Reifen nach Gefahrenbremsung checken lassen?
Hallo!
Leider musste ich gestern eine Vollbremsung von Tempo 220km/h auf ca. 80km/h machen, da es einem älteren Herren leider nicht möglich war mein Tempo richtig einzuschätzen BEVOR er zum überholen ausgescherrt ist...
Beim Bremsen haben meine Reifen 2x kurz blockiert...
Sollte ich die jetzt mal lieber checken lassen?
Oder sollte da eigentlich nichts passieren???
Beste Antwort im Thema
Denen mit Lichthupe und Blinkern muss den Schein abgenommen werden.
Korby
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28 Antworten
Gratulation, das passiert mir fast jede Woche, einmal musste ich an nem Kleinwagen rechts vorbei weil ich ihn sonst plattgemacht hätte, da hat dann das ESP auch noch alle Hände voll zu tun gehabt..., irgendwann kommt der Tag an dem ich einem den Kofferraum komprimieren werde.....
War heute grad erst in der Werkstatt und hab meine Reifen neu wuchten lassen weil bei ca. 140 alles vibriert hat.
Hab dann meine Gummies gleich mal unter die Lupe genommen, aber alles im grünen Bereich
Solange Du aber beim fahren nix merkst brauchst Du dir keine Sorgen machen.
Und bevor hier jetzt die Raser-Diskussion wieder losgeht: Bei uns darf man noch fahren was die Karre hergibt und ich hab grundsätzlich das TFL an, nur leider haben es viele Zeitgenossen nicht nötig Rücksicht auf etwas schnellere Fahrer zu nehmen....
Da du ABS hast passiert da eigentlich nicht viel.
Wenn du nichts in der Lenkung spührst (flattern) und man nichts sehen kann, dann brauchst du dir eigenlich keine Gedanken machen.
okay...
ich hatte jetzt eigentlich nichts gemerkt...
nur gestern musste ich kurz danach nochmal etwas schärfer bremsen...
da haben die reifen dann auch nochmal nen ganz kleinen moment blockiert und sind gerutscht...
heute war alles normal...
Zitat:
Original geschrieben von jogi77
Gratulation, das passiert mir fast jede Woche
Stimmt Jogi.. auf der A5 sind manchmal NUR Deppen unterwegs.
Erst letztes kam ich mit ca 160 angeschossen... Einmal aufblitzen lassen..er blieb links... Er "wollte" nen LKW überholen (der fuhr ca 90) Nächste Methode.. Blinker links an... Er wurde so frech und machte extra langsamer ( als der LKW ! ) Hinter mir wurde gehupt... Solche Fahrer hass ich wie die Pest... Denen gehört der Schein entzogen..an Ort und Stelle.. Genau so passieren die Karambollagen...
Ich könnt die Leute rausholen und wammsen...
So wieder abreagiert
Grüße
Domi
Denen mit Lichthupe und Blinkern muss den Schein abgenommen werden.
Korby
Kenne ich auch. Den Reifen macht sowas nichts aus Dank ABS (billige Chinareifen ausgenommen)
Wütend werden bringt nichts weil es einfach zu viele gibt die Strassenverkehr untauglich sind.
Da würde ich den halben Tag fluchen und Morddrohungen verteilen.....ist viel zu anstrengend,
daher sehe ich diese Situationen einfach als Fahrertraining.
LG
Mission Control
also ich muss hier auch mal sagen, daß ich lichthupe nur sehr ungern gebe, und auch nur wenns wirklich sein muss...
aber mir gehts es auch auf den geist, daß jemand mit 130 km/h auf der überholspur bleibt, weil in ein paar hundert meter irgendwo ein LKW zu sehen ist, und er zu faul ist für die zeit die spur zu wechseln....
in deutschland gibt es ein rechtsfahrgebot....
und dieses sollte auch konsequenter durchgesetzt werden!!!
Zitat:
Original geschrieben von jogi77
Und bevor hier jetzt die Raser-Diskussion wieder losgeht: Bei uns darf man noch fahren was die Karre hergibt und ich hab grundsätzlich das TFL an, nur leider haben es viele Zeitgenossen nicht nötig Rücksicht auf etwas schnellere Fahrer zu nehmen....
dann will ich doch direkt mal...
voellig falsche rechtsauffassung. natuerlich darfst du theoretisch fahren "was die karre hergibt" aber eben auch nur dann wenn es die verkehrssituation erlaubt, es gilt nicht umsonst eine richtgeschwindigkeit auf deutschen autobahnen.
selbst wenn ein opa mit hut einen betonklotz auf deine spur legt wenn du angebrettert kommst wirst du eine erhebliche teilschuld tragen im falle eines unfalls wenn du die richtgeschwindigkeit beim befahren der bab ueberschritten hast.
und das ist auch voellig legitim.
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Denen mit Lichthupe und Blinkern muss den Schein abgenommen werden.
Die Situation war von Domi nicht sonderlich klar dargestellt, daher weiß ich nicht, ob und wie falsch der andere sich überhaupt verhalten hat. Aber egal wie es nun war, Recht geben muss ich dir in (wahrscheinlich) jedem Fall.
@domi
denkst du eigentlich bisweilen auch mal dran, dass teilweise fahrzeuge unterwegs sind die deutlich schwaecher motorisiert sind als du mit deinem 170ps heizoelbrenner ?
seitdem ich selbst mit mit weniger pferdchen unterwegs bin merke ich immer wieder wie aufregend es doch ist, autobahn in deutschland zu fahren.
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Denen mit Lichthupe und Blinkern muss den Schein abgenommen werden.
Warum?
StVO §5: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. [...]"
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
voellig falsche rechtsauffassung. natuerlich darfst du theoretisch fahren "was die karre hergibt" aber eben auch nur dann wenn es die verkehrssituation erlaubt, es gilt nicht umsonst eine richtgeschwindigkeit auf deutschen autobahnen.
Ich hab kein Problem mit langsamfahren wenn die Bahn sowieso verstopft ist, aber wenn links bis zum Horizont kein Auto zu sehen ist, rechts ein Kleinwagen und 3Km davor ein LKW dann dürfte es die Verkehrssituation wohl schon erlauben mal 230 zu fahren.
Wenn der Kleinwagen (Kennzeichen liegt leider am Arbeitsplatz und ich hab Urlaub...) aber dann nach links zieht und ich mit ABS-ESP und was sonst noch so im Display blinken kann rechts an Ihm vorbeibrettern muss damit ich Ihn nicht plattmache und ER dann nochmals Zeit hat MICH rechts zu überholen bevor wir überhaupt nur in die Nähe des LKWs gekommen sind dann frag ich mich schon wer hier die Verkehrsgefährdung darstellt....
Im übrigen hatte er dann wohl soviel Gummiabrieb von mir auf der Scheibe gehabt dass er anschliessend 15sec seine Scheibe vor mir reinigen musste (naja, meine war danach kostenlos auch sauber......) und 5km weiter hat er mir dann seinen frisch abgenagten Mittelfinger entgegengestreckt hat als ich Ihn überholen könnte......
Wie würde hier wohl die Rechtssprechung aussehen ????
Bin schon ne Weile am überlegen mir ne Kamera an die Front zu Schrauben (hinten ist ja bald eine dran ) und dann entsprechende Situationen den ganzen Fernsehsendern (und der Polizei) zuzuspielen......
Zitat:
Original geschrieben von Schaschlik
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Denen mit Lichthupe und Blinkern muss den Schein abgenommen werden.
Warum?
StVO §5: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. [...]"
das besagt die Theorie jedoch ist die Praxis meistens weit davon entfernt "durch kurze Schall - .... "
Zitat:
Original geschrieben von Arima
das besagt die Theorie jedoch ist die Praxis doch weit davon entfernt "durch kurze Schall - .... "
Man sollte das "kurz" halt nicht übersehen und die Ankündigung auch nicht unbedingt mit dichtem Auffahren kombinieren In der Praxis führt die Umsetzung von §5 übrigens in der Tat oft nicht zum Erfolg weil diese Regelung kaum jemand kennt und sich erstmal alle angepisst fühlen und den Verkehrserzieher auspacken wenn mal einer blinkt. Hupen führt übrigens i.d.R. zu teilweise lustiger Verwirrung, einfach mal ausprobieren .