Reifendrucksensor Pflicht? Ja oder Nein?
Sind sie bei mir Pflicht? Reifendrucksensoren bei den Winterreifen?
Moin Moin meine lieben!
Ja ich weiß! Es kommen mit Sicherheit wieder die lauten rufe ich solle die Suchfunktion quälen! Aber ne hundertprozentige Aussage finde ich nicht.
So jetzt zur vielgestellten Frage.
Ich habe vor zwei Wochen meine E Klasse Kombis bekommen. Erstzulassung ist der 30.10.2012 ( ein Tag später wäre alles klar) die Genehmigung ist vom 03.04.2012 laut EG Übereinstimmungsbescheinigung.
Ich habe in dem Wagen die Reifendruckkontrolle mit auf den Felgen verbauten Sensoren! Sommerreifen alles super.
Jetzt die große Frage!
Müssen meine Winterreifen nun auch die Sensoren verbaut haben oder nicht?
Ich habe das Fahrzeug bei einem Händler gekauft ( nicht Mercedes) und dort die Winterreifen direkt mit bestellt!
Jetzt meckert natürlich das rdks System das es nichts finden kann! ( wie auch sind ja keine drin)
Brauche ich jetzt zwingend auch bei den Winterreifen die Sensoren um nicht meine abe zu verlieren?
Denn dann müsste ich mit dem Händler nochmal sprechen! Er kann ja keine Winterreifen dazu geben die ich so von der Ausstattung nicht fahren darf!
Ja ich weis ist ne typische Frage aber aufgrund der Zulassung und so finde ich da nicht wirklich eine passende Aussage.
Bitte verzeiht mir
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag.
Lg sven.
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50 Antworten
Ich habe eine ez 12/2012 und keine Sensoren verbaut.
Hast du es als Sonderausstattung?
Ich gehe davon aus der der Vorbesitzer diese als Sonderausstattung dazu gekauft hat.
Wie kann ich sehen ob sie Serie waren oder per Sonderausstattung dazu gekommen sind???
Bei älteren Baureihen könnte man die RDK-Meldung wegdrücken, dann hat das System nur noch Striche angezeigt. War für den Betrieb mit Winterräder ohne Sensoren gedacht. Damals war das System auch nicht Pflicht.
Also wenn die Meldung trotz Bestätigung immer wieder kommt, dann brauchst Du Sensoren - da das System schon die ECE-Vorgaben zur RDK-Pflicht auch für Winterräder entspricht.
Einfach mal probieren.
..das hat ja nix mit der ABE zu tun. Die Sensoren sollen ja lediglich den Reifendruck überwachen und eine Meldung geben, sobald der Luftdruck abfällt. Lästig ist nur die Meldung, die regelmäßig wieder angezeigt wird.
Zitat:
@BMW1460 schrieb am 17. September 2017 um 13:05:44 Uhr:
..das hat ja nix mit der ABE zu tun. Die Sensoren sollen ja lediglich den Reifendruck überwachen und eine Meldung geben, sobald der Luftdruck abfällt. Lästig ist nur die Meldung, die regelmäßig wieder angezeigt wird.
Doch soweit ich weis schon.
Wenn dieses System verfügbar ist und nicht genutzt wird soll wohl die abe erlöschen!
Was soll denn da erlöschen? Hat doch nichts mit der Fahrtüchtigkeit zu tun. Ist doch jedem seine eigene Sache, das Reifenkontrollsystem zu nutzen. Habe bei mir gefühlt, 2-3 Mal im letzten Jahr, das System genutzt. Völlig überflüssig das System.
Meines Erachtens und das was ich im Internet gefunden habe gehören diese Systeme mit zum Fahrzeug. Und somit ab einem gewissen Datum zur Zulassung.
https://www.reifen-profis.de/rdks-reifendruckkontrollsystem.html
Also laut dem link und wie ich es verstehe brauche ich das Dingen nicht da genau 1 Tag vorher zugelassen!
https://www.adac-vertragsanwalt.de/.../...ck-kontrollsysteme-rdks.html
Also ich habe, als ich meinen w204 verkauft habe, meine Felgen behalten um sie auf meinen Kombi zu fahren. Dazu neue Reifen bestellt wegen Traglast. Aber das in der C Klasse passive und in der E Klasse aktive Sensoren sind, daran hatte ich nicht gedacht. Hab im Sommer die Felgen montiert und dann erstmals bemerkt, dass im Display immer eine Warnung ausgegeben wurde. Ab zum freundlichen, der mir bestätigt hat, das ich die Sensoren nachrüsten muss, da sonst die ABE erlischt.
Hat alles zusammen rund 300-400€ gekostet.
Ich habe noch alle Rechnungen und Unterlagen
Wenn du fragen hast kannst mich gerne mal dazu anschreiben.
Aber ich kann mir gut vorstellen, solltest du einen Unfall haben und die Versicherung kriegt mit das du keine aktiven rdks Sensoren hattest - die Warnung wird bei jeder Zündung angezeigt - zahlen die sicher kein Geld.
Klugscheiss Modus an:
Als Fahrerlaubnis bezeichnet man den Führerschein, der kann dadurch nicht erlischen.
Du meinst sicherlich die Betriebsgenehmigung des Fahrzeuges.
Klugscheiss Modus aus.
Korrigiert :-)
Die von MB Rüsten "alles" nach was nur im Entferntesten eine unsichere Auslegung der Gesetzeslage zuläßt. Ist ja auch ein Geschäft + sicher ist sicher!
Der Link von Martin ist diesbezüglich auch Aufschlussreich.
Würde als TE da auf jeden Fall mal mit dem Händler sprechen - da wird es sicher eine Einigung geben die günstiger ist als eine Nachrüstung beim .