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Reifen Fabrikatsbindung???

Themenstarteram 4. November 2008 um 8:34

Hallo!

Als bei mir die OZ Felgen eingetragen wurde hat der schlaue Mensch vom TÜV gleich die Toyo Bereifung mit eingetragen. Wenn ich mir jetzt Reifen einer anderen Marke montieren möchte, muß ich diese dann eintragen lassen oder reicht eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller?

Gruss Thomas

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15 Antworten

Bin mir da zwar nicht 100% sicher aber solange die Reifengröße, Geschwindigkeitsindex und Trägheitsindex gleich sind kannst du auch andere Reifenmarken fahren.

Streng genommen darfst du dann nur den Toyo fahren. Da jeder Reifen von der Karkasse her anders aufgebaut ist oder anders ausgedrückt mal kann es passieren das ein Reifenprofil 5mm weiter draußen anfängt. Dann ist eine ausreichende Rad/Reifenabdeckung nicht mehr gewährleistet. Im Grunde gibt es die Reifenanbindungen nicht mehr aber wenn es bei dir so eingetragen wurde. Musst wohl oder übel noch mal hin... außer es gibt für die OZ Räder mittlerweile eine gültige ABE.

Reifenfreigabe vom Hersteller brauchst im Grunde nur wenn ein Rad etwas breiter ist und dann auch nur bei einigen Reifenbreiten. BSP nen 195,45-R15 auf nem 8" breitem Alurad.

Ein 8" breites Rad im 18" Segment ist aber durchschnittlich.

Themenstarteram 4. November 2008 um 15:20

Hallo!

Danke zuerstmal für die Antworten. Hab jetzt mal auf ner Webseite eines namhaften Reifenherstellers folgenden Text gefunden:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Reifenmarke

 

Das Empfehlen einer bestimmten Reifenmarke durch Fahrzeughersteller ist auch als “Fabrikatsbindung” bekannt.

Es ist Fahrzeugherstellern gesetzlich verboten, eine bestimmte Reifenmarke vorzuschreiben: dies wird als eine Wettbewerbsverzerrung angesehen. Derartige Vorschriften standen in der Vergangenheit in den Begleitdokumenten neuer Autos. Nach europäischem Recht ist dies heute nicht mehr rechtskräftig (Richtlinie 92/23/EG des Rates, Artikel 4, 5 und 6).

Wenn Originalreifen durch andere Reifen der richtigen Größe mit dem richtigen Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitssymbol ersetzt werden, bestehen keinerlei Einwände gegen ihre Verwendung.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ok, bei mir handelt es sich ja nicht um die Vorgabe von Honda, sondern die vom TÜV. Aber für mich ist das eigentlich das Gleiche da der TÜV ja damit auch eine Wettbewerbsverzerrung begeht.

Ich seh schon das wird ein schwieriges Thema!

 

Gruss Thomas

Die Reifenanbindung hat man bis vor ein paar Jahren noch bei Zubehörrädern gemacht! Besonders bei M+S Bereifung war das ein echter Wahnsinn. Lustig wird es erst wenn ein bestimmtes Profil nicht mehr produziert wird oder durch ein anderes Produkt (andere Bezeichnung) ersetzt wird. Den teilweise wurden sogar nicht nur Pauschal bspw. Toyo niedergelegt sondern gleich Toyo Proxes T1.... in meinem Beispiel hättest dann vor zwei bis drei Jahren alt ausgesehen denn da wurde dieser Reifen durch den T1R ersetzt. Ich weiß klingt jetzt extrem penibel aber es ist halt so.

 

Würde an deiner Stelle mal beim TÜV nachfragen wie das in der Praxis geregelt wird (auch im Hinblick auf HU und etwaige Polizeikontrollen) und ob eine Allgemeinere Formulierung im Schein doch besser ist auf Dauer.

pfff, scheißegal. ich würd's so lassen und mir keine gedanken machen...

am 4. November 2008 um 22:42

Achso, und wenn nen Unfall baust wird Deine Versicherung bestimmt auch sagen scheißegal....*Kopfschüttel*

am 5. November 2008 um 14:29

ja, dann geht die heulerei los:

ich dachte...ich wusste ja nicht....wenn ich das gewusst hätte....das hat mir ja keiner gesagt.....die versicherung soll sich mal net so anstellen....wir kleinen leute können uns eh so wenig leisten....wir sind das volk......managergehälter.....abzocke......blablabla

Zitat:

Achso, und wenn nen Unfall baust wird Deine Versicherung bestimmt auch sagen scheißegal....*Kopfschüttel*

reifenbindung gibt's seit 2000 nicht mehr. das wird jeder kompetente ordnungswächter, gutachter oder wer auch immer wissen.

wie gesagt, ICH (!) würd's lassen, da kannst du aber noch ganz lange mit dem kopf wackeln...

wieviele haben hier ihr kpro eingetragen, ihre offene catback, bremsflüssigkeit usw... auahauaha, was wird wohl die versicherung sagen.

am 5. November 2008 um 21:32

das läuft aufs gleiche raus kito......trotzdem muss es net sein, oder?

richtig. ich meinte ja nur... der kontrollist sagt wahrscheinlich: "das ist ja gar nicht ihr reifen, der da im schein steht. die größe stimmt aber. und in der felgen-abe, die sie mir da gerade vorlegen, wird auch keine reifenmarke vorgeschrieben. am besten besorgen se sich mal ne reifenfreigabe oder lassen den schein ändern, dann gibt's bei der nächsten kontrolle keine probleme..." oder so.

Themenstarteram 6. November 2008 um 7:12

Ganz ruhig Mädels!

Danke für die Tips und Infos. Werde mich mal schlau machen und dann hier nochmal ein Statement abgeben.

Gruss

@kito

in dem hier vorliegenden Fall ist ein Fahrwerk verbaut sprich ABE ist schonmal nutzlos deswegen hat er die Räder auch richtigerweise eingetragen! Und wenn's ein richtig kleinkarierter Ordnungshüter, dessen Ermessensspielraum quasi nicht existent, ist hast egal was du sagst schonmal Punkte gefangen und Bußgeld. Denke man sollte immer vom schlimmsten Fall ausgehen... aber das ist auch nur meine Meinung dazu.

Solange nix passiert gibts kein Geheule aber wenn, wie schon Tralien richtig schrieb, haben wir hier 4 Seiten langen Fred in dem gejammert wird wie schlecht und ungerecht alles ist.

Man hat hier ne sachliche Frage gestellt und wollte ne richtige Aussage.... und mit "scheissegal ... usw!" würde ich mich nicht zufrieden geben.

am 6. November 2008 um 7:20

Jetzt mal ganz naiv nachgefragt:

Und dass du zum TÜV gehst und nachfragst ob er dir die Reifenbindung austragen könnte? Also das nur Reifengröße usw. drinsteht aber nicht die Marke?

Gibt doch bestimmt auch 1-2 nette TÜVer in deiner Nähe, die das machen. Kannst ja den Sachverhalt erklären, dass du eventuell gerne wechseln würdest, aber dass dir der TÜV Prüfer zuvor genau nur diese eine Reifenmarke eingetragen hat und du nicht weißt wieso und ob sie sich das nochmal ansehen könnten.

Themenstarteram 6. November 2008 um 9:09

Ja, das werde ich wohl machen müssen. Mir ist auch gerade eingefallen daß ich da noch gewisse Beziehungen hab und da werd ich dann in den nächsten Tagen mal nachfragen. Dürfte ja kein Problem sein die Toyos auszutragen und nur die Reifengröße zu belassen. Ich finds halt mal mega ärgerlich daß sowas überhaupt gemacht wird. Sinn und Zweck muss man wohl nicht wirklich verstehen.

@Oli1122: Ja da hast Du Recht. Scheißegal ist es mir wirklich nicht und ich achte stets darauf mich im Rahmen der gegebenen STVZO etc. zu bewegen. Deshalb ist auch alles eingetragen und abgesegnet. Wahrscheinlich würde nie etwas passieren aber dieses 0,0000001% ist mir schon ein zu hohes Risiko. Wenn was passiert ist die Kacke am dampfen und ich hätte eine "kleines" Problem.

Gruss Thomas

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