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Regulierung trotz Fahrlässigkeit im nächsten Jahr???

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 14:24

Hallo,

ich habe einen bericht gesehen, wonch alle Versicherungen ab dem nächsten Jahr Schäaden auch bei fahrlässigkeit übernehmen müssen. Wisst Ihr was davon? Ich habe keine Klausel bei meinem Vertrag für das nächste Jahr sehen können? Was ändert sich den Prinzipiell im nächsten Jahr??? thx

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9 Antworten

Was du da gelesen hast, bezog sich auf die VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz)-Reform ab dem 01.01.2008.

Zunächst:

Das neue VVG gilt für alle Versicherungsverträge mit Beginn ab dem 01.01.2008. Für bereits bestehende Verträge gilt es ab dem 01.01.2009.

 

Sodann:

Bisher galt nach dem VVG in der Schadenregulierung das so genannte "Alles-oder-Nichts-Prinzip".

So durften Schäden komplett abgelehnt werden, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit Obliegenheiten verletzte (z.B. unvollständige Angaben bei Vertragsaufnahme oder nicht fristgerechte Schadenmeldung).

Nach neuem VVG ist in diesen Fällen nun zu prüfen, inwieweit der Versicherte die Obliegenheitsverletzung, die ursächlich mit dem konkreten Schadensfall zusammenhängt, verschuldet hat (z. B. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Der Schaden wird dann bei grober Fahrlässigkeit entsprechend anteilig reguliert.

Dieses neue Verfahren hat für die Versicherten den Vorteil, dass diese auch im Falle eines Verstoßes gegen Vertragsbestandteile zukünftig in der Regel zumindest einen Teil der Leistung erhalten.

 

Schliesslich:

In deinem Vertrag wirst du auch keine Klauseln sehen können.

Hier handelt es sich um eine gesetzliche Regelung und nicht um Bedingungswerk der Versicherungen.

Ausserdem:

Wie schon erwähnt, für bestehende Verträge ändert sich zum 01.01.2008 gar nichts, sondern erst zum 01.01.2009.

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 16:47

Danke für Deine Antwort. ich habe meinen wagen im August d.J. zugelassen und versichert und die versicherung um ein weiteres Jahr verlägert, was wol heißt, dass ich noch unter der alten Regel fahre, was wohl zu meinem Nachteil ist. ich habe es leider versäumt die Versicherung voher zu fragen, ob wir den Vertrag im nächsten Jahr neu festlegen können. Wohl pesch gehabt!

Es gibt Versicherungen (mir fällt da momentan nur die R+V ein - machen bestimmt aber auch andere Gesellschaften), die haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die Neuregelung des VVG ab dem 01.01.2008 für SÄMTLICHE Verträge anzuwenden.

D.h., egal, wie alt der Vertrag ist, jeder Schadenfall ab dem 01.01.2008 wird nach den Buchstaben des neuen VVG behandelt.

Ggf. solltest du dich bei deiner Versicherung erkundigen, ob das dort ebenso gehandhabt wird.

Inzwischen ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit doch sowieso schon Standard in der Pkw-Versicherung...

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Inzwischen ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit doch sowieso schon Standard in der Pkw-Versicherung...

Eben. Und für solche Verträge ist es sogar von Vorteil, wenn sie nicht unter die neue Regelung fallen, da so das "Feilschen" um den Grad des Eigenverschuldens wegfällt.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Inzwischen ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit doch sowieso schon Standard in der Pkw-Versicherung...

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Eben.

Eben nicht!

Das Rad dreht sich schon seit einiger Zeit (immer schneller) rückwärts.

Richtig ist, dass in der Vergangenheit immer mehr Versicherungen dazu übergegangen sind, in der Kfz-Versicherung aus Konkurrenzgründen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu verzichten.

Genauso richtig ist aber auch, dass es im Zuge des mittlerweile tobenden Preiskampfes immer mehr sog. Basis- oder Grund- oder sonstige Billigtarife gibt, die von den Versicherungen auf den Markt geworfen wurden, um der Konkurrenz möglichst viele Kunden abzujagen.

Genau diese Billigtarife enthalten den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit jedoch i.d.R. nicht (neben vielen weiteren Einschränkungen).

Und weil Geiz ja so geil ist und häufig auch noch um den allerletzten Euro gefeilscht wird, möchte ich nicht wissen, wieviele Neuverträge da (nicht nur zum 01.01.2008) abgeschlossen wurden, wo sich die Kunden gar nicht bewusst sind, welche Einschränkungen sie da für ihre paar gesparten Eur in Kauf nehmen.

Somit ist die Gesetzesnovelle ein richtiger Schritt.

Und erst Recht begrüssenswert ist es, wenn sich eine Versicherungsgesellschaft freiwillig und spartenübergreifend dazu verpflichtet, für SÄMTLICHE Verträge die Neuregelung des VVG zugrunde zu legen - das schafft nämlich unabhängig von dem ganzen Tarifchaos zumindest in diesem Punkt Klarheit.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Inzwischen ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit doch sowieso schon Standard in der Pkw-Versicherung...

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Eben.

Eben nicht!

Eben doch! Wuge und ich bezogen uns ausschliesslich auf Verträge, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Für diese Verträge ist die Neuregelung von Nachteil.

Deine Ausführungen sind zwar korrekt, argumentieren jedoch an unserer Aussage vorbei...

 

twelferider hat den Sachverhalt sehr ordentlich aufgeschlüsselt.

Die einfache Fahrlässigkeit kann zukünftig nicht mehr ausgeschlossen werden.

Mit zunehmender Fahrlässigkeit bis hin zur groben Fahrlässigkeit wird zukünftig je nach Grad der Schuld anteilig Leistung abgezogen werden, aber nur noch in Ausnahmefällen die Leistung komplett verweigert werden.

Das bedeutet auch eine Lawine zusätzlicher Gerichtsprozesse, da durch den Gesetzgeber keine klare Regelung getroffen wurde.

Hinzu kommt, dass die Rechtssprechung im Lauf der Jahrzehnte immer wieder anders über die Abgrenzungen von Fahrlässigkeitstufen urteilt.

Das ein Heute ein Großteil der Kfz-Verträge auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten ist Quatsch.

Vielmehr fragt der Kunde bedingt durch die Geiz-ist-geil-Mentalität Billigtarife nach und hier werden eben Leistungen gestrichen um einen optisch guten Preis anbieten zu können!

Aus meiner Sicht ist dabei nur entscheidend, dass dem Kunden bei Vertragsschluß klar ist, was er kauft.

Dafür gibt es jetzt ja die Beratungsprotokolle.

Was die Kunden mehrheitlich abschließen würde mich mal interessieren. Selbst viele Billigtarife sehen inzwischen den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vor. Wer wegen 2,50 EUR Ersparnis im Jahr selbst darauf noch verzichtet, dem ist nicht mehr zu helfenn (meine persönliche Meinung ohne Allgemeingültigkeitsanspruch).

@ madcruiser

Gerade Online-Preisvergleiche machen dem Kunden oft nicht bewusst, was er da eigentlich abschließt. Man müsste mal einen marktumfassenden Vergleich haben, welche Produkte direkt vom Versicherer verkauft werden und welche durch Vergleiche vermittelt werden.

@topic

Ich rechne nicht unbedingt mit einer Prozessflut. Selbst nach der bisherigen Rechtslage wurde vom Einwand der groben Fahrlässigkeit doch nur in Extremfällen gebrauch gemacht. Die Verankerung des Verzichts in den AKB/TB diente doch hauptsächlich dazu, das Produkt schmackhafter zu machen bzw. zu differenzieren. Eine interne Vorgabe wurde zum Produktfeature. Das kann natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein, das ist klar.

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