal hierzu Ihren Anwalt kontaktieren..
Meine Auffassung: Bremsenquietschen kann verschiedene Ursachen haben. Zum Beispiel nach Standzeit im Feuchten, und ein bisschen kann normaler Verschleiß sein. Es kann aber natürlich auch ein Defekt vorliegen, das müsste genauer geprüft werden. Wenn die Heizung defekt ist (bzw. vermutlich ja der Wärmetauscher, wenn es trotz warmen Motor nicht funktioniert), fällt das unter die Gewährleistung. Und er muss eine Lösung anbieten, die zumutbar ist. Mehrere Tage auf das Auto zu verzichten ist nicht zumutbar.
Aber wie schon mein Vorredner gesagt hat, hier gibt es keine Rechtsberatung und es ist nicht als solche zu verstehen. Ich würde es versuchen selber zu klären und bin persönlich der Auffassung, dass es rechtlich so ist wie ich oben beschrieben habe. Ansonsten geh zum Anwalt, wenn er dir keine bessere Lösung anbietet.
Zitat:
@Haltech81 schrieb am 13. Januar 2025 um 13:49:30 Uhr:
Grundsätzlich ist das hier ein Autoforum und keine Rechtsberatung..
Bitte einmal hierzu Ihren Anwalt kontaktieren..
Ist mittlerweile auch passiert
Anwalt wurde gestern vorab Tel gefragt, diese hat uns geraten, schriftlich die Behebung der Mangel einzufordern und eine Fist von 14 Tagen zu setzen. Schreiben ist gestern als Einschreiben an den Händler gegangen. Nun warten wir ab.
Mehrere Tage ohne Auto zu sein, ist auch aus Sicht der Anwältin nicht verhältnismäßig.
Ich bin gespannt
Wie lange soll denn, Deiner Meinung nach, der Händler das Auto zur Reparatur des Wärmetauschers da haben dürfen? Der Wärmetauscher beinhaltet die Demontage des Armaturenbrettes und vielleicht muss er dann ein zu bestellendes Teil erneuern...., vielleicht gibt er ja einen Ersatzwagen raus. Bremsenquietschen ist normal, kann man mittels Kärcher wegbekommen, meist zu verdreckte Bremssättel oder ähnliches. Ich würde nicht mittels Anwalt vorgehen, haben die Händler nicht so gerne, ein Gericht würde nämlich erstmal Dir als Kläger die Gutachten- und andere Kosten auferlegen. Viel Glück trotzdem.