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Rechts vorbeifahren

Themenstarteram 7. November 2012 um 14:19

Hallo,

ich wollte euch mal was fragen:

Eine Straße hat 3 Spuren. Eine für Linksabbieger, eine für geradeaus Fahrer und eine für Rechtsabbieger.

Darf man auf der Spur für Rechtsabbieger die Autos auf der geradeaus Spur "vorbeifahren" bzw. überholen?

Gruß,

Kevin.

Beste Antwort im Thema
am 7. November 2012 um 14:41

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt sowieso freie Fahrstreifenwahl und rechts darf auch schneller gefahren werden als links, also auch rechts überholt werden.

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am 7. November 2012 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von Kevin-KA

Hallo,

ich wollte euch mal was fragen:

Eine Straße hat 3 Spuren. Eine für Linksabbieger, eine für geradeaus Fahrer und eine für Rechtsabbieger.

Darf man auf der Spur für Rechtsabbieger die Autos auf der geradeaus Spur "vorbeifahren" bzw. überholen?

Gruß,

Kevin.

Ueberholen in dem du dann geradeaus weiter faehrst nicht! Du musst rechts abbiegen

Themenstarteram 7. November 2012 um 14:25

Danke für die schnelle Antwort.

Natürlich will ich recht abbiegen. Darf ich aber schneller fahren als der gerade aus fahrer oder gilt hier "rechts überholen verboten" ?

(nehmen wir an, beide Ampeln waren grün und es sind noch 50m bis zur Ampel).

danke nochmal

Ja.

Darfst du.

Aber zum überholen (also nicht vorbeifahren):

Meist ist ja die Linie zwischen den Spuren zunächst gestrichelt, hier ist der Fahrspurwechsel (auch zum überholen?) möglich und wird dann, kurz bevor es dann ans eigentliche abbiegen geht, durchgezogen. An der Stelle ist es zu 100% verboten. Weieeel, durchgezogene linie überfahren ist nicht.

am 7. November 2012 um 14:41

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt sowieso freie Fahrstreifenwahl und rechts darf auch schneller gefahren werden als links, also auch rechts überholt werden.

Außerorts sieht man das auch öfters. Ich würde es eben so halten, dass ich rechts mit etwas höherer Geschwindigkeit vorbei fahre, wenn die in der Mitte langsamer fahren. :)

Das heißt eben nicht, dass man mit 100 rechts vorbei zieht, wie man es häufig sieht. :rolleyes:

Offenbar gibt es auch ein paar rechtlich einwandfreie Ausnahmen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen01.php

Teilweise sind die Straßen schon so intelligent angelegt. Beispielsweise kenne ich eine Autobahnabfahrt nach links. Da ordne ich mich eben links ein und dann überholen gerade genug Leute auf der rechten Seite. Lässt sich aber nicht unbedingt anders regeln, sonst müsste ich bei den regulären Links-Überholern quer durchstechen, wenn es zum Abbiegen ist. Daher lieber früher nach links (sind auch nur etwa 200 m). :eek: :confused:

am 7. November 2012 um 15:07

Ich habs so gelernt, so bald die Fahrbahnmarkierungen die dicken Blöcke sind, nicht die normale weißen Striche, ist rechts -vorbeifahren- erlaubt. Das ist normal an Beschleunigungsstreifen bei Autobahnauffahrten so. Dort darf man beispielsweise, wenn man auf die Autobahn auffährt, noch an einem LKW rechts vorbei und vor ihm einscheren.

Ist man allerdings mal auf so eine Spur gewechselt, darf man sie nicht mehr verlassen (was dann überholen wäre)

Ohne Garantie, keine Rechtsberatung

Auf Beschleunigungsstreifen  der Autobahn ist Rechts schneller als Auf der Bahn erlaubt. In der Verzögerungsspur streng verboten. 

 

 

am 7. November 2012 um 16:46

geändert, danke. war mir allerdings auch neu

Hallo,

da würde ich doch mal die StVO zu Rate ziehen, da ist alles erklärt:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Auf Beschleunigungsstreifen  der Autobahn ist Rechts schneller als Auf der Bahn erlaubt. In der Verzögerungsspur streng verboten. 

...mit Ausnahme von kombinierten Auf-und Abfahrten. Dort ist es wohl gedulded.

was soll so eine Kombi sein?

am 7. November 2012 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

was soll so eine Kombi sein?

Kennst Dich in Oldenburg aus? So etwas wie zwischen Anschlußstelle Haarentor und dem Autobandreieck A28/A293 wäre ein gutes Beispiel.

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

was soll so eine Kombi sein?

Autobahnauffahrten, die nicht enden, sondern direkt in eine Abfahrt übergehen.

Am einen Ende wird aufgefahren, am anderen ab.

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