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Rechtsfrage zwecks Gebrauchtwagen-Verkaufs

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 20:09

Hallo!!!

Habe ein Corsa B verkauft. Verkauf erfolgte Privat an Privat.

Verkauf ohne Gewährleitung. Fahrzeug dient zur Ersatzteilgewinnung,

Fahrzeug ist ein Bastlerfahrzeug.

Alle Mängel die mir bekannt waren, habe ich genannt. Bin den Corsa 3 Jahre problemlos gefahren. Habe das Fahrzeug dummer weise angemeldet verkauft. Jetzt ruft der neue Besitzer an und erzählt was von Unfallfahrzeug. Habe den Corsa als Unfallfrei gekauft. Habe ihn angeboten, den Corsa vorbei zu bringen und er bekommt sein Geld zurück. Das will er auch nicht. Ich soll nach Dortmund kommen und den Corsa abholen. Er drohte mir bereits und wollte just for fun auch ein Crash machen. Habe zwar bereits mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, allerdings dauert eine Zwangs-Stilllegung. Er meint da ich rein geschrieben habe „ soweit mir bekannt“ Unfallfrei, handelt es sich um Arglistige Täuschung. Habe zwar ne Rechtsschutz ohne SB, aber wollte mal vorab eure Meinung hören.

Hier der Vertrag: http://home.arcor.de/Waschi1979/Kaufvertrag.JPG

Beste Antwort im Thema

von dem gedanken wuede ich mal sanft verabschieden oder glaubst du, dass (sofern moeglich) der käufer vollkommen reibungslos (kosten/365) *5 bezahlen wird?

duerfte sich ja auch eher im bereich unter 10eur befinden?

buch es unter : ausgaben und lehrgeld (leider) fuer fahrzeugverkauf in angemeldetem zustand ;)

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Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 20:18

Hier der Vertrag: http://home.arcor.de/Waschi1979/Kaufvertrag.JPG

arglistige täuschung beinhaltet ja, dass du von einem unfall wusstest.

wusstest du etwas von einem unfall?

desweiteren, ist mit dem verkauf deine versicherung auf den käufer uebergegangen.

(soviel zum just 4 fun crash; auch wenn das trotzdem probleme geben kann und lästig wäre ^^ )

ich hoffe du hast deine VS auch direkt (ggf mit kopie des vertrags) informiert?

solltest du ein reines gewissen haben, soll er doch erstmal den ersten zug machen.

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 6:43

Ich habe das Auto als Unfallfrei gekauft. Liegt mir hier schriftlich vor. Ich hatte keinen Unfall. Das Fahrzeug ist 7te Hand. Ich das mit dem Unfallfrei so weiter gegeben. Bin da 3 Jahre mit gefahren. Versicherung, Polizei,Straßenverkehrsamt haben sofort bescheid bekommen. Habe das Ding ja eigentlich als Ersatzteillager verkauft um keinen Stress zu haben. Habe ihn angeboten das Auto zurück zu bringen und er bekommt sein Geld zurück. Er möchte das Auto jetzt noch günstiger.

Ich würde so einem Idioten einen schönen Brief von meinem Anwalt zusenden lassen und es voll darauf ankommen lassen ;)

Ohne Worte, Deutschland eben...

lass dich darauf nicht ein und sei froh (soweit der preis fuer DICH ok war), dass die kiste weg ist.

@Golf5GTI/DSG

solange man keine anwalt flatrate hat, wäre mir das geld fuer diesen brief zu teuer ^^

Lass so einen Brief ohne Rechtschutz max. 50-100 EUR kosten, dies wäre es mir echt wert ;)

Solch Leute kapieren es nicht anders, hier braucht man mal ne Keule, so meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Ich würde so einem Idioten einen schönen Brief von meinem Anwalt zusenden lassen und es voll darauf ankommen lassen ;)

Ohne Worte, Deutschland eben...

Ich kann mir leider keinen eigenen Anwalt leisten, müsste immer erst einen suchen, den ich dann beauftragen könnte :D

Spaß beiseite ...

@ TE

Scheint immer mehr in Mode zu kommen, private Gebrauchtwagenverkäufer beim oder nach dem Kauf "zu bedrohen" weil die Karre angeblich nicht in Ordnung ist. Ich würde an Deiner Stelle nichts machen. Er will ja etwas von DIR, nicht DU von IHM. Das Auto hat er sich angesehen, es ist alt und war mit 750 € nicht besonders teuer. Da würde ich mir keinen Kopf drum machen.

Allerdings: Unbedingt mit dem Kaufvertrag zu Deiner Versicherung gehen, die damit über den Verkauf informieren und dann würde ich erstmal in aller Seelenruhe abwarten. Nichts von wegen "Ich nehme das Auto zurück ...". Und wenn er "just for fun einen Crash machen will" und Dich so unter Druck setzen will, dann zeigt das ja auch, "wes Geistes Kind er ist ..."

....Du hast alles richtig gemacht und wenn er das Auto gegen die Wand setzt oder Schlimmeres, kannst Du, falls Du es noch mitbekommst ja mal einfliessen lassen, dass der Käufer den Unfall angekündigt hat... Das vorsätzliche Herbeiführen eines Unfalls kann nämlich nicht nur teuer für ihn werden....

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Ich würde so einem Idioten einen schönen Brief von meinem Anwalt zusenden lassen und es voll darauf ankommen lassen ;)

 

Ohne Worte, Deutschland eben...

Ganz genau, so würde ich es auch handhaben.Der Käufer soll erstmal auf seine Kosten ein Gutachten erstellen lassen womit die Behauptung " Unfallwagen" bewiesen werde.

Bei 750 € Verkaufspreis halte ich es für fahrlässig, dem TE den Gang zu einem Anwalt zu empfehlen. Er muss doch nicht handeln, überhaupt nicht. Der KÄUFER will doch was von ihm. Einfach mal nichts machen, geht auch wunderbar. Dann erledigen sich solche Dinge zumeist von ganz alleine.

Wenn der Käufer was will, wird er sich schon per Anwalt, Gericht, Moskau-Inkasso ;) oder der Super-Nanny beim TE melden und das wird er, ich setze glatt 10 € als Wetteinsatz, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT machen. Diese Drohgebärde sind doch so angelegt, dem Bedrohten Angst zu machen und zu einer schnellen unüberlegten Handlung (Geld zurück, Kaufpreisminderung etc.) zu veranlassen. Der Gang zum Anwalt wäre auch eine solch überstürzte Handlung. Rein rechtlich ist doch nüscht passiert, der Käufer hat einen Wunsch geäußert, mehr nicht. Und das auch noch mündlich, whow, super ...

Mein Rat bleibt also: Nichts machen, nicht auf Diskussionen einlassen, Versicherung vom Verkauf in Kenntnis setzen und das war es dann ...

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

desweiteren, ist mit dem verkauf deine versicherung auf den käufer uebergegangen.

Sowas geht nicht und das gibts nicht. Solange der Wagen nicht abgemeldet ist, ist der Wagen über dich versichert und im Falle eines Unfalls bist Du dran. Also NIE mit eigener Zulassung verkaufen!

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

desweiteren, ist mit dem verkauf deine versicherung auf den käufer uebergegangen.

Sowas geht nicht und das gibts nicht. Solange der Wagen nicht abgemeldet ist, ist der Wagen über dich versichert und im Falle eines Unfalls bist Du dran. Also NIE mit eigener Zulassung verkaufen!

Können sich die Experten hierzu mal einigen? In einem Nachbarthread wurde gerade das Gegenteil behauptet. Quellen wären gut.

Ich denke, hier wirst du die 100% Antwort nur von der Versicherung direkt bekommen :)

Experte bin ich nicht, habe aber eine KFZ-Versicherung abgeschlossen (den Vertrag habe ich auch gelesen).

Da steht unter § 6 "Veräußerung":

"(1) Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein."

Für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres sind beide Gesamtschuldner und beide haben ein Kündigungsrecht. Für eine etwaige Unfallversicherung gilt das nicht.

Ob das ein üblicher Vertragsbestandteil ist oder eine Spezialität meines Versicherers, weiß ich nicht. Steht aber bei den beiden Versicherern, mit denen ich Verträge abgeschlossen habe, wortwörtlich gleich drin.

 

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