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Rechtliche Seite bei Garantie,Kulanz und Reperatur

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 24. September 2011 um 5:55

Hallo Freunde

Mich drückt der Schuh an folgender Stelle.Vor drei Wochen hat mein Schiebedach sich nicht mehr ganz schliessen lassen(siehe auch Thread Reperaturen,ist das noch normal).Am schiebedach ist das Zugseil defekt.Kosten um die hundert €.Angeblich solo nicht lieferbar. Angebot Opel,komplett neues Schiebedach.Kosten komplett mit Einbau um die3500€.Abzüglich 70%Kulanz.Bleiben bei mir noch über 1000€.Anfangs guter Kompromiss.Beim zweiten hinschauen aber ein fauler.Will ich ein Glas Milch,krieg ich nicht gleich ne ganze Kuh.Ein Schiebedach besteht aus vielen Komponenten.Rechne ich Zugseil und Lohn zusammen bleibe ich unter 500 €.Verliere ich den Ölmessstab kauf ich nicht gleich den ganzen Motor!.Pfeif auf Kulanz wenn es dreifach teuer wird.Meine Sicht ist,ich zahl das was kaputt ist.Sehen die Juristen unter uns das genau so???

Beste Antwort im Thema
am 24. September 2011 um 6:25

Derartige Ersatzteilpolitik ist leider seit vielen Jahren üblich, nicht nur bei Opel.

Du kannst natürlich Klage einreichen aber Erfolg wirst Du nur dann damit haben, wenn Du nachweisen kannst, dass die entsprechende Komponente auch einzeln lieferbar ist.

 

Was natürlich komisch ist, dass sie schon den Einzelpreis nur für das Zugseil nennen können.

 

Ich würde einfach auch nochmal bei anderen Werkstätten nachfragen.

 

Ein Arbeitskollege hatte kürzlich ähnlichen Spass mit seinem alten BMW, war dann bei BMW mit runden 700 euro (ohne Kulanz) dabei, nur mal so als Hausnummer, das war auch eine fummelige Aktion , bei der das ganze Dach auseinandergenommen wurde. 

 

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am 24. September 2011 um 6:25

Derartige Ersatzteilpolitik ist leider seit vielen Jahren üblich, nicht nur bei Opel.

Du kannst natürlich Klage einreichen aber Erfolg wirst Du nur dann damit haben, wenn Du nachweisen kannst, dass die entsprechende Komponente auch einzeln lieferbar ist.

 

Was natürlich komisch ist, dass sie schon den Einzelpreis nur für das Zugseil nennen können.

 

Ich würde einfach auch nochmal bei anderen Werkstätten nachfragen.

 

Ein Arbeitskollege hatte kürzlich ähnlichen Spass mit seinem alten BMW, war dann bei BMW mit runden 700 euro (ohne Kulanz) dabei, nur mal so als Hausnummer, das war auch eine fummelige Aktion , bei der das ganze Dach auseinandergenommen wurde. 

 

Kulanz ist ein entgegenkommen seitens des Herstellers an den Kunden, also eine reine Freiwilligkeit an dich, eine rechtliche Handhabe hast du nicht.

Wie letztlich die Ersatzteilpolitik der Hersteller aussieht, dürfte sich doch auch mittlerweile rumgesprochen haben, oder etwa nicht ?

Zahl den T€ und gut ist.

Garantie = Garantiebedingungen die der Hersteller aufgestellt hat, also wenn noch welche besteht, ein Blick in diese riskieren, tut auch nicht weh.

Auch möchten wwir nicht wissen, wie die auf "nur" 500.-€ incl. Zugseil kommst, wer hat dir dass den vorgerechnet ?

Immer den Rechtsweg beschreiten wollen :confused:

Einzige Möglichkeit, eine Markenfreie Werkstatt aufsuchen die eventuell Kenntnisse über den Tausch des Zugseiles besitzt.

Themenstarteram 24. September 2011 um 10:00

Hey,bin hundertprozentig deiner Meinung.Wenn es dem so ist das Neueinbau wirtschaftlicher ist als Ersatzteilanforderung dann trifft es uns schliesslich alle.Die Beweislast trage ich sehr gerne.Wenn dies sich bestätigen würde muss man eben mit den eigenen Waffen zurück schlagen.Meine Strategie steht.Da ich in einem mittelständigen Betrieb arbeite weis ich sehr wohl wie die Ersatzteillieferung auch ausserhalb der Garantie läuft.Eine Schaltanlage wird nicht für tausende Euros getauscht wenn ersatzteile auf Lager sind.Ein halbwegs seriöser Zulieferer der die Dächer in Einzelteile zusammen baut kann zu jeder Zeit eine Komponente zum Händler schicken.Der Königsweg ist natürlich der Komplettausbau.Dies ist eine vorsätzliche Invorteilnahme!Die hier im Forum von Anwalt rennen oder klei-kleinmeierei reden haben wohl die Erfahrung noch nicht selbst gemacht.Es ist völlig legitim mich gegen überhöte Rechnungen zu wehren.Ab schliessend betone ich noch einmal ganz klar,das meine Vorwürfe auf tönernen Beinen steht,dem steht aber auch mein gutes Recht entgegen eigene Recherchen zu ziehen.Ich bleibe dabei das ein Seilzug was immer er auch kosten mag plus Einbau die für mich günstigere Variante währe.Das Schiebedach welches komplett getauscht wurde war bis auf den Seilzug unbeschädigt. Glaubt jemand das dieses Teil geschrottet wird??Zahlt eine Versicherung einen Glasschaden wenn dazu das ganze Dach getauscht wird?Wohl kaum.Jedes Teil ist austauschbar.Nur eine Frage des guten Willens.

Danke fürs lesen.Ich bleibe am Ball. confused::confused:

Original geschrieben von signum_freud

Derartige Ersatzteilpolitik ist leider seit vielen Jahren üblich, nicht nur bei Opel.

Du kannst natürlich Klage einreichen aber Erfolg wirst Du nur dann damit haben, wenn Du nachweisen kannst, dass die entsprechende Komponente auch einzeln lieferbar ist.

Was natürlich komisch ist, dass sie schon den Einzelpreis nur für das Zugseil nennen können.

Ich würde einfach auch nochmal bei anderen Werkstätten nachfragen.

Ein Arbeitskollege hatte kürzlich ähnlichen Spass mit seinem alten BMW, war dann bei BMW mit runden 700 euro (ohne Kulanz) dabei, nur mal so als Hausnummer, das war auch eine fummelige Aktion , bei der das ganze Dach auseinandergenommen wurde. 

Zitat:

Original geschrieben von stefan schaub

Die Beweislast trage ich sehr gerne.

Moins,

welche, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang - sprich Kauf - bereits vorhanden war ?

Ich gehe davon aus, dass die Gewährleistung abgelaufen ist ?

Sofern vom Hersteller kein Serienfehler bzw. keine Feldabhilfe bekannt ist, vergiss es. Auch die Produkthaftung tritt hier nicht in Kraft.

Hier würde Dir nur ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren über ein Gericht und Gutachter zur Rate stehen, also in Vorkasse treten.

Und der Sachverständige wird mit Sicherheit nicht feststellen können, dass der von dir gerügte Defekt am Schiebedach schon vor über 2 Jahren absehbar war :D

Wäre ich dein Rechtsbeistand würde ich zwar Opel anschreiben, 50.-€ kassieren, schnelles Geld für einen Brief ;-)

Themenstarteram 24. September 2011 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Kulanz ist ein entgegenkommen seitens des Herstellers an den Kunden, also eine reine Freiwilligkeit an dich, eine rechtliche Handhabe hast du nicht.

Wie letztlich die Ersatzteilpolitik der Hersteller aussieht, dürfte sich doch auch mittlerweile rumgesprochen haben, oder etwa nicht ?

Zahl den T€ und gut ist.

Garantie = Garantiebedingungen die der Hersteller aufgestellt hat, also wenn noch welche besteht, ein Blick in diese riskieren, tut auch nicht weh.

Auch möchten wwir nicht wissen, wie die auf "nur" 500.-€ incl. Zugseil kommst, wer hat dir dass den vorgerechnet ?

Immer den Rechtsweg beschreiten wollen :confused:

Einzige Möglichkeit, eine Markenfreie Werkstatt aufsuchen die eventuell Kenntnisse über den Tausch des Zugseiles besitzt.

Hallo

Wir reden hier weder von Garantie noch von Kulanz.Diese Regularien kenne ich,denn wer liest ist schlauer.Hier geht es darum das meinem Händler von Opel gesagt wurde das ein Seilzug mittelfristig nicht lieferbar sei.Die Kulanzgeschichte hat Opel selbst ins Spiel gebracht.Ist ja schön,aber für ein Schiebedach das ich von Neuheit schon einmal für viel Geld gekauft habe völlig inakzeptabel.Alles was in der Grauzone zwischen Teiletausch und Neueinbau befindet , ist für jeden sauer verdientes Geld,für den einen mehr,für den anderen weniger....

Themenstarteram 24. September 2011 um 10:35

Wir reden ein wenig einander vorbei.Angenommen ich bekomme von zwei unabhängigen Opel-Händler im Bundesgebiet zwei Zusagen in schriftlicher Form das dieser Seilzug binnen einer Woche lieferbar ist sind alle Spatzen gefangen.Bei selbstbezahlter Reperaturen gelten andere Regularien.Alle Bestellungen dieser Art laufen über Rüsselsheim.Sagt Opel zu einem Händler geht nicht muss dies für alle gelten.Schon bei einer schriftlichen Zusage fällt das Kartenhaus zusammen.Rechtsbeistand habe ich nebenbei in der Familie.Also für lau.Zudem ein Nachbar der als Ing.bei Opel gearbeitet hat.

L.g Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Original geschrieben von stefan schaub

Die Beweislast trage ich sehr gerne.

Moins,

welche, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang - sprich Kauf - bereits vorhanden war ?

Ich gehe davon aus, dass die Gewährleistung abgelaufen ist ?

Sofern vom Hersteller kein Serienfehler bzw. keine Feldabhilfe bekannt ist, vergiss es. Auch die Produkthaftung tritt hier nicht in Kraft.

Hier würde Dir nur ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren über ein Gericht und Gutachter zur Rate stehen, also in Vorkasse treten.

Und der Sachverständige wird mit Sicherheit nicht feststellen können, dass der von dir gerügte Defekt am Schiebedach schon vor über 2 Jahren absehbar war :D

Wäre ich dein Rechtsbeistand würde ich zwar Opel anschreiben, 50.-€ kassieren, schnelles Geld für einen Brief ;-)

Dann ist Eigeninitiative gefragt, den Bowdenzug einfach über einen OH bestellen der diesen vorrätig hat, wo ist also das Problem ?

 

**Udpate**

Hier im Ruhrgebiet habe ich einen OH kontaktiert der bestätigte, dass ein - keine Ahnung, ob da mehrere verbaut sind - Seilzug lieferbar ist, eine Zusendung an einen Endkunden ist also gegeben.

Kartenhaus, Spatzen gefangen, schriftlich ?!

Ich hab auch einen RA als Schwager, aber seine Fachrichtung ist ne ganz andere, von daher würde ich diesen damit nie betrauen.

Aber Du machst das schon :(

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Hier im Ruhrgebiet habe ich einen OH kontaktiert der bestätigte, dass ein - keine Ahnung, ob da mehrere verbaut sind - Seilzug lieferbar ist, eine Zusendung an einen Endkunden ist also gegeben.

Könnte aber schon sein, dass nicht der Seilzug an sich, sondern eine der Aufnahmen gebrochen ist. In dem Fall könnte ich es mir vorstellen, dass keine Einzelteile lieferbar sind. Bei solchen Sachen habe ich schon desöfteren zuverlässige Alternativen gebaut, die heute noch halten.

am 24. September 2011 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von stefan schaub

Dies ist eine vorsätzliche Invorteilnahme!

Nicht ganz, denn du bist ja nicht gezwungen dieses Angebot anzunehmen, was ich in dem Fall auch nicht tun würde.

Ganz ehrlich, such dir eine andere Werkstatt! Wenn BMW ein Dach zerlegen kann, dann sollte das Opel auch können. Hier ein zeitlich langwieriges und kostspieliges Verfahren anzustrengen, nur um letztendlich diese Werkstatt zu einem Vertragsschluss zu marktüblichen Konditionen zu zwingen, ist definitiv nicht der Königsweg für den Endkunden.

 

Themenstarteram 28. September 2011 um 12:01

Hey Gemeinde

Hab mich bei einigen Händlern schlau gemacht was den Seilzug betrifft.Rechter Zug plus Aufnahme lieferbar,links in absehbarer Zeit nicht in Deutschland lieferbar.Alternativ wurde ein neues Dach verbaut.Habe darauf in Rüsselsheim direkt vorgesprochen.Massgeblich entscheidet der Guachter der sich vor Ort ein Bild machte.Dieser Antrag wurde noch nicht bearbeitet.

L.g Stefan

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