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Regulierung Privathaftpflicht wg. Schaden durch Rad

Themenstarteram 12. Dezember 2013 um 18:14

Hallo,

ich wollte mal in die Runde horchen, ob jemand mit Erfahrungswerten dienen kann, ob die Regulierung durch eine Privathaftpflicht (vom Verursacher, dem Radfahrer) von Schäden an einem PKW im Straßenverkehr wirklich so extrem lange dauert?

Mir ist nämlich ein Radfahrer hinten ins Auto geflogen, als ich bremsen musste, weil er IMO zu wenig Sicherheitsabstand hatte + Schrecksekunde.

Nun hat man mir in allen Autohäusern Angst gemacht, dass man es noch nie erlebt hätte, dass da unter einem halben Jahr eine Reparaturfreigabe da war. Nun interessiert mich natürlich, ob das wirklich so lange dauert, habt ihr da Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der Schweisser

 

Nun hat man mir in allen Autohäusern Angst gemacht, dass man es noch nie erlebt hätte, dass da unter einem halben Jahr eine Reparaturfreigabe da war.

So eine Pauschalaussage ist natürlich völliger Unsinn.

Es kommt (wie immer bei einem Unfall im Strassenverkehr) auf den Hergang und auf die Haftung an.

Muss die Haftungsfrage erst langwierig geklärt werden, kann sich die Kostenübernahme der Versicherung natürlich ziehen.

Zu berücksichtigen ist hierbei das besondere Schutzinteresse von Radfahrern im Strassenverkehr, welches auch von den Gerichten hoch angesiedelt wird.

 

Wenn es allerdings eine klare Sachlage gibt, also der Radfahrer einfach nicht aufgepasst hat und hinten in das Fahrzeug gefahren ist, wüsste ich nun wirklich keinen Grund, warum sich hier eine Kostenübernahme über ein halbes Jahr hinziehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von Der Schweisser

 

Nun hat man mir in allen Autohäusern Angst gemacht, dass man es noch nie erlebt hätte, dass da unter einem halben Jahr eine Reparaturfreigabe da war.

So eine Pauschalaussage ist natürlich völliger Unsinn.

Es kommt (wie immer bei einem Unfall im Strassenverkehr) auf den Hergang und auf die Haftung an.

Muss die Haftungsfrage erst langwierig geklärt werden, kann sich die Kostenübernahme der Versicherung natürlich ziehen.

Zu berücksichtigen ist hierbei das besondere Schutzinteresse von Radfahrern im Strassenverkehr, welches auch von den Gerichten hoch angesiedelt wird.

 

Wenn es allerdings eine klare Sachlage gibt, also der Radfahrer einfach nicht aufgepasst hat und hinten in das Fahrzeug gefahren ist, wüsste ich nun wirklich keinen Grund, warum sich hier eine Kostenübernahme über ein halbes Jahr hinziehen sollte.

Wurde der Schaden schon vom Verursacher an seine private Haftpflicht gemeldet, bzw. hat er überhaupt eine?

Es besteht - anders als bei der Kfz-Versicherung - kein Direktanspruch an die Privathaftpflicht.

Wenn der Verursacher den Schaden nicht oder verspätet an seine Versicherung weitermeldet, kann sich das evtl. auch verzögern. Das liegt aber dann nicht an der Versicherung.

Es muss doch eh repariert werden, lass die Reparatur durchführen und stell sie dann dem Verursacher in Rechnung.

Ob er das Geld von seiner Versicherung wiederbekommt, kann Dir doch egal sein.

Sollte der Verursacher meinen, er sei unschuldig, geht es halt vor Gericht. Aber Du hast ein heiles Auto.

Für mich sind hier einige Punkte nicht ganz klar:

- Schuldfrage eindeutig?

- Schaden von Verursacher an PHV gemeldet?

- Zusage zur Kostenübernahme von PHV oder Verursacher?

Ich persönlich würde kein Geld in die Hand nehmen solange nicht geklärt ist wer zahlt und vor allem auch wieviel derjenige zahlt.

Nur mal so - wir kennen den Schadenumfang nicht - ein Kratzer ist verschmerzbar, eine kaputte Heckscheibe eher weniger... - ich hätte keine Lust mit einer Plastikplanenheckscheibe ein halbes Jahr rumzufahren...

Wer nur reparieren lässt, wenn eine Versicherung zahlt... - egal, die PHV ist nicht die Haftpflichtversicherung - Ansprüche hat der Geschädigte nicht an die Versicherung, sondern an den Schädiger.

Zitat:

vor allem auch wieviel derjenige zahlt.

das lasse ich jetzt mal unkommentiert - deshalb dauert das ja immer so lange... :D

der schaden ist ja da und muss eh repariert werden.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Ob er das Geld von seiner Versicherung wiederbekommt, kann Dir doch egal sein.

dumm nur, wenn der te dafür dann monatelang seinem geld nachrennen muss, weil er in vorleistung gegangen ist!

Ja schein zu dauern, hab eine Sache seit 5 Monaten beim Anwalt liegen, es ist noch nicht klar ob die Haftpflicht des Halters oder die Privathaftpflicht des Schädigers zahlt. Wenn es zu einer GErichtsverhandlung kommt könnte es locker ein paar Jahre dauern.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

 

der schaden ist ja da und muss eh repariert werden.

Es gibt da nur einen "kleinen" Unterschied.

Muß die Reparatur der TE alleine bezahlen, kostet dies 500 Euro.

Bezahlt es eine gegnerische Versicherung kostet es mal gleich 1.500 Euro.

 

(Bei den Zahlen habe ich mich bewusst ganz weit aus dem Fenster gelehnt) :eek:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Ja schein zu dauern, hab eine Sache seit 5 Monaten beim Anwalt liegen, es ist noch nicht klar ob die Haftpflicht des Halters oder die Privathaftpflicht des Schädigers zahlt. Wenn es zu einer GErichtsverhandlung kommt könnte es locker ein paar Jahre dauern.

Das muss ja ein HÖCHST skuriler Fall sein, der nicht dem Standard entspricht.

Sollte man das nämlich unterstellen, könntest Du Dich, ohne das die Versicherung sich wehren kann, nach §5 Pflichtversicherungsgesetz und §115 VVG ohne Rücksicht an den KFZ-Haftpflichtversicherer wenden. Weder der Versicherte noch der Versicherer können sich dem verwehren.

Das Sie das deiner Schilderung nach doch tun, deutet darauf hin, dass

a) du den völlig falschen Anwalt hast

b) dein Schadenfall eine Geschichte ist, die äußerst zweifelhaft/dubios/fragwürdig oder was auch immer ist, aber auf jeden Fall nicht normal...

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Ja schein zu dauern, hab eine Sache seit 5 Monaten beim Anwalt liegen, es ist noch nicht klar ob die Haftpflicht des Halters oder die Privathaftpflicht des Schädigers zahlt. Wenn es zu einer GErichtsverhandlung kommt könnte es locker ein paar Jahre dauern.

Das muss ja ein HÖCHST skuriler Fall sein, der nicht dem Standard entspricht.

Sollte man das nämlich unterstellen, könntest Du Dich, ohne das die Versicherung sich wehren kann, nach §5 Pflichtversicherungsgesetz und §115 VVG ohne Rücksicht an den KFZ-Haftpflichtversicherer wenden. Weder der Versicherte noch der Versicherer können sich dem verwehren.

Das Sie das deiner Schilderung nach doch tun, deutet darauf hin, dass

a) du den völlig falschen Anwalt hast

b) dein Schadenfall eine Geschichte ist, die äußerst zweifelhaft/dubios/fragwürdig oder was auch immer ist, aber auf jeden Fall nicht normal...

So langsam habe ich das Gefühl a) trifft zu, da der Anwalt sich nicht meldet und auch scheinbar nicht sonderlich viel unternimmt. Was man aber dagegen unternehmen kann, ohne gleich wieder Geld in die Hand zu nehmen weiß ich leider noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Es muss doch eh repariert werden, lass die Reparatur durchführen und stell sie dann dem Verursacher in Rechnung.

Das kann zur Ermittlung des Schadens nachteilig sein, wie will ein Gutachter denn den Schaden feststellen, wenn er bereits repariert ist ?

 

Ob er das Geld von seiner Versicherung wiederbekommt, kann Dir doch egal sein.

Ne,ne, so einfach ist das nicht. Sollte der Schädiger in Vorleistung gehen, ist der Haftpflichtversicherer von der Leistung befreit, da er dann keine Leistungspflicht mehr prüfen kann.

 

Sollte der Verursacher meinen, er sei unschuldig, geht es halt vor Gericht.

Die ggf mögliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen übernimmt der Haftpflichtversicherer vor Gericht.

Aber Du hast ein heiles Auto.

Das er dann ggf selbst bezahlen muß, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist.

Ich bin davon ausgegangen, dass das hier stimmt:

Zitat:

Es besteht - anders als bei der Kfz-Versicherung - kein Direktanspruch an die Privathaftpflicht.

Ich würde in diesen Fall das volle Programm fahren, als erstes eine Rechtsberatung, der Anwalt wäre dank Rechtsschutzversicherung bei mir eh im Boot. Der wird dann auch wissen, ob ich ein GA brauche, oder ob ein KVA ausreicht.

Zitat:

Das er dann ggf selbst bezahlen muß, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist.

Soll er denn ein halbes Jahr ohne Heckscheibe durch die Gegend fahren, wenn Die bei so einer Aktion kaputt geht - klar ist ja alles nur Theorie (für die Heckscheibe gäbe es ja noch die TK).

Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Für mich sind hier einige Punkte nicht ganz klar:

- Schuldfrage eindeutig?

... meiner Meinung nach ja, es wurde im gegenseitigen einvernehmen keine Polizei geholt, kein Widerspruch vom Verursacher, es gibt Zeugen, die die Sache sehen wie ich, also vermutlich nicht aufgepasst bzw. zu geringer Sicherheitsabstand.

Zitat:

- Schaden von Verursacher an PHV gemeldet?

... ja, sofort wenige Stunden danach.

Zitat:

- Zusage zur Kostenübernahme von PHV oder Verursacher?

... nein, von niemand.

Zitat:

Ich persönlich würde kein Geld in die Hand nehmen solange nicht geklärt ist wer zahlt und vor allem auch wieviel derjenige zahlt.

... so sehe ich das nämlich auch. Wir reden hier über 2200 EUR Schaden (Heckklappe zerdellt, Stoßfänger hinten, Seitenwand zerdellt und Rückleuchten tief zerkratzt), was ich nicht mehr als Bagatelle ansehe (Bagatellgrenze 700 EUR laut einem Info-Heft was im Gericht herum lag). Ich hätte ja am liebsten ein Gutachten machen lassen, aber auch da wird man wohl seinem Geld dafür hinterher rennen müssen, weil es im Gegensatz zu einem PKW Unfall nicht anstandslos bezahlt werden wird - so sieht das auch der Anwalt.

Und dann sind wir wieder an dem Punkt, wenn ich jetzt wegen dem bösen Winter mit seinen salzigen Straßen mein Auto reparieren lasse, um höheren Schaden abzuwenden, dann kann die Versicherung kommen und meckern, dass ihr Gutachter nichts mehr sehen kann, weshalb die dann die Leistung verweigern können. Und mit nur Fotos gibt sich manch eine Versicherung auch nicht zufrieden. Und da ich bezweifle, dass das der Verursacher aus der Portokasse freiwillig bezahlt, bin ich lieber vorsichtig.

Die Versicherungen haben nichts zu verschenken und - ich mag mich irren - aber mal rein fiktiv gesprochen, wenn 3 Leute aussagen, dass da jemand in Kapfradler-Manier bei 1,5 Meter Sicherheitsabstand jemanden hinein fährt, dann würde ich als Versicherung sagen, dass das grob fahrlässig gemacht wurde und die Zahlung ablehnen. Naja, dass wird schon wieder zu tiefgründig, mir ging es im Endeffekt ja nur um Zeiten der Bearbeitung.

@TE

Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:

Wenn Kostenvoranschlag vorhanden Kopie an Verursacher mit der Bitte um Erstattung innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Wochen. Datum nennen, denn danach ist er automatisch im Verzug. Bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruches noch etwas Fünzel aus dem BGB, ich glaube § 823 BGB, einfügen und fertig. Schreiben am besten durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann ist bewiesen, dass zugestellt und es macht auch etwas Eindruck. Das ist der psychologische Aspekt. Der sieht, Du machst ernst.

Wenn nicht reagiert, Mahnbescheid.

Wenn kein Widerspruch erfolgt, Vollstreckungsbescheid und volles Programm.

Viel Erfolg.

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