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Reifenfreigabe richtig lesen

Kawasaki GPZ 500S
Themenstarteram 3. Mai 2011 um 13:52

Hallo ihr Lieben,

ich hab ein echtes Problem die Reifenfreigabe von bridgestone zu verstehen (siehe Anhang).

Ich brauche einen neuen Vorderreifen - der Hinterreifen ist noch gut.

Hinten habe ich Bridgestone Exedra G550 drauf und Vorne momentan noch Exedra G549

Nun gibt es aber den Exedra Reifen nicht mehr, das Nachfolgermodell ist im Handel BT45FG. Kann ich den jetzt Vorne drauf machen und hinten den Exedra drauf lassen oder muss ich dann beide Reifen wechseln, wenn ich keinen Exedra mehr bekomme?!

Ich bin verwirrt!

 

Danke schon mal für eure Hilfe und LG

Beste Antwort im Thema

So, nun noch einmal für alle Oberschlauen

 

www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm

 

aber klar, sicher wissen es Einige NOCH besser.

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Du wirst der Kleinen eine Komplettbesohlung gönnen müssen. Exedra und BT können nicht legal gemischt werden.

Themenstarteram 3. Mai 2011 um 14:01

Na, das hatte ich ja schon fast vermutet... Aber jetzt bin ich dann wenigstens sicher und nicht mehr verwirrt =)

Dankeschööön!

gern geschehen :)

am 3. Mai 2011 um 14:49

Hallo,

meines wissens nach musst Du das nicht.

1: Ist es der gleiche Reifenhersteller.

2.Ist es nur eine andere Typenbezeichnung (Nummer) wenn es ein anderer Reifen wäre dann ja laut meinem Motorradschrauber ist es egal auch wenn man 2 verschiedene Hersteller auf Vorder u Hinterrad hat.

Es muss nur die Reifengröße stimmen und die Geschwindigkeitsfreigabe

lasse mich aber gerne belehren.

Mischbereifung (auch verschiedene Typen vom gleichen Hersteller)

ist meines Wissens nach bei Motorrädern nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan

Hallo,

 

meines wissens nach musst Du das nicht.

1: Ist es der gleiche Reifenhersteller.

2.Ist es nur eine andere Typenbezeichnung (Nummer) wenn es ein anderer Reifen wäre dann ja laut meinem Motorradschrauber ist es egal auch wenn man 2 verschiedene Hersteller auf Vorder u Hinterrad hat.

Aber Du hast den passus gelesen

 

Zitat: "Alternative Bereifung (nur in den angegebenen Paarungen)"

 

zum Verständnis - die ABE der älteren Modelle war an eine bestimmte Bereifung gebunden, daher Reifenbindung. Man darf alternative Bereifung fahren, wenn vom Reifenhersteller eine Freigabe des Reifens für das spezielle Modell vorliegt, ansonsten erlischt die ABE. Punkt. Wenn Dein Schrauber andere Behauptungen aufstellt, wäre eine kurze Weiterbildung förderlich. letzet Woche wollte der TÜVer zumindest die Freigabe sehen, als meine Dicke zur Fleischbeschau war.

Ich hatte das Theater mit Metzeler Z2 hinten und Z4 vorne auf der ZX 10. GTÜ hat rumlamentiert, kann das nicht abnehmen, obwohl ich schon mehr als 8000 km mit dieser Paarung unterwegs war. Also ab zum TÜV - Sachverständigen, der hat was gemurmelt von "nur in Deutschland macht man so nen Scheiß"

Hat mir kurzerhand eine 19 III Bescheinigung ausgestellt, gemeint "Die Kosten gehen aufs Haus" und mir nach normaler AU/HU die Plakette reingedrückt.

Aber grundsätzlich sieht der Amtsschimmel das genau so wie vom twindance beschrieben.

am 3. Mai 2011 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan

Hallo,

meines wissens nach musst Du das nicht.

1: Ist es der gleiche Reifenhersteller.

2.Ist es nur eine andere Typenbezeichnung (Nummer) wenn es ein anderer Reifen wäre dann ja laut meinem Motorradschrauber ist es egal auch wenn man 2 verschiedene Hersteller auf Vorder u Hinterrad hat.

Aber Du hast den passus gelesen

PZitat: "Alternative Bereifung (nur in den angegebenen aarungen)"

zum Verständnis - die ABE der älteren Modelle war an eine bestimmte Bereifung gebunden, daher Reifenbindung. Man darf alternative Bereifung fahren, wenn vom Reifenhersteller eine Freigabe des Reifens für das spezielle Modell vorliegt, ansonsten erlischt die ABE. Punkt. Wenn Dein Schrauber andere Behauptungen aufstellt, wäre eine kurze Weiterbildung förderlich. letzet Woche wollte der TÜVer zumindest die Freigabe sehen, als meine Dicke zur Fleischbeschau war.

Zitat, Alternative Bereifung nur in den angegebenen Paarungen.

Ist nur eine Empfehlung vom Reifenhersteller und nicht bindend.

Themenstarteram 3. Mai 2011 um 16:16

Ok, jetzt bin ich irgendwie wieder soweit wie heute Mittag - diese Reifenfreigaben sind wohl doch zweideutig geschrieben und ich nicht zu doof...

MISCHBEREIFUNG: Eine Mischbereifung liegt dann vor, wenn an einem Motorradreifen mit unterschiedlicher Bauart, verschiedener Hersteller oder von einander abweichender Laufstreifenmischungen montiert werden. Obwohl bezüglich der Bauarten gewisse Freiheiten erlaubt sind, wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, bei jeder geplanten Veränderung den Fahrzeug- und Reifenhersteller zu befragen. Dies gilt besonders im Falle von unterschiedlich haftenden Mischungen.

 

von Reifenunion.de.

Also besser den Herrn Bridgestone fragen. :D

Nein, Emma, Du bist nicht zu doof und es ist eindeutig von Bridgestone die zulässige Reifenpaarung angegeben. Es ist nur so, dass gerade in einem Forum jeder Bürger seine Meinung kundtut und diese nicht immer der Realität entspricht. Exedra und BT 45 dürfen nicht als Mischpaarung draufgezogen werden. BT 21 und BT 23 dürften gemischt werden (aber nicht auf Deinem Möpp), nur so als Beispiel. Es ist sicher ärgerlich, einen noch gängigen Reifen runterzuwerfen. Es ist sicher auch möglich, die Reifen zu mischen, aber es ist nicht zugelassen.

am 3. Mai 2011 um 19:43

Mischbereifung ist nach der Definition lediglich das Kombinieren von RADILA und DIAGONAL Reifen ...

So, nun noch einmal für alle Oberschlauen

 

www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm

 

aber klar, sicher wissen es Einige NOCH besser.

Es stellt sich in diesem speziellen Fall die Frage, wie

alt die Reifen sind. Wenn es die Exedra nicht mehr

gibt, werden die doch wohl ein paat Tage alt sein.

Wenn die Reifen über 5 - 6 Jahre alt sind, würde

ich die auf jeden Fall wechseln. Man kann auch an

der falschen Stelle sparen (z.B. der Sicherheit).

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