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Reifen/Felgen Kombinationen

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 19. Februar 2011 um 17:31

Hallo Gemeinde,

ich weiß, das Thema hat nen langen Bart.

Mit der Suchfunktion komme ich aber nicht klar.

Gibt es eine Übersicht über zugelassene/eintragbare Felgen/Reifen?

Ich könnte etwas ältere (6 Jahre) AMG Styling II Felgen kriegen, müssten aber zum Aufbereiter.

Da sind Yokohama Reifen drauf (235 hinten, 225 vorne) , etwa 5 Jahre alt, liegen aber schon 3-4 Jahre.

Profil 6-7mm. Optisch guter Zustand.

Frage: Leidet/verschlechertert sich die Gummierung durch die Lagerung?

Danke & Gruß

Jacu

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19 Antworten

Hi Jacu,

definitiv ?? Ja! Die Gummierung verschlechtert sich mit der Zeit

weil die Weichmacher rausgehen, dann wird der Gummi hart.

Das ist aber mit jedem Gummi so, deshalb soll man ja auch z.B. den Zahnriemen

wechseln wenn er ein bestimmtes Alter überschritten hat, egal wieviel km

der Riemen gelaufen ist.

Wie groß sind die Felgen und wechen Typ W124 fährst Du genau?

Am besten wären die ersten 6 Ziffern der Karosserienummer dann schau

ich mal nach.

 

 

Gruß Johannes

ach so, kommt drauf an WIE die Reifen gelagert wurden.

Trocken und kühl ist am besten, also nicht auf dem heißen Speicher

oder dem feuchten Keller.

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 17:47

E280T, BJ Ende 95, Felgen haben 16 Zoll, sind auf einem E300T gelaufen, müssten also eintragbar sein, sagt der Vorbesitzer. Hat er aber nicht machen lassen.

Wo finde ich die Karossorie-Nummer ?

Gruß

Jacu

Im Fahrzegschein, fängt an mit: WDB124............ 

Ich brauch die genauen Maße der Felgen.

z.B: 6J x 15 H2 ET49, oder so. Wobei die 15 hie für die Zollgröße steht.

Und bei Dir müßte an dieser Stelle die 16 stehen.

Steht alles auf der Felge drauf, wahrscheinlich innen drin.

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 18:09

Ach so, dann ist die Karosserienummer= Fahrgestellnummer.

WDB1240881F343856

Dann muß ich mir die Dinger noch mal anschauen, sage es Dir dann.

Gruß

Jacu

macht es doch nicht immer so kompliziert.... du kannst alles fahren, es darf nur nicht schleifen> fertig

 

gruss

Nur...

wenn man(n) Ahnung von der Materie hat, weiß man aus Erfahrung,

wann wo die Reifen schleifen können und wann nicht.

Aber wenn derjenige keinen Plan in der Tasche hat ist das nicht so einfach.

Außerdem, wenn was nicht schleift heißt das noch lang nicht dass es auch erlaubt ist.

Schon mal was von "erlöschen des Versicherungsschutzes" gehört,

weil was nicht eingetragen ist ? ? ?

Und dann ein Unfall.... mußt nichtmal schuld sein......:eek: dann geht richtig der Punk ab.

Das macht Spaß !!

Sowas kann man aber vermeiden, indem die passenden Reifen und Felgen

drauf sind ! :D

 

Gruß Johannes

Ich habe ja nie was davon gesagt, dass er so damit rumfahren soll ohne etwas einzutragen.

Man kann sich alles drauf machen, es darf nur nichts Schleifen oder Anstoßen und da der 124er nicht gerade für über 16 oder 17zoll ausgelegt ist, muss fast immer gebördelt werden.

Du brauchst nur ein Datenblatt der Felge also Traglast usw.... mehr nicht und damit gehst du dann zum TÜV> Sonderabnahme

Ich habe mich noch nie darum geschert ob einer meiner Felgen eine ABE für mein Auto hat (und alles ist eingetragen)

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Mark 260E

 

Man kann sich alles drauf machen, es darf nur nichts Schleifen oder Anstoßen und da der 124er nicht gerade für über 16 oder 17zoll ausgelegt ist, muss fast immer gebördelt werden.

Du brauchst nur ein Datenblatt der Felge also Traglast usw.... mehr nicht und damit gehst du dann zum TÜV> Sonderabnahme

also bei aller liebe, aber diese aussagen sind leider alle falsch

dass die felgen nicht schleifen oder anstoßen dürfen ist eine der mindestvoraussetzungen, damit sie eintragungsfähig sein. aber es gibt weit (!) mehr dinge zu beachten:

z.b. muß der abrollumfang der reifen ähnlich (gleich oder geringfügig kleiner) dem der originalbereifung sein, ansonsten ist die übersetzung falsch und geht der tacho auch falsch; das wird niemals eingetragen. und um das beurteilen zu können, muß der fragesteller die reifengröße vollständig angeben, inklusive querschnittsverhältnis, also die angabe"225er" reicht nicht.

da der abrollumfang also gleich sein muß, wird auch sofort deutlich, dass es völlig egal ist, ob 15, 16, 17, 18..... zoll, das rad hat immer den gleichen durchmesser. und ob dann gebördelt werden muß, hängt von der felgenBREITE und von der einpreßtiefe ab, nicht vom durchmesser.

nächstes stichwort: einpreßtiefe. auch hier muß man sich in einer gewissen bandbreite in der nähe der originalfelgen bewegen: ET zu groß -> die felge könnte am bremssattel schleifen, ET zu klein -> wegen zu starker spurverbreiterung und zu großer hebelkräfte an der radaufhängung kann die felge nicht eingetragen werden.

also wenn der fragesteller deinem rat folgt und nur ein datenblatt besorgt, wird er vom tüv womöglich ohne eintragung heimgeschickt, weil weder felge noch reifen geeignet sind. und dann hat die felgen umsonst gekauft, aufbereiten lassen und evtl. noch neue reifen umsonst gekauft.........toller rat.

um mit dieter nuhr zu sprechen: "wenn man keine ahnung hat, einfach mal fresse halten"

 

grüße vom nogel

Tach,

kurze Frage zum Thema, habe da noch drei Stk 7x15 H2 ET 36 8-Loch Felgen rumliegen, lt. DB wg. der ET nicht zulässig. Hmmm,

Wegwerfen zu schade, obwohl... sind nicht original DB, irgend ein Nachbau, waren beim Autokauf dabei, und der Verkäufer hat sie schon vom Erstbesitzer übernommen . Habe sie jetzt in der Biete-Abteilung drin. Falls wer Ahnung hat, was ich damit anfangen könnte...

Danke und Grüßle ausm Schwarzwald

Martin

habe gedacht er jedenfalls ein bißchen Ahnung

Wollte jetzt nicht ALLES aufführen hier

Natürlich muss der Abrollumfang stimmen .... ist doch klar

 

Mir gings jetzt nicht um den Abrollumfang, sondern um die ET, Datenblatt von DB sagt: ET 41 od. 42, und will mit der geringeren ET nicht unnötig meine Radlager belasten, ich nehme an, daß die Dinger auf der HA drauf waren... , also wenn jemand Interesse hat...

Grüßle und Danke

Zitat:

Original geschrieben von Martin Pepsch

Tach,

kurze Frage zum Thema, habe da noch drei Stk 7x15 H2 ET 36 8-Loch Felgen rumliegen, lt. DB wg. der ET nicht zulässig. Hmmm,

Wegwerfen zu schade, obwohl... sind nicht original DB, irgend ein Nachbau, waren beim Autokauf dabei, und der Verkäufer hat sie schon vom Erstbesitzer übernommen . Habe sie jetzt in der Biete-Abteilung drin. Falls wer Ahnung hat, was ich damit anfangen könnte...

Danke und Grüßle ausm Schwarzwald

Martin

die sind nicht von MB serienmäßig freigegeben, können aber mit einzelabnahme durchaus eingetragen werden, z.b. mit bereifung 195/65R15 oder 205/60R15

nogel

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