Rechtliche Grundlage bei versäumte Inspektion seitens Autohaus
Hi
mal eine Frage.
Ich habe mein Audi zur Inspektion gebracht (in der Stadt wo ich ihn gekauft habe), da damals dies der BC mitgeteilt hat.
Laut schlüssel war damals die Bremsflüssigkeit fällig. Dies war im Mai.
Als ich nun in mein Serviceheft geschaut hatte, war mein letzter Ölwechsel im Mai 2017 bei 51400km
jetzt habe ich 80600km runter und mein BC meinte, ich hätte noch 10000km zu fahren, bis ein Ölwechsel nötig wäre.
Da hat also jemand bei einer Inspektion bei 60.000km den BC falsch eingestellt, da bei dieser nur das Getriebeöl gewechselt wurde. Diese wurde aber in einem Autohaus vor meinem Kauf gemacht und ist am anderen Ende von Deutschland.
Laut Serviceheft habe ich auf den BC zu hören mit dem Wechselintervall, aber auf einer anderen Seite steht, maximal nach 24 Monaten.
Es wurde im Mai diesen Jahres kein Ölwechsel durchgeführt, obwohl ich mein Auto im Audi-Autohaus hatte. mehrmals sogar, da auch noch etwas auf Garantie gemacht wurde.
Ein anderes Audi-Autohaus sagte nun, damit wäre meine Neuwagengarantie hinfällig, da der Ölwechsel nicht duchgeführt wurde.
Was kann ich dafür?
Was kann ich tun?
Ich bin da gerade etwas sprachlos und weiß nicht was ich tun könnte, außer erstmal schnellstmöglich den Ölwechsel nachholen. Aber wie weiter vorgehen, hinnehmen will ich es so nicht.
Laut Audi-Autohaus soll angeblich die Anschlussgarantie dennoch möglich sein, wenn man den Service bei Audi nur macht, egal was vorher war. Aber stimmt dies? wo kann ich dies nach lasen?
Danke für eure Hilfe
Ähnliche Themen
22 Antworten
Wo man das Nachlesen kann ? Dein erst diese Frage ? Im Internet ? Auf der Seite von Audi ?
https://www.audi.de/.../...chlussgarantie-garantiebedingungen_0818.pdf
[ ***Motor-Talk: Inhalt entfernt*** ]
@NomexX
Wie stellt sich denn die Vertragswerkstatt, der dieser Fehler unterlaufen ist, zu dem Fall? Ich würde zunächst das Gespräch suchen, denn es liegt ja zunächst an der Werkstatt die Sache zu klären. Falls die Werkstatt sich nicht zugänglich zeigt würde ich dem Garantiegeber, also Audi, den Sachverhalt schildern.
Wenn hier keine Einigung zu erzielen ist, die dich vor finanziellen Schäden infolge des Versäumnisses der Werkstatt schützt, bleiben dir eigentlich nur rechtliche Schritte. Du bräuchtest im Prinzip eine schriftliche Zusage vom Garantiegeber, dass die Garantieansprüche weiterhin bestehen, oder eine Zusage von der Werkstatt, dass man für finanzielle Schäden im Falle eines Mangels im Garantiezeitraum aufkommen wird.
Allerdings wird dann unter Umständen auch die Frage zu beantworten sein, in wie fern du selbst deine Sorgfaltspflicht verletzt hast, denn normalerweise gibt es zum Service eine Checkliste oder zumindest eine Rechnung. Das darfst du jetzt bitte nicht als Vorwurf verstehen, ich will damit nur andeuten, dass man es auf einen Rechtsstreit nur anlegen sollte, wenn alle anderen Stricke reißen.
Meine Vermutung: Die Werkstatt wird das so hindeichseln, dass der Ölwechsel selbstverständlich stattgefunden hat und lediglich nicht richtig eingetragen/abgerechnet wurde. Daher würde ich erstmal davon absehen die Sache an die große Glocke zu hängen bzw. den Hersteller zu informieren.
***Mod Edit: Provokation entfernt.
MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***