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Reifen / Radgrößen

Hallo,

so ganz langsam kommt der Frühling ja wieder und man darf auch mal an die Sommereifen denken. Meine alten Reifen sind runter und nun sollen anstelle der Stahlfelgen auch LM-Felgen her.

Die bevorzugte Größe sind 16 Zoll Felgen mit 205er Reifen. Ist zawr noch eher schmal, muss aber nicht gesondert eingetragen werden. Bei der Suche nach Felgen sind mir folgende Dinge aufgefallen:

1) Im Fahrzeugbrief sind als Geschwindigkeitsindex immer die V-Reifen angegeben (also bis 240 km/h). Der Wagen ist aber ein 3BG mit 96 KW, also Höchstgeschwindigkeit 201 km/h. Warum reichen da nicht die H-Reifen mit 210 km/h Grenze?

2) Die (bisher) ausgewählten Felgen liegen bei der ET immer knapp daneben. Immer nur 1-2 mm. Also z.B ET38 antelle ET37 wie im Brief gefordert. Da im Brief aber auch ET 40 bei den sonst gelichen Dimensionen erlaubt ist, dürfte das rein technisch kein Problem sein. Aber rechtlich? Muss sowas eingetragen werden?

3) Wenn ich es denn eintragen lassen würde, welche Kosten entstehen dadurch?

Wenn eine Eintragung nötig wird, würde ich auch durchaus über 215er oder mehr nachdenken....

Vielen Dank für eure Antworten

Thorsten

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11 Antworten
am 24. Februar 2007 um 1:33

Am besten du machst die Reifen drauf die im Fzg.schein stehen, also V . Du hast aber recht mit dem Geschwindigkeitsindex. H Reifen müssten auch reichen.

Wenn nicht musst du mal einen vom Tüv fragen.

Ich hab noch Sommer-Kompletträder, sind aber 225er auf 16Zoll Tiefbett, aber die Reifen sind nicht mehr viel wert. Will ich verkaufen. bräuchte noch ein paar Stahlfelgen eventuell mit Winterreifen, am besten 195 65 15

Re: Reifen / Radgrößen

 

Zitat:

Original geschrieben von t_m

2) Die (bisher) ausgewählten Felgen liegen bei der ET immer knapp daneben. Immer nur 1-2 mm. Also z.B ET38 antelle ET37 wie im Brief gefordert. Da im Brief aber auch ET 40 bei den sonst gelichen Dimensionen erlaubt ist, dürfte das rein technisch kein Problem sein. Aber rechtlich? Muss sowas eingetragen werden?

Um es mal einfach zu sagen: Alles was nicht in den Fahrzeugpapieren steht, muß eingetragen werden, bzw. die entsprechende ABE muß immer mitgeführt werden!;)

Der Geschwindigkeitsindex muß eingehalten, darf aber auch überschritten werden, also z.B. W statt V.

Einzige Ausnahme sind Winterreifen. Hierbei darf der Geschwindkeitsindex unterschritten werden, also z.B. T statt V. Allerdings muß man dann einen Aufkleber mit der dann zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, gut sichtbar im Fahrzeuginneren anbringen!

Beim Geschwindigkeitsindex der Reifen wird immer eine Toleranz von meines Wissens 9 km/h zur bauartbedingten Höschtgeschwindigkeit addiert. Bei 201 + 9 käme raus 210 und die zulässige Höchstbelastung der Reifen wäre ausgereizt, darum denk ich hast Du V-Reifen eingetragen.

Gruß M

hallo!

 

ein freund von mir hat einen passat 3b variant tdi mit 110ps automatik. es geht um die traglast der reifen, im brief ist bei allen der index 91 eingetragen obwohl er auf der va 1010kg bzw ha 1030kg eingtreagen hat, da müssten doch reifen mit index 87 auch reichen wäre dann 545kg x 2 also 1090kg und des ist ja über 1010kg. oder sollte er 91er nehmen, ausserdem will er 215/45/17 drauf machen, ist das ok ich mein wegen dem tacho usw, oder sollten es 215/40/17er sein???

 

mfg

Wegen Tacho müsstest Du 225/45 R17 fahren. 215/40 geht garnicht und 215/45 hab ich schon gesehen sieht nicht doll aus.

Traglast musst Du die nehmen, die im Schein steht oder Sonderabnahme.

Gruß m

aha also jedenfalls 91 oder drüber. naja des ist ein älterer mann schon der will halt nur dass es 17er sind jedoch findet er 225 zu breit, und bei seinem fahrstil auch sinnlos. die abweichung dürfte wohl noch im toleranzbereich liegen!?

mfg

Hallo !

Was die Änderung der Einpresstiefe angeht, habe ich gelesen, dass eine Änderung bis 2 % der Spurweite ohne Eintragung erlaubt ist. Das konnte ich aber von offizieller Seite aus nicht mehr bestätigt bekommen und weiss daher nicht, ob es wirklich so stimmt. Wer was genaues weiss, der möge mich korrigieren.

Den Geschwindigkeitsindex sowie den Tragfähigkeitsindex betreffend gibt es schon erlaubte Abweichungen. Geregelt im Erlaß des BMVBW vom 09.11.04 unter Bezugnahme auf die EU Richtlinie 92/23/EWG. Beide Werte dürfen problemlos nach oben übertroffen werden, können aber auch entgegen den im Fahrzeugschein eingetragenen Werten nach unten korrigiert werden.

Ein ausreichender Geschwindigkeitsindex wird demnach nach der Formel

Höchstgeschwindigkeit + 6,5 + (0,01 x Höchstgeschwindigkeit)

berechnet.

Für den oben genannten TDI also

201 + 6,5 + (0,01 x 201) = 209,51 km/h

Somit also genau 0,49 km/h unterhalb des Index H von 210 km/h :) , so dass diese Reifen meines Erachtens für den TDI ausreichend wären. Hoffe ich jedenfalls, habe sie demnächst als Sommerreifen auf meinem. Bin auf den TÜV Termin zum Jahresende gespannt. Mal schauen, ob ich mit dem Prüfer diskutieren muss.

Die generelle Ausnahme für Winterreifen ist davon nicht betroffen.

 

Was den Tragfähigkeitsindex angeht, so muß dieser bei Einzelradanwendung (bei PKW ja so üblich :) ) entgegen der Eintragung im Schein nur die Hälfte der eingetragenen Achslast betragen. Für eine Achse mit 1080 kg Achslast würden also Reifen mit dem Index 87 = 545 kg ausreichen.

Leider sind die meisten Reifendimensionen mit einem bestimmten Index gekoppelt, so dass man hier nun nicht großartig wählen kann.

Die Fahrzeughersteller gehen zuweilen sehr auf Nummer sicher, wenn es um die Eintragungen der Indexe geht. VW scheint da besonders ängstlich zu sein.

Wie gesagt, wenn es jemand mit der ET besser weiss, ich lasse mich gern belehren.

Gruss !

Hallo !

Zum Tragfähigkeitsindex habe ich noch was vergessen. Der bezieht sich auf einen bestimmten Druck, meist 2,5 bar. Fährt man mit geringerem Druck, so muss man Abzüge beachten. Gleiches gilt für Geschwindigkeiten über 210 km/h oder einen Geschwindigkeitsindex höher als H. Auch hier muß man beim Tragfähigkeitsindex Abzüge vornehmen. Für V Reifen sind es glaube ich 5 %, so dass diese dann mit 95 % des angegebenen Index berechnet werden müssen. Zuzüglich der schon erwähnten Unterschiede beim Luftdruck.

So kann es dann passieren, dass ein 87 doch nicht für eine 1080 kg Achse reicht.

Gruss !

interesanntes Thema,da ich auch gerade auf Felgen (inkl.Reifen ) suche bin.

@diesel pd,

bist du dir bei der Tragkraft Abrechnung von 5% ganz sicher.

Das hieße also wenn ich ne Achslast von max. 1030kg habe mit ner eingetragenen V-max von 217km/h dürfte ich statt der eingetragenen 91er Tragkraft auch Reifen mit ner 90er(600kg),89er(580kg),88er(560kg) oder 87er(545kg) Tragkraft fahren. ( 91 - 5% = 86,45 )

Also z.b. statt 225/40-18 91V auch 225/40-18 88V ,richtig oder ???

Ich glaube zu wissen,dass das mit der Berechnung der Traglast abhängig von der gefahrenenen bzw. baurtbedingten Höchstgeschwindigkeit des KFZ nur bei ZR Reifen ohne Tragfähigkeitsindex mit angegebener maximaler Traglast auf dem Reifen zutrifft.

 

Ich hab die Erfahrung gemacht besser mit einer höheren Traglast zu fahren als kdie TRagfähigkeit des REifens voll auzureizen.

Positiver Nebeneffekt!!! Bei Reifen mit hoher Traglast ist der vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck niedriger

Bsp. ich fahre 225/40 18 92Y u. 255/35 18 94Y

Luftdruck bei Teillast 2,2 BAR 2,0 BAR

Luftdruck bei Volllast 2,4 BAR 2,2 BAR

sind Herstellerangaben(Yokohama) spez. für meine angegebenen Fahrzeugdaten.

Bei Dunlop ZR REifen hätte ich vorn mit 2,7 und hinten 2,7 BAr fahren müssen, bei Volllast 2,8 und 3,3.

Nun rat mal bei welchen Reifen man noch von Abrollkomfort reden kann in Anbetracht der niedrigen Querschnitte.

Meiner hat mit den 16" OriginalREifen mehr gepoltert als mit den 18 Zöllern.

Gruß M

@ TurboPassat

Oh je !

Da muss ich zugeben, dass meine Klugscheißerei an ihre Grenzen stößt.

Die 5 Prozent sind ein "über den Daumen" Wert.

Auf jeden Fall musst du die Prozente vom zugeordneten Kilogramm-Wert des Tragfähigkeitsindex abziehen, nicht vom TI selbst.

Wie gesagt ist es vom Luftdruck und dem Geschwindigkeitsindex des Reifens abhängig. Ich selbst habe mich damit nur beschäftigt, weil ich zu geizig bin, V Reifen auf meinen Diesel zu schrauben.

Für deine Fragen solltest du lieber einen Fachhändler befragen. Ich habe jetzt leider nirgends genaue Berechnungsgrundlagen gefunden.

Gut erklärt sind die Grundsätze aber hier

www.adac.de/.../default.asp?...

Wer's liest, weiss, wo ich abgeschrieben habe ;)

Ansonsten schließe ich mich windelexpress an, am TI sollte man nicht sparen, da können Reserven nicht schaden.

Gruss !

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