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Reifen, ninja 300.

Kawasaki Ninja 300
Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 20:47

Guten Tag,

Ich habe ein Kleines Problem mit neue Reifen, also bei Zulassungsbescheinigung Teil I es steht

110/70-17M/C54S

140/70-17M/C66S

Die Frage ist wegen das "S" und "-/R", ich habe Reifen gefunden, PIRELLI DIABLO ROSSO 2 die sind aber :

110/70 R 17 54 H

140/70 R 17 66 H

Wird das Problem beim TUEV und Polizei sein? Oder wird das ueberhaupt Problem?

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15 Antworten

Das eine ist der Geschwindigkeitsindex, S= bis max 180Km/h, H= bis max 210Km/h. Mehr geht immer, nicht gehen würde zB P, das wäre nur bis 150Km/h

M/C ist relativ neu und besagt nur, das es sich um einen Motorradreifen handelt.

R bedeutet, das es sich um einen Radialreifen handelt

Die 54 bzw 66 sind der Loadindex, also für wieviel Gewicht die zugelassen sind.

Kurz: Dein Wunschreifen kannst du nehmen, zumindest von den Daten her. Ob die "gut" sind, kann ich dir mangels Erfahrung nicht sagen

Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 21:03

Achso! Also der Geschwindigkeitsindex ist eigentlich egal, nur sollte nicht weniger als S sein also weniger als 180Km/h.

So wie ich verstanden habe, M/C haben alle Motorradreifen, und auch wenn ich keine "R" in Zulassungbescheinigung Teil I habe ist das auch schon egal fuer neue Reifen.

Ist das richtig?

 

Es tut mir leid wieder das gleiche Fragen, moechte nur ganz sicher sein

 

#Edit : Was bedeutet "TL" bei Reifen?

TL ist Tubeless, also Schlauchlos. Gilt aber nur für die Reifen, hast du Speichenfelgen (die du bei einer 300er Ninja mit Sicherheit nicht hast) muss trotzdem ein Schlauch rein.

Im Gegensatz zu TT, das bedeutet Tube Type und da muss immer ein Schlauch rein.

Das mit dem R und dem MC sorgt ein wenig für Verwirrung, meint aber das Gleiche. Es gibt, speziell für Oldtimer, auch noch Diagonalreifen. Die Kennzeichnung wäre ein Bindestrich statt dem R, also zB 140/70-17. Und so steht das ja in deinen Papieren. Da dann aber das M/C kommt, verweist das auf Motorcycle und bedeutet standartmäßig wieder Radialreifen. Hauptsache anders... :D

Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 21:29

Also mit Schlauchlos kann ich auch bei 300er Ninja anpassen?

Da musst du nichts anpassen, da ist kein Schlauch drin

Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 21:32

Alles klar, soweit alles passt kann ich kaufen, danke sehr fuer Deine Hilfe!

Das wäre doch zu einfach! :D

Ich glaube das macht man heute nicht mehr, aber sollte in deinen Papieren ein Reifenhersteller genannt sein, nennt sich das Herstellerbindung. Steht da nichts von Pirelli Diabolo..., müsstest du erst schauen, ob es von Pirelli eine Reifenfreigabe für die 300er Ninja gibt. Wenn nicht, dann ginge das nur über Umwege.

Steht da außer dem Index nichts zu Reifen und Hersteller, brauchst du auch keine Freigabe

Themenstarteram 24. Oktober 2017 um 21:56

Steht bei mir in Teil I nur die Reifen Grosse und nicht mehr über Reifen so wie ich sehe.

Eine ABE für die Reifen macht immer Sinn, dann hats die Polizei und der TÜV einfacher :D

am 25. Oktober 2017 um 6:48

ABE für Reifen? Hab ich noch nicht gesehen, Sachen gibts....

Wenn er nur die größe drin stehen hat, braucht er gar nichts mitführen.

Warum neue reifen? Du hast die kiste doch erst gekauft?! Neu??

Bei dem wetter bekommst du die reifen eh nicht warm. Zudem bist du Anfänger...

Über den Reifen kann ich nichts sagen aber wie Du an die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommst schon ;-)

1. Link anklicken

https://www.pirelli.com/.../fitment?...

2. Gib Dein Motorrad ein

3. Reifenfreigabe downloaden und lesen

4. Spaß haben :-))

Falls ich richtig gesucht haben sollte gilt folgendes:

¹) 110/70 R 17 M/C 54H TL Diablo Rosso II Fr. 140/70 R 17 M/C 66H TL Diablo Rosso II

¹) 110/70 R 17 M/C 54H TL Diablo Rosso II Fr. 150/60 R 17 M/C 66H TL Diablo Rosso II

¹) 110/70 R 17 M/C 54H (R) TL Diablo Rosso II Fr.# 140/70 R 17 M/C 66H (R) TL Diablo Rosso II#

¹) Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder

der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt

worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der

Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht

erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO).

Wenn er keine Reifen in den Papieren hat, so ist keine Reifenbindung vorhanden und er benötigt NICHTS!

Stimmt ohne Zweifel was Du sagst. Ich wollte dem TE lediglich aufzeigen, wie er an offizielle Informationen und evtl. Freigaben kommt. Du kannst ja auch einen anderen Reifen aufziehen. Ich habe von der Reifenbindung mal ganz abgesehen nur den 200/50R17 eingetragen, der in den Kurven nicht so agil oder flink ist.

Ich konnte wechseln auf 200/55 oder 190/55. Den Letzteren habe ich gewählt und mein Moped fällt in die Kurve.

Insofern lohnt sich ein Blick auf die Freigaben immer, zumal es nicht jeden Reifen in alle Größen gibt.

Z.B. Roadtec01 gibt es nicht als 200/55 aber als 190/55, den M7RR hingegen schon..

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