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Rechtsfrage: Blinker als Standlicht
Hi,
ich hab einige threads aus der sufu gekramt, wo es um
die us-umschaltung der frontblinker auf den standlicht-
betrieb ging. das ist ja beim gti (golf v allgemein) möglich per software. jetzt wurde immer wieder geschrieben das sei
nicht stvo konform, bzw. illegal.
aber einen konkreten gesetzesverweis konnte keiner zeigen.
ist es denn tatsache das das verboten ist? warum
leuchten dann beim neuen 5er bmw die blinker auch
permanent beim fahren? das wäre ja dann auch illegal - ist
aber serienmäßig so. ich find die optik einfach ganz nett,
auch wenns manche prollig finden, wills aber nur machen
wenns legal ist.
über sinn und unsinn dieser maßnahme wurde schon in
anderen threads genug diskutiert, mich interessiert nur eine
echte rechtsauskunft wenn sich damit jemand auskennt.
vielen dank im vorraus,
greez,
patrick
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18 Antworten
also....bei uns in D darf das standlicht schon mal nicht gelb leuchten.
dann is es zudem noch verboten mit standlicht allein zu fahren*g* §17 Abs.2 stvo
dann ist das beim BMW eine seitenmarkierungsleuchte.wenn du genau hinschaust sind die LED eher an der seite am kotflügel entlang.
es gibt allerdings einige alte ausnahmen,glaub ältere volvos die so etwas von haus aus haben.
hier aus einem anderen forum
Doch, StVZO §49a
Nur vorgeschriebene oder für zulässig erkannte (also erlaubte) Beleuchtungseinrichtungen sind legal und daraus ergeben sich einige Gründe, das "Blinkerstandlicht" nicht zulässig sind:
1. Für die vordere Begrenzungsleuchte (Standlicht) ist als Lichtfarbe weiß vorgeschrieben
2. Lampen müssen für ihre Funktion auch geprüft und zugelassen sein, ein Blinker ist als Blinker geprüft, wird er als Standlicht "umgefummelt" erlischt die Zulassung der Leuchte.
3. Nur bauartgeprüfte Leuchten (E-Zulassung) dürfen am Fahrzeug (außen) vorhanden sein, eine "umgefummelte" Leuchte oder deren Anschaltung (Funktion) ist nicht bauartgeprüft.
4. Bauartgeprüfte Leuchten sind eintragungsfrei, nicht bauartgeprüfte Leuchten können nicht eingetragen werden. Die Eintragung ist "nur" eine Anbauprüfung, hiermit wird ausschließlich bestätigt, dass das Bauteil korrekt angebaut ist, aber NICHT, ob dieses Bauteil auch korrekt funktioniert.
Daraus ergibt sich, dass eine Eintragung zwar möglich wäre, diese Eintragung aber ncht die Leuchte selber zulässig macht. Es handelt sich ausschließlich um die Bestätigung der richtigen Montage einer unzulässigen Leuchte.
Somit bleibt eine "falsche" Leuchte immer "falsch", egal ob eingetragen oder nicht.
und hier ein Link
http://www.juraforum.de/.../...ichtungen,_allgemeine_grunds%E4tze.html
herzlichen dank,
so stell ich mir ne vollständige und treffende antwort vor.
dann werd ich mir das auch abschminken.
p.s.: deinen gt umbau find ich sehr nice, war neulich schon
auf deiner seite und hab mir die videos angeschaut.
wirklich schick, idividuell, aber nicht aufdringlich...so sollte
gutes tuning ausschaun....
Also, auch wenn mich einige nun evtl. steinigen werden:
Das Standlicht ist und bleibt weis-klar auch, daß mann
nur mit Standlicht nicht fahren darf.
Dasweiteren erlischt die ABE, wenn mann irgendwas
ändert, wofür es kein Lichttechnisches Gutachten gibt.
Kann auch schön eng werden, wenn du schon bei einem
unverschuldeten Unfall angeschwärzt wirst.
Da mir die US-Schaltung aber auch gefällt-mit den
zusätzlichen gedimmten Blinker zusammen mit dem
Standlicht-UND den Neblern als TFL würd ich gern
mal die Meinung vom TÜV&Rennleitung einholen
Nur mal nebenbei: Bei meinem Actros(Lkw) habe ich
Standlicht UND Blinker mit 2-Fadenbirnen drinn!
Die ab Werk als Blinker und Positionslicht fungieren
Gruß Volker
ich habe die US Standlicht Einstellung vor zwei Jahren von meinem aktivieren lassen. Bisher habe ich noch keine Probleme seitens unserer Freunden und Helfern gehabt ?
10 km/h über die vorgegebenen 50 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu fahren, verstößt ebenfalls gegen die StVO
das problem hierbei ist für mich eher das risiko.
ein chiptuning kann dir auch keiner nachweisen im normalen
straßenverkehr. kommt es allerdings mal zu einem schweren
unfall, werden solche sache geprüft. stellt man dann fest,
dass ein auto quasie ohne betriebserlaubnis unterwegs war
ist man schnell der sündenbock, auch wenn man evtl.
gar nicht schuld am unfall ist. außerdem erlischt in dem falle
automatisch der versicherungsschutz.
ich finds definitiv auch schick, aber mir persönlich ist das
risiko einfach zu groß.
ich wollte halt unbedingt auch ein auto mit 5 sternen im ncap
crashtest. auch hier werden wieder 100te leute sagen ihr auto
habe nur einen stern, und der airbag wurde durch ein
sportlenkrad ausgebaut - trotzdem ist ihnen nie was passiert.
das liegt halt nur daran weil sie nie pech hatten. aber wenn
sie mal pech hätten, wären sie im arsch.
man hat halt opportunitätskosten in form von risiko wenn
man solche sachen macht, und muss bereit sein dieses
einzugehen. ich bins (nochmal) halt nicht.
greez,
patrick
Zitat:
Original geschrieben von thomas56
ich habe die US Standlicht Einstellung vor zwei Jahren von meinem aktivieren lassen. Bisher habe ich noch keine Probleme seitens unserer Freunden und Helfern gehabt ?
Spätestens, wenn dir Jemand ins Auto reinfährt, wirst du merken, was du wirklich davon hast! Denn dann stehst du auf einmal als Schuldiger da, nicht Derjenige, der dir reingefahren ist...
ich habe meine Golf V jetzt verkauft also wird es dann zukünftig kein Problem mehr sein.
zur Antwort thommen:
Spätestens, wenn dir Jemand ins Auto reinfährt, wirst du merken, was du wirklich davon hast! Denn dann stehst du auf einmal als Schuldiger da, nicht Derjenige, der dir reingefahren ist...
@thommen
Nach Rücksprache in meinem Bekanntenkreis, zu denen auch Polizisten gehören, ist deine Antwort nicht korrekt.
Wenn durch die Beleuchtung der Unfall hervorgerufen wurde, kann ich als "Schuldiger" herangezogen werden.
Aber wie soll das geschehen, bei einer Leuchtstärkeneinstellung von 25%
Zitat:
Original geschrieben von thomas56
@thommen
Nach Rücksprache in meinem Bekanntenkreis, zu denen auch Polizisten gehören, ist deine Antwort nicht korrekt.
Wenn durch die Beleuchtung der Unfall hervorgerufen wurde, kann ich als "Schuldiger" herangezogen werden.
Aber wie soll das geschehen, bei einer Leuchtstärkeneinstellung von 25%
Das geht schneller als du denkst, deine BE ist dadurch ja erloschen, das ist der ausschlaggebende Hintergrund!
Nen Kumpel von mir ist mal Jmandem Hinten drauf gefahren, dort habe ich dann gesehen, dass Derjenige dem er draufgefahren ist auch seine BE durch veränderungen am Licht verloren hatte! Ende der Geschichte war dann irgendwann, Schuld wurde dem auferlegt, auf den aufgefahren wurde...
Zitat:
Original geschrieben von voller75
...Nur mal nebenbei: Bei meinem Actros(Lkw) habe ich
Standlicht UND Blinker mit 2-Fadenbirnen drinn!
Die ab Werk als Blinker und Positionslicht fungieren
Ich denke mal beim Actros ist das eine Kombinierte Blink- und Seitenmarkierungsleuchte, kein Standlicht!
@thomas56: 25% sind schon recht viel. Ich würde sie nicht über 20% leuchten lassen.
Ein Bekannter hat sie sich programmieren lassen auf 17%, das ist schon genug.
Zu einem Unfall kann es schon (recht schnell) kommen, z.B. an einer Kreuzung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer beim flüchtigen Blick denkt, man würde blinken und gleich abbiegen.
Zitat:
Original geschrieben von Snickerz
@thomas56: 25% sind schon recht viel. Ich würde sie nicht über 20% leuchten lassen.
Ein Bekannter hat sie sich programmieren lassen auf 17%, das ist schon genug.
Zu einem Unfall kann es schon (recht schnell) kommen, z.B. an einer Kreuzung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer beim flüchtigen Blick denkt, man würde blinken und gleich abbiegen.
der flüchtige Blick ? nach welcher Richtung soll denn geblinkt werden ? Beide Leuchteinheiten li. und re. sind doch an.
Erzähl mal einem Polizisten, "ich dachte er hätte geblinkt". Die Antwort wäre: "Nicht denken, vergewissern. Sie können und dürfen sich nicht auf andere Verkehrsteilnehmer verlassen"
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Da mir die US-Schaltung aber auch gefällt-mit den
zusätzlichen gedimmten Blinker zusammen mit dem
Standlicht-UND den Neblern als TFL würd ich gern
mal die Meinung vom TÜV&Rennleitung einholen
Was hinderte dich bisher daran, dich diesbezüglich mit TÜV und Rennleitung in Verbindung zu setzen?
so wie ich die Diskussion hier verstanden habe geht es ja um die Möglichkeit das Standlicht durch die Blinkerleuchten zu ersetzen. Das dies lt. Gesetzestext nicht erlaubt ist, ist mir klar. Was ist aber daran wenn man zusätzlich zu dem Standlicht die Blinker (welche ja auch zur Seite leuchten) aktiviert? Ich selbst fahre derzeit einen Jeep Cherokee und da leuchten auch die Blinker + das normale weise Standlicht.
Die Blinker habe hier die Eigenschaft als Cornerlight oder Sidemarker. Wie schon beschrieben haben dies mittlerweile viele Autos... Actrs, Sprinter, Volvo, BMW´, viele der Ami Gurken,...
...aber die haben es serienmäßig,das ist der unterschied
Hallo,
könnte bitte jemand noch einmal so freundlich sein und die Codierung für das Zuschalten der Blinker zum Standlicht einstellen. Möchte dies bei meinem morgigen Termin gleich freischalten lassen.
Vielen Dank!