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Reifen 195/45 R15

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 20. September 2010 um 14:02

Hallo Golf fahrer, kann mir jemand sagen ob ich auf meinem 2er Golf 195/45er in 15 zoll eintragen muß, bzw. ob man wegen den reifen den Tacho einstellen lassen muß. Danke im vorraus.

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21 Antworten

eintragen: selbstverständlich.

tachoangleichung: wahrscheinlich nicht. es kann jedoch sein, dass im gutachten der felgen steht, dass zur eintragung ein nachweis zu erbringen ist, dass die tachoanzeige in der gesetzlichen toleranz liegt..kosten hierfür ca. 15-80,-, je nachdem wo du hinfährst..

kommt dabei heraus, dass die abweichung zu groß ist, musst du ihn angleichen lassen..

Themenstarteram 20. September 2010 um 14:13

ich habe momentan 195/ 50er drauf, hab im gutachten dass ich nur die drauf fahren dürfte.

naja, solnage alles schön abgedeckt ist und nichts schleift ist das dem prüfer relativ egal..solange die reifen auf der felgenbreite zugelassen sind.

wie breit sind die felgen? 7zoll?

Eintragung ist problemlös möglich da die Abweichung ziemlich in der Mitte der gesetzlichen Toleranz liegt.

Serial hat das glaube irgendwann mal vorgerechnet, kannst du ja selber suchen habe jetzt keine Lust^^

 

Habe den Reifen auf den originalen BBS Einteilern und habe die Eintragung trotzdem nicht bekommen weil mein Auto die Lichtunterkante knapp unter 50cm hatte und der Prüfer diesen Reifen nicht in Verbindung mit meinem Fahrwerk eintragen wolle. 195/50 R15 wäre aber kein Problem gewesen......

Problemlos eingetragen! Mit der Tachoangleichung iss alles Quatsch, das geht bei 14" los und wird kritisch bei 13"... bei 15" fragt kein Mensch danach. Kritischer ist tatsächlich die Lichtkante...aber auch das hat den Tüver nicht interessiert... :D

Bei mir auch nicht ... bis er gesehen hat dass das keine Serienbereifung auf der Serienfelge ist...

Ich hatte mit den BBS 47cm und mit den original Stahlfelgen mit original Bereifung knapp 48cm.. das macht den Kohl auch nicht fett finde ich ..

leute, ist ja alles schön und gut..aber wenn der tacho schon ab werk ewig vorgeht und dann eben noch ein klein wenig der "zuviel-anzeige" dazu kommt, dann kann das eben schon außerhalb des gesetzlichen rahmens kommen.

niemand weiß, wie ungenau sein tacho bereits jetzt geht..

und wenn im gutachten eben steht, dass ein nachweis zu erbringen ist, dass der tacho stimmt, dann muss das auch gemacht werden..haut dieser dann nicht hin, muss abgeglichen werden..

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

 

und wenn im gutachten eben steht, dass ein nachweis zu erbringen ist, dass der tacho stimmt, dann muss das auch gemacht werden..haut dieser dann nicht hin, muss abgeglichen werden..

Du hast Recht. Allerdings wissen wir ja nichtmal was im Gutachten steht geschweige denn was er überhaupt für Felgen fährt :D

Im Gutachten steht die 45er Decke nicht drin.

Ein Vermerk zur Tachoüberprüfung steht nur drin, wenn sich das Gutachten auf zu kleine Reifendimensionen bezieht, z.b. 225/40 R14 ;)

http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

195/45er haben rechnerisch nen 3,4% kleineren Umfang als 195/50er, das reicht den meisten Prüfern.

Die Bude kommt damit übrigens auch nur nen knappen Zentimeter tiefer...

Von einer Lichunterkante habe ich noch nie was gehört.

Aber das macht ja jeder Tüv anders.

Tachoangleichung ist doch ein Lacher.

Selbst wenn er nicht stimmt, Tacho raus, Nadel ab und versetzt wieder rauf und abgleichen mit den Geschwindigkeitsmessern die immer so an der Straße "Sie fahren..."

Habe ich auch alles hinter mir . War danach beim ADAC Messung gemacht und gut war.

Ich fahr übrigens BBS RS 1 8x15 et 16 195/45 auf meinem Jetta 1 vorne !

Schön bördeln, anständiges Fahrwerk, freigänigkeit und Freigabe vom Reifenhersteller. Denn kann keiner mehr was sagen eigendlich.

Dann hör dich nochmal um.

Ab Erstzulassung 1.1.88 muss ne Lichtunterkante von 50 cm eingehalten werden.

Und das mit der Nadel ist auch nicht die feine englische...

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

 

Ab Erstzulassung 1.1.88 muss ne Lichtunterkante von 50 cm eingehalten werden.

Das ist ja der Witz mit 195/50 R15 und 48cm gibts ne Eintragung und mit 195/45 R15 und 47cm nicht..

na ja mit dem eintraren ist das immer so eine sache wenn der prüfer einen schlechten tag hat trägt er dir das ganze nicht ohne tacho angleichung ein es ist immer eine ermessens sache und ist bei jedem prüfer anders so ist es mir damals auch passiert als ich 7X14zoll mit 195/45/14 auf dem polo 6n meiner freundin eingetragen haben wolte und da war sonst nix dran genacht

Zitat:

Original geschrieben von thomaslz

Von einer Lichunterkante habe ich noch nie was gehört.

Aber das macht ja jeder Tüv anders.

Tachoangleichung ist doch ein Lacher.

Selbst wenn er nicht stimmt, Tacho raus, Nadel ab und versetzt wieder rauf und abgleichen mit den Geschwindigkeitsmessern die immer so an der Straße "Sie fahren..."

dann hast du glück gehabt dass der adac bei der arbeit geschlampt hat, denn es kommt ja nicht nur auf die angezeigte geschwindigkeit an, sondern auch ganz entscheidend auf die genauigkeit des wegstreckenzählers..

wenn du jetzt mit deiner versetzten nadel eine stunde lang 100km/h fährst, stehen danach auf deinem km-zähler 120km, statt der wirklich gefahrenen 100km.

das mag die als pillepalle erscheinen, aber die toleranz des WSZ ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben..

nciht umsonst kosten tachoangleichungen richtig derbe geld..

 

 

@serial: die 500mm-regelung kann einem jetta1-fahrer ja auch völlig egal sein..insofern:)

 

und nochmal @thomaslz:

sehr geiles gefährt hast du da! daumen hoch!

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