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Rechtsfahrgebot.....
Heute war ich mit meinem Sohn (Ktm Duke) und meinem Neffen (Yamaha Tdm) unterwegs. 5 Km vor der Hustür' wird mein Sohn, der die Minigruppe anführt, aufgehalten. Der Polizist sagt :" Ich halte Sie an, weil Sie in der Gruppe versetzt fahren! In Österreich herrscht das Rechtsfahrgebot!"
Ich hab' dann zu Hause beim Posten angerufen und erhielt die Mitteilung, daß es zwar bekannt ist, daß verstetzt fahren die SICHERHEIT erhöht, aber aufgrund der österr. Rechtsfahrordnung immer SO WEIT ALS MÖGLICH RECHTS ZU FAHREN SEI, aber das dieses "vergehen" in Österreich nicht strafbar ist!
Alex hat auch nix bezahlt, nur frag' ich mich, warum er 1. wegen so einem blödsinn angehalten wird, und 2. das bei jedem Fahrsicherheitskurs empfohlen wird!
So ein Job muss echt frustrierend sein.....
lG. Rudi
Beste Antwort im Thema
Ein Aushängeschild bist du für deine Zunft jedenfalls nicht! Wenn Du in Natura auch so abgehst wie hier, dann braucht man sich nicht mehr über die vorherrschende Meinung gegenüber Cops wundern... uneinsichtig, aggressiv, beleidigend und angriffslustig....
83 Antworten
..... viel nerviger finde ich dies bei den selbsternannten angegreisten Lance Armstrongs der Landstraße, wenn die auf ner Straße zu zweit oder gar zu dritt nebeneinander her radeln und sich dann noch brüskieren, wenn man sich darüber zu Recht aufregt (und sie anhupt).....
http://www.bikerwelt.at/sicherheit/konvoi.php
Artikel " Versetzt fahren " !!!
...und das nächste mal wirst aufgehalten weil Ihr hintereinander fahrt ! Dem war einfach nur langweilig und viel zu warm
Rechtsfahrgebot heißt ja wohl daß man bei mehrspurigen Straßen die rechte Spur zu benutzen hat. Nicht daß man mit jedem Fahrzeug auf der rechten Spur ganz rechts fahren muß. Dem Büttel hätt ich was gehustet. Der spinnt ja wohl.
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Rechtsfahrgebot heißt ja wohl daß man bei mehrspurigen Straßen die rechte Spur zu benutzen hat. Nicht daß man mit jedem Fahrzeug auf der rechten Spur ganz rechts fahren muß. Dem Büttel hätt ich was gehustet. Der spinnt ja wohl.
In Deutschland gilt das wohl,aber hier ist alles anders
Mich haben schon Polizisten mit meine 40´ig Tonner ( Ladung war damals loser Mais ) aufgehalten u haben darauf bestanden das ich die hinteren Türen öffnen solle,was ich natürlcih nicht tat,um die Ladung zu Kontrolieren.Nach 45min und durch Anruf bei der Örtlichen Behörde durfte ich dann weiterfahren ! Alles klar !!!
Gruß Stefan
Eigentlich ganz einfach....
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Gruß Brus
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Eigentlich ganz einfach....
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Gruß Brus
Ok, dann machen wir das in Zukunft so, wenn Ihr zu uns kommt!
Ob ich dann das Lagerfeuer zum Gulaschfest genehmigt bekomme? Das müsste ich auch anmelden!
lG. Rudi
Das gilt für Deutschland und den Kommentar "dem Büttel hätt ich was gehustet" von dem Deppen weiter oben.
Und im Ausland hätte ich nett genickt, wenn mich ein Cop lediglich "ermahnen" will... Ist doch fast das beste, was einem passieren kann....
Gruß Brus
Da hast Du recht, ermahnen ist mir auch lieber, als strafen!
Aber da es anscheinend sicherer UND nicht strafbar ist, frag' ich mich, wozu dann diese Belehrung !?!
lG. Rudi
Zitat:
Original geschrieben von andialexsarah
Ich hab' dann zu Hause beim Posten angerufen und erhielt die Mitteilung, daß es zwar bekannt ist, daß verstetzt fahren die SICHERHEIT erhöht, aber aufgrund der österr. Rechtsfahrordnung immer SO WEIT ALS MÖGLICH RECHTS ZU FAHREN SEI, aber das dieses "vergehen" in Österreich nicht strafbar ist!
lG. Rudi
Zitat:
Original geschrieben von Bikermaxx
..... viel nerviger finde ich dies bei den selbsternannten angegreisten Lance Armstrongs der Landstraße, wenn die auf ner Straße zu zweit oder gar zu dritt nebeneinander her radeln und sich dann noch brüskieren, wenn man sich darüber zu Recht aufregt (und sie anhupt).....
Nur zur Information. Bin zwar auch kein Fan von solchen Gruppen, aber der Fairness halber...
Explizit erlaubt ist laut StVO das Nebeneinanderfahren in Fahrradstraßen (§41) sowie immer dann, wenn mindestens 16 Radler erkennbar gemeinsam unterwegs sind und so einen geschlossenen Verband bilden (§27). Dann sind diese Radler sogar wie ein Fahrzeug zu behandeln, d.h., wenn die beiden ersten bei grüner Ampel in die Kreuzung fuhren, dürfen die übrigen auch bei gelbem und roten Signal die Kreuzung passieren, der Querverkehr ist wartepflichtig trotz grüner Ampel.
Servus
Alex
Moin Rudi,
hast die ganze Geschichte selbst auf den Punkt gebracht mit deiner Aussage:
So ein Job muss echt frustrierend sein.....
also besinnen wir uns auf unsere wesentliche Einstellung: Harley fahren ist geil und wenn Andere "geil" nicht können, bleiben wir locker. Gruß Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Das gilt für Deutschland und den Kommentar "dem Büttel hätt ich was gehustet" von dem Deppen weiter oben.
Danke! Du hast wirklich ein tolles Talent, schnell beleidigend zu werden.
Ich halt den Büttel immer noch für einen Deppen.
Ja, wenn es so gut passt, setze ich meine Talente auch sehr gerne ein!!!
Das Rechtsfahrgebot ist allgemein in Vergessenheit geraten. Unzufriedenheit mit der Polizei ist weiter verbreitet , es sei denn , man braucht sie.
wo kann sowas passieren
Only in Austria
Sorry Rudi