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Reifendruckkontrolle per ABS in allen W211?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 1. März 2015 um 19:13

Hallo, ist die Reifendruckkontrolle per ABS in allen W211 verbaut?

Und woher weiß der Tüv Prüfer ob das der Fall ist in meinem Fahrzeug, zb. bei Eintragung neuer Räder/Felgen.

Beste Antwort im Thema

Es gibt zweierlei Systeme im W211:

- Reifendruckkontrolle,

die den Reifendruck aktiv überwacht und auch eine Anzeige im KI mit allen Reifendrücken anzeigt. Wenn da was ist, geht auch die oben genannte gelbe Lampe mit dem Reifensymbol an.

- Reifendruckverlustwarner:

Der Verlustwarner ist standardmässig beim MOPF aktiviert, kann aber in allen (auch VorMOPF) aktiviert werden. Er vergleicht die Raddrehzahlen und schaut, welches Rad "langsamer" läuft und damit platter ist. Je nach Radgrösse schlägt der Druckverlustwarner früher oder später an. Bei 16" wegen den grossen Querschnitts früher, bei 20" relativ spät.

Wenn auf andere Reifengrössen umgerüstet wird, muss beim Druckverlustwarner nur neu aktiviert werden (geht übers KI) und fertig. Vorteil: ESP/ABS/ASR, werden in einem Aufwasch mit angelernt an den neuen Abrollumfang.

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So was gibts nicht im w211 es ist per Ventile die es per Funk melden .

Themenstarteram 1. März 2015 um 19:35

Quatsch wie kommst den da drauf? Das RDK System im Ventil ist doch relativ neu und müsste wenn es das gebe in allen W211 Org. Felgen verbaut sein. Hab ich noch nie gesehen. Und wo sollte das denn hin senden ist doch keim Empfänger verbaut.

Es wird doch über den Abrollumfang der Reifen per ABS gemessen und dann im KI als Fehlermeldung gezeigt.

Oder liege ich da Falsch?:confused:

Ich glaub es gibt einmal mit ventil und einmal per Abs

Themenstarteram 1. März 2015 um 19:49

Ja ich weiß das es beides gibt. Aber was hat der w211 speziell VorMopf

In der Ventilen sind da definitiv keine Sensoren verbaut

Zitat:

@Selection84 schrieb am 1. März 2015 um 20:13:28 Uhr:

Hallo, ist die Reifendruckkontrolle per ABS in allen W211 verbaut?

Und woher weiß der Tüv Prüfer ob das der Fall ist in meinem Fahrzeug, zb. bei Eintragung neuer Räder/Felgen.

Verstehe nicht was ABS und der Tüv damit zu tun hat. ? :confused:

Reifendruckkontrolle RDK ist Sonderaustattung. Dafür sind spezielle Ventile verbaut.

Anfangs Beru- dann VDO System.

Reifendruckverlustwarner RDW wird über ESP berechnet. Serie beim Mopf,

Vormopf Aufpreis, kann beim Vormopf z.t. codiert werden.

Ob erst ab Modelljahr 05 oder 06 ??? oder früher. Weiß nicht genau.

Themenstarteram 1. März 2015 um 19:54

Ist doch mittlerweile Pflicht geworden das ein System zur RDK verbaut wird/ist wenn man neue Felgen/Räder verbauen möchte. Glaube seit diesem Jahr oder ende 2014.

Steht auch in den Teilegutachten irgendwie ne Zeile dazu.

Heißt das nun man muss sowas nachrüsten oder nicht.

Bin kürzlich nen 2003er W211 e55 gefahren und der Meldete Reifendruck prüfen.

Themenstarteram 1. März 2015 um 19:57

Zeile im Gutachten lauten wie folgt:

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.

Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.

entsprechend ersetzt werden.

EIne Nachrüstpflicht gibt es nicht.

Du meinst bestimmt den Plattrollwarner. Kann man beim Vormopf Codieren.

Elektronische Reifendruckkontrollsysteme sind seit dem 1. November 2014 für alle Neuwagen vorgeschrieben.

Kein Neuwagen, keine Pflicht

Gruß finch

Zitat:

@WWW-Claus schrieb am 1. März 2015 um 20:58:01 Uhr:

EIne Nachrüstpflicht gibt es nicht.

So ist es.

Die Probleme mit dem Quatsch haben nur neuere Zugelassene.

Zitat:

@RheinMainBenz schrieb am 1. März 2015 um 21:08:53 Uhr:

Du meinst bestimmt den Plattrollwarner. Kann man beim Vormopf Codieren.

Wie macht sich das dann bemerkbar ? Kommt da eine Meldung im KI ?

Themenstarteram 1. März 2015 um 20:15

Also die Meldung im KI gibt es ja definitiv .... Leuchtet rot auf und meldet Reifendruck prüfen/kontrollieren. Weiß nicht mehr genau wie die war.

Und die kam bei dem von mir gefahrenen Wagen bei einer Abweichung von ca. 0,6 Bar an einem Reifen

Zitat:

@Selection84 schrieb am 1. März 2015 um 20:57:30 Uhr:

Zeile im Gutachten lauten wie folgt:

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.

Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.

entsprechend ersetzt werden.

Tja, den Text hast du wohl falsch interpretiert :rolleyes:

Da steht, wenn ein System vorhanden ist, dann muss es auch nach Montage dieser Felgen funktionieren.

Ergo, wenn man nix hat, dann muss auch nix funktionieren. Und, Plicht ist es, wie schon geschrieben, nur bei Erstzulassungen seit 1. November 2014. Dies bedeutet, auch ein Fahrzeug welches zwar 19xx gebaut, aber erst heute Erstzugelassen wird muss eine der zwei Arten von "Luftverlustwarnern" haben.

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