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Rechtsfrage: Blinker als Standlicht

Themenstarteram 17. November 2006 um 21:27

Hi,

ich hab einige threads aus der sufu gekramt, wo es um

die us-umschaltung der frontblinker auf den standlicht-

betrieb ging. das ist ja beim gti (golf v allgemein) möglich per software. jetzt wurde immer wieder geschrieben das sei

nicht stvo konform, bzw. illegal.

aber einen konkreten gesetzesverweis konnte keiner zeigen.

ist es denn tatsache das das verboten ist? warum

leuchten dann beim neuen 5er bmw die blinker auch

permanent beim fahren? das wäre ja dann auch illegal - ist

aber serienmäßig so. ich find die optik einfach ganz nett,

auch wenns manche prollig finden, wills aber nur machen

wenns legal ist.

über sinn und unsinn dieser maßnahme wurde schon in

anderen threads genug diskutiert, mich interessiert nur eine

echte rechtsauskunft wenn sich damit jemand auskennt.

vielen dank im vorraus,

greez,

patrick

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18 Antworten

also....bei uns in D darf das standlicht schon mal nicht gelb leuchten.

dann is es zudem noch verboten mit standlicht allein zu fahren*g* §17 Abs.2 stvo

dann ist das beim BMW eine seitenmarkierungsleuchte.wenn du genau hinschaust sind die LED eher an der seite am kotflügel entlang.

es gibt allerdings einige alte ausnahmen,glaub ältere volvos die so etwas von haus aus haben.

hier aus einem anderen forum

Doch, StVZO §49a

Nur vorgeschriebene oder für zulässig erkannte (also erlaubte) Beleuchtungseinrichtungen sind legal und daraus ergeben sich einige Gründe, das "Blinkerstandlicht" nicht zulässig sind:

1. Für die vordere Begrenzungsleuchte (Standlicht) ist als Lichtfarbe weiß vorgeschrieben

2. Lampen müssen für ihre Funktion auch geprüft und zugelassen sein, ein Blinker ist als Blinker geprüft, wird er als Standlicht "umgefummelt" erlischt die Zulassung der Leuchte.

3. Nur bauartgeprüfte Leuchten (E-Zulassung) dürfen am Fahrzeug (außen) vorhanden sein, eine "umgefummelte" Leuchte oder deren Anschaltung (Funktion) ist nicht bauartgeprüft.

4. Bauartgeprüfte Leuchten sind eintragungsfrei, nicht bauartgeprüfte Leuchten können nicht eingetragen werden. Die Eintragung ist "nur" eine Anbauprüfung, hiermit wird ausschließlich bestätigt, dass das Bauteil korrekt angebaut ist, aber NICHT, ob dieses Bauteil auch korrekt funktioniert.

Daraus ergibt sich, dass eine Eintragung zwar möglich wäre, diese Eintragung aber ncht die Leuchte selber zulässig macht. Es handelt sich ausschließlich um die Bestätigung der richtigen Montage einer unzulässigen Leuchte.

Somit bleibt eine "falsche" Leuchte immer "falsch", egal ob eingetragen oder nicht.

und hier ein Link

http://www.juraforum.de/.../...ichtungen,_allgemeine_grunds%E4tze.html

Themenstarteram 17. November 2006 um 22:48

herzlichen dank,

so stell ich mir ne vollständige und treffende antwort vor.

dann werd ich mir das auch abschminken.

p.s.: deinen gt umbau find ich sehr nice, war neulich schon

auf deiner seite und hab mir die videos angeschaut.

wirklich schick, idividuell, aber nicht aufdringlich...so sollte

gutes tuning ausschaun....

Also, auch wenn mich einige nun evtl. steinigen werden:

Das Standlicht ist und bleibt weis-klar auch, daß mann

nur mit Standlicht nicht fahren darf.

Dasweiteren erlischt die ABE, wenn mann irgendwas

ändert, wofür es kein Lichttechnisches Gutachten gibt.

Kann auch schön eng werden, wenn du schon bei einem

unverschuldeten Unfall angeschwärzt wirst.

Da mir die US-Schaltung aber auch gefällt-mit den

zusätzlichen gedimmten Blinker zusammen mit dem

Standlicht-UND den Neblern als TFL würd ich gern

mal die Meinung vom TÜV&Rennleitung einholen;)

 

Nur mal nebenbei: Bei meinem Actros(Lkw) habe ich

Standlicht UND Blinker mit 2-Fadenbirnen drinn!

Die ab Werk als Blinker und Positionslicht fungieren;)

Gruß Volker

ich habe die US Standlicht Einstellung vor zwei Jahren von meinem :) aktivieren lassen. Bisher habe ich noch keine Probleme seitens unserer Freunden und Helfern gehabt ?

10 km/h über die vorgegebenen 50 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu fahren, verstößt ebenfalls gegen die StVO :)

Themenstarteram 18. November 2006 um 10:09

das problem hierbei ist für mich eher das risiko.

ein chiptuning kann dir auch keiner nachweisen im normalen

straßenverkehr. kommt es allerdings mal zu einem schweren

unfall, werden solche sache geprüft. stellt man dann fest,

dass ein auto quasie ohne betriebserlaubnis unterwegs war

ist man schnell der sündenbock, auch wenn man evtl.

gar nicht schuld am unfall ist. außerdem erlischt in dem falle

automatisch der versicherungsschutz.

ich finds definitiv auch schick, aber mir persönlich ist das

risiko einfach zu groß.

ich wollte halt unbedingt auch ein auto mit 5 sternen im ncap

crashtest. auch hier werden wieder 100te leute sagen ihr auto

habe nur einen stern, und der airbag wurde durch ein

sportlenkrad ausgebaut - trotzdem ist ihnen nie was passiert.

das liegt halt nur daran weil sie nie pech hatten. aber wenn

sie mal pech hätten, wären sie im arsch.

man hat halt opportunitätskosten in form von risiko wenn

man solche sachen macht, und muss bereit sein dieses

einzugehen. ich bins (nochmal) halt nicht.

greez,

patrick

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

ich habe die US Standlicht Einstellung vor zwei Jahren von meinem :) aktivieren lassen. Bisher habe ich noch keine Probleme seitens unserer Freunden und Helfern gehabt ?

Spätestens, wenn dir Jemand ins Auto reinfährt, wirst du merken, was du wirklich davon hast! Denn dann stehst du auf einmal als Schuldiger da, nicht Derjenige, der dir reingefahren ist...

ich habe meine Golf V jetzt verkauft :) also wird es dann zukünftig kein Problem mehr sein.

 

zur Antwort thommen:

Spätestens, wenn dir Jemand ins Auto reinfährt, wirst du merken, was du wirklich davon hast! Denn dann stehst du auf einmal als Schuldiger da, nicht Derjenige, der dir reingefahren ist...

@thommen

Nach Rücksprache in meinem Bekanntenkreis, zu denen auch Polizisten gehören, ist deine Antwort nicht korrekt.

Wenn durch die Beleuchtung der Unfall hervorgerufen wurde, kann ich als "Schuldiger" herangezogen werden.

Aber wie soll das geschehen, bei einer Leuchtstärkeneinstellung von 25% :) :)

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

@thommen

Nach Rücksprache in meinem Bekanntenkreis, zu denen auch Polizisten gehören, ist deine Antwort nicht korrekt.

Wenn durch die Beleuchtung der Unfall hervorgerufen wurde, kann ich als "Schuldiger" herangezogen werden.

Aber wie soll das geschehen, bei einer Leuchtstärkeneinstellung von 25% :) :)

Das geht schneller als du denkst, deine BE ist dadurch ja erloschen, das ist der ausschlaggebende Hintergrund!

Nen Kumpel von mir ist mal Jmandem Hinten drauf gefahren, dort habe ich dann gesehen, dass Derjenige dem er draufgefahren ist auch seine BE durch veränderungen am Licht verloren hatte! Ende der Geschichte war dann irgendwann, Schuld wurde dem auferlegt, auf den aufgefahren wurde...

Zitat:

Original geschrieben von voller75

...Nur mal nebenbei: Bei meinem Actros(Lkw) habe ich

Standlicht UND Blinker mit 2-Fadenbirnen drinn!

Die ab Werk als Blinker und Positionslicht fungieren;)

Ich denke mal beim Actros ist das eine Kombinierte Blink- und Seitenmarkierungsleuchte, kein Standlicht!

 

@thomas56: 25% sind schon recht viel. Ich würde sie nicht über 20% leuchten lassen.

Ein Bekannter hat sie sich programmieren lassen auf 17%, das ist schon genug.

Zu einem Unfall kann es schon (recht schnell) kommen, z.B. an einer Kreuzung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer beim flüchtigen Blick denkt, man würde blinken und gleich abbiegen.

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

@thomas56: 25% sind schon recht viel. Ich würde sie nicht über 20% leuchten lassen.

Ein Bekannter hat sie sich programmieren lassen auf 17%, das ist schon genug.

Zu einem Unfall kann es schon (recht schnell) kommen, z.B. an einer Kreuzung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer beim flüchtigen Blick denkt, man würde blinken und gleich abbiegen.

der flüchtige Blick ? nach welcher Richtung soll denn geblinkt werden ? Beide Leuchteinheiten li. und re. sind doch an.

Erzähl mal einem Polizisten, "ich dachte er hätte geblinkt". Die Antwort wäre: "Nicht denken, vergewissern. Sie können und dürfen sich nicht auf andere Verkehrsteilnehmer verlassen"

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Da mir die US-Schaltung aber auch gefällt-mit den

zusätzlichen gedimmten Blinker zusammen mit dem

Standlicht-UND den Neblern als TFL würd ich gern

mal die Meinung vom TÜV&Rennleitung einholen;)

Was hinderte dich bisher daran, dich diesbezüglich mit TÜV und Rennleitung in Verbindung zu setzen?

so wie ich die Diskussion hier verstanden habe geht es ja um die Möglichkeit das Standlicht durch die Blinkerleuchten zu ersetzen. Das dies lt. Gesetzestext nicht erlaubt ist, ist mir klar. Was ist aber daran wenn man zusätzlich zu dem Standlicht die Blinker (welche ja auch zur Seite leuchten) aktiviert? Ich selbst fahre derzeit einen Jeep Cherokee und da leuchten auch die Blinker + das normale weise Standlicht.

Die Blinker habe hier die Eigenschaft als Cornerlight oder Sidemarker. Wie schon beschrieben haben dies mittlerweile viele Autos... Actrs, Sprinter, Volvo, BMW´, viele der Ami Gurken,...

...aber die haben es serienmäßig,das ist der unterschied

Hallo,

könnte bitte jemand noch einmal so freundlich sein und die Codierung für das Zuschalten der Blinker zum Standlicht einstellen. Möchte dies bei meinem morgigen Termin gleich freischalten lassen.

Vielen Dank!

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