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Rechtliche Schritte ??? neuer Astra-h mit Anwalt ? Hilfe

Opel Astra H
Themenstarteram 24. Februar 2006 um 20:35

Rechtliche Schritte ???

 

Hallo Opel Freunde ich habe leider nur Problehme mit meinem Astra –h bin mehr beim FHO als auf der straße .

 

Also ich fange mal was ich so hatte :

 

1 Abgasgerüche im auto beim stand unerträglich !!!!!!!!!

1.1 Reparatur angeblich wahr der Ruspartickelfilter voll wurde gereinigt . lol ??

Danach auto wieder abgeholt doch leider wahren die gerüche immer noch leicht da

2 Keine Leistung mehr unerträgliche Abgasgerüche im Innenraum wurde vom ADAC abgeschleppt !!!!!!! <

2.2 Reparatur der Krümmer ist wohl am Turbolader abgerissen oder zerberstet musste 1,5 wochen auf ein teil warten bevor ich mein auto wieder bekam.

Danach wahr mein Auto wieder 1a in Ordnung  na ja hat mal gerade 8000km auf der Haube

3 Nebelscheinwerfer wahren gerissen Links und rechst

3.3 wurde anstandslos ausgetauscht .

2wochen ruhe kein stress so nun wahren am Mittwoch wieder beide Nebelscheinwerfer gebrochen wieder ab zum FHO 

heute vor einer stunde hatte mein astra wieder keine leistung und es hat wieder nach abgasen gerochen bin sovort rechts rann gefahren und habe mein Händler via not tele angeruffen .

wurde abgeschleppt

muß mir morgen wieder anhören das der Krümmer gerissen ist !!!!!!!

 

Bitte was kann ich den tuhen welche rechte habe ich kann ich den wagen umtauschen ??? ich bin ja nur noch bei FHO mann bitte bin am ende ich habe fr dieses auto knappe 31000€ gezahlt und habe keine lust mehr .

 

Sorry muß mir mal luft machen muß morgen früh noch mal hin um mir anzuhören was dammit ist .

MUß ich meinen Anwalt mitnehmen ? oder was kann ich tuhen habe ich das recht das die mir nen neues Auto geben ?? wie schaut die Rechtslage den aus ?

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16 Antworten

Prinzipiell darf dein Händler an jedem Problem 3x nachbessern. Nach 3 Versuchen hast du ein Recht auf Rücktritt vom Laufvertrag bzw. Wandlung des Fahrzeugs. Mit solchen Forderungen wäre ich allerdings "noch" etwas vorsichtig. An deiner Stelle solltest du zu einem anderen Händler erstmal gehen und diesem deine Probleme schildern. Vielleicht bekommt er das Problem auf Anhieb in den Griff. Sollte auch dieser keinen Erfolg haben solltest du einen Anwalt mit der Sachlage vertrauen.Dieses wird dann mit dir die erforderlichen Schritte und Maßnahmen einleiten.

Oder, falls es mit dem Händler nicht klappt erstmal an Opel wenden (Reiseingenieur).

am 25. Februar 2006 um 1:28

Zitat:

Original geschrieben von t3chn0

Prinzipiell darf dein Händler an jedem Problem 3x nachbessern.

Nein. Er hat 2x die Möglichkeit den selben Fehler zu beheben (nachbessern).

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von gengolf

Zitat:

Original geschrieben von t3chn0

Prinzipiell darf dein Händler an jedem Problem 3x nachbessern.

Nein. Er hat 2x die Möglichkeit den selben Fehler zu beheben (nachbessern).

und noch eins von mir §439 BGB Satz 1 sagt: "Der Käufer kann nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache verlangen.

-heißt: nach Wahl des Käufers, also vergessen wir gleich mal wieder die 2 mal oder wie obern erwähnt dreimal nachbessern-

Aber Satz 3 im 439 sagt aber was über die Verhältnismäßigkeit aus, die dem Verkäufer zumutbar sein muß. Also doch NAcherfüllung (bei €31.000)

§440 BGB Satz 2 sagt: "Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...."

Weiterhin sagt §441 Satz 1 das Du den Kaufpreis Mindern kannst.

Ein Rücktritt unbeschadet von Schadensersatzansprüchen nach 440 sollte also klappen, zumal du ja 2 mal den selben ergeblichen MAngel hattest. Nimm den Rat von t3chnO an und versuchs erstmal bei nem anderen FOH.

Wenn Du ne Rechtschutzvers. hast (und Zeit und Nerven) kannst Du natürlich ohne Gedanken rechtliche Schritte anstrengen

Vielen Dank für Zitate aus dem BGB-Wikipedia sei Dank- Hr. Kinski... ;-)

Aber es geht hier auch um praktische Erfahrung und gängige Rechtsprechung und da kommt er um um die angesprochenen 2 Rep.-Versuche nicht herum. Danach Wandelung oder Minderung Kaufpreis oder was auch immer.

Aber wie Du auch sagtes ich würde mir einen Anwalt nehmen wenn der Händler rumzickt oder Werksatt wechseln. Das könnte auch reichen denn soll ja auch unfähige Werkstätten geben..... :-)

Grüße

Fakt ist,sollte jemand versuchen eine brief an opel oder dem betreffenden Autohaus zu senden...Lass ihn lieben von deinem Anwalt schreiben.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 11:17

Danke für die vielen antworten hbe meinen wagen gestern wiederbekommen angeblich hatte sich der ruspartickelfilter gereiningt

aber das ist doch nicht normal das aus der mothaube dann ruß raukommt oder ???

naja habe den wagen wieder leider habe ich noch immer abgaßgerüche im innenraum morgens wenn ich ihn starte und mal 3 minuten laufe lasse ..

 

Wie kann ich den zu einem anderen FHO gehen ? den alles ist doch eine garantie sache ein anderer FHO wehre doch dumm mir zu helfen obwohl ich das auto wo anders gekauft habe ?

wie mache ich des denn am besten ?

 

MFG

Elematic

*** Wie kann ich den zu einem anderen FHO gehen ? den alles ist doch eine garantie sache ein anderer FHO wehre doch dumm mir zu helfen obwohl ich das auto wo anders gekauft habe ***

im gegenteil, da wie du richtig vermutest es sich um garantie handelt, hat der foh ebenfalls keinen kostenanteil auf dem er sitzen bleibt, und einen potenten kunden vom wettbewerb abzuziehen ist immer eine willkommene sache (darauf kannst du dich verlassen) gebietsschutz beim kauf hin oder her, einen weiteren kunden der seine inspektionen letztlich bei dem foh unternimmt bei dem er "zufriedensten" war, ist pure freude des händlers für den du dich entscheidest.

also aufgehts zum nächsten...

(wobei ich die rechtliche variante immer mehr in den fokus rücken würden)

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 11:37

Hmm ok dann werde ich mich mal auf die suche machen und einen neuen FHO finden :)

mal schauen werde aber noch mal eine Brief aufsetzen und den meinen FHO zukommen lassen mal schauen was die da dann machen .

ich finde des schon echt ein witz mein auto hat nun 8600Km gelaufen und ich habe mit sicherheit schon 2000 km in einem Lei wagen gefahren das kann es doch alles nicht sein *fg

und ich will es endlich wissen warumm mein auto Morgens immer nach abgasen stinkt da muß mir doch mal einer Helfen können ich denke nicht das mein FHO so dumm sein kann und diesen fehler nicht beseitigen kann .

Zumal das doch Gesundheits schädlich ist !!!!

MFG

 

Elematic

Mal ne andere Frage. Wie fährst du eigentlich deinen Astra?

Immer nur Kurzstrecken oder auch mal mit 200 über die AB.

Die meisten Probleme mit dem RPF haben Kurzstreckenfahrer, wo sich der Filter schlecht reinigen lässt.

Trotzdem finde ich deine Ärger bisschen übertrieben. Bis auf den RPF und das Glas der Nebelscheinwerfer scheint doch alles zu funktionieren.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Scim

Mal ne andere Frage. Wie fährst du eigentlich deinen Astra?

Immer nur Kurzstrecken oder auch mal mit 200 über die AB.

Die meisten Probleme mit dem RPF haben Kurzstreckenfahrer, wo sich der Filter schlecht reinigen lässt.

Trotzdem finde ich deine Ärger bisschen übertrieben. Bis auf den RPF und das Glas der Nebelscheinwerfer scheint doch alles zu funktionieren.

ich fahre jeden morgen 50km zu arbeit also gute 120km am tag da ich abens auch mal nen bissel ...... :) und ja auch wen ihr mich nun erschlagt ich fahre auch mal tempo 200 auf Landstraße .

und nein sind keine autobahn km dabei

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Scim

Trotzdem finde ich deine Ärger bisschen übertrieben. Bis auf den RPF und das Glas der Nebelscheinwerfer scheint doch alles zu funktionieren.

du findest des Übertrieben ??? mit den Nebelscheinwerfern des ist mir auch total latte

aber ich möchte dein gesicht sehen wen du morgens in deinem Auto abgaßgerüche richen must und du deswegen schon 2 mal beim FOH wahrst !!!!!

Mal grundsätzlich : ALLES genau notieren und alle Belege

sammeln. Für den "Fall des Falles" musst Du alles belegen

können, und zwar nicht aus der Erinnerung.

 

Wenn Du wandeln willst, vorher VIEEEEEEEEEEEELE Infos einholen

und VIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEL im Internet darüber lesen.

Geh mal davon aus, das die Händler über dieses Thema

nicht wirklich viel wissen. Also muss man sich einen Wissensvorteil

erarbeiten.

 

Ich habe erfolgreich einen Touran gewandelt - war ein bisschen

mühsam, aber recht erfolgreich. Ohne Anwalt.

 

Gruss Börnie

 

.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von BHP

Mal grundsätzlich : ALLES genau notieren und alle Belege

sammeln. Für den "Fall des Falles" musst Du alles belegen

können, und zwar nicht aus der Erinnerung.

 

Wenn Du wandeln willst, vorher VIEEEEEEEEEEEELE Infos einholen

und VIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEL im Internet darüber lesen.

Geh mal davon aus, das die Händler über dieses Thema

nicht wirklich viel wissen. Also muss man sich einen Wissensvorteil

erarbeiten.

 

Ich habe erfolgreich einen Touran gewandelt - war ein bisschen

mühsam, aber recht erfolgreich. Ohne Anwalt.

 

Gruss Börnie

.

Hallo danke für deine Antwort aber was soll ich da sammeln ?

habe nie irgendwas bekommen

wurde immer aufgenommen muste was unterschreiben und dan habe ich nen auto bekommen muste fahren und dan 2 oder 4 tage spter konnte ich meinen Wagen wieder abholen und habe nie was bekommen :-(

 

MFG

Elematic

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