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Rechtliche Frage - Unfallschaden

BMW 3er E46
Themenstarteram 5. Mai 2004 um 9:04

Hallo

Ich hätte eine Frage..

1.Wenn ein Autohaus ein gebrauchtes Auto verkauft und sich im Nachhinein rausstellt das besagtes Auto teilweise nachlackiert wurde, habe ich dann das recht das Auto zurückzugeben wenn davon nichts im Kaufvertrag stand ?

2.Kann ich es zurückgeben wenn ein Unfallschaden vorhanden war der im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde ?

3. Was genau ist im rechtlichen Sinne ein Unfallschaden der im Kaufvertrag angegeben werden muss ? (Seitenwand B-Säule bis Heckdeckel wurden nadchlackiert, ggffls. lag ein Blechschaden in dem Bereich vor)

Thx!

mfg

Ave

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35 Antworten

Rechtsanwalt und weg mit der Karre!

Tom

Nach meinem Kentnissstand kommt es auf die Schadenshöhe an, ob der Unfallschaden anzeigepflichtig ist oder nicht. Wenn er eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, muß er nicht angegeben werden. Aber hier sind doch neuerdings einige RAs, die sollten das besser wissen. ;)

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 9:14

@Tom genau das schwebt mir grade vor ich will aber auf der sicheren Seite sein bevor ich mit dem BMW Händler rumschreie..

Zitat:

Original geschrieben von Avery

@Tom genau das schwebt mir grade vor ich will aber auf der sicheren Seite sein bevor ich mit dem BMW Händler rumschreie..

Ich würde mit dem garnicht streiten!

ich würde klar darstellen was Dir vorschwebt, und wenn er nicht kooperativ ist, Rechtsanwalt, soll der das regeln!

Tom

PS: Ich würde mal die Frage in div: Rechtsforen stellen, über Google findest die Haufenweise!

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 9:30

Hab das eben auch in dem Forum inseriert.

Hoffentlich gibt mir da jemand Auskunft.

mfg

ave

Ham´s dich etwa mit deinem geilen M3 übers Ohr gehauen?? :eek::eek:

Wenn ja,dann wär`s eine riesen Sauerei!! :mad::mad:

am 5. Mai 2004 um 9:33

Es geht aber nicht um deinen M3 oder etwa doch ????

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 9:56

doch es geht um den M3 und ich hab momentan auch keinen Bock mehr auf BMW. Die Karre war seitdem ich den hab schon in der Werkstatt wegen SMG Problemen (Lichtmaschine war defekt -> Steuergerät fehler) dann wurde die vordere Stoßstange ausgewechselt und eigentlich diese Woche auch eine neue Motorhaube, weil sie an einer Stelle gerissen war.

und jetzt das !

:mad:

ich hätte den nissan nehmen sollen...scheisse verdammte

mfg

ave

Na,da bin ich ja jetzt schon auf dass Statement deines BMW-Dealers gespannt. Denn einen Unfallschaden zu verschweigen ist ja eigentlich BETRUG!!! Und wenn die Seite und der Kofferaum lackiert wurde,kannst mal davon ausgehen, dass deine Karre irgendwo "angeeckt" wurde!!!

:mad::mad::mad:

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 10:29

ich gehe nicht davon aus das ich von meinem bmw dealer hören werde, der ruft nie zurück, zumindest nicht der verkäufer der mir das auto verkauft hat.

heute abend lass ich ein gutachten erstellen.

wenn sich herausstellt das es ein unfall war, dann geb ich das auto zurück und das wars dann mit bmw.

die frage ob ich im recht bin wenn ich mein geld zurückverlange stellt sich aber nach wie vor :(

mfg

ave

Hallo @ avery,

hatte solch ähnliche Probleme mit meinem Motorrad welches ich gebraucht von einem Vertragshändler gekauft habe. Dabei habe ich nachweisen können, dass am Tacho gedreht wurde. Da dieses, sowie ein Sturzschaden nicht im Kaufvertrag erwähnt wurden bin ich natürlch (ohne eigenen Erfolg beim Händler) zu meinem Anwalt. Der sagte dann, die Rechtslage sei eindeutig, da der Vertragshändler ein Unternehmen ist und keine Privatperson habe ich ganz klaren Rechtsanspruch, den der Händler ggf. für sich selber an den Vorbesitzer weiterreichen könne. So alles in allem durfte ich nach längerem Briefwechsel der Anwälte entscheiden: Motorrad zurück und Geld auszahlen oder Kaufpreisminderung bzw. teilweise Kaufpreiszurückerstattung.

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben :-)

MfG Daniel

am 5. Mai 2004 um 11:18

Mal ne Frage am Rande, was kann BMW dafür das dich der Händler sehr wahrscheinlich betrogen hat.

Ein Händler hat sich zu vergewissern ob ein Wagen unfallfrei ist auch wenn er ihn selbst als Unfallfrei ankauft.

Du bist ganz klar im Recht.

Meines Wissens ist schon die Tatsache das er Lackierarbeiten auf Blech verschwiegen hat ... Betrug.

Lediglich Anbauteile wie Stoßstangen müssen nicht erwähnt werden beim Verkauf wenn sie mal lackiert wurden.

Aber wenn dir einer z.B. die Seite mit einem Schlüssel zerkratzt und die Seite neu lackiert wird muss dieses auf jedenfall beim Verkauf mitgeteilt werden.

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von 325ci

Mal ne Frage am Rande, was kann BMW dafür das dich der Händler sehr wahrscheinlich betrogen hat.

BMW kann nichts dazu, diese Sache hier ist nur der Punkt aufm i.

Kann ja sein das der Händler das garnicht wusste und deshalb dachte das Auto sei total in Ordnung, nur es war nicht wirklich billig und ein Schnäppchen war es auch nicht und da erwarte ich das das Auto in Top Zustand ist und das sich der Händler davon 100% überzeugt hat bevor er ihn mir als Tadellos verkauft.

..wie heisst es in der Werbung?

-> Andere machen einen guten Eindruck, unsere Gebrauchte machen eine Gänsehaut.

in der tat...

mfg

ave

am 5. Mai 2004 um 11:50

Meintest du nicht das es nen Jahreswagen ist.

Was haste dafür hinblättern müssen?

Ich würd' zum Anwalt gehen !!!

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