Rechtslage Händler Gewährleistung / Gebrauchtwagen-Garantie
N'abend zusammen.
Folgendes: Habe den Wagen im Dezember letzten Jahres gekauft. Nun hat/hatte er einen Defekt, weshalb nun die Lichtmaschine ausgetauscht wurde.
Da ich beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie dazu bekommen habe, möchte der Händler es nun darüber abwickeln. Allerdings wird bei einem Fahrzeug bis 80tkm das Material nur zu 70% bezahlt, sprich ich soll nun 30% der Lichtmaschine blechen.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Muss, zumindest im ersten halben Jahr, der Händler wegen der Gewährleistung das nicht übernehmen?
Demnach hätte ich durch die Garantie ja sogar einen Nachteile gegenüber der Händler Gewährleistung.
Gruß
Chris
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29 Antworten
.....die Garantie und die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) schaden sich nicht, d.h. unabhängig davon, ob Du eine Garantieversicherung abgeschlossen hast, bleibt die gesetzliche Sachmängelhaftung bestehen....
Problematisch wirds, wenn der Händler versucht hat die Sachmängelhaftung zu umgehen (z.B. "im Kundenauftrag" verkauft hat)! Dann wirds wahrscheinlich nur mit einem Rechtsbeistand möglich, dass Du Geld siehst!
Nein, war nicht "im Kundenauftrag".
Heißt das also ich muss das nicht über die Garantie abwickeln und die 30% zahlen?
Wie mach ich dem Händler das am Besten klar?
.....mach Deine Ansprüche schriftlich im Rahmen der Sachmängelhaftung bei dem Händler geltend. Hast Du die Garantieversicherung über den Händler abgeschlossen? Dann kann er den Schaden gleich dort auch melden, wobei ich mir nicht sicher bin, ob Du den Schaden bei der Garantieversicherung melden musst. Aber Du nimmst Dir ja nichts, wenn Du den Grossteil über den Versicherer abrechnest und den Rest vom Händler bekommst......
Wieviele km hat der Wagen und wie alt ist er?
Davon hängt einiges ab.
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Wieviele km hat der Wagen und wie alt ist er?
Davon hängt einiges ab.
Wohl nicht mehr als 80tkm wenn er noch 70% erstattet bekommt. Und bei dieser KM-Leistung ist es imho nicht hinzunehmen, dass die Lichtmaschine kaputt geht. Sprich den Händler mal auf die Sachmängelhaftung an. Durch die Garantie wird die Sachmängelhaftung natürlich nicht verdrängt.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Wieviele km hat der Wagen und wie alt ist er?
Davon hängt einiges ab.
Wohl nicht mehr als 80tkm wenn er noch 70% erstattet bekommt. Und bei dieser KM-Leistung ist es imho nicht hinzunehmen, dass die Lichtmaschine kaputt geht. Sprich den Händler mal auf die Sachmängelhaftung an. Durch die Garantie wird die Sachmängelhaftung natürlich nicht verdrängt.
Sorry, das mit den 80k hab ich übersehen, aber die max. 10 Jahre Fahrzeugalter stehen noch aus.
Ist Baujahr 2003. Wo kann ich mich denn da nochmal genauer schlau machen?
Danke für eure Antworten :-)
Zitat:
Original geschrieben von Aequitas87
Ist Baujahr 2003. Wo kann ich mich denn da nochmal genauer schlau machen?
Danke für eure Antworten :-)
Genau sagen kann dir das keiner, ob das von der Sachmängelhaftung abgedeckt ist oder nicht. Teilweise gehen solche Sachen am Ende vor Gericht und da wird dann entschieden, ob der Schaden nun altersbedingt normal ist oder doch noch von der Sachmängelhaftung abgedeckt ist.
Bei dem Alter und dem Baujahr sehe ich da jetzt aber nicht so das Problem. Ist ja noch alles im Rahmen vom Alter und von der Laufleistung her.
Wichtig ist auch, ob der Schaden schon vorhanden bzw. vorherzusehen war!
Wenn du z.B. einen Verstärker angeschlossen hast, dann tritt die Gewährleistung in diesem Fall nicht ein! Hast du das Fahrzeug genutzt und der Schaden könnte durch deine Nutzung entstanden sein, dann hast du die A-Karte...
Genauso hast du die Nase auf, wenn du z.B. eine Motorwäsche mit nem Hochdruckreiniger gemacht hast und der Schaden darauf zurückzuführen ist...da gibt es soooo viele Dinge, worauf sich der Händler beziehen kann um das zu umgehen...
Im Endeffekt kannst du dir, wenn du einen geschickten Händler vor dir hast, die Gewährleistung in die Haare schmieren...das wird dir jeder Anwalt bestätigen...
Besser ist es meiner Meinung nach freundlich auf den Händler zuzugehen und den Sachverhalt ruhig zu schildern und ihn zu fragen, was für ihn die beste Lösung ist...so hab ich das bei meiner Bekannten gemacht und der Händler hat sich darauf eingelassen das Ersatzteil (Benzinpumpe 175Euro) zu besorgen, wenn ich mich selber um den Einbau kümmere...naja...ne Benzinpumpe tauschen ist nicht wirklich Aufwand...
Zitat:
Original geschrieben von BaschyZ
Im Endeffekt kannst du dir, wenn du einen geschickten Händler vor dir hast, die Gewährleistung in die Haare schmieren...das wird dir jeder Anwalt bestätigen...
Das ist so nicht richtig. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen, ob der Schaden nicht schon beim Kauf vorliegt - und das ist quasi unmöglich, denn der Händler kann nicht jedes Teil beim Verkauf prüfen. Nur weil der Motor beim Verkauf einwandfrei lief, heißt das noch lange nicht, dass alle Bauteile in Ordnung waren. Es gibt einige Urteile, speziell bei jüngeren Autos, wo der Händler dazu verdonnert wurde, die Kosten zu übernehmen. Der kann viel erzählen von wegen "das haben sie durch ihre Fahrweise verursacht".
Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll wo Bauteile wie z.B. die LiMa gelistet sind... und schon hat der Händler ein Beweis...
Nichts ist unmöglich... Toyo... äh... Egal
Kann Raffnix da nur zustimmen. In den ersten 6Monaten ist es beinahe unmöglich für den Verkäufer zu beweisen, das der defekt vorher nicht vorhanden war, leider lassen sich zuviele von den Worten der Händler beeindrucken und bezahlen dann widerwillen.
Irgendwo habt Ihr einen Denkfehler.
Gewährleistung bedeutet, daß beim Kauf alles wie vereinbart war und funktioniert. Eben ohne Sach- und Rechtsmängel. Es ist keine Garantie dahingehend, daß es über die gesamte Laufzeit funktioniert.
Die entscheidende Frage ist, ob der Defekt der LiMa ein schleichender Prozess war oder ob die Knall auf Fall defekt wurde. Wenn es denkbar ist das die schon beim Kauf defekt war, es aber nicht offensichtlich war, ist es ein Gewährleistungsfall. Ist die aber wie eine Sicherung von jetzt auf gleich kaputt gegangen, ist es kein Gewährleistungsfall sondern ein Garantiefall. Denn das Teil war ja beim Kauf ok. Da braucht der Händler gar nichts beweisen, sonst wäre man nicht vom Hof gekommen. Übertrieben gesagt.
Ich persönlich würde erstmal diese Tour versuchen: kann es zufällig sein, daß ihr beim Aufbereiten und der Motorwäsche nicht aufgepaßt habt...