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Rechtliche Hilfe BMW X5 Schaden

BMW X5 E70
Themenstarteram 30. Juni 2017 um 6:29

Hallo Leute,

ich brauche mal bitte eure Meinung, vl hatte jemand schon mal so einen Fall.

 

Ich habe mir am Montag den 19.06.2017 einen BMW X5 gekauft, gestern stieg unter der Fahrt Rauch aus der Motorhaube direkt zum Mechaniker gebracht.

Fazit: Keilriemen gerissen der hat den Wasserschlauch zerfetzt und den Schwinnungsdämpfer beschädigt. Muss jetzt alles getauscht werden Kostenpunkt ca 1000 €

Bevor ich das Auto geholt habe wurde der Service ca 5000 km zuvor gemacht und das Pickerl ca 20 min bevor ich das Auto geholt habe.

 

Ist nicht das erste was man sich anschaut bei Service und Pickerl der Keilriemen ? Verkäufer und Mechaniker stecken hier glaube ich unter einer Decke sie sind sehr gut befreundet und ich wurde hier glaube ich über den Tisch gezogen.

Lohnt es sich den Konsumentenschutz einzusetzen ?

 

Das kann es doch nicht sein das sie letzte Woche noch nicht geseehen haben das der Keilriemen evtl. poröse ist oder bereits brüchig ?

Das muss ihnen doch aufgefallen sein oder lieg ich hier jetzt falsch ?

 

Der Mechaniker war vermittler dieses Fahrzeuges er hat es uns Empfohlen uns verischert das das Auto TOP ist, meine Tante ist bei Ihm Kunde seit ca 10 Jahren deswegen auch das Vertrauen....

 

Was würde ihr an meiner Stelle tun ?

 

Gruß

Daniel

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11 Antworten

Ich nehme an Österreich?

Also der Service von vor 5000 km, wenn ich das richtig interpretiere, ist ja nun doch schon eine Weile her und ist keine Gewähr, dass nicht auf längere Zeit ein Verschleißteil den Geist aufgibt. Ich habe selbst schon neue Keilriemen ohne jede Vorwarnung reißen "sehen".

Das "Pickerl" (HU-Plakette?) bekommst Du für den Verkehrssicheren Zustand. Der Prüfer schaut nicht nach möglichen Fälligen Services bei Verschleißteilen. Ist also auch kein Garant für eine lange defektfreie Zeit nach dem Kauf.

Ich würde, wenn Ihr doch schon länger dort Kunde seid versuchen, mich mit dem Händler auf Kulanz zu einigen.

EDIT: Muss man dazu eigentlich einen zweiten Thread aufmachen? Es ist verständlich, dass du auf 180 bist und schnell umfassende Ratschläge in allen Richtungen suchst.

Aber das hätte hier doch auch mit geklärt werden können!

am 30. Juni 2017 um 8:28

Also gut, Du bist aus Österreich.

Mir ist das gleiche vor 3 Wochen auf der Autobahn passiert.

Keilriemen gerissen.

Wenn sowas passiert, erscheinen Warnungen im Kombi.

Wenn man fährt, bis ein Schlauch platzt, muss man das alles ignoriert haben.

Ich bin runter von der Autobahn und habe den Motor abkühlen lassen, dann vorsichtig weiter zur Werkstatt.

Es ist nichts geplatzt.

Aber ok, welche Gesetze herrschen bei Euch hinter den Bergen?

Gibt es auch 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwagen?

Sicher ja, weil das ja EU-Recht ist.

Stell dem Verkäufer den Wagen hin und sag, er soll das auf eigene Kosten reparieren.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 30. Juni 2017 um 10:28:19 Uhr:

Also gut, Du bist aus Österreich.

Mir ist das gleiche vor 3 Wochen auf der Autobahn passiert.

Keilriemen gerissen.

Wenn sowas passiert, erscheinen Warnungen im Kombi.

Wenn man fährt, bis ein Schlauch platzt, muss man das alles ignoriert haben.

Ich bin runter von der Autobahn und habe den Motor abkühlen lassen, dann vorsichtig weiter zur Werkstatt.

Es ist nichts geplatzt.

Aber ok, welche Gesetze herrschen bei Euch hinter den Bergen?

Gibt es auch 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwagen?

Sicher ja, weil das ja EU-Recht ist.

Stell dem Verkäufer den Wagen hin und sag, er soll das auf eigene Kosten reparieren.

Sicher nicht auf alle Teile, sondern nur auf den direkten Antriebsstrang mit den an der Krafterzeugung und -übertragung beteiligten Bauteilen! (Motorblock, Getriebe, Achsen) Nebenaggregate und Anbauteile zählen schon nicht mehr dazu!

Solch eine Parole ist sehr schnell in die Stammtischrunde geworfen.

am 30. Juni 2017 um 9:24

In der gesetzlichen Gewährleistung gibt es keinen Ausschluss.

Die gibt es auf alles!

Bei einer Laufleistung unter 20 000km gibt es keine Verschleißteile.

Wenn Du keine Ahnung hast, dann mach dich schlau.

http://www.spiegel.de/.../...haftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

am 30. Juni 2017 um 10:42

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 30. Juni 2017 um 10:37:12 Uhr:

Zitat:

Sicher nicht auf alle Teile, sondern nur auf den direkten Antriebsstrang mit den an der Krafterzeugung und -übertragung beteiligten Bauteilen! (Motorblock, Getriebe, Achsen) Nebenaggregate und Anbauteile zählen schon nicht mehr dazu!

Solch eine Parole ist sehr schnell in die Stammtischrunde geworfen.

Das ist definitiv falsch. Falls das Österreichische Recht hier nicht mehr hergibt würde ich mich auf EU-Recht zurückziehen und das zu einem Problem Deines kommerziellen Verkäufers machen.

Wenn es ein Privatverkauf war, sieht es anders aus.

Aber ganz im Ernst:

Ein X5 mit > 200000km ist nur etwas für jemand der viel Geld auf der hohen Kante hat da bei diesem Alter alle Verschleißteile jetzt geballt kommen.

Gruß

Themenstarteram 30. Juni 2017 um 11:21

Zitat:

@Akkunasenbohrer schrieb am 30. Juni 2017 um 12:42:03 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 30. Juni 2017 um 10:37:12 Uhr:

 

Das ist definitiv falsch. Falls das Österreichische Recht hier nicht mehr hergibt würde ich mich auf EU-Recht zurückziehen und das zu einem Problem Deines kommerziellen Verkäufers machen.

Wenn es ein Privatverkauf war, sieht es anders aus.

Aber ganz im Ernst:

Ein X5 mit > 200000km ist nur etwas für jemand der viel Geld auf der hohen Kante hat da bei diesem Alter alle Verschleißteile jetzt geballt kommen.

Gruß

Servus,

 

bei dem Auto wurden eigentlich alle verschleißteile gewechselt.

Bremsen Bremsscheiben klötze Querlenker Flüssigkeitetn etc...

Deshalb habe ich mir nicht erwartet das so schnell etwas passiert.

Ich kann die Rechnung auch bezahlen es ist nicht so das ich nach der Bezahlung der Rechnung kein geld für brot etc habe.

Mir geht es darum ob ich den Verkäufer jetzt rechtlich mit dem Konsumentenschutz belangen kann ?

 

lg

Daniel

Ist alles Verschleiß. Mach selber dann kostet das nur ein Drittel:D

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 30. Juni 2017 um 11:24:20 Uhr:

In der gesetzlichen Gewährleistung gibt es keinen Ausschluss.

Die gibt es auf alles!

Bei einer Laufleistung unter 20 000km gibt es keine Verschleißteile.

Wenn Du keine Ahnung hast, dann mach dich schlau.

http://www.spiegel.de/.../...haftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

Dann lies mal richtig! Er hat über 200000 auf der Uhr!

EU Recht?! Sind wir hier bei eBay, wo jeder 3. so einen Käse in seinen Disclaimer schreibt? :D

Der Händler ist an nationales Recht und an nationale Gesetze gebunden. Die EU gibt Richtlinien und Verordnungen vor, an die sich die Länder bei Ihrer Gesetzgebung orientieren müssen!

am 30. Juni 2017 um 18:51

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 30. Juni 2017 um 19:15:23 Uhr:

EU Recht?! Sind wir hier bei eBay, wo jeder 3. so einen Käse in seinen Disclaimer schreibt? :D

Der Händler ist an nationales Recht und an nationale Gesetze gebunden. Die EU gibt Richtlinien und Verordnungen vor, an die sich die Länder bei Ihrer Gesetzgebung orientieren müssen!

Genauso ist es.

Es ist anzunehmen, dass Österreich diesen kleinsten gemeinsamen Nenner in ihrer nationalen Rechtsprechnung umgesetzt hat, da ich mich nicht erinnern kann, von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelesen zu haben.

Daher können wir durchaus davon ausgehen, dass unser X5 Pilot sich bei seinem Gebrauchtwagenkauf auf die Gebrauchtwagengarantie verlassen kann. Er sollte es auf jeden Fall versuchen.

Ist denn völlig klar, dass der Motor keinen weiteren Schaden genommen hat? Kühlwassergeschichten können ganz schnell ganz furchtbar teuer werden!

Auch ein fabrikneuer Keilriemen reißt übrigens ganz schnell, wenn die Wasserpumpenwelle fest geht.. auch an sowas sollte man denken.

Gruß

Akkunasenbohrer

am 3. Juli 2017 um 8:57

Hallo!

Für den Verkäufer sollte es schon peinlch sein wenn seine guten gebrauchten Autos schon nach 2 Wochen derartige Schäden haben. Die Gesetze in Österreich sind hier auch nicht ganz geläufig. Bei uns werden bei solchen Fahrzeugendie oft Verträge mit einer Versicherung verkauft - die aber dann nur einen Anteil der Kosten übernimmt (Stichwort Neu für Alt).

Ich würde dem Verkäufer das Fahrzeug auf den Hof schieben und eine Deal aushandeln... Das er nicht alles bezahlen möchte könnte ich auch verstehen.

Grundsätzlich sehe ich die Inspektion von vor 5000km nicht als relevant an. Diese wurde nicht in deinem Namen beauftragt und niemand weiss was hier vereinbart wurde. Vielleicht hat der Mecahniker den Fehler sogar gesehen und dem Fahrzeughalten darauf aufmerksam gemacht - und der hat nichts machen lassen...

Und dann gäbe es auch noch Dinge wie z.B. Maderbiss. Wer trägt hierfür die Haftung?

Also so ganz einfach wird der Nachweis da nicht... darum Deal...

Gruß

Schabersack

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 30. Juni 2017 um 11:24:20 Uhr:

In der gesetzlichen Gewährleistung gibt es keinen Ausschluss.

Die gibt es auf alles!

Bei einer Laufleistung unter 20 000km gibt es keine Verschleißteile.

Wenn Du keine Ahnung hast, dann mach dich schlau.

http://www.spiegel.de/.../...haftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

(Nochmal der Ordnung halber: >200 000 km!)

Na dann viel Spaß auf dem Klageweg!

Hab da ähnlich durch mit einem verkokten Ansaugtrakt mit festgegangenen Stellmotoren und Drallklappen bei etwa 65000 km. Das war noch nicht nahe genug am Antriebsstrang! Da war nix mit Gebrauchtwagengarantie. Am Ende, mit genügend Theater gegenüber dem Hersteller gabs 90% auf Kulanz erstattet!

Eventuell hilft hier auch, mal das Kleingedruckte unter dem Kaufvertrag zu lesen!

(Das ist fast das Gleiche, wie der Irrglaube, "Ich habe ja ne Rechtsschutz, da kann ich klagen, wie ich lustig bin!" Wenn man sich mal die AGB durchliest und auch versteht, dann feststellt, dass diese RV viele Ausschlussklauseln enthält, benötigt man im Prinzip für mindestens 80 % der Fälle diese RV nicht!)

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