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Rechtslage Frage

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 11:49

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Am September dieses Jahres, kaufte ich mir E350.

Nach einen Monat musste ich 1l. Motoröl nachfüllen, habe dabei nichts gedacht.

So, Monat darauf bekam ich wieder die Meldung 1l. Öl nachfüllen, da wurde mir klar ich habe mega Öl verlusst. Bei 1000Km verbraucht es 0,6l. Öl.

Es wurden hinten links und rechts unten an dem Motor Öl flecken endeckt.

Ich fuhr zum Händler und habe es reklamiert, worauf er meinte kein Problem, dass wird repariert,

muss mich aber mit dem Kosten beteiligen!?...

Wie ist meine Rechtslage? In der Garantie ist nur Elektronik abgedeckt.

Aber ich meine, ich habe das Auto mit dem Schaden erhalten, nach meinem Wissen muss er alle Kosen übernehmen oder nicht?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 1. Dezember 2009 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Divinely

 

Bitte um ein Link, wenn es möglich ist.

Ist möglich

Gruss TAlFUN

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Wenn Du beim Händler ohne Ausschluß gekauft hast (z. B. Gewerbetreibender), greift hier die Sachmängelhaftung.

In den ersten 6 Monaten müßte der Händler beweisen, daß der Mangel nicht schon bestanden hat, was ihm schwerfallen dürfte.

Somit muß er die Kosten komplett übernehmen.

 

lg Rüdiger:-)

Ich würde die Frage anders formulieren, da Rechtsberatungen hier verboten sind und

die Gefahr des schließens besteht;)

am 1. Dezember 2009 um 14:08

Es ist ja keine Rechtsberatung sondern eine Frage der Gewährleistung.

Zum Thema,

diese Kosten hat der Händler komplett an der Backe.

Hallo,

ist das ein Neuwagen?

 

Grüße

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Shoguntr

Hallo,

ist das ein Neuwagen?

 

Grüße

Nein ein Gebrauchtwagen, BJ ende 2004

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Es ist ja keine Rechtsberatung sondern eine Frage der Gewährleistung.

Zum Thema,

diese Kosten hat der Händler komplett an der Backe.

Wo bekomme ich es schwarz auf weiß? Will mich schlau machen...

Bitte um ein Link, wenn es möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Divinely

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Es ist ja keine Rechtsberatung sondern eine Frage der Gewährleistung.

 

Zum Thema,

diese Kosten hat der Händler komplett an der Backe.

Wo bekomme ich es schwarz auf weiß? Will mich schlau machen...

Bitte um ein Link, wenn es möglich ist.

Schau mal hier falls es eine Gebrauchtwagengarantie gibt:)

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

am 1. Dezember 2009 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Divinely

 

Bitte um ein Link, wenn es möglich ist.

Ist möglich

Gruss TAlFUN

Gib einfach "Sachmängelhaftung" bei Google ein. Da sind z.B. Links vom ADAC bezüglich KFZ dabei.

Gruß

Achim

am 2. Dezember 2009 um 0:44

Die müssen das kostenlos reparieren, lass dir da nichts einreden. Die Dichtungen sind zwar von der Garantie ausgeschlossen (ausgenommen Zylinderkopfdichtung), aber das darf nicht passieren, dass der Wagen Öl verliert, dann noch so viel....

 

Ich habe mir vor 4 Wochen nen 500er w211 zugelegt 2003er Modell. Kurz danach war die Motorhaltenung, Panorama Dach, Command APS, CD Wechsler kaputt ?!??! Riemenscheibe an der Kurbelwelle war schief, Bremsen vorne extrem abgenutzt. Ich war beim :) und ALLES wurde gemacht (nach einer kurzen diskussion), 0 selbstkosten, ersatzfahrzeug sollte ich bezahlen, habe ich aber abgestritten und habe c180K kostenlos bekommen, nach 2 Tagen war der Wagen abholbereit.

Allerdings steht bei mir im Garantieheft, dass ab 100 tkm eine 20%ige selbstbeteiligung gibt meiner hat er 84 tkm ;)

Zitat:

Original geschrieben von e39-540iA

..., ersatzfahrzeug sollte ich bezahlen, habe ich aber abgestritten und habe c180K kostenlos bekommen, nach 2 Tagen war der Wagen abholbereit.

Rein rechtlich, steht Dir tatsächlich kein kostenloses Ersatzfahrzeug zu. Die meisten Verkäufer zeigen sich da aber, wie auch in Deinem Fall, zumindest nach kurzem "Gemecker" kulant.

Zitat:

Allerdings steht bei mir im Garantieheft, dass ab 100 tkm eine 20%ige selbstbeteiligung gibt meiner hat er 84 tkm ;)

Solange die 6 Monate nach Kauf noch nicht rum sind, hat der Händler die kompletten Kosten zu tragen. Er kann sich die 80% von der Garantieversicherung wiederholen, aber für Dich muß es kostenfrei bleiben. 6 weitere Monate hast Du zwar noch Gewährleistung, aber Du musst dem Händler beweisen, daß der Schaden schon am Tag der Fahrzeugübergabe seinen Ursprung hatte.

Gruß

Achim

Mädels:

Das wichtigste Argument dabei, bevor ihr alle schreit der Händler muß alles übernehmen: Welche Laufleistung hat denn das Fzg + wie alt ist es ?

Kann der Händler evtl. auf normalen Verschleiß verweisen......?

Denn dieser ist von der Gewährleistung ausgeschlossen !

Bei 100 - 150 Tkm kann schon mal die ein oder andere Dichtung verschleissen.............:eek:

Sooooo eindeutig ist die Sache nicht !!!

am 2. Dezember 2009 um 15:18

Das sehe ich aber ganz anders.

Der TE hat den wagen im September gekauft und war bereist nach einem Monat schon wieder beim Händler. Da hat der Händler null Chance. Es sei denn, der TE ist in der Zeit mal eben 6000km gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von ameisenpo

Kann der Händler evtl. auf normalen Verschleiß verweisen......?

Denn dieser ist von der Gewährleistung ausgeschlossen !

Das ist so nicht korrekt. Es geht lediglich um den Verschleiß, den der Käufer verursacht. Wenn z.B. nach 1000km ein Simmerring der Kurbelwelle versagt, kann das unmöglich seine Ursache im Verschleiß während dieser 1000km gehabt haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der Wagen ist, oder wieviele km er gelaufen ist.

Ich gebe Dir im Prinzip recht, daß es bei Verschleißteilen immer schwieriger ist die Gewährleistung einzufordern, als bei "soliden" Defekten. Je nach Schadenshöhe rentiert sich aber der Gang zum Anwalt absolut, wenn sich der Händler querstellt.

Gruß

Achim

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