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Reifendruckkontrollsystem für Zulassung notwendig?

Opel Astra J
Themenstarteram 30. Juli 2015 um 14:00

Servus Leute.

Hab mir einen Astra J SportsTourer "Energy" gekauft.

140 PS EcoFlex bei 1.4 Liter Hubraum

EZ: 02/2015

Baujahr: 05/2014 lt. Opel. u. FIN

Mein Astra hat kein RDK-System. Festgestellt wurde das durch div. Tests meinerseits und der Bestätigung des Opel-Haendlers. Weder in meinen Felgen sind Sensoren noch ein Empfaenger in meinem Auto

(beim Check-up leuchten alle Laempfchen bis auf RDKS, wenn ich den Luftdruck veraendere kommt ebenfalls keine Warnmeldung, mein BC zeigt auch nix an von wegen RDKS)

Der Mechanikermeister meinte "Hat er nicht"

Ich sagte zu ihm dass das doch TUEV-relevant waere...

Er meinte "Nein"

Ich: "Wieso?"

Er: "na weil ers nicht hat"

Jetzt rufe ich heute beim TUEV in Rosenheim an, dort wird mir erzaehlt, ich brauche die RDKS weil meine EZ nach dem 01.11.2014 ist - so wie es ueberall steht.

Mein Haendler meinte daraufhin - "Opel wird das schon richtig gemacht haben und wenns brennt koenne ich den TUEV ja bei ihnen machen lassen - da wuerde ich dann durchkommen"

Tja - jetzt steh' ich da

Ganz ehrlich: ist mir zu gefaehrlich schon allein wegen der Versicherung sollte wirklich ein Unfall passieren und festgestellt werden dass ich sowas gar nicht hab obwohl es Relevanz haette...

Was meint ihr? gibt's evtl. Leute bei denen es auch so war? oder kann jemand Licht ins Dunkle bringen?

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 14:37

So nach langem Hin- und Her... RDKS brauche ich nicht offizielle Bestaetigung von Opel liegt vor. Bei meinem Fahrzeug obgleich die Erstzulassung 2015 war ist das Baumuster des Astra J sprich die erste Baumusterabnahme fuer mich entscheidend und das bedeutet: Kein RDKS.

Bin jetzt mal gespannt was im Januar der TUEV sagt wenn ich ihm den Schrieb von Opel zeige. - Wird ja spannend.

Meine Winterreifen habe ich jetzt ohne RDKS-Sensorentechnik in Verwendung.

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am 30. Juli 2015 um 14:26

Eigentlich ist die Regelung doch klar.

Ab 01.11.2014 haben alle Neuzulassungen RDS Pflicht. Als der Wagen gebaut wurde gabs die Pflicht nicht.

Fazit kann dann eigendlich nur heißen, muss Nachgerüstet werden, oder?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 14:32

Der Meinung bin ich auch - ebenso der TUEV, aber nicht mein OPEL-Haendler

(klar, dem kostets dann was bzw. hab ich Angst, dass ich die Seuche bezahlen muss)

am 30. Juli 2015 um 14:48

Die Frage bei einer Nachrüstung wäre auch welches RDKS verbaut wird! Direktes oder indirektes? Kann es überhaupt der Bordcomputer anzeigen?

Ich habe meinen ST letzte Woche beim FOH in Empfang genommen und er sagte mir Opel muss direktes RDKS verbauen! Da kostest ein Sensor etwa nen Fünfziger!

Irgendwie stimmt da was nicht. Das Fahrzeug ist 05/2014 gebaut wurden, aber bei Fahrzeugen mit einer Typgenehmigungen nach dem 31.10.2012 ist der werksseite Einbau der RDKS vorgeschrieben. Schau mal in deine Zulassung nach dem Datum der Typgenehmigung, hier unter Punkt 3: Klick!

Ich denke das ist was du suchst:

Zitat:

Wird bei der Hauptuntersuchung ein nicht funktionsfähiges RDKS als geringer Mangel nach §29 StVZO festgestellt, ist dieser vom Fahrzeughalter unverzüglich zu beheben.

"Geringer Mangel" > Keine Nachuntersuchung notwendig > Ignorieren

Der Wagen hätte gar nicht ERSTzugelassen werden dürfen, wenn er nach dem Stichtag kein RDKS hat. Somit denke ich das da irgendwo ein Fehler deinerseits vorliegen wird. Sicher das der Wagen keine Tageszulassung hatte? Eine so lange Lagerdauer wäre ungewöhnlich.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 15:45

Servus Paule, 230 Euro kosten 4 Stueck von den neuen, die man nur fuer Opel verwenden kann. Schrader 08/15 RDKS kann man ab dem Modelljahr 2014 fuer Opel nicht mehr verwenden nur noch spezifische orig. GM Teile (lt. Fachhaendler)

Fuer das Einlernen nach jedem Reifenwechsel (weil Opel sich nur 4 Speicherplaetze merken kann) muss man auch nochmal 12,90 in der Werkstatt abdruecken - bei JEDEM Reifenwechsel (2x im Jahr)

Siggi:

die Typengenehmigung fuer den Astra J Sports Tourer exisitiert ja schon seit 2009. 2012 erfolgte dann ein Nachtrag zur Typengenehmigung, sowie 2013 und 2014 ebenfalls. Diese Nachträge beziehen sich jedoch auf die urspruengliche Typengenehmigung von 2009. Somit scheidet diese laut Opel sowieso aus als Auswahlkriterium.

entscheidend ist hier laut TUEV die EZ 2/2015

Laut Opel scheinbar aber nicht - Ich hab meinen FOH nun schriftlich gebeten mit eine zu 100% rechtsverbindliche Antwort zu geben warum RDKS oder warum nicht - mit Begruendung.

Mal sehen was dabei rauskommt...

Und wieso hast du ein Fahrzeug ohne diesen Nachtrag? Liefen da im Mai 2014 unterschiedliche Fahrzeuge zeitgleich vom Band?

Zitat:

@Ghia-Johnny schrieb am 30. Juli 2015 um 17:45:07 Uhr:

Fuer das Einlernen nach jedem Reifenwechsel (weil Opel sich nur 4 Speicherplaetze merken kann) muss man auch nochmal 12,90 in der Werkstatt abdruecken - bei JEDEM Reifenwechsel (2x im Jahr)

Wozu muss man die überhaupt anlernen? Braucht man beim Vectra C doch auch nicht.

Ghia-Johnny - kannes sein das Du mit Erstzulassung vielleicht nur die erstmalige Zulassung auf Deinem Namen meinst? Sprich, war das Auto vorher schon mal auf jemand anderen zugelassen? (Autohaus)

Ghia Johnny - wie groß war der Luftdruckunterschied den Du probiert hast? Hast Du mal eine Seite 2 und andere 3 bar probiert?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 17:58

Siggi ich hab den Nachtrag, verwertet wird aber nicht der Nachtrag sondern das Datum der ersten Typgenehmigung des Astra J im Jahre 2009. Dies ist aber nicht relevant da Erstzulassung nach 01.11.2014 war.

@Astradruide:

Ich habe das Auto neu gekauft und im Fahrzeugschein ist 02/2015 vermerkt. Dies war der Tag der ersten Zulassung. Ich bin der Erstbesitzer. Fahrzeugschein hab ich somit richtig gelesen und interpretiert.

Der Luftdruckunterschied war 1,2 Bar weniger zum gegenueberliegenden Reifen. 0,2 Bar sind hoechstens erlaubt also deutlich drunter. Was aber letztendlich egal war da ich weder RDKS-Sender im Reifen verbaut habe, noch einen Empfaenger im Auto (bzw. ist diese Funktion nicht aktiviert.

Da eigentlich alle Autohersteller diese RDKS ab 2012 produzieren bin ich jetzt auf den Gedanken gekommen, dass mein Auto evtl. ein EU Reimport sein koennte?!?

Dies waere aber schon grober Betrug....bzw. arglistige Taeuschung - somit kann ichs mir bzw. WILL ich es mir gar ned vorstellen...

am 30. Juli 2015 um 18:24

EU-Reimport, genau das war das erste Wort eines Kollegen zu diesem Thema! Das würde auch die lange Zeit zwischen Auslieferung und Zulassung erklären! Ich geh davon aus, dass man die Reise des Autos anhand der FIN tracken kann!

So etwas in der Art war der Hintergrund meiner Bedenken.

Habe hier aber etwas gefunden, was deinem Fall in etwa entspricht (Absatz 3): Klick!

Zitat:

"Gibt es Ausnahmefälle von der RDKS-Pflicht?

Mancher Autohändler hat von bestimmten älteren Fahrzeugmodellen noch einen Lagerbestand, der noch eine alte Typenzulassung ohne RDKS hat und möchte diese Fahrzeuge nicht noch vor dem 01.11.2014 nur wegen der RDKS-Pflicht zulassen. Für diese „Exotenfälle“ gilt: Die Fahrzeughersteller und -händler haben die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen."

Würde demnach den Händler mal auf die Füße treten ... ;)

Hi,

Zitat:

@Ghia-Johnny schrieb am 30. Juli 2015 um 17:45:07 Uhr:

Fuer das Einlernen nach jedem Reifenwechsel (weil Opel sich nur 4 Speicherplaetze merken kann) muss man auch nochmal 12,90 in der Werkstatt abdruecken - bei JEDEM Reifenwechsel (2x im Jahr)

was totaler nonsens ist.

Da braucht nix neu angelernt werden, das macht das System selber.

Was steht denn in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Pkt. J ?

M1/M1G

Ist zwar OT aber der Hobel muß ja unschlagbar günstig gewesen sein, als Neuwagen ohne Zulassung und fast nen Jahr auf Halde :)

Zumal es auch einer aus den letzten Monaten der Ausstattungsreihe ist. die gab es nur bis 6/14 :D

 

 

 

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