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Reichen 22 Kilowatt Anschlussleistung?

Themenstarteram 28. Oktober 2021 um 17:03

Moin,

wir müssen an unsere Garage, die leider nicht an unser Grundstück mit dem Wohnhaus grenzt, Strom legen lassen. Wir haben nun ein Angebot vom Netzbetreiber über 22 Kilowatt bekommen und ich wollte fragen ob dies ausreicht um auch in Zukunft ein Elektrofahrzeug entspannt laden zu können oder ob man direkt eine höhere Absicherung/Anschlussleistung wählen sollte.

Vielen Dank!

49 Antworten

22KW ist sehr gut, 11KW ist standart.

Auch mit 11 KW ist das auto am naechsten morgen voll, wenn du zwei hast auch.

Ich kenne auch keine AC lader die mehr bieten, mal abgesehen vom e-werk.

DC 50KW (oder 100 oder mehr) ist fuer unterwegs, wenn du neben dem auto stehst und wartest, da ist 11 und 22 zu wenig, aber nicht zuhause.

22 KW reichen für 100 km/Stunde oder 1000 km/Nacht. Solltest Du also weniger als 350 000 km/Jahr fahren, bist Du auf der sicheren Seite :)

Kommt vor allem drauf an wieviel max. gleichzeitig geladen wird. Bei 22kW ist von 1x 22kW (relativ wenige BEV können das über Typ2, also ohne teure DC-Wallbox, die meisten BEV können über Typ2 max. 11kW, dann kann man noch z. B. 3 Heizgeräte, Staubsauger etc. mit 3,6kW mit dranhängen) bis 12x 1,8kW alles möglich.

Kannst du ein 2. BEV vor die Garage stellen, was du gleichzeitig laden willst?

Ich würde auf jeden Fall wenn's nur ein paar 100EUR Unterschied sind Kabel für 200A statt nur 100A legen lassen. Ihr könnt dann trotzdem je nach Geldbeutel 22kW oder mehr nehmen. Bei einem späteren Upgrade bei 125kW muss bei dir eigentlich nur eine fettere Sicherung eingesetzt werden - wenn das Stromnetz es noch hergibt.

Ist das so ein Grundstück wo alle aus den umliegenden Reihenhäusern ihre Garagen haben? Dann könnten auch andere mit an deinen Hausanschluss dort wollen (mit eigenem Stromzähler), da es pro Grundstück nur eine sehr begrenzte Zahl an Hausanschlüssen gibt.

Wieviele Zähler sind im Zählerschrank vorgesehen?

notting

Themenstarteram 28. Oktober 2021 um 17:24

Ist ein einzelnes Grundstück auf dem die Doppelgarage steht und außer dem Elektrofahrzeug soll erstmal nicht viel mehr als eine Lampe in die Garage.

Zitat:

@BurkhardR schrieb am 28. Oktober 2021 um 19:11:03 Uhr:

22 KW reichen für 100 km/Stunde

Das finde ich nach Ladeverlusten insb. bei Autobahnfahrten im Winter wo man evtl. auf einem Parkplatz ohne Strom nach Stunden der Auskühlung wieder alles erst beiheizen muss (oder wenn man >130km/h fährt) sehr optimistisch.

Zitat:

oder 1000 km/Nacht. Solltest Du also weniger als 350 000 km/Jahr fahren, bist Du auf der sicheren Seite :)

VW gibt z. B. den ID.4 77kWh (recht großer Akku und recht effizientes Fahrzeug) mit 7,5h Ladezeit bei 11kW an. Mehr als 100% kannst du den Akku aber nicht laden. Dadurch hast du eine praktische Grenze, wieviel Reichweite du daheim laden kannst, wenn du auch mal länger schlafen und nicht dauernd Auto fahren willst.

Selbst wenn man den WLTP-Wert schaffen würde, hätte man nur ca. 450-500km/Nacht bevor irgendwelche Warnlampen angehen etc. D.h. bei reinem übl. Pendler-Profil d.h. Nutzung an 220 Arbeitstagen sind das höchstens 110Mm/Jahr. Inkl. Wochenende/Feiertage/Urlaub ca. 180Mm/Jahr.

notting

"Mehr als 100% kannst du den Akku aber nicht laden."

Der Rest kommt dann in einen Reservekanister :p. Hab ich schon in den 70igern so gemacht, beim seligen VW Käfer.

Mensch, 22 kw, dazu brauchen wir hier die spezielle Genehmigung vom Energieversorger mit jeder Menge Umbaumaßnahmen (falls wir sie überhaupt bekämen). Selbst wenn die Ladeleistung im Schnitt nur 10 kw beträgt, wirst du in einer Nacht jeden derzeit erhältlichen Akku vollständig geladen haben.

Nur dass keine Missverständnisse auftreten, die Meisten E-Autos können keine 22KW laden. Die Installation wäre trotzdem iO.

Denn man kann geringe Ladeverluste sparen, hat vor allem aber Potenzial für die zweite 11kW Wallbox Zum nachrüsten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2021 um 19:35:22 Uhr:

Mensch, 22 kw, dazu brauchen wir hier die spezielle Genehmigung vom Energieversorger mit jeder Menge Umbaumaßnahmen (falls wir sie überhaupt bekämen).

Der erste Teil ist IMHO falsch, weil das dem Stromanbieter egal sein kann, weil's in den Zuständigkeitsbereichs des Netzbetreibers fällt. Und im OP steht doch:

Zitat:

Wir haben nun ein Angebot vom Netzbetreiber über 22 Kilowatt bekommen

Glaubst du im ernst ein Netzbetreiber schreibt solche Angebote bevor er sowas wie du ansprichst geprüft hat?! Der Rest des Postings spricht auch für einen eigenen Hausanschluss für die Garage, also inkl. Stromzähler-Kasten etc. Somit kein Umbau.

notting

Netzbetreiber, Versorger - von einem brauchen wir die Genehmigung und dem TE wird das direkt so angeboten. Ist doch super für ihn. Hatte glaube ich nicht geschrieben, dass er noch eine Genehmigung dafür braucht.

Pech ist natürlich, wenn er einen extra Hausanschluss mit Zähler usw. in die Garage legen muss, ist, befürchte ich, erst nicht ganz billig und verursacht dann monatlich weitere Kosten ganz ohne Verbrauch.

Für nen neuen Stromanschluss kommt mir ja 22kVA relativ wenig vor, aber das ist ja dann nur für zugesicherte Leistung.

 

Und mehr braucht's auch nicht.

 

Wenn es also günstiger als die üblichen 30kVA für Hausanschlüsse ist, dann passts.

 

Klingt jedenfalls alles vernünftig für eine alleinstehende Doppelgarage ohne bisherigen Stromanschluss.

 

@PeterBH

 

Geht halt manchmal nur mit neuem Stromanschluss. Manche brauchen einen solchen sogar, obwohl die Garage quasi direkt ans MFH angrenzt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2021 um 19:54:36 Uhr:

Netzbetreiber, Versorger - von einem brauchen wir die Genehmigung und dem TE wird das direkt so angeboten. Ist doch super für ihn. Hatte glaube ich nicht geschrieben, dass er noch eine Genehmigung dafür braucht.

Pech ist natürlich, wenn er einen extra Hausanschluss mit Zähler usw. in die Garage legen muss, ist, befürchte ich, erst nicht ganz billig und verursacht dann monatlich weitere Kosten ganz ohne Verbrauch.

Zitat:

Mensch, 22 kw, dazu brauchen wir hier die spezielle Genehmigung vom Energieversorger [...]

"brauchen wir" ist in so einem Kontext habe oft als "brauchen wir in deinem Fall (für dich)" gemeint. Wenn das nicht so gemeint war, wäre das z. B. bei "Dazu haben wir hier bei uns eine Genehmigung gebraucht und einen teuren Umbau" klarer gewesen.

Sorry falls ich dich falsch verstanden haben.

Beim letzten Absatz stimmt der letzte Teil AFAIK nicht. Die monatl. Kosten kommen erst mit dem Stromzähler, den man gegen einen gewissen Betrag ab- und für einen weiteren Betrag auch wieder anklemmen lassen kann. Erst dann wird Messstellen- und Grundgebühr für den Strom (wobei letzteres je nach dem auch 0EUR/Jahr sein kann) fällig wird. Ab-/anklemmen lohnt sich aber vermutl. nur bei längeren Zeiträumen, wo der Stromanschluss nicht gebraucht wird.

notting

Leider richtig, denn man möchte die E-Mobilität zwar fördern, aber gleichzeitig gut daran verdienen.

@notting : Sorry, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. War für mich hier gemeint, nicht für den TE.

Dass mit dem Zähler abklemmen (=ausbauen?) kann ich nicht unbedingt empfehlen. Ein guter Bekannter hat das bei seinem MFH für die leerstehenden Wohnungen (jede Wohnung ein Zähler) machen lassen. Und als die Wohnung wieder vermietet werden konnte, durfte er die E-Anlage auf den aktuellen Stand bringen. War ein teures Vergnügen.

Wie lange macht ein Stromversorger es mit, wenn die Zähler-/Grundgebühr 0,00 € beträgt und kein Stromverbrauch stattfindet?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2021 um 20:11:29 Uhr:

Ein guter Bekannter hat das bei seinem MFH für die leerstehenden Wohnungen (jede Wohnung ein Zähler) machen lassen. Und als die Wohnung wieder vermietet werden konnte, durfte er die E-Anlage auf den aktuellen Stand bringen. War ein teures Vergnügen.

Es geht hier um eine brandneue Anlage. So schnell dürften sich die Regeln auch nicht ändern. Vor allen Dingen gibt's da meist ein paar Jahre Übergangsfristen. D.h. der Elektriker sollte wissen, was in den nächsten 1-2 Jahren Pflicht wird und kann darauf hinweisen bzw. das gleich ins Angebot aufnehmen.

Zitat:

Wie lange macht ein Stromversorger es mit, wenn die Zähler-/Grundgebühr 0,00 € beträgt und kein Stromverbrauch stattfindet?

Habe ich noch nicht getestet. Schätze 1 Jahr, weil das die Vertragsverlängerungszeit ist. Kannte auch bisher nur Maingau, die sowas für geringe Verbrauche angeboten haben, aber bei wenigen 100kWh/Jahr Verbrauch bei weitem nicht mehr die günstigsten sind. Aktuell steht auf der Webseite

Zitat:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung an den Energiemärkten bieten wir derzeit keine Gas- und Stromtarife an.

falls das deine Frage beantwortet.

notting