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Rechtsfrage nach Unfall !

Audi TT 8N
Themenstarteram 4. November 2011 um 16:05

Nabend Jungs ,Bin mir nicht sicher obs hier reingehört , aber wir haben heut einen kleinen unfall hinter uns wodurch viele fragen entstanden sind, unzwar ist meine Frau heute unsere heimische auffahrt "Rückwärts" runtergefahren , dabei hatt sie ein Auto übersehen das "AUF" unser grundstück auffuhr um ihr kind zur schule zur bringen , dabei kam es Auf unserem grundstück zur kollision , beide fahrzeuge waren in bewegung zur kolisionszeit , Die polizei gab meiner frau die alleinige schuld da sie rückwärts fuhr ,trotz privatgrundstück ! was für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist ! Sie musste dann vor ort 35 eus zahlen und auf der unfallbescheinigung steht sie an erster stelle , mir kommt alles ein wenig spanisch vor , meint ihr wir sollten uns rechtlichen beistand zuholen und das alles anfechten ? oder ist das jetzt alles eh zu spät da sie die 35 eus gezahlt hatt und damit ihre schuld besiegelt hatt ? Ich habe echt kein problem damit wenn sie im recht ist, für solche fälle hatt man eine versicherung , aber mir tut es in der seele weh, wenn ich dran denken muss das sie so dreisst auf mein grund und boden fährt ohne erlaubnis ,einen unfall MIT-verursacht , und damit noch ohne probleme durchkommt ! Bin echt hin und her gerissen !

Hilfreich wären keine mutmassungen

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10 Antworten

Tut mir leid, aber die grünen Männchen haben Recht. Klick!

Solange Eure Auffahrt nicht abgesperrt ist (Tür, Tor, Kette etc.), somit für jedermann zugänglich bzw. befahrbar, gehört auch das Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsraum.

Grüsse!

Hallo Rico,

ich hatte neulich einen ähnlich gelagerten fall. Ich arbeite ja bei einer Versicherung und kann dir mal so eins zwei Tipps geben wie ich das angehen würde.

Grundsätzlich ist es Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung die gestellten Ansprüche zu prüfen und nicht einfach blind zu zahlen. Je mehr Daten und Fakten, also Zeugenaussagen euer Versicherer bekommt, umso besser kann er die Lage beurteilen. Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich meine wer rückwärts fährt bekommt meist immer die Schuld. Auch wenn eure Gegnerin im Rahmen der "verbotenen Eigenmacht" sich auf eurem Grundstück breit gemacht hat, besteht dagegen laut Gesetz keine wirkliche Handhabe.

Es kann sich sogar einer in deine offene Garage stellen und du darfst den da vom Abschlepper noch nicht mal entfernen lassen. Wenn doch zahlst du erstmal und kannst das dann hinterher einklagen...

Dass die Polizei aber jemanden bei 1 einträgt muss nicht immer zwangsläufig heißen, dass 1 komplett schuld ist. Die Versicherer können auch zu dem Ergebnis einer Teilschuld für jeden unabhängig davon kommen.

Ich würde an eurer Stelle eurem Versicherer den Schaden mit allen Details angeben und ihn bitten dieses ordentlich zu prüfen. Im gleichen Atemzug würde ich auch dann euren Schaden der anderen Versicherung melden, dann muss sich eure Gegnerin ja auch äussern.

Ich verstehe deinen Ärger, mich nervt sowas auch an, wenn mir wegen andern Leuts Unverschämtheit ein Schaden entsteht! Wünsche euch viel Glück!

Gruß Robby

Bin kein Jurist, deshalb Info unter Vorbehalt.

Das ist wirklich eine knifflige Situation, aber vll. Kann ein Blick in die StVO erhellend wirken. Meine liegt leider im Büro (auch wenn ich kein Jurist bin, habe ich täglich mit Fragen und Problemen des Strassenverkehrs zu tun), aber Dunkannst auch mal im Internet recherchieren. Supermarktparkplätze sind auch Privatgrundstücke und da gibt es mit Sicherheit vergleichbare Fälle.

Fakt ist, dass die Zahlung des OWi-Geldes kein grundsätzliches gerichtsrelevamtes Schuldanerkenntnis ist, da Deine Frau mit Sicherheit unter Schock gehandelt hat.

Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt, am besten einen Verkehrsfachmann, keinen FeldWaldundWiesenanwalt, nehmen und die Sache rechtlich überprüfen lassen. Rückwärtsfahren begründet nicht per se ein schuldhaftes Verhalten.

Fakt ist aber ebenso, dass man sich bei schlechter Sicht in den Verkehr hineintasten oder zur Not einen Einweiser bemühen muss.

Da das für die Auffahrende ja nicht gilt, die geradeaus gefahren ist, sehe ich hier auf alle Fälle eine deutliche Mitschuld dieser Person.

Entscheidend wird m.E. sein, WO genau sich der Unfall ereignet hat? Eher auf dem Parkplatz oder schon mehr auf dem Bürgersteig bzw. der Straße.

Nimm Dir auf alle Fälle einen Anwalt und berichte hier mal wie die Sache ausgegangen ist.

Viel Glück

MF

am 4. November 2011 um 17:00

Hallo Jungs :),

Ich möchte Euch hiermit nicht an die Karre fahren ;), aber Rechtsberatungen sind in den Nutzungsbedingungen von Motor-Talk ausgeschlossen. :) Ehe sich hier ein Oberlehrer oder ähnliches einschaltet..........;)

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ich vor Jahren mal rückwärts aus der Garage auf einem Privatgrundstück gefahren bin. Gleichzeitig setzte eine Nachbarin auf dem selben Privatgrundstück ihr Fahrzeug mit einem Affenzahn rückwärts in Bewegung und erwischte mich mit meinem Wagen so, dass ein Schaden von damals ca. 1600 DM entstand und ich ein Schleudertrauma hatte. Polizei wollte nicht kommen, weil das ja auf einem Privatgrundstück stattfand. Nun ja, da mußte ich mich mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen, die mir den halben Schaden auf´s Auge drückte, weil ich ja ( auch) rückwärts gefahren war. Ich hatte damals auch noch eine 16-jährige Zeugin, die neben der Garage wartete und laut "Halt" rief, als meine Nachbarin angebrettert kam.... Nützte nichts, kawumm aber wie.....

Die 16-jährige wurde von der gegenerischen Versicherung mangels Führerschein nicht ernstgenommen; es interessierte nicht, dass die Versicherungsnehmerin der gegnerischen Versicherung nicht Schritttempo fuhr, wie in der Hausordnung vorgesehen. Das Argument war mein Rückwärtsfahren und daran ließ sich nichts rütteln. Ich habe der Versicherung, die meist von Beamten in Anspruch genommen wird, dann einen zynischen Brief geschrieben mit den Fragen, ob es klug wäre in Röntgenaugen, mit denen ich durch Mauern schauen kann, zu investieren oder die Seiten der Garage voll verglasen zu lassen.

Nach so etwas ist man meist um eine Erfahrung reicher und seit dem schaue ich immer genau, ob jemand auf den Hof fahren könnte oder auf dem Hof sein Fahrzeug in Bewegung setzten könnte und mache eine klare Ansage: "Ich gedenke jetzt aus der Garage zu fahren!". :)

Auf die Versicherungen allein würde ich mich nicht verlassen. Hatten den Fall, dass die sich verglichen haben und der vermeintlich Unschuldige wurde einfach hochgestuft.

Und da Rechtsberatung hier ja nicht statthaft ist: Anwalt fragen, wie bereits oben von mir beschrieben. Auch wenn auf einem Privatgrundstück die StVO gilt, ist m.E. die Schuldfrage hier nicht so eindeutig, wie manche meinen.

LG

MF

am 4. November 2011 um 17:54

Hallo ich hatte auch einen Unfall in einem Garagenkomplex und hab die Polizei gerufen weil ich nicht schuld war. so die sind gleich wieder gegangen mit der Begründung das ist kein öffentlicher Verkehrsraum und sie sind nicht zuständig.Das ende vom Lied haben sich die Versicherungen 50 50 geeinigt. Gruß

am 4. November 2011 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Magnum-Five

Auf die Versicherungen allein würde ich mich nicht verlassen. Hatten den Fall, dass die sich verglichen haben und der vermeintlich Unschuldige wurde einfach hochgestuft.

Und da Rechtsberatung hier ja nicht statthaft ist: Anwalt fragen, wie bereits oben von mir beschrieben. Auch wenn auf einem Privatgrundstück die StVO gilt, ist m.E. die Schuldfrage hier nicht so eindeutig, wie manche meinen.

 

LG

MF

Ich würde mich heute auch nicht mehr alleine mit einer gegnerischen Versicherung und deren Anwälten rumschlagen. Leider hatte ich damals keine Verkehrsrechtsschutzversicherung und wollte keinen Anwalt in Anspruch nehmen, um weitere Kosten zu vermeiden. Ich hatte damals meinen Haftpflichtversicherer angerufen, der meinte, dass ich schlechte Chancen hätte. :(

 

Danach habe ich sofort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, die ich bis heute habe. Und heute würde ich so etwas sofort an einen entsprechenden Fachanwalt delegieren. Man kann ja auch ohne entsprechende Versicherung einen Anwalt konsultieren, sollte aber vorher die Beratungskosten klären. Dann hat man Gewissheit, ttrico. ;):)

Themenstarteram 4. November 2011 um 18:48

Eine bzw. Zwei Rechtsschutzversicherungen haben wir , das wäre nicht das thema , mein problem ist das die ganze sache grenzwertig ist , besten fall würde die sache 50/50 ausgehen , der schaden am Fiesta meiner allerliebsten ist vieleicht 200 eus mit gebrauchten teilen , der skoda der dame ist regelrecht zerschellt , Haube , scheinwerfer , stossstange und alles was noch im bereich des schlossträgers ist . Ich werde der Dame ein Haus- bzw Grundstücksbefahr verbot aussprechen, und werde meine einfahrt abzäunen , so ist das , Made in Germany !

Auf alle weiteren juristischen schritte werde ich bewusst verzichten ,weil ich echt null bock auf stress habe, ob meine versicherung 50% oder 100% zahlt , die versicherung steigt gleich ! Ausserdem ist das auto von der Dame erst erst 3 monate alt ,wogegen unser dicker jetzt schon 10 jahre aufn buckel hatt , sie soll ihn reparieren lassen und gut is , von mir kriegt sie keinen tag meines lebens für die geschichte , Euch hab ich wie immer zu danken , manchmal ist man halt nicht immer sicher wie man was zu tun hatt , deswegen bin ich manchmal echt froh das ich in diesem forum bin und meine fragen an so coolen typen (sorry Star-TT und typinen ,tolles deutsch!) wie euch stellen zu können , Dank euch Herzlichst Gruss euer Rico !

Hallo,

 

meine persönliche Meinung ist - hak es ab, so wie du es vor hast. :(

Betrache die Sache wie ein Kaufmann: Wenn sich der Aufwand für dich nicht rechnet - lass es bleiben.

 

Du kannst dich natürlich herumstreiten, aber meiner Meinung nach lohnt sich der Ärger nicht.

 

Grüße

 

Manfred

 

Themenstarteram 5. November 2011 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von manni9999

Hallo,

meine persönliche Meinung ist - hak es ab, so wie du es vor hast. :(

Betrache die Sache wie ein Kaufmann: Wenn sich der Aufwand für dich nicht rechnet - lass es bleiben.

Du kannst dich natürlich herumstreiten, aber meiner Meinung nach lohnt sich der Ärger nicht.

Grüße

Manfred

Hast absolut recht Manfred , so sehe ich das auch !

Gruss an Alle

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