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Rechtliche Frage zum Autoverkauf!

Themenstarteram 5. Juli 2003 um 7:56

Hi Leute!

Ich hab jetzt mal ne rechtliche Frage: Wenn ich meinen 3er verkaufen will und es kommt jemand, unterschreibt den Kaufvertrag und nimmt ihn dann für sagen wir 1700€ mit. Später, sagen wir so eine Woche, stellt er dann fest, dass Reparaturen im Wert von 800€ am Fahrzeug erledigt werden müssen, die ich ihm nicht gesagt hab ( ob ich es jetzt wusste oder nicht... ).

Ist es dem Käufer dann gestattet, mir den Wagen zurück auf den Hof zu stellen? Oder vielmher: Bin ich dann verpflichtet den Wagen zurück zu nehmen??

Wenn der Wagen einen Unfall hatte und ich ihn als Unfallfrei verkaufe, ist das was anderes. Dann MUSS ich den Wagen doch zurück nehmen, oder? Oder gilt diese Regelung nur bei neueren Fahrzeugen ( Vielleicht eine etwas dumme Frage jetzt? ).

Also ihr würdet mir sehr helfen, wenn ihr das wüsstet. Aber bitte keine wilden Spekulationen, sondern wirklich nur das, was ihr wisst!

Gruß, VipViper2000

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13 Antworten

Also ob neu oder weniger neu, ich denke nicht dass da unterschiede gemacht werden. Aber ich denke es ist logisch, dass man bei älteren / gebrauchten autos eher mit reparaturen zu hat als bei "relativ" neuen Wagen [natürlich gibts da auch Ausnahmen *g*].

So also der Käufer wird bestimmt fragen was am Auto an Reparaturen gemacht wurde und was noch auf ihn zukommen würde... hängt ja z.T. auch direkt mit der Kilometerzahl zusammen. Zu der Unfallsache kann ich dir nur sagen: Wenn du mir nen Wagen mit Unfall als "Unfallfrei" verkaufen würdest, dann hättest du direkt nachdem das erwiesen ist ne Anzeige wegen Betrugs im Briefkasten.

Außerdem wird der Käufer - wenn er so schlau ist - bestimmt nen Check des AUtos beim ADAC oder bei Dekra machen lassen, und dann fliegt eh auf das noch Folgekosten auf den Käufer zukommen.

Wegen der genauen juristischen Auslegung müsstest du mal deinen Rechtsanwalt fragen, in der Praxis glaube ich jedoch nicht das jemand so blauäugig ist und das Auto ohne jeglichen "Check" kauft, bzw ohne explizite Informationen über den technischen Stand des Wagens einzuholen.

am 5. Juli 2003 um 10:18

Ich hab bei meinem Golf II explizit in den Vertrag geschrieben "gekauft, wie gesehen".

Der Käufer besichtigt ja den Wagen und kann sich alles ganz genau angucken. Wenn ihm der Wagen gefällt kauft er ihn dann, und wenn was kaputt geht kann er ihn nicht zurückgeben, da er ja selber ausgiebig nach irgendwelchen Schäden suchen konnte.

Halt "gekauft, wie gesehen".

Diese Klausel wird glaub ich sogar von Gerichten anerkannt.

(Da bin ich mir aber nicht ganz sicher)

Zum Unfall: Wenn DU einen Unfall hattest, kannst DU ihn natürlich nicht mehr als unfallfrei verkaufen.

Wenn der Vorbesitzer DIR den Wagen jedoch als UNFALLFREI verkauft hat, und DU meinst, dass der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, kannst DU ihn jedoch als unfallfrei weiter verkaufen, da DU ja nicht WEISST, ob der Wagen wirklich einen Unfall hatte. DU vermutest es ja nur ! ;)

(auch nur ne These von mir und nicht festes)

Bei meinem Golf konnte eh jeder sehen, dass der Wagen einen Unfall gehabt haben musste, so pfusch-mässig wie der repariert worden war.

Nur mein Vater, der den Wagen für mich gekauft hatte, hats natürlich nicht gesehen.

Ich kam mir beim Empfang des Wagens vor, wie im Fim "Manta - der Film", wo Manni statt seinen geliebten GTI einen Manta GSI bekommt. :)

Themenstarteram 5. Juli 2003 um 13:05

Also geht mir sicher nicht darum, jemandem einen Unfallwagen unterzujubeln. Mal abgesehen, dass meiner KEIN Unfallwagen ist ( soweit ich weiss, aber dazu komme ich gleich ), will ich ich das auch gar nicht.

Zitat:

Wenn der Vorbesitzer DIR den Wagen jedoch als UNFALLFREI verkauft hat, und DU meinst, dass der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, kannst DU ihn jedoch als unfallfrei weiter verkaufen, da DU ja nicht WEISST, ob der Wagen wirklich einen Unfall hatte. DU vermutest es ja nur !

Genau so war es bei mir: Ich habe den Wagen als Unfallfrei gekauft, bin mir aber nicht sicher, ob er einen Unfall hatte. War zwar vorher auch schon in der Werkstatt und die meinten, ich solle den Wagen für das Geld kaufen ( damals 5500 DM ). Ob er jetzt einen Unfall hatte, weiss ich nicht genau. GLAUBE aber nein.

Aber darum gehts mir nicht. Der Wagen ist, so sage ich jetzt mal, definitiv unfallfrei. Es geht mir nur darum, ob jemand, der den Wagen so gekauft hat, wie er da gestanden hat und auch noch eine Probefahrt gemacht hat, mir den Wagen dann wieder nach einer Woche zurück bringen kann, wenn er feststellt, dass Reparaturen gemacht werden müssen.

Ich will niemandem einen Schrott-Golf andrehen. Ist er auch nicht. Aber ist eben Bj. 92 und braucht nun komplett neue Federn, die Hinterachsbuchse ist defekt ( sprich: Die komplette hintere Achse muss raus -> teuer ), Bremsen müssen neu. Das alles beläuft sich so auf etwa 800 € ( meint jedenfall ATU ).

Wenn ich den Wagen jetzt für 1500 € verkaufe, kann mir dann jemand rechtlich was, wenn ich ihm nicht sage, dass eine Reparatur gemacht werden müsste?

Zitat:

Halt "gekauft, wie gesehen".

Also da wäre ich mir auch nicht mehr so sicher. Vor zwei oder drei Jahren war das auf jedenfall noch so. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das immer noch so ist. In meinem Kaufvertrag war nämlich eine solche Klausel auch vorhanden. Aber ist die noch gültig? Bitte um Aufklärung.

 

Gruß, VipViper2000

am 5. Juli 2003 um 14:18

Dieser Satz gekauft wie gesehn ist nichtig...Urteil BGH

Immer als "bastlerfahrzeug" verkaufen, weils sonst 2jährige Gewährleistung...siehe neues EU Recht.....

Verkäuferfreundliche Verträge gibts beim ADAC, Käuferfreundliche auch !

am 5. Juli 2003 um 14:41

wenn dein Auto von privat an privat verkauft wurde ( scheint ja so) dann bist du für nachvollgendes auf keinen Fall haftbar - auch jetzt noch. Sicherer ist es aber auf jeden Fall, wenn du trotzdem in den Kaufvertrag reinschreibst, dass du keine Gewährleistung übernimmst wenn nicht schon vorgedruckt). Außerdem steht zur Gewährleistungspflicht eigentlich auch immer allgemein was in der Anleitung bei Kaufverträgen.

Wenn du nicht schwerwiegende Sachen verheimlicht hast ( denke mal hast du nicht) und der Käufer nicht explizit nach gewissen Sachen fragt ( du bist ja auch kein Fachmann - kannst also gar nicht alles wissen), hat dieser auf gar keinen Fall ein Recht dir den Wagen zurück zu geben.

Die anfallenden Reparaturn sind doch bestimmt auch demnächst erst fällig, d.h. du hast ihn verkehrstüchtig übergeben. ich meine damit, dass du keinen Wagen mit absoluten neuteilen verkaufst ist ja wohl klar. Verschleißteile können immer kommen. Da du wie gesagt nicht vom Fach bist ( selbst wenn, du hast ihn ja privat verkauft und da kann man das eben nicht voraussetzen), hast du keinen Überblick darüber. Nimm den Wagen auf keinen Fall zurück.

jeder Anwalt wird dir das gleiche sagen wie das, was du jetzt gelesen hast.

Hoffe ich konnte helfen.

MfG, lonytars.

Zitat:

Original geschrieben von m3ch_rip

Wenn der Vorbesitzer DIR den Wagen jedoch als UNFALLFREI verkauft hat, und DU meinst, dass der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, kannst DU ihn jedoch als unfallfrei weiter verkaufen, da DU ja nicht WEISST, ob der Wagen wirklich einen Unfall hatte. DU vermutest es ja nur ! ;)

unwissenheit schützt vor strafe nicht!

dummer spruch aber ist so! auch wenn dus nicht weisst, nicht nur nicht wissen willst sondern nicht wissen kannst, wirst du ärger bekommen wenn er mal einen unfall hatte, selbst wenn er dir verschwiegen wurde.

da muss man vorsichtig sein...

Lad' Dir doch einfach den Kaufvertragsvordruck vom ADAC runter.....

Da ist das mit dem Unfall unterteilt. Da machst Du einmal Angaben ob DU einen Unfall mit dem Wagen hattest und einmal ob der Besitzer vor Dir einen Unfall hatte.

Bin in der Ausbildung zum Steuergott :-) und habe da auch ein paar Autohändler als Mandanten. Die schreiben in ihre Kaufverträge dann auch immer "unbekannt" und ich denke, daß Du damit aus dem Schneider bist. Du trägst dann bei Dir einfach "nein" ein und bei den Vorbesitzern "unbekannt"; fertig ist der Lack!

MfG Timo!

am 5. Juli 2003 um 18:18

Mein Wagen fährt jetzt eh im Kosovo rum und bei einem 1x Jahre altem Auto erwartet eh keiner mehr das der Wagen so fährt, wie am ersten Tag.

am 5. Juli 2003 um 18:25

Der käaufer kann Dir ja anbeiten, dass ihr zusammen zur dekra-prüfstelle oder TÜV fahren könnt und das Auto checken lassen. Wenn Du zustimmst mus der "Käufer hat die Prüfgebühr bezahlen. Und du weisst dann für wieviel Du es verkaufen kannst.

Die Klausel"gekauft wie gesehen" kannste vergessen. Wahrscheinlcih wirst Du den Wagen dann auch net los. Lieber als Bastlerfahrzeug verkaufen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Themenstarteram 6. Juli 2003 um 11:08

Danke erstmal, für die vielen Antworten!

Zitat:

Wenn du nicht schwerwiegende Sachen verheimlicht hast ( denke mal hast du nicht) und der Käufer nicht explizit nach gewissen Sachen fragt ( du bist ja auch kein Fachmann - kannst also gar nicht alles wissen), hat dieser auf gar keinen Fall ein Recht dir den Wagen zurück zu geben.

Genau so ist ist es. Also es ist bei mir so, dass halt Verschleißteile wie Bremsen und Federn ausgetauscht werden müssten. Aber alles in allem kosten halt diese "Kleinteile" dann doch wieder eine nicht unerhebliche Summe. Das Fahrzeug ist vollkommen fahrtüchtig; es müssen halt nur die Bremsen gemacht werde, aber das ist ja wohl normal bei so einem Auto, oder?

@Timo245

Ich hab jetzt noch nicht geschaut, aber hast die Addi, wo ich mir den Vertrag ziehen kann?

@all

Okay, die Klausel "Wie gesehen, so gekauft" ist also nichtig. Aber wäre es sinvoll eine Klausel von wegen keine Gewährleistung einzugeben?

Gruß, VipViper2000

am 6. Juli 2003 um 11:13

hier ist der link, hab ihn einfach mal auf meinen webspace gedonnert. ist der vom adac

Themenstarteram 6. Juli 2003 um 14:26

Ich dank dir erstmal.

am 6. Juli 2003 um 16:17

wie gesagt, brauchst den Wagenauf keinen Fall zurücknehmen. Verschleißteile kommen nun mal - da hätte er eben vorher danach fragen müssen und wenn du ihm darauf nicht hättest antworten können, hätte er es entweder trotzdem nehmen müssen bzw. hätte sich vor dem kauf auf eine Werkstatt-check kümmern sollen um danach evt. noch mal mit dir über den preis zu verhandeln.

So hat er keinerlei rechtlich Grundlagen dir dan Wagen wieder auf den Hof zu stellen und das Geld zurüch zu verlangen.

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