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Regeln in Österreich

Themenstarteram 24. März 2007 um 11:18

hallo zusammen.

werd am sonntag nach össerreich fahren und wollt nur nochmal fragen welche vorschriften es genau auf österreichs autobahnen derzeit gibt.

warnwesten sind klar und tempoplimimit is glaub ich auf 130kmh angesetzt.

was is sonst noch wichtig??

danke für jede antwort!!

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17 Antworten

Tagfahrlicht!

die nehmens mit der Vignette jetzt ganz genau. Direkt ab der Grenze muß Du sie haben. Früher konnte man glaub ich bis Kufstein-Süd "umsonst" fahren.

Stell dich drauf ein das du noch mehr Linksspurschelciher hast als in Deutschland.

Ansonsten hast du realtiv viele Blitzer an der Seite stehen, meist so graue Kästen die aussehen wie Sicherungskästen.

Ansonsten 130 auf der AB, 100 auf der Landstraße, 50 innerorts. Tagfahrlicht ist Pflicht, eine Warnweste ebenso. Handytelefonieren darf amn auch nicht.

Bei Geld darfst du nicht mehr über die Ampel fahren (macht aber jeder), dafür blinken sie Grün bevor sie umschalten. Schau auch das du nicht falsch parkst, das ist extrem teuer!

Themenstarteram 24. März 2007 um 17:25

danke euch für die schnellen antwrten!!

mit blitzern hoff ich net so viel kontakt zubekommen. i fahr mit dem smart von meinem papa, weil er weniger verbraucht undbei top speed von 140kmh bin i glaub ich ganz sicher unterwegs.

stimmt des das die blitzer in Ö. weiß blitzen statt rot wie bei uns??

die ampeln mit dem blinklicht war mir letztes mal scho aufgefallen. aba das man bei gelb nimma rüberfahren darf war mir neu. DANKE

glaub in italien muss man doch sogar ersatzbirnen für die beleuchtung dabei haben?!? aber net in österreich, oda??

In ÖSterreich ist es mir unbekannt mit den Ersatzbirnen.

auf der AB kannst Tacho 140 locker fahren ohen das dir was passiert.

Ja die Blitzen weiß und manchmal rot, kommt drauf an welches Gerät man erwischt. Pass auch auf, die lasern sehr gern ohne dich danach rauszuziehen!

Hi,

hier mal ein interessanter beitrag aus einem anderen Forum zum Thema:

....Du musst zwischen dem deutschen und dem ausländischen Recht differenzieren. Während es in D die sog. "Halterhaftung" im fließenden Verkehr nicht gibt, gibt es diese in vielen ausländischen Staaten, so z.B. auch in Österreich.

Zum Verfahren bei Verkehrsverstößen in Österreich (keine Straftaten):

Dass in A manches anders ist als bei uns, ist bereits angeklungen. Eine Organverfügung (Organmandat) kann von einem dazu ermächtigten "Organ der Polizei oder der Gendarmerie" vor Ort ausgesprochen werden. Sie ist von ihrer maximalen Höhe her begrenzt und in etwa vergleichbar mit einer Verwarnung mit Sofortkasse (Barverwarnung) in D. Manchmal teilt ein Beamter einen höheren Strafbetrag, der an sich nicht mehr als Organstrafe erhoben werden kann, in mehrere kleinere Beträge auf und erteilt für jeden dieser kleineren Beträge ein eigenes Organmandat. Es ist zu empfehlen, diese Vorgehensweise zu akzeptieren, da sonst eine Strafverfügung (s.u.) droht, die die Sache noch wesentlich verteuert.

Ist der Verkehrssünder nicht vor Ort, z.B. bei einem Parkverstoß, nennt sich die Hinterlassenschaft des Gendarmen hinter dem Scheibenwischer "Erlagschein".

Wird die Organverfügung oder der Erlagschein bezahlt, ist die Sache erledigt. Ein Rechtsanspruch auf ein Organstrafmandat oder einen Erlagschein besteht grundsätzlich nicht. Der Beamte kann auch sofort eine Anzeige schreiben. Von daher ist von Diskussionen mit österreichischen Gendarmen abzuraten.

Dann gibt es die sog. Anonymverfügung, durch die eine Geldstrafe (Buße) festgelegt werden kann. Diese Verfügungen sind auf bestimmte, in einem Katalog festgelegte Verfehlungen und auch nach ihrer Höhe beschränkt. Die Tat muss dabei von einem "Organ der öffentlichen Aufsicht" zur Anzeige gebracht oder durch eine automatische Überwachungsanlage, z.B. eine stationäre Radaranlage, festgestellt worden sein. Der Verkehrssünder muss nicht identifiziert werden. Die Verfügung wird dem Fahrzeughalter zugestellt. Wer die Buße zahlt, ist der Behörde letztlich gleichgültig und wird auch nicht registriert. Der Verkehrssünder bleibt anonym.

Gegen Organ- und Anonymverfügung sind keine Rechtsmittel möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zu einer "Strafverfügung" kommen, die in etwa mit unserem Bußgeldbescheid vergleichbar ist. Die dabei zu verhängenden Strafen gehen jedoch weit über den in D zulässigen Rahmen hinaus.

Werden Organmandat, Anonymverfügung oder die Strafverfügung nicht form- und fristgerecht oder auch überhaupt nicht gezahlt, wird das Verfahren in ein ordentliches Verwaltungsverfahren übergeleitet, das dann ggf. mit einem (noch wesentlich teureren) "Straferkenntnis" der Verwaltungsbehörde endet. Dazu wird ein Verfahren zur "Lenkererhebung", also zur Feststellung des verantwortlichen Fahrers zur Tatzeit, eingeleitet. Der Halter ist nach österreichischem Recht verpflichtet, den Fahrer zu benennen, die sog. "Lenkerauskunft" zu erteilen. Ein Auskunftsverweigerungsrecht steht ihm hier nicht zu. Verweigert der Halter die Lenkerauskunft, muss er wegen Nichtmitwirkung bei der Aufklärung einer Verwaltungsstrafsache mit einer nicht unerheblichen Verwaltungsstrafe rechnen.

Die Verpflichtung zur Lenkerauskunft besteht auch bei ausländischen Fahrzeughaltern. Zawr besteht zwischen A und D ein Rechtshilfeabkommen, dass die Vollstreckung von Strafen im jeweils anderen Land sichern soll. Rechtskräftige österreichische Strafverfügungen, die aus der Verweigerung der Lenkerauskunft resultieren, werden jedoch seit geraumer Zeit in D nicht mehr vollstreckt, da die österreichische Rechtsauffassung hier dem deutschen Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht sowie dem Schutz vor Selbstbezichtigung zuwiderläuft.

Gegen Strafverfügung und Straferkenntnis ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig.

Auch wenn keine Vollstreckung in Deutschland erfolgt, kann ein solches Verfahren aber dennoch zum Bumerang für den Betroffenen werden, nämlich dann, wenn er sich wieder einmal in A aufhält und dort aus irgendeinem Grund kontrolliert wird. Sofern die Frist für die Vollstreckungsverjährung, die in diesem Fall 3 Jahre beträgt, noch nicht abgelaufen ist, steht die verhängte Geldstrafe nach wie vor zur Bezahlung offen. Die Kosten für das Verwaltungsstrafverfahren können sogar noch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist eingetrieben werden. Werden die Strafe oder die Verwaltungskosten nicht bezahlt, drohen Strafarrest oder auch z.B. die Sicherstellung des Kraftfahrzeugs.

 

dann gute Fahrt.

Ich bin dort sehr häufig und rate besonders auf den Transitstrecken der Teutonen (z.b. Inntalautobahn, Brennerautobahn Garmisch-Zirl, o.a.) zu peinlicher Einhaltung der Limits. Wenn sie dort blitzen dann hat der Betroffene sicher ein weisses Kennzeichen ohne rote Striche oben und unten.

Bis Dann

am 25. März 2007 um 14:38

@pivili:

Es gab gerade diese woche oder so eine novellierung im EU Recht--> es kann jede Übertretung innerhalb der EU und das jeweilige land rückverfolgt werden und meines wissens nach nach den gesetzen der länder, in denen die übertretung passiert ist.

ps.: Gendarmen gibts nimma, nur mehr polizei. die beiden "vereine" wurden zusammengelegt

Zitat:

Original geschrieben von DVE

die nehmens mit der Vignette jetzt ganz genau. Direkt ab der Grenze muß Du sie haben.

Das war schon immer so. (Also seit die Vignette vor 10 oder wieviel Jahren eingeführt wurde.)

Zitat:

Früher konnte man glaub ich bis Kufstein-Süd "umsonst" fahren.

Das ist die einzige Ausnahmeregelung.

Die steht in der Tat auf der Kippe (die ASFINAG möchte sie gerne abschaffen), aber bis auf weiteres (d.h. erst mal Sommer 07) dürfte sie weiter gelten.

Wer dort langfahren möchte, sollte sich aber vorher informieren --- da kann sich schnell was ändern.

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Ich bin dort sehr häufig und rate besonders auf den Transitstrecken der Teutonen (z.b. Inntalautobahn, Brennerautobahn Garmisch-Zirl, o.a.) zu peinlicher Einhaltung der Limits. Wenn sie dort blitzen dann hat der Betroffene sicher ein weisses Kennzeichen ohne rote Striche oben und unten.

Auf den Autobahnen geht es eigentlich noch.

Wirklich "Jagd gemacht" auf deutsche Autofahrer wird auf der Brenner-Bundesstraße --- weil dort die ganzen "Mautflüchtlinge" langfahren...

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

Es gab gerade diese woche oder so eine novellierung im EU Recht--> es kann jede Übertretung innerhalb der EU und das jeweilige land rückverfolgt werden und meines wissens nach nach den gesetzen der länder, in denen die übertretung passiert ist.

Damit gilt nun auch für die anderen EU-Länder, was für Österreich schon immer galt.

"Gesetze der anderen Länder" bezieht sich auf die Verkehrsregeln und Strafrahmen --- die von Pivili genannten strafrechtlichen Grundsatzfragen in Deutschland bleiben davon unberührt.

Ergänzend ist noch anzumerken, dass auf einigen Autobahnen nachts (22-5 Uhr) ein Tempolimit von 110 herrscht. Dies sind soweit mir bekannt Tauern- Brenner- Inntal und Rheintalautobahn. Meine internet-Quelle listet die Phyrnautobahn nicht, vom Gefühl her würde ich da aber nochmal intensiver nachforschen ;)

Zitat:

Original geschrieben von wegama

Ergänzend ist noch anzumerken, dass auf einigen Autobahnen nachts (22-5 Uhr) ein Tempolimit von 110 herrscht. Dies sind soweit mir bekannt Tauern- Brenner- Inntal und Rheintalautobahn. Meine internet-Quelle listet die Phyrnautobahn nicht, vom Gefühl her würde ich da aber nochmal intensiver nachforschen

Wo diese Limits gelten, sind sie auch signalisiert. Dasselbe gilt für die IGL-Limits (Luftreinhaltung).

Überhaupt ist die Beschilderung, was Tempolimits angeht, besser als in Deutschland (v.a. größere Schilder). Sehr viel schlechter (z.T. katastrophal) ist dagegen die Wegweisung, v.a. an Autobahnknoten.

BTW, nicht "Phyrn", sondern "Pyhrn" (gesprochen "pührn") ;)

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

@pivili:

Es gab gerade diese woche oder so eine novellierung im EU Recht--> es kann jede Übertretung innerhalb der EU und das jeweilige land rückverfolgt werden und meines wissens nach nach den gesetzen der länder, in denen die übertretung passiert ist.

ps.: Gendarmen gibts nimma, nur mehr polizei. die beiden "vereine" wurden zusammengelegt

Das ist schon richtig, heisst aber nur: ein in AU (oder sonstwo) übliches Bussgeld von XXX Euro für zu schnell fahren bleibt auch bei Inkasso des Deliktes in DE ein Bussgeld von XXX Euro. Es wird nicht auf die in DE üblichen YY Euro umgewandelt.

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Auf den Autobahnen geht es eigentlich noch.

Wirklich "Jagd gemacht" auf deutsche Autofahrer wird auf der Brenner-Bundesstraße --- weil dort die ganzen "Mautflüchtlinge" langfahren...

Neuralgisch ist Richtung Süden auf der B177 (Mittenwald Innsbruck) zunächst der feste Blitzkasten in Scharnitz, dann eine leichte Gefällstrecke in Seefeld. Dort ist 60 und man rollt abwärts leicht schneller. Das reicht, um sich bei den häufig unten mit der Laserpistole stehenden Cops sein Ticket abzuholen.

Im weiteren Verlauf ist die Strecke Zirl-Ost bis Innsbruck Süd ein Hauptbetätigungsfeld der ASFINAG. Klar sind ja nur 3 Ausfahrten Autobahn, da könnte man ja schon mal.....

Speedtraps dann häufig wieder auf der Brennerautobahn in beiden Richtungen die Gallerie zwischen Europabrücke und Mautstation, sowie jede der seit 20 Jahren immer wechselnd vorhandenen Baustellen.

Auch vor der Mautstelle selbst steht manchmal die Laserpistole.

Die Brennerlandstrasse kenn ich eher von früher. Das ist ggf. tief nachts zeitlich kein zu großer Verlust gegen die Autobahn, lohnt sich sonst eher nicht die 8€ zu sparen.

bis dann

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