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Rechts überholen?

BMW
Themenstarteram 18. April 2005 um 9:39

Eine Frage: stimmt es, dass man den fließenden Verkehr auf der AB rechts überholen darf, wenn man gerade auf die AB auffährt?

Hab ich nämlich heute gemacht und der überholte hat sich aufgeführt wie ein warmes Weißbier.

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25 Antworten

Ja, darf man! Habe damals auch nicht schlecht gestaunt als mein Fahrlehrer zu mir sagte: "Gib Gas, den Lkw schaffst du locker noch". Zum sicheren einfädeln in den fließenden Verkehr ist es ausdrücklich erlaubt.

MfG Sefre

Hallo braunan,

schön mal wieder was von dir zu lesen (oder habe ich nur Schlick auf den Augen?). Rechts überholen ist in einigen Situationen erlaubt, z.B.:

Innerorts, wo Fahrstreifen markiert sind.

Wenn auf dem linken von mehreren Richtungsfahrstreifen eine Kolonne langsam (maximal 60 km/h) fährt, dürfen Einzelfahrzeuge rechts vorsichtig mit geringer Differenz (maximal 20 km/h mehr) überholen.

Wenn auf mehrere Richtungsfahrstreifen Kolonnen sind, dürfen sich diese gegenseitig überholen, also auch die Fahrzeuge der rechten die linke.

Auf mit Pfeilen markierten Fahrstreifen darf rechts überholt werden.

Wer sich zum Abbiegen nach links eingeordnet hat, darf nur rechts überholt werden.

Auf Beschleunigungspuren (nicht auf Verzögerungsspuren) und auf bereits durch eine breite Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) abmarkierten Spuren an Autobahnkreuzen darf man rechts überholen.

Rad- und Mofafahrer dürfen auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge vorsichtig rechts überholen, wenn genügend Platz ist.

Straßenbahnen (genauer: Schienenfahrzeuge) dürfen nur rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen zu weit rechts liegen.

Guckst du in der (StVO §5 und §7), da siehst du es auch noch mal.

Grüße Stefan

Folgende Situation gestern:

Vor mir fuhr der Fahrer eines Toyota Avensis langsam den Beschleunigungsstreifen der Autobahn entlang, um unmittelbar an dessen Ende anzuhalten - es herrschte dichter Verkehr auf allen Autobahnspuren.

Ich stoppte mein Auto etwa 5 Meter hinter dem vorausfahrenden Wagen, um gemeinsam auf eine Lücke auf der rechten Autobahnspur in Ruhe zu warten. Als sich nach etwa 20 Sekunden eine Lücke im Verkehrsfluss auftat, nutze der Toyota-Fahrer diese jedoch nicht und blieb statt dessen mit gesetztem linken Blinker stehen. Nun, ich blieb meinerseits (noch) gelassen, wollte meinen Vordermann zu keiner hektischen Reaktion nötigen.

Wir mögen eine knappe Minute auf dem Beschleunigungsstreifen gestanden sein ... dann endlich eröffnete sich uns die zweite Gelegenheit zum Einfädeln auf die Autobahn - wiederum keine sofortige Reaktion von meinem Vordermann. Wie zu erwarten, kam hinter uns ein weiteres Auto (ein E36) hinzu , dessen Fahrer jedoch sofort die Gunst der Verkehrslücke nutzte und an meinem Saab und dem Toyota vorbei ungebremst auf die Autobahn schoss.

Meiner Ansicht nach ein fahrlässiges Fehlverhalten des BMW-Lenkers. Denn auch der Toyotafahrer fuhr nun zögerlich an - er wäre beinahe mit dem E36 kollidiert.

Doch darf man an mehreren, auf dem Beschleunigungsstreifen stehenden Fahrzeuge (die mit gesetztem linken Blinker offenkundig auf eine "Einfädel"-Möglichkeit warten) vorbei fahren, weil das eigene Fahrzeug in "Schwung" ist?

Gruß

Rigero

am 20. April 2005 um 11:34

Hi ,

soweit ich weiss darf man nicht an den auf dem Beschleunigungsstreifen stehenden Fahrzeugen vorbei fahren.

Anderes Thema , warum stellt man sich ans Ende eines Beschleunigungsstreifens ?? Das Ding ist zum Beschleunigen da und nich um am Ende zu warten. Denn mit weniger Geschwindigkeitsdifferenz ( siehe den überholenden BMW fahrer ) wäre ein einfädeln wohl problemlos möglich gewesen.

In dem Fall war dein Verhalten wohl richtig da ja ein vorraus fahrender schon am ende des Streifens angehalten hatte. Aber gefährlich ist es trotzdem.

Mfg Daniel

Themenstarteram 20. April 2005 um 12:28

Die Autobahn Fahrspuren haben Vorfahrt vor dem Beschleunigungsstreifen. Wenns gekracht hätte wäre der Toyota schuld gewesen, da der BMW bereits auf der AB war.

Man muss übrigens auch nicht Platz machen für die in die Ab einfahrenden. Man kann es tun (ist nett), aber man muss aufpassen, da die linke Spur vorfahrt vor der rechten hat.

Nein stimmt so leider nicht. Derjenige, der zuerst auf die Beschleunigungsspur fährt hat auch das Vorrecht zuerst auf die Autobahn zu fahren.

Fährt ein hinteres Fahrzeug zuerst auf die Autobahn und kollidiert mit dem ersten, so ist ausnahmsweise der hintere Schuld. Somit will man verhindern, dass Vordrängler andere dazu nötigen am Ende der Beschleunigungsspur stehen zu bleiben. Das Interessante dabei ist aber, wenn genau diese beiden PKW von der rechten Spur auf die links daneben wechseln und der hintere zuerst raus fährt, ist bei einem Unfall der vordere Schuld. Diese Regelung gilt also wirklich nur für den Beschleunigungsstreifen.

Das ist zumindest das, was meine manchmal eher fragwürdige Quelle (Christian Danner / AMS-TV) hergibt. Aber das klingt zumindest logisch...

Viele Grüße

Stefan

p.s.: Manchmal ist es auch nett, einfach mal auf der Spur weiter zu fahren. Wenn man nämlich von hinten mit 200+ ankommt und irgendein Dödel zieht mit 110 nach links nur um den Einscherenden auf dem 3km langen Beschleunigungsstreifen das Einfädeln zu erleichtern, kommt man schon mal ein wenig in Schweiß...

Danke für Eure Reaktionen und die Klärung des Sachverhalts. :)

Auf der linken AB-Spur kam mir der 318i (lt. Typenschild) bei Tempo 170 wieder vor die Kühlermaske und blieb auch stoisch auf der Überholspur ... wobei der Linksdrall vieler Verkehrs-"Partner" freilich nicht an eine Automarke geknüpft ist! ;)

Gruß

Richard

Themenstarteram 21. April 2005 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni

Nein stimmt so leider nicht. Derjenige, der zuerst auf die Beschleunigungsspur fährt hat auch das Vorrecht zuerst auf die Autobahn zu fahren.

Das ist in der StVO nicht so definiert. Reine Erfindung!

am 21. April 2005 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von braunan

Das ist in der StVO nicht so definiert. Reine Erfindung!

Da ist auch nicht definiert mit dem linken Fuß zu kuppeln und mit dem Rechten gas zu geben ... wer´s anderes herum macht und die Pedale nicht trifft ...

§1 der Straßenverkehrsordnung reglet das und die Richter richten danach.

Brauchen wir in D neuerdings eigentlich für alles was der gesunde Menschverstand vorgeben würde EXTRA-Gesetze :rolleyes:

Naja, wie gesagt. Kam so bei AMS-TV von unserem aller Liebling Christian Danner. Der erzählt zwar ab und zu mal Bockmist, aber das glaube ich dann doch mal...

Es gibt auch kein Gesetz, welches besagt, dass man bei Geschwindigkeiten über 130km/h eine Teilschuld bekommt. Ist tatsächlich aber trotzdem nahezu immer so.

Grüße Stefan

am 22. April 2005 um 7:43

Och, ich finde das was der Christian D so in der AMS erzählt, gar nicht so schlecht .... vieles davon lässt sich halt nur deshalb schlecht realisieren, weil es die "Allgemeinheit" nicht akzeptiert und zulässt ... deshalb muss die Idee dahinter aber nicht schlecht sein....

kleine Beispiele aus dem Alltag dazu wären Bus mit Warnblinker, Reißverschlussverkehr, grüner Abbiege-Pfeil an Ampeln, Kreisverkehr usw. usw. .... das sind alles Sachen mit viel Sinn, die zur Sicherheit und Entlastung des Verkehrs führen können ... ja würden sie den akzeptiert und praktiziert ...

Gruß

Q

am 9. Mai 2005 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Och, ich finde das was der Christian D so in der AMS erzählt, gar nicht so schlecht .... vieles davon lässt sich halt nur deshalb schlecht realisieren, weil es die "Allgemeinheit" nicht akzeptiert und zulässt ... deshalb muss die Idee dahinter aber nicht schlecht sein....

kleine Beispiele aus dem Alltag dazu wären Bus mit Warnblinker, Reißverschlussverkehr, grüner Abbiege-Pfeil an Ampeln, Kreisverkehr usw. usw. .... das sind alles Sachen mit viel Sinn, die zur Sicherheit und Entlastung des Verkehrs führen können ... ja würden sie den akzeptiert und praktiziert ...

Gruß

Q

Hi!

Die meisten wollen doch gar nicht ! Der Grossteil der Fahrer dehnt die Regeln bis an die Unerträglichkeitsgrenze aus.

Ich fahre fast jeden Tag beruflich die A3 von Oberhausen bis Köln. Das macht im Jahr ca. 40000km. Du denkst doch wohl nicht das ich irgend einen Tag erlebe wo sich mehr als 2 Leute an die geltenden Bestimmungen halten (Tempolimit etc.) ? Ich rede jetzt nicht von 10 km/h. Sondern in der Regel immer ab 20 km/h. Ganz zu schweigen über die geltenden Limits bei Nässe/Regen von 80km/h. Die meisten döddeln dann mit 120 bis 200km/h auf der linken Spur rum.

Je höher die Verkehrsdichte desto mehr links (und langsamer!) !

Bye

Grundsätzlich ist es auf deutschen Strassen - besonders auf AB - unerträglich. Der Grossteil der Autofahrer denken nicht weiter, als bis zum eigenen Lenkrad: "Meine schöne heile Welt - hier regiere ich"

Von vorrausschauender Fahrweise haben die noch nie was gehört. Seien es die permanenten Linksfahrer, die sich noch angepisst fühlen, wenn man bereits aus grösserer Distanz erkennt, dass der vorrausfahrende Langsamere längst wieder rüber könnte und man ihn gemäss StVo. per Lichthupe kurz anblinkt (einmal!). Statt rüber zu fahren, bleiben die störrisch links. Letztens erst wieder mehrmals passiert. A45: Ein Peugot überholt mit ca. 150 einen LKW. Bleibt allerdings auf der linken Spur. Ich komm inzwischen mit knapp 200 angefahren und sehe aus ca. 1000 Metern Entfernung, dass er problemlos rüber könnte, es aber scheinbar nicht mach. Also: Kurz Lichthupe. Er bleibt aber dort. Inzwischen musste ich stark runterbremsen, um nicht zu dicht aufzufahren. Weiter stur links. Nochmal kurz Lichthupe. Keine Reaktion. Da ansonsten soweit kein weiterer Verkehr war, hab ich mich kurzerhand dazu entschlossen, radikal gegen Geltende Vorschriften zu verstossen (hatte inzwischen bereits etwas Wut im Bauch) und bin dann an dem Trottel rechts vorbei. Was macht der Blödmann? Als ich vor Ihm bin, muss er mir über mehrere Kilometer zeigen, dass er auch eine wunderbare Lichthupe hat. Wenig später dann auf einer 4-Spurigen AB bei Frankfurt das Selbe...nur dass der Heinz dann doch irgendwann nach rechts auf Spur 3 gefahren ist, als ihn bereits genügend andere Fahrzeuge rechts überholt hatten. Als ich dann an ihm (links) vorbei bin, zeigt der mir noch den Mittelfinger. Und der Hammer kahm dann bei Heilbronn. Stau...alle 3 Spuren dicht. Ich auf der Linken. Im Rückspiegel konnte man inzwischen sehen, wie sich ein Fahrzeug mit Sondersignal nach Vorn kämpft. Was passiert? Richtig: wie man es sich von vernünftigen Autofahrern wünscht, wird die mittlere Spur freigemacht, indem die anderen Spuren entsprechend noch Platz machen, um die anderen Fahrzeuge reinzulassen. Mittelspur war frei für das Einsatzfahrzeug. Ha! Denkste. Das fanden einige andere von weiter hinten Toll "hui...ich komm jetzt weiter". Schwupps...Spur war wieder dicht. Und als der Einsatzwagen nun endlich auf meiner Höhe war, gung das hektische gehupe und rangieren erst richtig los... Ich konnt nur noch mit dem Kopf schütteln.

PS: nur, weil ich ab und an mal von Hinten kommend mit Lichthupe auf mich aufmerksam mache, bedeutet das nicht, dass ich der Meinung sei "ich bin der King und hab Vorfahrt" Wenns eh nicht geht, blinke ich auch niemanden an. Nur um das noch kurz anzumerken...

am 10. Mai 2005 um 13:57

@SoulOfDarkness: Die Erfahrung kann ich auch bestätigen. Wobei ich dabei mich dann doch ans geltende Rechtsüberholverbot halte und innerlich immer Weine über soviel Dummheit sich darüber zu freuen anderen (in dem Fall mir) es mal wieder gezeigt zu haben. Da kann man sich dann ein Ei drauf braten und in Frage stellen ob der andere Fahrzeugführer überhaupt längerfristig zum führen eines Kfz geeignet ist.... :D

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