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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 11. Oktober 2015 um 12:42

Füße still halten und abwarten. ;)

Was für eine blöde Frage wieder.

Wahnsinn.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:55

Zitat:

@Andreas01110 schrieb am 11. Oktober 2015 um 14:42:26 Uhr:

Füße still halten und abwarten. ;)

Was für eine blöde Frage wieder.

Wahnsinn.

Was ist bitte daran blöde an meiner Frage?

Es ist nur verständlich dass sich Käufer nach diesem Vorfall danach erkundigen.

Zur Info: Ich pranger damit nicht die verantwortungsvollen Werksmitarbeiter in der Fertigung an ^^.

Diese tun mir am meißten leid ... und ich hoffe, dass keiner von euch den Arbeitsplatz dadurch verliert...

Natürlich kannst du klagen aber ich find das affig!

Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 15:39:28 Uhr:

Natürlich kannst du klagen aber ich find das affig!

Also ich sags mal so...

Wenn VW in der Lage ist, kostenlos meinen Golf so umzurüsten, dass er die Abgaswerte in jeder Situation erfüllt, muss ich nichts unternehmen :)

Falls aber das KBA die jetzigen Zulassungen für nichtig erklärt und dadurch der Golf höher besteuert wird,

werde ich nicht untätig bleiben und die aufgelaufenen und auflaufenden Kosten an VW leiten.

Immerhin habe ich damals für gutes Geld einen Golf gekauft, der nicht den Angaben entspricht!

Soetwas nennt man gelinde gesagt BETRUG.

Also in diesem Punkt muss ich Degro66 recht geben^^

Es ist eminent wichtig, als Endverbraucher sich Gedanken über Schadensersatz zu machen. Das gilt vor allem für die Kunden, dessen Gewährleistung von zwei Jahren abgelaufen ist. Abhängig davon, welche Lösung VW wählt, um alle EA189 Motoren um- bzw. aufzurüsten, muss man vorbereitet sein. Wenn die Einhaltung der Emmissionswerte nur erreicht werden kann, indem neue software die Leistung drosselt und/oder zu Mehrverbrauch führt, liegt ein klassischer Fall von Nicht-Einhaltung zugesicherter Eigenschaften vor (BGB). Da muss der Kunde Klage erheben. Es ist anzunehmen, daß der residuale Wert dieser Fahrzeuge deutlich niedriger sein wird als unter normalen Umständen. Auch da muss der Kunde Schadenersatz einklagen.

Im Internet gibt es jede Menge Information, wie man vorgehen muss und wie dies gesetzeskonform gemacht werden muss. Es sind bereits templates für Schadenersatzanmeldungen vorhanden; da sollte man noch ein wenig warten, bis das rechtlich wasserdicht ist. Mit Sicherheit werden sich ettliche Anwälte auf diese Thema konzentrieren.

Fazit: hören Sie bitte nicht auf Leute, die raten "nichts zu tun und abzuwarten". Man sollte sich schlau machen und möglichst bald Schadensersatzansprüche anmelden.

am 11. Oktober 2015 um 14:14

Genau immer klagen. Die Anwälte reiben sich schon die Hände. Sie werden am meisten davon profitieren.

Dann aber sagen, das einen die Mitarbeiter leid tun. Die wird es dann auch treffen.

Das passt nicht zusammen.

Aber macht ihr mal.

Viel Erfolg.

Hier läßt man sich am besten zunächst einmal von der örtlichen Verbraucherzentrale beraten, zumal dies günstiger als eine anwaltliche Beratung ist.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Oktober 2015 um 16:42:49 Uhr:

Hier läßt man sich am besten zunächst einmal von der örtlichen Verbraucherzentrale beraten, zumal dies günstiger als eine anwaltliche Beratung ist.

billiger, ja. Günstiger?

Soll ja quasi nur der Erstberatung dienen. Einen Anwalt kann und sollte man einschalten, wenn die Sache konkreter geworden ist.

Ich bezweifel das bei sowas viel rumkommen wird , wir sind hier nicht in den USA , vielleicht n Gutschein für ne kleine Inspektion ...

... beim Neuwagen geht womöglich noch was , aber bei nem 4 oder5 Jahre alten Gebrauchten viel Stress für nix.

Reich wird nur der Anwalt ... und die Chiptuner.

Die Zeche zahlt am Ende eh der Autofahrer , steigende Ersatzteilpreise (irgendwie muss VW die Verluste ja auffangen) , weniger Leistung , mehr Verbrauch und nur Ärger und Lauferei.

Ich denke, daß vielen Fahrzeugbesitzern die Schwere und das Ausmaß des Betruges, dessen Opfer sie geworden sind, überhaupt noch nicht in seiner vollen Tragweite bewußt geworden ist. Wenn man da alles aufschlüsselt, sind das Summen von mehreren tausend Euro pro Fahrzeug. Es ist ja nicht nur so, daß die Kunden für ihr Geld ein Fahrzeug erhalten haben, welches die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt; auch die steuerliche Einstufung erfolgte auf Basis von Werten, welche die Fahrzeuge garnicht einhielten.

Ich hatte mich schon gefragt, ob es ratsam wäre, eine Interessensgemeinschaft oder eine Petition zu gründen /starten. Damit könnte man an vw treten und sie dazu bewegen, zum update im Detail schriftlich Stellung zu nehmen. vor allem was wird angepasst im Vergleich zum alten Softwarestand und welche Wirkung wird erzielt.

 

Wird der Einspritzdruck erhöht und einen Monat nach dem Update sind die injektoren kaputt, hätte man eine direkte Verbindung zum update.

 

Mich würde es sehr interessieren, was ihr zu einer Petition oder ähnliches sagt. Ist es in dtl. zielführend?

 

Beste grüße

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 10:13

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Oktober 2015 um 16:42:49 Uhr:

Hier läßt man sich am besten zunächst einmal von der örtlichen Verbraucherzentrale beraten, zumal dies günstiger als eine anwaltliche Beratung ist.

Eine anwaltliche Erstberatung ist IMMER gratis !!

Moin Moin,

eine Erstberatung beim Anwalt ist nicht immer gratis, aber viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Kontakthürden zu vermeiden. Übrigens kostet die Beratung bei Verbraucherzentralen nach meiner Kenntnis immer Geld. Es kann also günstiger sein, einen Anwalt zu kontaktieren, wenn dieser natürlich auch um das Mandat werben wird. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Autofahrer Verkehrsrechtsschutz haben, sollte das aber ohnehin nicht so dramatisch sein.

Mit freundlichen Grüßen

[Inhalt wegen Verdacht auf Schleichwerbung von MOTOR-TALK entfernt]

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