Reifen Audi A4 Avant
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Reifen und Felgen beim Audi A4 Avant B9 Basis 2,0 TDI mit 150 PS.
ich erhalte das Fahrzeug die Tage und würde dann gerne anderen Felgen drauf machen als bisher.
Und zwar haben die Felgen folgende Maße. 7,5x17 ET35 für VA und HA, dazu würde ich gerne Reifen in 235/45 R17 kaufen. Laut ABE ist keine Eintragung erforderlich, wenn man die Reifen nutzt, welche im Gutachten der ABE drin stehen und das tun diese Reifen eben. Allerdings finde ich im Internet überall unterschiedliche Größen, welche am FZG erlaubt bin.
Bei all den unterschiedlichen Angaben bin ich mittlerweile sehr verwirrt. Könnt ihr mir weiterhelfen?
MFG
Andre
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15 Antworten
Für das Fahrzeug sind in 17 Zoll folgende Reifen vorgesehen.
225 / 50 R 17
225 / 55 R 17
Ich denke alles andere muss eingetragen werden.
Lese ich dann hier irgend etwas falsch?
Und welche einpresstiefe dürfen die Reifen haben? Also min. Und max.? Hab da gelesen von et35-et45?
Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.
Zitat:
@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:18:36 Uhr:
Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.
Heisst im klartext, 235/45 R17 geht, weil diese in der ABE/Gutachten genannt sind, und als Eintragungsfrei deklariert sind?
Ja, ist ja eine Wheelworld Zubehörfelge. Die Auflagen sind dennoch auszuwerten und einzuhalten.
Zitat:
@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:22:15 Uhr:
Ja, ist ja eine Wheelworld Zubehörfelge. Die Auflagen sind dennoch auszuwerten und einzuhalten.
Ja ich bin noch neu in der ganzen Materie und versuche mich da aktuell rein zu arbeiten, klar die Auflagen einhalten sind logisch, aber da ist nichts besonderes bei, ausser natürlich Fahrzeugtyp muss passen, welche Schrauben, der Rest muss serie sein und was da eben so steht ne
Zitat:
@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:18:36 Uhr:
Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.
Sorry wenn ich jetzt nochmal doof frage, was meinst du jetzt mit der "19.3"?????
Paragraph 19.3 StVZO ( alles mit Teilegutachten).
Gilt aber in dem Fall nicht, da die Felge bereits nach 22er geprüft worden ist und dafür eine ABE existiert. Die Reifengrößen sind eben in der Anlage (Gutachten) zur ABE aufgeführt.
Denk dran, dass du trotzdem eine ABE im Handschuhfach brauchst, das was du gepostet hast ist eben die Anlage zur ABE.
Alles klar, ja das hab ich schon mal gelesen, aber danke
Und welche Einpresstiefe ist erlaubt? Oder habt ihr da Empfehlungen?
Die, die bei der Felge vorhanden ist.
Die kannst du ja nicht einfach so ändern- außer du nimmst Spurplatten oder Drehmaschine
Bei diesen 17" würde ich gar nichts machen. Draufstecken mit.dem günstigsten Reifen was Größe angeht und fertig. Wird eher bescheiden aussehen, egal wie man es dreht.
Du musst auf jeden Fall zum TüV, auch wenn die Felgen eintragungsfrei sind - wegen den Reifen. Es sei denn die Reifengröße steht in deinen COC Papiere und die Felge ist Eintragungsfrei. Achso die ET muss in den COC auch drin sein, sonst musst du für die Kombination zum TÜV. Bei mir hats 50 gekostet- von allem war nur die Reifengröße in den CoC Papiere drin. Hoffe es bringt dich weiter. Gruß
Ja die felge die ich ganz gut finde, gibst in unterschiedlichen Ausführungen was die Einpresstiefe angeht deswegen frag ich
Ja es soll auch nicht so krass aussehen, tut der ganze Wagen ja nicht, sondern halbwegs vernünftig einfach und ich finde diese eben hübscher als die originalfelgen die bei sind
Zitat:
@Rouddi schrieb am 21. Januar 2021 um 22:34:02 Uhr:
Du musst auf jeden Fall zum TüV, auch wenn die Felgen eintragungsfrei sind - wegen den Reifen. Es sei denn die Reifengröße steht in deinen COC Papiere und die Felge ist Eintragungsfrei. Achso die ET muss in den COC auch drin sein, sonst musst du für die Kombination zum TÜV. Bei mir hats 50 gekostet- von allem war nur die Reifengröße in den CoC Papiere drin. Hoffe es bringt dich weiter. Gruß
Nicht wirklich, eher noch mehr Verwirrung, weil ganz klar in der ABE steht das bei dieser Rad/Reifen Kombi nichts gemacht werden muss