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Regulierung: Versicherung möchte lieber dass ich den Wagen nicht reparieren lasse

Themenstarteram 6. September 2013 um 11:37

Letzte Woche ist mir eine Nachbarin in meinen geparkten Focus geknallt (Heckaufschlag). Schaden wurde gemeldet, die Versicherungsnehmerin hat ihre Haftung (Schuld) der Versicherung mitgeteilt und meine Werkstatt hat der Versicherung einen Kostenvoranschlag zugeschickt, was der Versicherung erstmal reichte.

Nächste Woche werden sie wohl entscheiden ob das für sie ok ist oder nicht. Der Schaden beläuft sich laut Werkstatt auf knapp 2900 Euro.

Liegt also bei meinem Focus (BJ 2004, 100.000km gelaufen, 1.6er Kombi, Klima, Frontscheibenheizung etc.) also pi x daumen recht Nahe am Zeitwert.

Schon bei ersten Gespräch mit der Versicherung wurde ich gefragt ob ich die den Schaden regulieren laassen möchte. Danach fragten sie ob ich den Wagen überhaupt reparieren möchte als sie das Baujahr erfuhren.

Heute beim zweiten Gespräch dann schon wieder die Frage ob ich den Wagen nicht lieber unrepariert lassen will.

Frage: was hätte das für die Versicherung für einen Vorteil dass die einen damit jedesmal belabern? Und wäre das für mich gut oder schlecht?

Ich persönlich fände es jedenfalls sehr Schade den Wagen NICHT reparieren zu lassen. Weil alles technisch ok ist, neue Frontscheibenheizung drin ist, die Schweller kein bisschen Rost haben (Türfalzen, Heckklappe etc. auch nicht) und der Wagen einfach nur super zuverlässig ist und Spass macht beim fahren.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Aktuell geht die Versicherung von 2900 Euro Schaden aus.

 

Durch Feststellung vom WBW und RW kann dieser nur niedriger werden. Aber niemals höher.

Aha.....

 

Erst einmal kann die Schadenhöhe durch die Ermittlung des WBW und des Restwertertes niemals geringer werden. 

 

Die Schadenhöhe kann sich bestenfalls erhöhen, wenn das Fahrzeug zerlegt und repariert wird.

 

Und was macht picard95 dann wenn er nur einen KVA vorliegen hat?

 

Mit einem Gutachten hat er die Möglichkeit sein Auto bis zur Opfergrenze (130%) zu reapieren.

 

Mit dem KVA geht das aber nicht.

 

bestenfalls der Abrechnungsweg kann sich hier nach deiner Argumentation ändern.

 

Mal bitte kurz darüber nachdenken.

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Bei Abrechnung ohne Rep., bleibts es beim Kostenvoranschlag minus Steuer. Bei Rep. dann mit Steuer und wenn Du reparieren lässt könnte bis max 130% Zeitwert bei tatsächlicher Rep. anfallen. Das VU will geschickt Geld sparen. Ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung und stellt keine Behauptung dar. ;)

LEjockel

Wenn die Versicherung den Schadenfall auf Basis eines Totalschaden abrechnen kann, spart diese natürlich Geld.

 

Du bekämst dann nämlich den Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

 

Das dürfte hier günstiger sein wie die Reparaturkosten.

 

Es wäre besser gewesen, wenn du hier ein Gutachten in Auftrag gegeben hättest.

 

Geh mal davon aus, dass die Versicherung hier bei einem 9 Jahre alten Ford Focus wohl eher nicht auf Basis eines KVA die Reparatur "freigeben" wird und nun selber einen Sachverständigen beauftragen wird.

 

Das hätte dir deine Werkstatt aber eigentlich auch schon sagen können und müssen.

 

Wenn du das umgehen möchtest, dann solltest du dich selber um ein Gutachten kümmern, oder du wartest ab, was hier auf dich zukommt.

 

Aber grundsätzlich bestimmst du natürlich, was mit deinem Auto passiert.

 

Eine Reparatur dürfte hier sicher noch möglich sein, wenn du das auch wirklich möchtest.

 

Aber zunächst müssen hier erst einmal alle Werte ermittelt und gegenüber gestellt werden.

 

Und das wären:

 

- Reparaturkosten

 

- Wiederbeschaffungswert

 

- Restwert

 

Und dann in Ruhe überlegen und alles abwägen.

 

 

 

 

Wenn die Versicherung auf Basis vom KVA abrechnet, dann spart sie sich die MwSt.

Es ist hier sogar gut, dass du keinen Gutachter beauftragt hast.

Es kann für dich nur zum Nachteil sein, wenn Zeitwert und Restwert ermittelt werden.

Themenstarteram 6. September 2013 um 13:22

Meine Werkstatt hat gesagt, sollte die Versicherung den Kostenvoranschlag nicht akzeptieren kann ich ggf. immer noch einen eigenen Gutachter zuschalten.

Da ich für 2350 Euro (2900-MwSt) keinen gleichwertigen Focus ohne Wartungsstau und ohne den typischen Rost wie meinen finde tendiere ich zum reparieren (und behalten natürlich).

Naja, mitte/ende nächster Woche bin ich hoffentlich schlauer.

Selbstverständlich darfst du auch reparieren lassen.

Warte einfach mal ab, was kommt.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wenn die Versicherung auf Basis vom KVA abrechnet, dann spart sie sich die MwSt.

 

Es ist hier sogar gut, dass du keinen Gutachter beauftragt hast.

 

Es kann für dich nur zum Nachteil sein, wenn Zeitwert und Restwert ermittelt werden.

Warum nur zum Nachteil? 

 

Woher weist du das denn so genau ?

 

wenn er reparieren will ist das ganz bestimmt kein Nachteil. Und wenn er fiktiv abrechnen will geht das auf Basis des KVA sowieso nicht, oder was meist du warum die Versicherung hier laufend nachfragt, ob er reparieren will oder nicht?

 

Im übrigen "spart" die Versicherung die Mwst. so oder so bei fiktiver Abrechnung. Beim Totalschaden würde sie WBW- RW regulieren (Hatte ich ja schon geschrieben) und da der Ford hier 9 Jahre alt ist, fällt keine Mehrwertsteuer beim WBW mehr an. Dieser wäre dann Steuerneutral auszuweisen und zu berücksichtigen.    

 

Wo hier für den TE ein Nachteil entstehen soll, kann ich nicht erkennen.

Aktuell geht die Versicherung von 2900 Euro Schaden aus.

Durch Feststellung vom WBW und RW kann dieser nur niedriger werden. Aber niemals höher.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Aktuell geht die Versicherung von 2900 Euro Schaden aus.

 

Durch Feststellung vom WBW und RW kann dieser nur niedriger werden. Aber niemals höher.

Aha.....

 

Erst einmal kann die Schadenhöhe durch die Ermittlung des WBW und des Restwertertes niemals geringer werden. 

 

Die Schadenhöhe kann sich bestenfalls erhöhen, wenn das Fahrzeug zerlegt und repariert wird.

 

Und was macht picard95 dann wenn er nur einen KVA vorliegen hat?

 

Mit einem Gutachten hat er die Möglichkeit sein Auto bis zur Opfergrenze (130%) zu reapieren.

 

Mit dem KVA geht das aber nicht.

 

bestenfalls der Abrechnungsweg kann sich hier nach deiner Argumentation ändern.

 

Mal bitte kurz darüber nachdenken.

Da brauch ich nicht drüber nachdenken.

Gutachter kommt. Stellt z.B. folgendes fest:

WBW 3500,- €

RW 2000,- €

Dumm gelaufen...

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Da brauch ich nicht drüber nachdenken.

 

Gutachter kommt. Stellt z.B. folgendes fest:

 

WBW 3500,- €

RW 2000,- €

 

Dumm gelaufen...

das ist schlecht, das du nicht nachdenkst, bevor du hier etwas schreibst.

 

Mal ganz davon abgesehen, dass dein Zahlenwerk hier völlig daneben ist, ergäbe sich folgendes:

 

 

WBW 3500 Euro, Reparatur möglich bis 4550 Euro, also kann hier repariert werden.

 

 

Und begreife nun endlich mal, dass aufgrund der Situation hier die Versicherung nie im Leben, die netto Reparaturkosten aus dem KVA bei einer fiktiven Abrechnung einfach so regulieren würde.

 

Ist das (für dich) hier so schwer zu verstehen?

 

Was glaubst du wohl, warum die Versicherung Piard95 hier noch keine Zusage für die Reparatur erteilt hat? 

 

Du kannst hier doch nicht einfach Behauptungen aufstellen ohne Hintergrundwissen.

 

"Aktuell geht die Versicherung von 2900 Euro Schaden aus...."

 

 

Aktuell prüft die Versicherung einen eingereichten KVA über 2.900 Euro Reparaturkosten für einen 13 Jahre alten Ford Focus, dass sind hier die Fakten.   

 

Manohman.....:mad:

Ist schon Recht, Gutachter.

Wir wissen dass ohne euch kein Schaden behoben werden kann ;)

P.S.

Um deine 130% gehts gar nicht.

Die Frage war, warum die Versicherung fragt, ob er per KVA abrechnen möchte.

Das Gutachten von dir würden die überigens genau so prüfen und kürzen.

Bzw. würde das vermutlich gleich etwas geringer ausfallen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Da brauch ich nicht drüber nachdenken.

 

Gutachter kommt. Stellt z.B. folgendes fest:

 

WBW 3500,- €

RW 2000,- €

 

Dumm gelaufen...

Aktuell prüft die Versicherung einen eingereichten KVA über 2.900 Euro Reparaturkosten für einen 13 9 :D Jahre alten Ford Focus, dass sind hier die Fakten.   

Manohman.....:mad:

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ist schon Recht, Gutachter.

 

Wir wissen dass ohne euch kein Schaden behoben werden kann ;)

 

P.S.

 

Um deine 130% gehts gar nicht.

 

Die Frage war, warum die Versicherung fragt, ob er per KVA abrechnen möchte.

Das Gutachten von dir würden die überigens genau so prüfen und kürzen.

Bzw. würde das vermutlich gleich etwas geringer ausfallen.

Wer ist wir?

 

Bist du jetzt Klassensprecher hier Versicherungsforum

 

Die Frage von picard95 war welchen Vorteil die Versicherung hätte, wenn nicht repariert wird.

 

Und auf das restliche Geschreibsel von dir gehe ich aus guten Gründen lieber nicht ein.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Aktuell prüft die Versicherung einen eingereichten KVA über 2.900 Euro Reparaturkosten für einen 13 9 :D Jahre alten Ford Focus, dass sind hier die Fakten.   

 

Manohman.....:mad:

Gruß

 

fordfuchs

Sorry...........:rolleyes::D

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