Reifenfrage E320
habe mir eben für meine E Klasse 320 folgende Reifen bestellt, darf ich die drauf fahren ???
205/55 R16 91V
fahre ihn bis max 220 kmh
danke vorab
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18 Antworten
Hallo,
siehe anhängende Tabelle
Hallo,
siehe anhängende Tabelle. Die Tabellen für Limousine und Kombi sind auch in den FAQ 14.31 und 14.32 archiviert.
Lt. diesen Tabellen für den E320: 215/55 R16, 235/45 R17.
Es ist nicht relevant wie schnell du max. fahren möchtest, sondern wie hoch die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist.
Hallo A - B !
Ich habe zwar Winterreifen bis 240 km/h aber ich würde gerne wissen, ob ich auch welche (theoretisch)
fahren dürfte, die nur bis 160 km/h gehen, da in Österreich sowieso Tempolimit 130 ist.
???????????????
Hallo Bon,
nein darfst du nicht. Wie gesagt, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist von Bedeutung.
Auch wenn bei uns ein Tempolimit gilt, heißt es ja nicht automatisch, dass du nicht schneller fahren könntest, - der Wagen gibt´s ja her. Wenn dann der Reifen hopps geht, was dann?
Dann bist du dran, weil du Reifen mit falscher Spezifikation montiert hattest. Die Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wird somit zu "peanuts" weil der Richter bestimmt ein empfindlich höheres Strafmaß verhängen wird und die Versicherung bei einem Fremdschaden mit Sicherheit regressiert.
Danke, 1x grün....
Zitat:
Original geschrieben von bonscott1
Hallo A - B !
Ich habe zwar Winterreifen bis 240 km/h aber ich würde gerne wissen, ob ich auch welche (theoretisch)
fahren dürfte, die nur bis 160 km/h gehen, da in Österreich sowieso Tempolimit 130 ist.
???????????????
> Ja,
mit dem entsprechenden Klebeschild im Sichtbereich des Lenkerplatzes...
Zitat:
Original geschrieben von stephane320
habe mir eben für meine E Klasse 320 folgende Reifen bestellt, darf ich die drauf fahren ???
205/55 R16 91V
fahre ihn bis max 220 kmh
danke vorab
Nein !
Warum bestellst du nicht einfach eine Größe die auf dem Fahrzeug montiert ist oder die im Fahrzeugschein steht ?
Zitat:
Original geschrieben von bonscott1
...ob ich auch welche (theoretisch) fahren dürfte, die nur bis 160 km/h gehen...
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
...nein darfst du nicht. Wie gesagt, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist von Bedeutung...
Doch darf er. Warum wurde ja schon geschrieben.
Bitte aufpassen um keine Irrtümer zu bedienen, hier ist zw. Sommer- und Winterbereifung zu unterscheiden!
Bei der Mischbereifung, die nur als Sommerbereifung möglich ist, kann man das mit dem angesprochenen Aufkleber machen, nicht bei der Winterbereifung., denn hier ist eine Mischbereifung unzulässig.
(Ich gehe davon aus, dass Bonscott1 in seiner Frage die Winterbereifung gemeint hat.)
meine Frage bezüglich Winterreifen wurde beantwortet.
und das mit dem Geschwindigkeitspickerl - hab das in Österreich noch nie gesehen....
Wirds nur in Deutschland geben...
nein Bonscott, das gilt in Ö. Aber wie gesagt, ist nur für Mischbereifung gültig, also nur als Sommerkonfiguration.
(siehe den geposteten Link, das ist eine österr. Seite.)
Mischbereifung (235/265 o.ä.) gibt es auch als Winterreifen. Selbst wenn die Reifen nur bis 160, 190 km/h usw. zugelassen sind, dein Auto aber 250 km/h könnte darfst du die Reifen mit entsprechendem Aufkleber im Fahrersichtbereich fahren.
Winterkonfiguration als Mischbereifung gibt es nicht
Entweder Winterbereifung ( alle 4 Räder) oder Mischbereifung (Mischung von Winter- mit Sommerreifen)
Wenn du auf einer Achse Sommerreifen montierst, ist es keine Winterbereifung mehr, diese Kombination ( Mischbereifung) wird dann autom. zur Sommerbereifung.
Als Mischbereifung in diesem Sinne wird ja nicht eine gemischte Dimension, sondern die Definierung zw. Winter- und Sommerbereifung bezeichnet.
edit: aha, jetzt verstehe ich was du meinst. 4 Reifen (egal ob Sommer/Winter) mit unterschiedlichem V-Index pro Achse, richtig? Ich hab mich nur auf die Bezeichnung Winter-, Sommerreifen bezogen.
Nur, wer macht sowas??
Eine Mischung untersch. V-Indexes als Mischbereifung (Sommer/Winter) wird meines Wissens bei der TÜV-Überprüfung bemängelt bzw. nicht gern gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
nein Bonscott, das gilt in Ö. Aber wie gesagt, ist nur für Mischbereifung gültig, also nur als Sommerkonfiguration.
(siehe den geposteten Link, das ist eine österr. Seite.)
Das mit dem "Klebeschild" ist gesetzlich geregelt und genau umgekehrt, also :
nicht für/bei Sommerreifen zugelassen
sondern
nur für Reifen mit M+S-Kennzeichnung (=Winter- und Ganzjahresreifen )
> siehe § 4. KDV speziell ( 4c) bis ( 4e)
http://www.jusline.at/4._Reifen_und_Schneeketten_KDV_1967.html
Richtig, ich hab mich vertan. Ich ging bei der Bezeichnung "Mischbereifung" vom Profil und nicht vom V-Index aus.
Sorry
Wenn man unter "Mischbereifung" das Profil heranzieht, wäre es so wie ich es vorher aufgefasst habe.
Verwirrend