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Regelungen Firmenfahrzeug

Themenstarteram 26. August 2011 um 9:31

Ich fahre seit einigen Jahren ein Firmenfahrzeug mit der 1 % Regelung und der 0,03% Regelung. Ich bin im AD tätig im ganzen Bundesgebiet und fahre ca. 50.000 bus 70.000 km pro Jahr. Diese Fahrzeuge sind bisher immer von dem Unternehmen gekauft worden. Es gab keine besondere Regelungen für das Dienst Fahrzeug. Ab dem 1.9.2011 werden alle Dienstfahrzeuge geleast. Dazu gibt es jetzt eine neue Dienstfahrzeug Richtlinie des Unternehmens. Hier werden weiterhin die 1 % Regelung und die 0,03% Regelung angewand. Zusätzlich schreib die Firma in den einzelnen Kategorien / Positionen ein Referenzfahrzeug vor. Mit diesem Referenzfahrzeug wird laut EU Richtlinie die Durchnittlicher Verbrauch des Fahrzeuges angegeben. In meinem Fall 4.5 l /pro 100 km. In der neuen Richtlinie steht nun folgendes drin:

Sollte das Wunschfahrzeug (nach Hersteller prospektangaben) einen höheren kombinierten Verbrauch als das Referenzfahrzeug haben, sind die Mehrkosten des Spritverbrauches, ab einer Differenz von 0,3 l, vom Mitarbeiter zu tragen. Die Mehrkosten werden jährlich, nach der Jahreskilometerleistung und dem jahresdurchschnittlichen Dieselpreis errechnet.

Sind solche Unternehmensrichtlinien überhaupt erlaubt bzw. gestattet.

Das wurde ja heißen wenn ich mir ein neues Fahrzeug aussuche und dieses Durchschnittlich 5,1 l Verbraucht. Müßte ich bei der neuen Richtlinie zusätzlich bei 50.000 km und bei einem Dieselpreis von Durchschnittlich z.Z. von 1,40 € 210 € im Jahr zusätzlich zahlen.

Wer kann mir sagen, inwieweit die Firma solche Regelungen aufsetzen kann? Gibt es überhaupt für solche Fälle eine Regelung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Die hier vorgestellte Regelung zur Beteiligung des Mitarbeiters an den Kosten eines Firmenfahrzeuges unterscheidet sich prinzipiell nicht von sonst üblichen Regelungen.

Das sehe ich anders.

Zitat:

Üblich ist es, den Mitarbeiter an den Kosten zu beteiligen, wenn er ein Fahrzeug wählt, das eine vorgegebene Kaufsumme überschreitet.

Aber unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Kilometerleistung. Die Beteiligungen, die ich kenne, beziehen sich stets auf den Listenpreis des Fahrzeugs.

Zitat:

Hier wird der Mitarbeiter an den Kosten beteiligt, wenn er ein Fahrzeug wählt, das einen vorgegebenen Benzinverbrauch überschreitet.

Richtig, aber der Mitarbeiter wird bei der hier diskutierten Regelung nicht nur an den privat anfallenden Kosten, sondern auch an den Kosten für Dienstfahrten beteiligt. Der Mitarbeiter hat aber normalerweise keinen Einfluss auf die Kosten für Dienstfahrten, denn diese hängen von seinem Arbeitsumfang ab. Es entsteht somit eine Situation, wo der Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens seine Arbeit ausführt, die Kosten für die Arbeitsmittel (Dienstfahrzeug für die An- und Abreise) aber z.T. selbst bezahlen muss. Steuerlich könnte es sehr kompliziert werden, hier richtig zu rechnen, da die 1%-Regelung ja eigentlich nur dann gültig ist, wenn die kompletten Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Zahlt man einen Teil der Kosten aus eigener Tasche, zahlt man doppelt.

Zitat:

In beiden Fällen weiß der Mitarbeiter im voraus, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen, wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche Preis für den Sprit konstant bleibt.

Nein, denn er kennt den Umfang der anfallenden Fahrten nicht. Mal sind es 70tkm pro Jahr, dann kommt ein weit entfernter Kunde dazu und plötzlich sind es 90tkm. Und der Außendienstler darf einen Teil der Spritkosten zahlen.

In meinen Augen eine sehr fragwürdige Vorgehensweise!

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Dir Firma ist Umweltbewusst - ist doch gut so.

Und warum sollte sie das nicht dürfen? Die stellen das Fahrzeug und stellen die Regeln.

Sehe da nichts anstößiges dran.

BEN

Sehe ich auch so, schlimm genug, dass sehr sehr viele einen Verbrauch haben unter aller Kanone und das ganze noch steuerliche Vorteile hat, Paradox...

Als Beispiel, 2.0 TDI 170 PS Exeo in unserer Fa. und der Inhaber fährt den Wagen im Schnit mit gut 10 Ltr. da er "nur" Vollgas fährt, jucken tut es keinen...

Schon richtig so, dass Firmen so langsam anfangen zu sparen wo es eben noch möglich ist "ohne" das weh tut...

Ist doch absolut fair.

Die Firma könnte auch problemlos ein spezielles Fahrzeug in spezieller Farbe und Ausstattung ohne jegliches Wahlrecht zur Verfügung stellen, was für die Firma noch günstiger wäre (Flottentarife => günstigere Wartungskosten) als wenn im Firmenfuhrpark Fahrzeuge von 10 verschiedenen Herstellern vertreten sind.

Die Rechnung stimmt übrigens auch nicht mit den 210€.

Davon mal abgesehen hat sich gerade bei den 0,03% was getan, vielleicht kannste da was kompensieren

http://www.focus.de/.../...teuerregeln-fuer-vielfahrer_aid_658461.html

Themenstarteram 26. August 2011 um 11:43

Du hast ja recht. Aber es geht hier nicht um den eigentlichen Verbrauch, sondern, dass hier eine Durchschnittlichen Referenz Verbrauch zu Grunde gelegt wird. Es ist anschließend egal ob ich voll Gas fahre und der Wagen dabei 10 oder mehr Liter verbraucht. Es wird nur damit dausgedrückt, das man bei dem festgelegten Referenz Fahrzeug die Durchschnittliche Litermenge von 4,5 l (+0,3l Toleranz) nicht überschreiten sollte. Wenn es so ist, dann muß der Mitarbeiter zahlen. Diese Werte legen ja ist Hersteller fest.

Themenstarteram 26. August 2011 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Die Rechnung stimmt übrigens auch nicht mit den 210€.

Davon mal abgesehen hat sich gerade bei den 0,03% was getan, vielleicht kannste da was kompensieren

http://www.focus.de/.../...teuerregeln-fuer-vielfahrer_aid_658461.html

Antwort:

4,5 l + 0,3l = 4,8 l - 5,1 l = 0,3 l x 50.000km = 15000 km : 100 km/pro Liter = 150 Liter x 1,40 € = 210 € Ist doch korrekt oder ????

Was die vertragliche Regelung angeht, steht der Firma alles offen.

Bei uns ist es so, daß Mitarbeiter mit Firmenwagen neben der %-Regelung (1% vom Listenpreis und 0,03% je km Wohnung-Büro) zusätzlich auch die Netto-Leasingrate und eine Verbrauchspauschale zu tragen haben. Dafür steht ihnen die uneingeschränkte Privatnutzung offen.

Hier muß man allerdings betonen, daß unsere Firmenwagenregelung so dämlich gestrickt ist, daß jeder einen Firmenwagen bekommen kann, wenn eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht ist. Dazu ist es nicht nötig einen Job im Außendienst oder Vertrieb zu haben. Es gibt andererseits eine größere Anzahl Mitarbeiter, weche Außendienst/Vertrieb machen, aber die Gehaltsstufe noch nicht erreicht haben und daher KEINEN Firmenwagen nehmen können. Hier wird mit Privatfahrzeug gefahren und 30ct je Kilometer abgerechnet oder man weicht auf ein Poolfahrzeug aus.

Kurzum: Es gibt gerade bei uns in der Zentrale eine größere Anzahl Mitarbeiter, die nie auch nur einen Kilometer geschäftlich fahren, nur wenige Kilometer zum Büro haben und den Firmenwagen zur 100%igen privaten Nutzung haben. Die kommen mit der eigentlich bescheidenen Regelung trotzdem ohne Stress an schöne Privatfahrzeuge und müssen sich um nichts kümmern. Wartung, Reparaturen, Verschleiß, Steuer, Versicherung, Sprit - alles durch den "Eigenanteil" gedeckt. Dementsprechend viele Cabrios, Coupes und SUVs gibt es demnach in den zentralen Tiefgaragen.

Von daher finde ich die bei Euch angebotene Regelung garnicht verkehrt. Ich gehöre zu denjenigen, die Vertrieb/Außendienst machen und die 30ct je Kilometer per Fahrtenbuch mit dem Arbeitgeber abrechnen.

Gruß, Tobi

Zitat:

Original geschrieben von Ebby2207

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Die Rechnung stimmt übrigens auch nicht mit den 210€.

Davon mal abgesehen hat sich gerade bei den 0,03% was getan, vielleicht kannste da was kompensieren

http://www.focus.de/.../...teuerregeln-fuer-vielfahrer_aid_658461.html

Antwort:

4,5 l + 0,3l = 4,8 l - 5,1 l = 0,3 l x 50.000km = 15000 km : 100 km/pro Liter = 150 Liter x 1,40 € = 210 € Ist doch korrekt oder ????

Ja das mit der Toleranz hab ich verpeilt, sorry :cool:

Zitat:

 

Bei uns ist es so, daß Mitarbeiter mit Firmenwagen neben der %-Regelung (1% vom Listenpreis und 0,03% je km Wohnung-Büro) zusätzlich auch die Netto-Leasingrate und eine Verbrauchspauschale zu tragen haben. Dafür steht ihnen die uneingeschränkte Privatnutzung offen.

???

Dann zahlst Du ja doppelt.

Wenn Du die Leasingrate trägst und für den Verbrauch zahlen musst, ist der geldwerte Vorteil bei weitem nicht so hoch, als dass die 1%-Regelung angebracht wäre.

es ist zwar rechtlich einwandfrei, deine firma kann so eine regelung einführen...

aber zwei fragen bleiben offen.

1. welchen verbrauch meinen sie? den normverbrauch oder den tatsächlichen verbrauch?

(beim tatsächlichen verbrauch würde ich mir nen neuen job suchen, 4,5l als AD im alltag sind unmöglich erzielbar)

2. 50tsd oder mehr im jahr kann man kaum zumutbar im polo bluemotion handschalter hinter sich bringen. einzig die aktuellen kleinen diesel im 3er BMW würden, zumindest beim normverbrauch, in dieser liga spielen

umweltgedanke in allen ehren, ich (bin selber fuhrparkleiter) habe auch die großen klimasünder untersagt.....

ABER: 4,5liter sind unsinn. das ist nur mit kleinstmotoren erzielbar und diese werden in der praxis dann getreten...verbrauch = immens.

mal als vergleich:

318d 8,9l

320d 8,2l

330d (!) 7,9l

unsere echten praxisverbräuche. fahrprofil dürfte deinem recht ähnlich sein. beruflich viel AB, privat halt normaler durchschnitt

die verbräuche oben sind der mittels tankkarten ermittelte schnittverbrauch aus 2010 (ganzes jahr)

2 x 318d

4 x 320d

3 x 330d

alle jeweils automatik, bei unseren 5ern ein ähnliches bild. der 520d (F10/E60) liegt bei zahmen fahrern rund einen liter unter dem 530d.

unterm strich im grunde fast gleich (differenzen unter 0,5liter betrachte ich so)

alle liegen DEUTLICH über den werksangaben, viele AD sind halt in eile und lassen es, gerade im osten der republik, wo es geht halt fliegen. da verbrauchen die großen motoren in der praxis weniger oder gleich viel.

ich kenne zumindest keinen AD der spritsparend mit 110 650km strecken fährt auf denen große teile ohne limit und mit wenig verkehr sind. mag bei greenpeace anders sein, im echten leben außerhalb aber eher nicht ;)

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Zitat:

 

Bei uns ist es so, daß Mitarbeiter mit Firmenwagen neben der %-Regelung (1% vom Listenpreis und 0,03% je km Wohnung-Büro) zusätzlich auch die Netto-Leasingrate und eine Verbrauchspauschale zu tragen haben. Dafür steht ihnen die uneingeschränkte Privatnutzung offen.

???

Dann zahlst Du ja doppelt.

Wenn Du die Leasingrate trägst und für den Verbrauch zahlen musst, ist der geldwerte Vorteil bei weitem nicht so hoch, als dass die 1%-Regelung angebracht wäre.

das wäre total behämmert und auch nicht richtig.

entweder 1%, oder fahrtenbuch...oder aber, wenn der mitarbeiter die leasingrate (oder teile davon, das ist üblicher) selbst trägt, kann er dies gegenüber dem finanzamt als eigenanteil geltend machen und zahlt weniger steuern!

die komplette rate zu tragen und 1% und eine verbrauchspauschale...den firmenwagen könnten sie behalten.

ich grübel echt bei welchem auto der welt sich das für den arbeitnehmer rechnen würde....

Ach jetzt verstehe ich erst. Die geben die 4,5 l bzw. dann 4,8 l inkl. Toleranz aus dem Prospekt (Referenzfahrzeug) vor und braucht sogar genau dieses Fahrzeug in der Realität 5,5 l, dann musst Du das bezahlen?

Also das wäre unverschämt. Hier muss wirklich mit dem Fuhrparkleiter, ein realistischer Verbrauch ermittelt werden und der als Referenzwert hinterlegt werden. Bei BMW kann man ca. 10-15 % aufschlagen zum Normverbrauch, dann läuft aber auch die Klima, breitere, große Räder und man gibt auch mal Gas. Beim meinem Rollschuh (Smart) kann man locker 25% aufschlagen.

Zum Fuhrparkleiter, ich würde denen mal ein Tankbudget aufbrummen! Einen 318 d kann man sehr sparsam im Ruhrgebiet, Stadt, Land, A40 mit unter 5 l bewegen. Mich ergreift immer der Ehrgeiz, wenn ich den als Leihwagen habe und komme auf 4,7-4,8 l an dem Tag bei ca. 150 km! Auch bin ich damit schon mal Essen-Braunschweig und zurück, ich hatte es eilig, wo es ging 170-180, dann wird es zäh und sonst ans Limit gehalten - Resultat 5,6 l!!!

Die 3 l Mehrverbrauch, sind mir unbegreiflich. Wenn das mein Geld wäre, denen würde ich Beine machen. Ich kann mir garnicht vorstellen, dass der 318d soviel verbrauchen kann, ausser stop & go in München.

 

BEN

Themenstarteram 27. August 2011 um 7:48

Also noch mal zur Verständnis.......

Jeder Fahrzeug Hersteller muß nach einer EU-Richtlinie ein Durchschnittlichen Verbrauch angeben den das Fahrzeug hat.

Dieser Verbrauch liegt bei jedem Fahrzeug anderes. Es gibt auch eine DAT Liste, wo der Durchschnittliche Verbrauch nach EU-Richtlinie angegeben wird.

Als Beispiel:

Stadtververhr Verbrauch 8,9 l Landstrasse 6,8 l Autobahn 5,9l

Durchschnittlicher Verbrauch nach EU-Norm 5,1l

Ich kann mir irgendein Fahrzeug aus dem Fahrzeugkatalog aussuchen. Ob es ein VW Touran oder BMW 320d ist, ist erstmal egal.

Die Firma gibt ein Referenzfahrzeug vor, in der Katogorie in der, der Mitarbeiter aufgrund seiner Position Eingruppiert ist. Mit Durchschmittlichem Verbrauch und Leasingrate.

Wenn dann das Wunschfahrzeug im Durchschnittlichen Verbrauch mehr verbraucht als das Referenzfahrzeug, dann soll ich einmal im Jahr diese Differenz zahlen. Ob der Wagen tatsächlich mehr Verbraucht oder nicht wird hier nicht geprüft. Ich kann dann trotzdem mit "Bleifuß" fahren. Das Fahrzeug kann ruhig im tatsächlichen Verbrauch ruhig 10 l Verbrauchen. Diese werden mir nicht in Rechnung gestellt.

Es geht nur um die Differenz des Durchschnittlichen Verbrauches nach EU Norm.

ok, dann ist es so, wie es eingangs verstanden habe. Dann habe ich an der Regelung nichts auszusetzen. Sofern gängige Fahrzeuge als Referenzfahrzeug herangezogen werden. Z.B. wie von die erwähnt der BMW 320d oder VW Golf, Touran usw.

Wenn der tatsächliche Verbrauch dann egal ist...

Es ja dann auch nicht so, dass ein VW Polo Bluemotion für alle gilt und jeder quasi 1 l mehr hat, weil er eine Klasse höher nimmt. Davon ab, halte ich es nicht für zumutbar im Polo im 50000 km im Jahr zu fahren.

 

BEN

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