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Reifenersatz nach Unfall?
Ich hatte Bordsteinkontakt, weil ich jemandem ausweichen musste, der mir die Vorfahrt genommen hat, ist alles protokolliert, soweit gut.
Vorderreifen und Vorderfelge sind hin. Werkstatt prüft Achse und macht dann Achsvermessung, wenn keine augenscheinlichen Schäden. Die Vorderreifen hätten ohnehin in ein paar Wochen getauscht werden müssen, insofern auch kein Problem.
Die Hinterreifen sind 1 Jahr alt und haben gut 5 mm von anfänglich 6,8 mm. Ein Reifen hat in der Flanke mehrere 1-2 mm tiefe Risse, daneben muss die Flanke auch gründlich an die Felge gedrückt worden sein, wie man am Gummiabrieb auf dem Felgenhorn sieht.
Der Reifenhändler sagt, solange keine Fäden sichtbar beschädigt sind, wäre der Reifen ok. Die Markenwerkstatt sagt, der Reifen müsse getauscht werden. Vom Sicherheitsgefühl und vom kosmetischen Eindruck sehe ich das auch so.
- Gibt es da Kriterien für die Versicherung? Sofern keine Schäden an der Achse erkannt werden, wird wohl auch kein Gutachter kommen.
- Wie sieht es mit paarweisem Tausch aus? Kann man das von der Versicherung verlangen, da ich ja schlecht mit fast 2 mm unterschiedlichem Profil fahren kann?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
wird wohl auch kein Gutachter kommen.
Ein Sachverständiger kommt wenn du ihn beauftragst (Haftpflicht) bzw. ihn über deine VErsicherung beauftragen lässt (Kasko).
Handelt es sich hier um einen Haftpflicht oder Kaskoschaden??
Zitat:
Ein Reifen hat in der Flanke mehrere 1-2 mm tiefe Risse, daneben muss die Flanke auch gründlich an die Felge gedrückt worden sein, wie man am Gummiabrieb auf dem Felgenhorn sieht.
Daher Reifen ersetzen, ob die Karkasse beschädigt ist lässt sich von außen nicht erkennen.
@GustavSturm:
Zitat:
Du darfst nur mit zwei gleichen Reifen je Achse fahren.
falsch, lt. STVZO dürfen sogar 4 verschiedene Reifen gefahren werden wenn sie alle die korrekte, achsweise gleiche und eingetragene Größe haben.
Zitat:
Du bekommst nur den Zeitwert.
falsch
Zitat:
Du zahlst also auf jedenfall etwas selbst.
halb richtig, bei einem Haftpflichtschaden kann es beim Ersatz aller Reifen einer Achse bzw. beider Achsen zu einer Wertverbesserung kommen, die vom Fahrzeughalter zu tragen ist. Bei einem Kaskoschaden sind Abzüge für nfa (Neu für Alt) je nach Vertrag fällig.
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12 Antworten
Reifen ist immer problematisch.
1.) Du darfst nur mit zwei gleichen Reifen je Achse fahren.
2.) Du bekommst nur den Zeitwert. Du zahlst also auf jedenfall etwas selbst. Rechnung einreichen und Du wirst schon sehen was die Zahlen. Evt. hast Du noch die Rechnung von den alten Reifen. Kopie mit einreichen.
Wenn der Reifenhändler sagt die sind noch ok, besteht kein Grund zum Austausch, also kein Grund für die Versicherung zu zahlen. Aber das sagen wir mal nicht der Versicherung.
Deine Werkstatt sagt austauschen und durch die Risse kann man ja nachweisen dass die kaputt sind. Foto`s für die Versicherung machen. Evt. schriftlich von der Werkstatt bestätigen lassen, dass die ausgetauscht werden müssen. Alleine wegen der Optik würde ich die austauschen. Und ein kompletter Satz neuer Reifen ist doch auch was.
Zitat:
wird wohl auch kein Gutachter kommen.
Ein Sachverständiger kommt wenn du ihn beauftragst (Haftpflicht) bzw. ihn über deine VErsicherung beauftragen lässt (Kasko).
Handelt es sich hier um einen Haftpflicht oder Kaskoschaden??
Zitat:
Ein Reifen hat in der Flanke mehrere 1-2 mm tiefe Risse, daneben muss die Flanke auch gründlich an die Felge gedrückt worden sein, wie man am Gummiabrieb auf dem Felgenhorn sieht.
Daher Reifen ersetzen, ob die Karkasse beschädigt ist lässt sich von außen nicht erkennen.
@GustavSturm:
Zitat:
Du darfst nur mit zwei gleichen Reifen je Achse fahren.
falsch, lt. STVZO dürfen sogar 4 verschiedene Reifen gefahren werden wenn sie alle die korrekte, achsweise gleiche und eingetragene Größe haben.
Zitat:
Du bekommst nur den Zeitwert.
falsch
Zitat:
Du zahlst also auf jedenfall etwas selbst.
halb richtig, bei einem Haftpflichtschaden kann es beim Ersatz aller Reifen einer Achse bzw. beider Achsen zu einer Wertverbesserung kommen, die vom Fahrzeughalter zu tragen ist. Bei einem Kaskoschaden sind Abzüge für nfa (Neu für Alt) je nach Vertrag fällig.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 25. Juli 2018 um 10:54:52 Uhr:
1.) Du darfst nur mit zwei gleichen Reifen je Achse fahren.
Das ist so nicht korrekt. Eine Mischung verschiedener Arten ist nicht zulässig, z. B. Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gemischt. Vorne Sommer und hinten Winter geht dann aber wieder. Unterschiedliche Größen sind auch bei achsweiser Montage nicht zulässig, außer das Fahrzeug ist serienmäßig so ausgestattet und es ist eingetragen.
Auch wenn es nicht sinnvoll ist, so darf man auf einer Achse sogar unterschiedliche Marken/Modelle fahren, wenn sie die gleiche Größe haben. Ein Kollege hatte beim Firmenwagen standardmäßig Michelin-Winterreifen drauf. Nach Defekt wurde auf einem Rad ein Conti-Winterreifen montiert, weil der Händler den von Michelin nicht auftreiben konnte.
Selbst das darfst Du mischen.
Das einzige was der Gesetzgeber tatsächlich vorschreibt:
Du darfst Radial- und Diagonalreifen, nicht mischen.
Du kannst auf allen 4 Rädern fahren was Du willst, Sommer, Winter, Runflat, nicht Runflat, neue, abgefahrene, ganz so wie es dir beliebt solange sie die gleiche Größe haben (sofern nicht anderweitig zugelasen)
Und bevor jetzt wieder 20 Leute schreiben, dass sie das niemals tun würden:
Ob es immer ratsam ist steht auf einem anderen Blatt.
Nicht alles was nicht verboten ist muss zwingend empfehlenswert sein.
Ich habe irgendwo mal gelesen wenn ein Reifen Unfallbedingt getauscht werden muss kann der andere der Achse nur einen gewissen Abnutzungsgrad haben.
Sonst hat die Versicherung beide zu bezahlen.
Moorteufelchen
waren schon mal gute Suchworte, dazu dieser Fund:
https://www.iww.de/.../...ter-winterreifen-nicht-mehr-lieferbar-f18817
Sagt leider nichts über gleiches Profil mit unterschiedlichem Abnutzungsgrad.
und hier die Profiltiefe
https://www.iww.de/.../...-erneuern-obwohl-nur-einer-kaputt-ist-f66114
Gibt es Anhaltspunkte, was für ein Abzug bei 5 mm Profil von anfänglich 7,5 mm angebracht ist?
Es kommt mir jetzt übertrieben vor, deshalb einen Gutachter zu beauftragen.
Allianz hat auch angeboten, einen Gutachter vorbeizuschicken, aber wenn Gutachter, dann eigenen, richtig?
Zitat:
@kaskode schrieb am 26. Juli 2018 um 09:51:19 Uhr:
...
Es kommt mir jetzt übertrieben vor, deshalb einen Gutachter zu beauftragen.
Allianz hat auch angeboten, einen Gutachter vorbeizuschicken, aber wenn Gutachter, dann eigenen, richtig?
übertrieben ist ein Gutachten nun wirklcih nicht, du merkst das ja schon an dem "Angebot" der gegnerischen Versicherung auf das Gutachten Einfluss zu nehmen.
Natürlcih macht es für dich Sinn selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens zu beauftragen.
Wir reden hier über ~800 € Schaden. Mein letztes Gutachten hat 650 € gekostet, war aber auch ein Totalschaden des PKW. Ist so ein kleines Gutachten günstiger oder sind das Fixpreise?
Das zahlt bei einem 800€ schaden doch sowieso die gegnerische Versicherung. Wozu Gedanken machen?
Ich war jetzt beim Gutachter, der erst meinte, der paarweise Tausch wäre notwendig und ich bekäme alle vier Reifen komplett ersetzt (was mich gewundert hat). Er hat mich dann zur erneuten Achsvermessung geschickt, die jetzt in Ordnung war.
Da der Schaden nach seiner Schätzung 900 € beträgt, will er vorerst kein Gutachten erstellen. Damit hat er leider recht, denn die Bagatellgrenze wird bei 750 - 1000 € gesehen.
Also bin ich so weit wie vorher, es erfolgt keine unabhängige Festlegung des Abzugs.
Ich könnte damit leben, wenn die Versicherung die beiden beschädigten Reifen voll trägt und ich die anderen. Soll ich das einfach der Versicherung vorschlagen?