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Rechtliche Frage zur Umweltplakette

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 20. Februar 2014 um 20:09

Hallo zusammen,

bitte dringend um Eure Hilfe.

Es ist keine technische, sondern eine rechtliche Frage. Wen´s nicht interessiert, bitte nicht weiterlesen und keine bla-bla-bla Kommentare ablegen. Ich brauche schnell KOMPETENTE Aussagen. Bitte...

Ich habe einen A6 4F 2.7TDI mit grüner Plakette an der Windschutzscheibe gekauft. Fahrzeug angemeldet, auch eine neue Plakette mit meinem Kennzeichen bekommen, nur leider das Anbringen soweit vertagt bis ich das ganz vergessen habe.

Und nun das: Bußgeldbescheid wegen dem falschen Kennzeichen auf der Plakette!

Bußgeld + Gebühren + Auslagen = 68,50€ + 1 Punkt

Frage: muss ich das hinnehmen? Oder sollte ich da Einspruch einlegen? Kann ich mich darauf berufen, dass ich es vergessen habe, und - vor allem - dass das Fahrzeug je eine grüne Plakette bekommen WÜRDE? Es ist doch offensichtlich weil dort schon eine grüne hängt. Und außerdem könnte man anhand der Baureihe von alleine darauf kommen, dass diese Autos alle "grün" sind, sowohl Benziner als auch Diesel. Dazu sollte ich als Ordnungshüter nur etwas Erfahrung und etwas Hirn im Kopf haben.

Ja, ich weiß... Ich mache mich lächerlich, wenn ich mich wirklich auf das Letztere berufe... :);)

Spaß bei Seite... Kann mir jemand helfen???

Ja, ich bemühe parellen den Onkel Google auch. Meist ist es Werbung von Anwaltkanzleien, so nach dem Motto "na klaaaar... Sie sollten unbedigt dagegen vorgehen. Rufen Sie uns doch einfach mal an!"

Manchmal auch was Nützliches wie Gerichtsbeschlüsse. Aber diese sind leider unterschiedlich ausgefallen! :(

Liebe Community, ich brauche hier keine Spekulationen, sondern wirklich Info aus der ersten Hand.

Hat jemand hier schon sowas gehabt? Habt ihr Einspruch eingelegt?? Und wie ist es ausgegangen???

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 23. Februar 2014 um 18:00

Hallo,

Du hattest anfangs geschrieben, dass Du keine "blabla-Kommentare" haben willst, sondern nur kompetente Antworten. Der einzige, der jedoch blabla und inkompetente Kommentare abgibt, bist Du! Irgendwie komme ich mir gerade wie im Kindergarten vor.

Mensch, mach was Du willst, aber wenn Du Dich noch nicht einmal an Deine gemachten Vorgaben hältst, brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob Dein Problem rechtlich in Ordnung ist oder nicht!

Gruß

Calcar

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Hallo,

 

Glaube kaum dass du eine Chance hast, schließlich ist es deine Pflicht zu schauen ob die Plakette zu deinem Fahrzeug gehört, und wenn dort ein anderes Kennzeichen drauf ist, warum sollte jemand wissen dass das Auto dieses Kennzeichen vorher hatte? Hellseher sind auch Ordnungsbeamte nicht, und du glaubst doch wohl nicht ernsthaft bzw. Kannst du doch wohl selbst nicht wissen welche Plakettenfarbe ein Fahrzeug irgendeiner Marke hat oder ??? Also was du da anstrebst ist jenseits von gut und böse sorry, dass ich es so sagen muss aber selber Schuld wenn man verpennt seine Plakette ordnungsgemäß anzubringen dazu bist du als Fahrzeugführer schließlich verantwortlich!

 

Edit: Das Befahren der Umweltzone ohne "gültige" (falsches Kennzeichen bedeutet ungültig) Plakette gilt als Verstoß, interessiert keinen dann auch nur annähernd welches Auto du hast!

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 20:53

Hi LancerIV,

danke für deine Meinung. Also... ich denke SCHON, dass man den Autos ansieht, dass sie von den letzten Generationen sind, oder? Meiner ist EZ 2006, aber schon damals war das Thema Plakette bei Audi durch. Ich als Beamter würde mich fragen, wann ich ein solches Auto zuletzt OHNE grüne Plakette gesehen habe. Und würde festestellen - nie. Plus dazu eine, die an der Scheibe schon klebt. Ja, die ist noch vom Vorbesitzer - na und??? Es ist doch ein Unterschied ob es ein Benz W124 von 1990 vor dir steht oder ein relativ frisches Modell.

Die Frage bleibt: wie sieht´s denn aus, wen ein Auto die grüne Plakette definitiv bekommen würde, hat sie aber gerade "net dabei". Ist es alles unter einen Kamm zu scheren?

Und nochmal die Bitte: kann mir jemand darüber berichten, der das wirklich selber durchgemacht hat?

Soweit ich verstehe, war das eben reine Spekulation und nur eine Meinungsäußerung von LancerIV (danke dir trotzdem)

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 20:57

Oh sorry, du bist LancerVI... nicht IV...

War keine Absicht.

Zitat:

Original geschrieben von alles_fahrer

 

 

Die Frage bleibt: wie sieht´s denn aus, wen ein Auto die grüne Plakette definitiv bekommen würde, hat sie aber gerade "net dabei". Ist es alles unter einen Kamm zu scheren?

Sorry, das ich jetzt nicht das dazu beitragen kann, was dir wichtig ist, aber diese Frage wirft bei mir die Frage auf, wozu wir dann die grüne Plakette überhaupt brauchen. Wenn man dem Baujahr entsprechend ansieht, wer welche zugeteilt bekäme, wäre sie unsinnig. Aber dann verdient der Staat nix mehr dran. Und nur das hat er doch damit eigentlich im Sinn...

Zitat:

Original geschrieben von alles_fahrer

Die Frage bleibt: wie sieht´s denn aus, wen ein Auto die grüne Plakette definitiv bekommen würde, hat sie aber gerade "net dabei". Ist es alles unter einen Kamm zu scheren?

Völlig egal, ob das Auto theoretisch eine grüne Plakette hat.

Klebt sie nicht drin, ist der Punkt fällig, ganz einfach.

Habe in keinem unserer Autos die Plaketten geklebt und habe es einmal verrafft und war mal ausnahmsweise nicht ins Parkhaus gefahren. Prompt gab's den Bescheid. So ist's halt.

Zitat:

Original geschrieben von alles_fahrer

Hallo zusammen,

bitte dringend um Eure Hilfe.

Es ist keine technische, sondern eine rechtliche Frage. Wen´s nicht interessiert, bitte nicht weiterlesen und keine bla-bla-bla Kommentare ablegen. Ich brauche schnell KOMPETENTE Aussagen. Bitte...

Ich habe einen A6 4F 2.7TDI mit grüner Plakette an der Windschutzscheibe gekauft. Fahrzeug angemeldet, auch eine neue Plakette mit meinem Kennzeichen bekommen, nur leider das Anbringen soweit vertagt bis ich das ganz vergessen habe.

Und nun das: Bußgeldbescheid wegen dem falschen Kennzeichen auf der Plakette!

Bußgeld + Gebühren + Auslagen = 68,50€ + 1 Punkt

Frage: muss ich das hinnehmen? Oder sollte ich da Einspruch einlegen? Kann ich mich darauf berufen, dass ich es vergessen habe, und - vor allem - dass das Fahrzeug je eine grüne Plakette bekommen WÜRDE? Es ist doch offensichtlich weil dort schon eine grüne hängt. Und außerdem könnte man anhand der Baureihe von alleine darauf kommen, dass diese Autos alle "grün" sind, sowohl Benziner als auch Diesel. Dazu sollte ich als Ordnungshüter nur etwas Erfahrung und etwas Hirn im Kopf haben.

Ja, ich weiß... Ich mache mich lächerlich, wenn ich mich wirklich auf das Letztere berufe... :);)

Spaß bei Seite... Kann mir jemand helfen???

Ja, ich bemühe parellen den Onkel Google auch. Meist ist es Werbung von Anwaltkanzleien, so nach dem Motto "na klaaaar... Sie sollten unbedigt dagegen vorgehen. Rufen Sie uns doch einfach mal an!"

Manchmal auch was Nützliches wie Gerichtsbeschlüsse. Aber diese sind leider unterschiedlich ausgefallen! :(

Liebe Community, ich brauche hier keine Spekulationen, sondern wirklich Info aus der ersten Hand.

Hat jemand hier schon sowas gehabt? Habt ihr Einspruch eingelegt?? Und wie ist es ausgegangen???

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Bist du in der Umweltzone angehalten worden?

Oder hat die Polizei dich einfach so angehalten und hat gemerkt, dass du eine falsche Plakete hast?

Gruß

Ein Streit könnte sich evtl. u.U. lohnen, wenn dein Auto PARKEND einen Bussgeldbescheid bekommen hat. Dann könntest du behaupten, das Auto wäre abgeschleppt worden. In einigen Gemeinden wird der ruhende Verkehr von der Plakettenpflicht ausgenommen.

Ansonsten gilt: Egal, was für ein Auto es ist und ob es die Grenzen nicht mal auf ein Promille erreicht: Die gültige Plakette muss dran, sonst kostet es die Strafe.

Der Punkt wird sowieso bald gestrichen, ärger dich über die Kosten, aber wenigstens keinen Punkt.

Ich hatte auch einen Bescheid. Allerdings hatte ich erst gar keine Plakette dran. Nach einem Telefonat, sollte ich einen Nachweis erbringen das ich die Plakette nun an der Scheibe habe und 15 Euro Verwarnung zahlen.

Viel Glück.

Wenn ich das so lese kann ich wohl froh sein das ich eine neue Scheibe drin habe und die Werkstatt eine grüne Plakete mit meinem Kennzeichen rein geklebt hat, sonst wäre bei mir auch noch die vom Vorbesitzer (mit der alten Nummer) drin.

Morgen auch

in der STVO/ STVZO steht halt drin, dass das Kennzeichen auf der Plakette dem Kennzeichen am Fahrzeug entsprechen muss ( vereinfacht ausgedrückt). Somit liegt der Fehler bei dir. Und woher soll man wissen, dass dein Fahrzeug ne grüne Plakette haben "muss", weil es ja relativ neu ist? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...du dürftest ja schliesslich auch, ohne das es von aussen ersichtlich ist, einen anderen Motor einbauen...z.b. einen 45 Jahre alten Diesel, weil du tuckern so magst...

Klar, wer macht das schon....bla bla bla...alleine das die Möglichkeit besteht macht deine Aussage hinfällig und hat nichts mit mangeldem Hirn beim Gesetzeshüter zu tun.

So ist das nunmal mit Gesetzen...befolgen...und nicht irgendwas vorraussetzen...

Und die Aussage :" wenn dein Fahrzeug stand, DANN kannste dich ja drauf berufen , dass..." ist leider auch falsch...auch dazu gibts Erläuterungen in der STVO/ STVZO die man VORHER nachlesen sollte, bevor man gefährliches Halbwissen preisgibt...

Am Ende des Tages wirste das bezahlen wie ein Mann und gut is....klingt zwar komisch, is aber so...

ich gehe das Risiko auch immer ein, wenn ich in Deutschland bin, ich hab die Plakette un den Zettel von der Dekra dabei, aber die Plakette nicht ordnungsgemäss befestigt (sehe nicht ein für ein paar Tage im Jahr mir so ein Ding an die Scheibe zu kleben, irgendwann sieht man vor Aufklebern nix mehr)

ich klebe sie mit Tesa an die Scheibe wenn ich in D bin und ansonsten liegt sie im Handschuhfach...

Phil

Zitat:

Original geschrieben von dumentia

Morgen auch

in der STVO/ STVZO steht halt drin, dass das Kennzeichen auf der Plakette dem Kennzeichen am Fahrzeug entsprechen muss ( vereinfacht ausgedrückt).[...]

Aber nur mit ganz viel Interpretation. Da mussten erst die Jungs von OLG kommen, um das raus lesen zu können. :)

Zitat:

Original geschrieben von dumentia

Und die Aussage :" wenn dein Fahrzeug stand, DANN kannste dich ja drauf berufen , dass..." ist leider auch falsch...auch dazu gibts Erläuterungen in der STVO/ STVZO die man VORHER nachlesen sollte, bevor man gefährliches Halbwissen preisgibt...

Lies bitte, was geschrieben steht:

Zitat:

Ein Streit könnte sich evtl. u.U. lohnen, wenn dein Auto PARKEND einen Bussgeldbescheid bekommen hat. Dann könntest du behaupten, das Auto wäre abgeschleppt worden.

Verstehst du es mit den Markierungen besser? Mit wie vielen Worten muss ich es denn erklären?

Außerdem habe ich geschrieben, dass es Gemeinden gibt, die den ruhenden Verkehr nicht bestrafen. Dies habe ich in den Medien gesehen. Ich habe nicht geschrieben, dass es generell so ist!

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