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Reduzierung der Lackierkosten durch gegn. Versicherung rechtens?
Hallo,
es geht um einen unverschuldeten Unfall, bei dem durch einen Gutachter ein Reparaturgutachten angefertigt wurde.
Die dort aufgeführten Summen sind der gegnerischen Versicherung mitgeteilt und als Berechnungsgrundlage herangenommen wurden.
Heute gibt es das Schreiben der gegn. Versicherung, wo u.a. die Lohnkosten für Lackierarbeiten mit Verweis auf eine Vergleichswerkstatt um mehr als 100€ reduziert wurden.
Ebenso wurden die Lohnkosten für Karosserie- und mechanische Arbeiten mit selbiger Begründung reduziert.
In der Suche habe ich Beiträge gefunden, wo (zumindest auf die Stundensätze bezogen) dies als nicht rechtens dargestellt wird.
Ist dem tatsächlich noch so (waren ältere Beiträge)?
Wenn ja, würde hier also eine Nacherstattung erfolgen müssen durch die gegn. Versicherung?
Gibt es hierzu Rechtsurteile, auf die man sich berufen kann und welche der gegnerischen Versicherung mein berechtigtes Anliegen (evtl. auch ohne Einschaltung eines Anwalts) klar und deutlich aufzeigen?
Danke und Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Wir nichts nutzen. Das einzige was Eindruck macht ist Fristsetzung und Klageandrohung durch einen qualifizierten Anwalt.
Genau, die Sachbearbeiterin wird sich vor lauter Angst sogleich in das Höschen machen!
Wann kommt denn endlich der "Geh zum Anwalt"-Button?
Dann können sich einige Leute hier Zeit sparen für ihre immer gleiche Leier (weil sie sonst fachlich nicht mehr zu bieten haben z.B.).
Doch nochmal zum Thema:
Die Aussage der Sachberarbeiterin mit dem Reduzieren "wie es ihr beliebt" ist dann wohl leicht neben der Sache.
Thema Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung:
Hier tendiert die Rechtsprechung unterschiedlich.
In einigen Amtsgerichtsbezirken ist es üblich, dass die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zugesprochen werden, in anderen nicht.
Wenn das im vorliegenden Amtsgerichtsbezirk nicht der Fall ist, wird auch die "Drohung" mit dem "qualifizierten Anwalt" recht schnell und wirkungslos verpuffen.
Wie wird es hier weitergehen:
Man wird sich gegenseitig die positiven und negativen Urteile um die Ohren hauen, letztlich wird der Geschädigte hier nur den Rechtsweg beschreiten können, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will - und da stehen die Chancen dann 50/50.
Da der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze liegt, ist dann auch ein amtsgerichtliches Urteil endgültig und nicht mehr anfechtbar.
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108 Antworten
Hallo Martin,
Urteile gibt es hierzu mittlerweile jede Menge.
Für den Anspruchsteller sowohl Positive, wie auch Negative.
Auch wenn du einen RA einschaltet, ist nicht unbedingt gewährleistet, dass hier zu 100% nach dem Gutachen reguliert wird.
Was hast du denn vor?
Willst du fiktiv abrechnen ?
Um was für ein Auto handelt es sich ? (Modell, EZ)
Gruß
Delle
Hallo Delle,
danke für die erste Info.
Geht hierbei nicht um mich, sondern um einen Bekannten, der mich um Hilfe gebeten hat, weil er aus der Abrechnung nicht ganz schlau wurde.
Es wurde bereits fiktiv abgerechnet, Scheck lag dem heutigen Schreiben der Versicherung bereits bei, aber eben wie gesagt um eine reduzierte Summe.
Handelt sich um ein E36 Coupé, BJ 95.
Er würde halt gerne, insofern ihm die Gutachtersumme zusteht, diese natürlich auchgeren erhalten.
Gruß martin
Hallo Martin,
wie gesagt, nicht mehr so ganz einfach.
Dein Bekannter sollte erst einmal mit seinen SV Rücksprache halten, der sollte die Kürzungen überprüfen und gegebenenfalls Stellung dazu nehmen.
Bei einem 14 Jahre alten PKW allerdings auf die Löhne einer BMW Fachwerkstatt zu bestehen, bedarf allerdings schon etwas "Fantasie"
In der Anlage mal ein aktuelles Schreiben , wie die Versicherungen da so Argumentieren.
Dabei ist nicht beachtlich, ob da oben rechts "Hilft dir immer" "Arroganz", "Räuber & Verbrecher" oder sonst wer involviert ist.
Gruß
Delle
Vielen Dank, dann werden wir mal unser (bzw. sein) Glück versuchen.
Mehr als eine freundliche Ablehung kann ja nicht kommen.
Merci martin
Hallo Martin,
Ich sende dir gern per PN positive Urteile, wenn du möchtest.
Die könnt Ihr dann anführen.
Aber gehe mal davon aus, dass du den selben Senf in negativer Form zurückbekommst.......
Also, wenn du möchtest, sag kurz Bäscheid
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bei einem 14 Jahre alten PKW allerdings auf die Löhne einer BMW Fachwerkstatt zu bestehen, bedarf allerdings schon etwas "Fantasie"
Gruß
Delle
Ja nicht lachen , ich kenne 2 leute die nur zur Fachwerkstatt gehen, einmal ein Golf 3 Bj 95 und ein Opel Verctra A Bj 94, denen brauch man mit keiner anderen freine Werstatt kommen sonst gibts auf den deckel :-)
aber die wollen dann auch nicht fiktiv abrechnen...
Wenn er wirklich zur Werkstatt geht dann kriegt der TE es doch auch voll bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von abwrack
aber die wollen dann auch nicht fiktiv abrechnen...
Wenn er wirklich zur Werkstatt geht dann kriegt der TE es doch auch voll bezahlt.
Vollkommen korrekt.
natürlich gibt es auch Ausnahmen, keine Frage. Es gibt wirklich Leute, die bringen Ihre alten Schätzchen zur Vertragswerkstatt. Aber da stellt sich das Problem dann ja auch nicht.
Ist halt alles eine Frage der Argumentation ........
Und MartinSHL wird bestimt berichten, was rauskommt.....
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und MartinSHL wird bestimt berichten, was rauskommt.....
wird er ganz sicher, so wie ich ihn kenne...
bei den 3849 positiven urteilen, die du mir geschickt hast, kann ja nix mehr schief gehen...
waren das echt so viele ?
Naja, ganz aktuell ist die Liste ja nicht, ich weis auch garn nicht, ob die immer noch aktualisiert wird.
Ist aber wohl ganz brauchbar....
Eigentlich ist das ja auch Aufgabe der Rechtsverdreher das durchzusetzen, aber ist schon nicht schlecht wenn man "die Richtung" so kennt.......
Viel Glück beim Streiten.......
Gruß
Delle
Hi Delle,
ich sitze grad am Antwortschreiben und habe mir einige der von Dir zitierten Urteile mal genauer angeschaut.
Hier wurde bei einigen u.a. auch durch die gegn. Versicherung die Verbringungskosten zu 100% gestrichen.
Im Urteil lautet es, dass dies auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt werden müsse.
Auch in dem von mir geschilderten Fall wurden die Verbringungskosten zu 100% gestrichen.
Darf ich also auch diese einfordern?
Hallo Martin,
logisch kannst du die einfordern...........
Gruß
Delle