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Reifen und Fahrzeugschein beim Neuwagen
Hallo Leute,
ich habe jetzt noch eine Frage zu meinem Auto. Ich habe das Auto heute zugelassen und werde es anfang kommender Woche abholen. Wenn ich mir jetzt aber den Fahrzeugschein anschaue, dann stehen dort nur 15" Reifen drin.
Werkseitig werden allerdings 18 Zoll Alu-Felgen montiert und ich habe gleich einen 16 Zoll Winterräder Satz mitbestellt. Alles "Original" VW vom Werk. Ich habe mal gegoogelt und irgendwie steht dort, dass ich eine ABE oder ähnliches brauche, die ich der Rennleitung zeigen kann, wenn sie danach fragt. Aber ich werde doch keine extra ABE oder ähnliches mitbekommen. Zumindest habe ich zu den Felgen meines Audis nichts bekommen, als ich den Wagen abgeholt habe.
Kann mir da jemand sagen, was nun richtig ist?
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Hallo Leute,
ich habe jetzt noch eine Frage zu meinem Auto. Ich habe das Auto heute zugelassen und werde es anfang kommender Woche abholen. Wenn ich mir jetzt aber den Fahrzeugschein anschaue, dann stehen dort nur 15" Reifen drin.
Werkseitig werden allerdings 18 Zoll Alu-Felgen montiert und ich habe gleich einen 16 Zoll Winterräder Satz mitbestellt. Alles "Original" VW vom Werk. Ich habe mal gegoogelt und irgendwie steht dort, dass ich eine ABE oder ähnliches brauche, die ich der Rennleitung zeigen kann, wenn sie danach fragt. Aber ich werde doch keine extra ABE oder ähnliches mitbekommen. Zumindest habe ich zu den Felgen meines Audis nichts bekommen, als ich den Wagen abgeholt habe.
Kann mir da jemand sagen, was nun richtig ist?
Es wird in der ZUB I (Schein) fast immer nur noch eine Reifenpaarung eingetragen. Alle weiteren genehmigte Reifen lassen sich aus der zum Fahrzeug gehörenden COC Bescheinigung entnehmen.
Notfalls gibt auch der Hersteller weitere Angaben dazu.
Wenn die Polizei (Rennleitung) etwas zu beanstanden hat, wird sie sich wohl selbst bemühen und sich die Daten holen bzw. holen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es wird in der ZUB I (Schein) fast immer nur noch eine Reifenpaarung eingetragen.
Nicht nur "fast" immer, sondern ausschließlich die kleinste ab Werk zulässige Größe.
Und wie schon richtig dargestellt, findet sich der gesamte Rest im COC/EG-Übereinstimmungserklärung. Diese liegt dem Neuwagen immer bei (außer er ist finanziert, dann kann es unter Umständen auch bei der Bank liegen).
Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen und das COC ist nicht mehr vorhanden, kann es für i.d.R. ca 50-60€ beim Hersteller neu angefordert werden. (außer es handelt sich um einen Bentley, dann kostet das COC "nur" 500€)
Eine weitere ABE oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist darüberhinaus nicht notwendig.
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es wird in der ZUB I (Schein) fast immer nur noch eine Reifenpaarung eingetragen.
Nicht nur "fast" immer, sondern ausschließlich die kleinste ab Werk zulässige Größe.
Und wie schon richtig dargestellt, findet sich der gesamte Rest im COC/EG-Übereinstimmungserklärung. Diese liegt dem Neuwagen immer bei (außer er ist finanziert, dann kann es unter Umständen auch bei der Bank liegen).
Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen und das COC ist nicht mehr vorhanden, kann es für i.d.R. ca 50-60€ beim Hersteller neu angefordert werden. (außer es handelt sich um einen Bentley, dann kostet das COC "nur" 500€)
Eine weitere ABE oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist darüberhinaus nicht notwendig.
Gruß Martin
Nun, ich gebe Dir recht, für alle Neufahrzeuge die das ABE Merkmal " K " haben. Bei ABE " E " werden oft genug noch weitere Reifenpaarungen eingegeben.
Da aber hier nicht unbedingt von einem Neufahrzeug die Rede ist, dachte ich, erwähne einfach mal, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt.
Der Wagen ist Finanziert. Die EG-Übereinstimmungsbestimmung liegt bei mir momentan noch auf dem Schreibtisch, genauso wie der Brief. Ich werde aber beides in den nächsten paar Tagen an die finanzierende Bank schicken.
Jetzt mal angenommen, ich werde von der Rennleitung angehalten.... Werden die sich tatsächlich darum bemühen die nötigen Informationen zu beschaffen? So wie ich die Rennleitung kenne, werden die eher sagen, dass ich denen nachweisen muss, dass ich mit den Reifen / Felgen fahren darf. Ich verstehe es momentan eh nicht so ganz. Was unterscheidet denn die Felgen, die ich vom Werk aus bekomme von Felgen, die ich später gekauft habe. Denn da muss ich ja irgendwelche Unterlagen mitführen.
... aber wie ich die Rennleitung außerdem kenne, werden die sich eher weniger um normale Felgen mit VW Logo kümmern, an einem eher normalen Auto ....
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Da aber hier nicht unbedingt von einem Neufahrzeug die Rede ist, dachte ich, erwähne einfach mal, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt.
ähm.... Naja... EZ war ja auch vor 5 Stunden... Also neu ist es damit nicht....
Alle möglichen Rad-/Reifen-Kombinationen kannst du ja aus dem CoC ersehen, also auch, ob deine bestellte Kombination dabei ist. Wenn die Größen auf dem CoC draufstehen, werden sie alle von der EG-Typgenehmigung umfasst. Früher war es tatsächlich so, dass alle Größen (auch die von der ABE des Fahrzeugs umfassten) mit aufgenommen werden mussten, da der Halter in der Beweispflicht war. Heute ist es so, dass die Polizei dir nachweisen müsste, dass du genau diese Kombination nicht fahren darfst. Lässt sich aber aus dem Typdatensatz vom KBA relativ leicht erkennen, wie weit der Polizist vor Ort dann gehen will, kann ich dir aber nicht sagen. Grds. müsste er dich aber fahren lassen, wenn er dir nichts Gegenteiliges beweisen kann.
Aber mach doch einfach eine Kopie von der letzten Seite des CoC, da stehen ja alle genehmigten Kombinationen drauf
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber mach doch einfach eine Kopie von der letzten Seite des CoC, da stehen ja alle genehmigten Kombinationen drauf
Ah, nee, das ist zu einfach.
Das ist und bleibt die problemloseste Lösung, COC kopieren, ins Handschuhfach, fertig. Auch wenn jemand nicht glaubt dass es Serie ist kann man einfach was passendes vorzeigen und die Sache ist vom Tisch. Die Polizei wird nicht das Gegenteil nachweisen können sondern erfahrungsgemäß eher eine Mängelkarte ausstellen und einen Prüfer nachgucken lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber mach doch einfach eine Kopie von der letzten Seite des CoC, da stehen ja alle genehmigten Kombinationen drauf
Ah, nee, das ist zu einfach.
Das ist und bleibt die problemloseste Lösung, COC kopieren, ins Handschuhfach, fertig. Auch wenn jemand nicht glaubt dass es Serie ist kann man einfach was passendes vorzeigen und die Sache ist vom Tisch. Die Polizei wird nicht das Gegenteil nachweisen können sondern erfahrungsgemäß eher eine Mängelkarte ausstellen und einen Prüfer nachgucken lassen.
In der COC steht aber auch die FZ-Ident.-Nr. !
Ich glaube nicht, dass die Polizei sich das erlaubt, wenn der Nachweis erbracht ist. Wir leben im 21. Jahrhundert. Das wären unnötige Kosten, wer soll denn die tragen ?
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Ich verstehe es momentan eh nicht so ganz. Was unterscheidet denn die Felgen, die ich vom Werk aus bekomme von Felgen, die ich später gekauft habe.
ganz einfach:
die von Werk aus sind seitens Hersteller genau für dein Auto erprobt, insbesondere was Traglast, Freigängigkeit, etc. betrifft.
Bei zwar gleichgroßen Felgen aus dem Zubehörmarkt, weiss der Hersteller nicht, ob diese auch alle Anforderungen erfüllen. Daher gibts für diese eine ABE oder Teilegutachten, wo die Felgenspezfischen eigenschaften aufgeführt sind.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es wird in der ZUB I (Schein) fast immer nur noch eine Reifenpaarung eingetragen.
Nicht nur "fast" immer, sondern ausschließlich die kleinste ab Werk zulässige Größe.
Ich stimme mit "fast" immer überein.
Mir ist ein Fahrzeug bekannt das die Größe eingetragen hat mit dem es (ab Werk) ausgeliefert wurde und nicht die kleinste.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Nun, ich gebe Dir recht, für alle Neufahrzeuge die das ABE Merkmal " K " haben. Bei ABE " E " werden oft genug noch weitere Reifenpaarungen eingegeben.
Das Merkmal "E" steht für Einzel-BE, da gibt es keine ABE!
Deswegen ist es bei EBE-Fahrzeugen auch wichtig, dass alle zugelassenen Kombinationen im Fahrzeugschein stehen, weil man sie im Gegensatz zu den typgenehmigten Fahrzeugen nicht "mal eben" aus der Datenbank herausfinden kann.
Auch wenn auf der Rückseite des Fahrzeugscheins in der Erläuterung zu den Feldern 15 steht, dass das nicht notwendig ist: Da besteht dann wirklich ein Nachweisproblem.