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Rechtliche Frage PKW Kauf bei Audi
Hey Leute,
ich möchte mir ein Auto bei Audi kaufen.
Bei der Besichtigung sagte mir der Händler Sie hätten wohl das Head Up display aus der Beschreibung genommen da es nicht funktioniert und die Reparatur vor dem Kauf zu Aufwändig wäre.
Es wurde mir zugesichert das es im Rahmen der 1 Jährigen Audi Plus Garantie behoben wird.
In der Anlage des Kaufvertrages ist ein zusatzteil
:
An dem gebrauchten PKW .. IDENT Nr.
bestehen zum Zeitpunkt folgende Mängel:
Head Up Display defekt..
Unterschrift
Kann ich wenn ich dies Unterzeichne, Garantieansprüche geltend machen, oder unterzeichne ich damit lediglich das ich damit Einverstanden bin das es kaputt ist und es so hinnehme ??
Ich danke euch !
Beste Antwort im Thema
Entweder der Händler repariert es vor dem Verkauf oder er reduziert den Kaufpreis des Fahrzeuges um die Kosten der Reparatur.
Jede andere Lösung ist inakzeptabel.
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17 Antworten
Du unterschreibt, dass du den Mangel akzeptierst und da wird sich auch eine Garantiegesellschaft quer stellen, und das zu recht. Es ist dann ja kein Mangel im eigentlichen Sinn, sondern genaugenommen dann eine zugesicherte Eigenschaft. Auf den Kuhhandel würde ich mich sicher nicht einlassen.
Entweder der Händler repariert es vor dem Verkauf oder er reduziert den Kaufpreis des Fahrzeuges um die Kosten der Reparatur.
Jede andere Lösung ist inakzeptabel.
dumm wie blauäugig man manchmal ist, habe noch nichts unterschrieben
Der Händler ködert mich sicher dann mit den Winteralus, die es dazu gibt..
An sich verstehe ich es schon, sie wollen halt die kosten dafür bei Audi in Rechnung stellen, vor Verkauf müsste es ja das autohaus selber tragen, da es ein Leasing Rückläufer ist.
Würde es sinn machen darauf zu bestehen, das zudem noch folgendes dasteht:
" Dieser Mangel wird nach dem Kauf im Rahmen der 1 jährigen Audi Zusatzgarantie seitens einer Audi VErtragswerkstatt kostenfrei beseitigt".
Wenn der Händler mir keinen MIst erzählt, sollte er ja mit diesem Zusatz-Satz kein Problem haben.
Zitat:
@kinetixzz schrieb am 10. März 2016 um 20:34:52 Uhr:
dumm wie blauäugig man manchmal ist, habe noch nichts unterschrieben
Der Händler ködert mich sicher dann mit den Winteralus, die es dazu gibt..
An sich verstehe ich es schon, sie wollen halt die kosten dafür bei Audi in Rechnung stellen, vor Verkauf müsste es ja das autohaus selber tragen, da es ein Leasing Rückläufer ist.
Würde es sinn machen darauf zu bestehen, das zudem noch folgendes dasteht:
" Dieser Mangel wird nach dem Kauf im Rahmen der 1 jährigen Audi Zusatzgarantie seitens einer Audi VErtragswerkstatt kostenfrei beseitigt".
Wenn der Händler mir keinen MIst erzählt, sollte er ja mit diesem Zusatz-Satz kein Problem haben.
Ein Anruf bei der Audi Kundenbetreuung wäre vielleicht hilfreich.
Ich sehe gerade folgendes auf der ersten Seite der verbindlichen Bestellung:
Besondere Vereinbarungen:
Hiermit werden etwaige Beschaffenheitsvereinbarungen oder zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeug betreffend, in Internetangeboten,
Werbeanzeigen o.ä. ausdrücklich widerrufen. Im Rahmen der Aufbereitung können ggf. Spachtel-und Lackierarbeiten durchgeführt worden sein. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen, welcher laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen kann.
inkl. Winterkompletträder,Delle beseitigen, Reperatur Head-up Display ohne Kosten für den Kunden.
Du solltst das mit dem Verkäufer klären ob die Mängel repariert werden oder nicht.
Zu was das Autohaus bereit ist wird dir hier keiner sagen können, alles nur Vermutungen.
Na er sagt mir "nach dem Kauf wird es repariert", aber zwischen .. der verkäufer sagt und wenn es dann soweit ist "rechtlich verbindlich und ausgeführt" ... sind zwei paar schuhe ?!
Naja im Vertrag ist doch festgehalten : Dellen Beseitigung und Reparatur von head up Display ohne Kosten für den Kunden. Oder verstehe ich das falsch?
Zitat:
@kinetixzz schrieb am 10. März 2016 um 21:04:52 Uhr:
Na er sagt mir "nach dem Kauf wird es repariert", aber zwischen .. der verkäufer sagt und wenn es dann soweit ist "rechtlich verbindlich und ausgeführt" ... sind zwei paar schuhe ?!
... da muss man sich doch fragen warum nicht vor dem Verkauf repariert wird.
Gelten Garantien nicht immer nur für zukünftige Schäden?
Vermutlich läuft die einjährige Audi-Plus-Garantie gerade noch.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 10. März 2016 um 21:38:32 Uhr:
Gelten Garantien nicht immer nur für zukünftige Schäden?
Für die bereits vorhandene Schäden muss der Händler so oder so die Gewährleistung tragen. Vielleicht will es einfach nachdem Verkauf über den Hersteller abrechnen. Vielleicht will TE denn Wagen auch morgen abholen und nicht drei Wochen auf die Reparatur warten.
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 10. März 2016 um 23:05:20 Uhr:
Zitat:
@downforze84 schrieb am 10. März 2016 um 21:38:32 Uhr:
Gelten Garantien nicht immer nur für zukünftige Schäden?
Für die bereits vorhandene Schäden muss der Händler so oder so die Gewährleistung tragen. Vielleicht will es einfach nachdem Verkauf über den Hersteller abrechnen. Vielleicht will TE denn Wagen auch morgen abholen und nicht drei Wochen auf die Reparatur warten.
Eben nicht. In diesem Fall wird der Käufer ausdrücklich auf einen Defekt hingewiesenund damit ist es nach dem Kauf kein Mangel, der im Sinne der gesetzlichen Sachmangelhaftung durch den Händler zu beseitigen ist, sondern es ist eine zugesicherte Eigenschaft, die der Käufer ausdrücklich akzeptiert.
Also ich persönlich würde mich darauf nicht einlassen, entweder er repariert es vor dem Kauf oder er geht noch mit dem Preis runter, aus, fertig!
Ansonsten gibt es bestimmt auch woanders noch ähnlich schöne Töchter, äh, Audis!^^
Is ja nich so, dass die besonders rar wären hier in DE!^^