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Reicht bei der Anmeldung eines PKWs beim Straßenverkehrsamt die Kopie der Hauptuntersuchung?

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 22:53

reicht bei der Anmeldung eines PKWs beim Straßenverkehrsamt die Kopie der Hauptuntersuchung, oder brauch ich das original?

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder so eine Frage, die hier kein Mensch sicher beantworten kann. Jede Zulassungsstelle arbeitet halt ein bisschen anders. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, einfach dort anzurufen als hier einen Thread zu starten? Dann hat man nämlich auch gleich die richtige Antwort.

Wenn der Thread nur um des reinen Infowillens zur Rechtslage erstellt wurde: Original oder Zweitschrift der Prüforganisation. Alternativ eine andere amtliche Urkunde, aus der das HU-Datum zweifelsfrei zu erkennen ist...

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Du brauchst den Prüfbericht im original!

Ich selbst habe einen Wagen gekauft, wo der Prüfbericht vom Verkäufer nicht auffindbar war. Bei der Anmeldung wurde mir gesagt, das ich den Bericht normalerweise dabei haben muss, aber mal ein Auge zugedrückt wird. Als ich den Wagen abgemeldet weiterverkauft habe, wurde kein Auge zugedrückt.

Bevor du einen neuen TÜV-Termin machst, (oder Geld in einen neuen Ausdruck von TÜV/Dekra investierst) würde ich erst mal mit der Kopie hin gehen. Da hast du schon mehr in der Hand, als ich hatte.

Das ist wieder so eine Frage, die hier kein Mensch sicher beantworten kann. Jede Zulassungsstelle arbeitet halt ein bisschen anders. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, einfach dort anzurufen als hier einen Thread zu starten? Dann hat man nämlich auch gleich die richtige Antwort.

Wenn der Thread nur um des reinen Infowillens zur Rechtslage erstellt wurde: Original oder Zweitschrift der Prüforganisation. Alternativ eine andere amtliche Urkunde, aus der das HU-Datum zweifelsfrei zu erkennen ist...

am 28. Mai 2014 um 8:42

ich habs auch schon erlebt, dass man bei fehlendem Original nochmal zum TÜV musste.

Hi,

wenn man weiß bei welcher Organisation die HU gemacht wurde (TÜV,Dekra,GTÜ usw.) kann man sich den HU Prüfbericht nochmals ausdrucken lassen,ist dann zwar auch ne Kopie aber eben ne gültige :D

Wird kaum umsonst sein aber besser als gleich nochmal ne neue HU.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Das ist wieder so eine Frage, die hier kein Mensch sicher beantworten kann. Jede Zulassungsstelle arbeitet halt ein bisschen anders. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, einfach dort anzurufen als hier einen Thread zu starten? Dann hat man nämlich auch gleich die richtige Antwort.

Bei fast allen Fragen in diesem Forum häten die Fragesteller vorher die Antwort im www suchen können. ;) Elementr!x hat die Frage schon richtig beantwortet. Die Telefonische Antwort lautet, das man den TÜV-Bericht dabei haben muss. Dies steht auch so auf den Seiten des Straßenverkehrsamtes. Ist man vor Ort hat man ab und zu auch mal einen kulaten Beamten.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Bei fast allen Fragen in diesem Forum häten die Fragesteller vorher die Antwort im www suchen können.

Durchaus nicht. Und es ergeben sich auch immer gewisse Diskussionspunkte. Aber bei einer so einfachen Frage kann nur genau eine einzige Stelle die einzig verbindliche Antwort geben und das ist die für den TE zuständige Zulassungsstelle. Und die wird hier kaum mitlesen/-schreiben. Da nützt es auch nichts, wenn der Schwager einer Bekannten deiner Cousine mal ein Auto in Buxtehude nur mit ner Kopie zugelassen hat. Wenn das die andere Zulassungsstelle ablehnt, steht der TE eben dumm da...und in genau so einem Fall ist der Anruf halt schlicht sinnvoller als der Thread....

Also ich hab mal für den Mann der Mutter meines Patenkindes seinen Opa :D

ne HU und AU besorgt.

Da Opa dement und man das Auto ummelden wollte. Aber die Zulassungsstelle wollte letzte HU sehen - Stempel hat denen nicht gereicht.

Puh jetzt war das mal wieder Berlin... :D

Ich sag mal wenn man den Stempel sieht und noch irgendwas lesen kann - könnte man durchaus ne HU Kopie bekommen. Evtl. wird die sogar von der Organisation kostenlos an die Zulassungsstelle gefaxt.

Damals hat man AU noch extra benötigt, stand noch nicht mit aufm Zettel drauf, war im Prinzip noch unabhängig (heute zwar teils unabhängig, aber vorher, maximal 1 Monat alt, wird vermerkt, ohne keine HU).

Die AU durchführende Werkstatt noch zu kriegen (und von denen nen Fax mit der AU) war dann über die Prüforganisation auch möglich, da die sowas intern vermerkt haben.

Jedenfalls wenn ich die Zeit rechne die ich damals gebraucht habe hätte man auch neu machen können...

 

Man kanns eben nicht verallgemeinern.

- Manchen reicht der Stempel im Schein.

- Manchen reicht das gedruckte HU Datum im Schein (wenn der letzte neue Schein noch nicht so alt ist)

da dann ja eine Behörde das eingedruckt hat und den HU Bericht gesehen haben muß im logischen Nachdenkprozess.

- Manchen würde der Stempel und ne Kopie reichen.

- Manche wollen eben Orginal.

Was die jeweilige Zulassungsstelle will ist Geschmackssache.

 

Ob das wirklich so legal/rechtens/gerechtfertigt ist was teilweise verlangt wird wäre eine Frage des Verwaltungsrechts.

Und man müßte unter Umständen klagen.

Macht natürlich wieder keiner... Man will ja zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

wenn man weiß bei welcher Organisation die HU gemacht wurde (TÜV,Dekra,GTÜ usw.) kann man sich den HU Prüfbericht nochmals ausdrucken lassen,ist dann zwar auch ne Kopie aber eben ne gültige :D

deswegen nennt man das dann auch nicht Kopie, sondern Mehrfertigung.

Quasi ein zusätzliches Original ;-)

Zitat:

Wird kaum umsonst sein aber besser als gleich nochmal ne neue HU.

Ich halte das so:

Was ich im Computer habe und mit drei Mausklicks ausdrucken kann, kostet nix.

Was ich erst bei der Zentrale aus der Datenbank abrufen muss kostet 'nen Zehner.

Da man ja ein technisch einwandfreies Fahrzeug erworben hat, einfach zu TüV oder Dekra, neu gemacht und dann zwei Jahre Ruhe. Wenn der TüV nicht klappt hat man gleich die richtige Grundlage für den Verkäufer.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Aber bei einer so einfachen Frage kann nur genau eine einzige Stelle die einzig verbindliche Antwort geben und das ist die für den TE zuständige Zulassungsstelle.

...

Wenn das die andere Zulassungsstelle ablehnt, steht der TE eben dumm da...und in genau so einem Fall ist der Anruf halt schlicht sinnvoller als der Thread....

Ich habe so einige Erfahrung mit Ämtern. Telefonisch spricht man mit einem Mitarbeiter, und vor Ort hat man einen anderen. Der Mitarbeiter am Telefon sagte es geht, und vor Ort ging es dann auf ein mal nicht mehr. Hierbei rede ich nicht von unterschiedlichen Standorten, sondern von Mitarbeitern, die im selben Großraumbüro sitzen.

Es hängt halt immer davon ab, ob man im Büro gewillt ist, auch mal ,,ein Auge zuzudrücken,,. Sind sie es nicht, kann man daraus aber keinen Vorwurf ableiten.

Es ist sicherlich ratsam, bei Ämtern aller Art eine jeweilige Bescheinigung im Original dabei zu haben.

Die Polizei akzeptiert bei einer Verkehrskontrolle schliesslich auch keine Zulassung oder Führerschein als Kopie. Was auch logisch ist. Schliesslich könnte beides schon nicht mehr in deinem Besitz sein:-)

Ganz im Gegensatz dazu ist aber eine Neuausstellung bei Verlust von Dokumenten mit einer Kopie etwas leichter. Allerdings unterschreibst hier vorher eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Originale. Und die kostet auch.

So, und ab diesem Zeitpunkt können wir jetzt diskutieren ob es überhaupt rechtens ist, daß die Zulassungsstelle die HU Bescheinigung verlangt.

:D

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Fall a) nur Stempel im Fahrzeugschein

Fall b) Stempel im Fahrzeugschein und alte Schilder mit Plakette.

Fall c) "neuerer" Fahrzeugschein mit eingedrucktem noch gültigem HU Datum

Fall d) "neuerer" Fahrzeugschein mit eingedrucktem noch gültigem HU Datum und alte Schilder mit Plakette

Hatte ich oben schon geschrieben...

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