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Reifen Audi A4 Avant

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 21. Januar 2021 um 16:52

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Reifen und Felgen beim Audi A4 Avant B9 Basis 2,0 TDI mit 150 PS.

ich erhalte das Fahrzeug die Tage und würde dann gerne anderen Felgen drauf machen als bisher.

Und zwar haben die Felgen folgende Maße. 7,5x17 ET35 für VA und HA, dazu würde ich gerne Reifen in 235/45 R17 kaufen. Laut ABE ist keine Eintragung erforderlich, wenn man die Reifen nutzt, welche im Gutachten der ABE drin stehen und das tun diese Reifen eben. Allerdings finde ich im Internet überall unterschiedliche Größen, welche am FZG erlaubt bin.

Bei all den unterschiedlichen Angaben bin ich mittlerweile sehr verwirrt. Könnt ihr mir weiterhelfen?

MFG

Andre

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15 Antworten

Für das Fahrzeug sind in 17 Zoll folgende Reifen vorgesehen.

225 / 50 R 17

225 / 55 R 17

Ich denke alles andere muss eingetragen werden.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:17

Lese ich dann hier irgend etwas falsch?

Screenshot-20210121-211610-com-google-android-apps-docs
Screenshot-20210121-211553-com-google-android-apps-docs
Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:18

Und welche einpresstiefe dürfen die Reifen haben? Also min. Und max.? Hab da gelesen von et35-et45?

Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:20

Zitat:

@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:18:36 Uhr:

Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.

Heisst im klartext, 235/45 R17 geht, weil diese in der ABE/Gutachten genannt sind, und als Eintragungsfrei deklariert sind?

Ja, ist ja eine Wheelworld Zubehörfelge. Die Auflagen sind dennoch auszuwerten und einzuhalten.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:24

Zitat:

@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:22:15 Uhr:

Ja, ist ja eine Wheelworld Zubehörfelge. Die Auflagen sind dennoch auszuwerten und einzuhalten.

Ja ich bin noch neu in der ganzen Materie und versuche mich da aktuell rein zu arbeiten, klar die Auflagen einhalten sind logisch, aber da ist nichts besonderes bei, ausser natürlich Fahrzeugtyp muss passen, welche Schrauben, der Rest muss serie sein und was da eben so steht ne

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:26

Zitat:

@steel234 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:18:36 Uhr:

Bei Zubehörfelgen sind die Reifengrößen aus der ABE/Gutachten 19.3 bindend. Die Seriengrößen aus COC gelten für Serienfelgen.

Sorry wenn ich jetzt nochmal doof frage, was meinst du jetzt mit der "19.3"?????

Paragraph 19.3 StVZO ( alles mit Teilegutachten).

Gilt aber in dem Fall nicht, da die Felge bereits nach 22er geprüft worden ist und dafür eine ABE existiert. Die Reifengrößen sind eben in der Anlage (Gutachten) zur ABE aufgeführt.

Denk dran, dass du trotzdem eine ABE im Handschuhfach brauchst, das was du gepostet hast ist eben die Anlage zur ABE.

https://www.google.com/url?...

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:39

Alles klar, ja das hab ich schon mal gelesen, aber danke :)

Und welche Einpresstiefe ist erlaubt? Oder habt ihr da Empfehlungen?

Die, die bei der Felge vorhanden ist.

Die kannst du ja nicht einfach so ändern- außer du nimmst Spurplatten oder Drehmaschine :D

Bei diesen 17" würde ich gar nichts machen. Draufstecken mit.dem günstigsten Reifen was Größe angeht und fertig. Wird eher bescheiden aussehen, egal wie man es dreht.

Du musst auf jeden Fall zum TüV, auch wenn die Felgen eintragungsfrei sind - wegen den Reifen. Es sei denn die Reifengröße steht in deinen COC Papiere und die Felge ist Eintragungsfrei. Achso die ET muss in den COC auch drin sein, sonst musst du für die Kombination zum TÜV. Bei mir hats 50 gekostet- von allem war nur die Reifengröße in den CoC Papiere drin. Hoffe es bringt dich weiter. Gruß

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 22:12

Ja die felge die ich ganz gut finde, gibst in unterschiedlichen Ausführungen was die Einpresstiefe angeht deswegen frag ich

 

Ja es soll auch nicht so krass aussehen, tut der ganze Wagen ja nicht, sondern halbwegs vernünftig einfach und ich finde diese eben hübscher als die originalfelgen die bei sind

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 22:14

Zitat:

@Rouddi schrieb am 21. Januar 2021 um 22:34:02 Uhr:

Du musst auf jeden Fall zum TüV, auch wenn die Felgen eintragungsfrei sind - wegen den Reifen. Es sei denn die Reifengröße steht in deinen COC Papiere und die Felge ist Eintragungsfrei. Achso die ET muss in den COC auch drin sein, sonst musst du für die Kombination zum TÜV. Bei mir hats 50 gekostet- von allem war nur die Reifengröße in den CoC Papiere drin. Hoffe es bringt dich weiter. Gruß

Nicht wirklich, eher noch mehr Verwirrung, weil ganz klar in der ABE steht das bei dieser Rad/Reifen Kombi nichts gemacht werden muss

Screenshot-20210121
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