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rechtslage bei zu hoher geschwindigkeit

Themenstarteram 29. September 2005 um 11:40

tja, irgendwie bin ich grad recht durcheinander.

habe einen bußgeldbescheid vom polizeiverwaltungsamt bekommen. und zwar habe ich die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften um 8km/h (abzüglich toleranz) überschritten. sprich ich bin in der 70 zone mit 78 geblitzt worden.

so weit so gut, aber es geht noch weiter

Zitat:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie:

Eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von: 10.00 Euro

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 Euro

(§§ 105, 107 Abs.1,3 OWiG in Verbindung mit §§ 464 Abs. 1, 465 StPO auslagen 5.60 Euro

Gesamtbetrag: 35,60 Euro

 

und das für 8 Km/h zu schnell, also die 10 Euro akzeptier ich ja, aber was soll der Rest? Was für ein Verfahren und welche Auslagen?

Außerdem haben die wohl vergessen noch so ein schönes Foto dazu zu tun, oder ist das nicht mehr üblich?

 

Jetzt 2 Fragen:

1. ist das rechtens was die mir da geschickt haben

2. lohnt es sich wenigstens gegen die gebühren widerspruch einzulegen? wenn ja wie?

ich hoffe ihr können mich aufklären

 

gruß proxy

 

p.s.: unten steht noch folgendes:

Zahl der Punkte gemäß Punktesystem: 0

Verwarnung

Auf das Verwarnungsangebot der ZBS/Polizei vom 09.08.2005 ist wegen Nichtzahlung/Unterzahlung des Verwarnungsgeldes eine wirksame Verwarnung nicht zustande gekommen.

Was soll das denn heißen? Geblitzt haben sie mich am 23.07.2005 und heute ist das erste mal das ich was von denen bekommen habe!?

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15 Antworten

im Forum www.verkehrsportal.de kennt man sich da sehr gut aus. Aber die Auslagen kommen mir auch komisch vor.

dein PostScriptum hast du nachträglich editiert.

Es heißt, daß zuerst ein Verwarnungsschrieben an dich gegangen sein sollte, wonach du nur 10 Euro zahlen solltest.

Weil du darauf nicht reagiert hast, sollst du nun noch die Auslagen bezahlen.

Aber es gibt einen neuen Entscheid (vor kurzem unter www.autokiste.de gelesen), wonach die Bußgeldstelle (Polizei oder Landratsamt) nachweisen muss, daß der Bescheid korrekt abgeliefert wurde, und zwar genau an die zuständige Person.

Wenn du also keinen Bescheid bekommen hast, und das jetztige Schreiben keinen Bescheid darstellt, sondern sich nur auf den ursprünglichen Bescheid bezieht, könntest du entweder die ganze Sache noch hinauszögern und hoffen das die innerhalb von 3 Monaten nicht wieder reagieren, so daß Verjährung eintritt. Dies ist aber sehr unwahrscheinlich und gefährlich.

Also empfehle ich einfach die 10 Euro zu überweisen und ne kurze Antwort zu schreiben, daß der ursprüngliche Bescheid nicht angekommen ist. Damit wär die Sache für die erstmal geritzt.

am 29. September 2005 um 11:53

Das klingt so, wie wenn du einen Brief mit Verwarnungsgeld (10 €) nicht beachtet hättest, also nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt. Somit leiten die ein Bußgeldverfahren ein, bei dem höhere Kosten entstehen.

Wenn du allerdings vorher noch keinen Brief erhalten hast, dann liegt hier der Punkt. Vielleicht haben die einen Fehler gemacht und es nicht verschickt? Oder der Brief kam einfach nicht bei dir an. Vielleicht kannst du ja noch verhandeln, dass du den normalen Verwarnungsgeldbrief nicht erhalten hast, und jetzt doch nur das Verwarnungsgeld zahlen musst.

Falls du den Brief allerdings erhalten und nicht beachtet haben solltest, dann wäre das jetzige Bußgeld korrekt.

Hallo,

hier im Forum können weder dürfen wir dir rechtliche Ratschläge geben!

Von daher ist das dir genannte Forum keine schlechte Alternative...

am 29. September 2005 um 11:54

Mist, war Sekunden zu langsam ;-)

Re: rechtslage bei zu hoher geschwindigkeit

 

Hat sich erledigt.

( Wäre schön, wenn man nachträglich auch Beitrag löschen könnte. )

Themenstarteram 29. September 2005 um 12:00

tjo, also auf dem jetzigen schreiben steht groß "Bußgeldbescheid"

und nen anderes schreiben habe ich bisher nicht erhalten, also heute das erste. werde da mal anrufen, mal sehen was die sagen

Themenstarteram 29. September 2005 um 12:08

so, hat sich soweit erledigt. der nette herr am tele hat mir gesagt das am 09.08. bei ihnen keine bescheide verschickt worden weil die irgendein problem hatten. somit soll ich lediglich die 10 euro überweisen und das verfahren wird eingestellt.

schön das sich das so schnell geklärt hat und ich bedanke mich bei allen antworten und hilfen, somit habe ich wieder was gelernt. schließlich ist das seit über 8 jahren fahrpraxis mein erster brief von einer bußgeldstelle gewesen :)

Zitat:

schön das sich das so schnell geklärt hat und ich bedanke mich bei allen antworten und hilfen, somit habe ich wieder was gelernt. schließlich ist das seit über 8 jahren fahrpraxis mein erster brief von einer bußgeldstelle gewesen

und der war ja auch nicht wirklich böse... ;)

Bist wohl selbst eher der Hutfahrer?! :D

kleiner scherz.

Themenstarteram 29. September 2005 um 12:17

nein, bin nicht so der hutfahrer, aber innerorts und in geschwindigkeitzs begrenzten zonen sollte man meiner meinung nach sich ein wenig zurückhalten und max. 10-20 km/h drüber sein. vor allem im ort, ich könntes mir nie verzeihen nen kleines kind überfahren zu haben nur weil ich zu schnell im ort war. rasen kann man noch genug außerorts...

damit bin ich bisher ganz gut gefahren, obwohl ich auch kein engel bin *gggg*

Hallo mal ne Frage,

mein Kollege hier hat einen Anhörungsbogen bekommen

Sie überschritten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn) um 28km/h

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80km/h

gemessene Geschwindigkeit (abzgl. Tolleranz) 108km/h

Messtolleranz 4km/h berücksichtigt

er meint nun, das die 4km/h noch abzuziehen sind...ich meine nicht...

Was sagt ihr?

EDIT: ist kein Foto dabei...er meint aber das neben ihm (Baustelle) auch jemand gefahren ist...ist die Messung dann zulässig?

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

Messtolleranz 4km/h berücksichtigt

ImGegensatz zum üblichen Amtsdeutsch ist das Eindeutig:

Die Messtoleranz ist berücksichtigt worden!

Mal nebenbei:

Hat er aber Glück gehabt! Nur 2Km/h daneben...

Der Verkehr ist nur dann relevant, wenn er auf dem Foto erscheint...

Mhh Fahrverbot ist aber erst ab 41km/h drüber :) und Foto ist ja nicht dabei...kostet sicher was, wenn die das zuschicken sollen...

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

gemessene Geschwindigkeit (abzgl. Tolleranz) 108km/h

Also hier steht doch schon ausdrücklich, dass die Toleranz abgezogen wurde...

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