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Reifengröße 195/60 R16 93 V problematisch, Alternative?
Hallo,
ich suche nach Ersatz für meine montierten Ganzjahresreifen von Goodyear.
Leider habe ich Schwierigkeiten mit den in der Zulassungsbescheinigung angegeben Größe,
könnt Ihr mir sagen welche Alternativen ich vom Goodyear Vector 4Seasons aufziehen darf?
Hier mal die Seite wo die erhältlichen Reifen zur Auswahl stehen:
http://www.goodyear.eu/de_de/tires/vector-4seasons/index.jsp
Ihr müßt nur einmal 16 Zoll als Größe auswählen und schon geht die Liste auf.
Danke für´s schauen und helfen!
Gruß Rico
(Ach so, es ist ein Passat Variant mit 140PS TDI Motor, EZ: 12.2010)
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17 Antworten
Ich war gerade unten am Auto, montiert sind 205/55R16 94 V, also abweichend von den Daten in der Zulassungsbescheinigung. Kann ich die wieder montieren? Nicht das da beim Vorbesitzer etwas schief gelaufen ist.
Das Handbuch schweigt sich dazu aus, ebenso wenig sind zum Beispiel unter den Füllmengen Öl, usw. aufgeführt. Oder habe ich da etwas übersehen?
Gruß aus dem Norden, Rico
Zitat:
Original geschrieben von heiligerstuhl
Ich war gerade unten am Auto, montiert sind 205/55R16 94 V, also abweichend von den Daten in der Zulassungsbescheinigung. Kann ich die wieder montieren? Nicht das da beim Vorbesitzer etwas schief gelaufen ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist hier nicht entscheidend sondern die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung. Dort stehen auch weitere zugelassene Räder/Reifen. Für einen Passat sind 205/55 nix besonderes und kann auch wieder drauf.
Danke memmert, wo bekomme ich diese? Bei den Papieren war sowas nicht dabei :-(
Gibts das eventuell als Download?
Hallo erst mal...
die EG-Übereinstimmungserklärung gehört zum Fahrzeug wie der Brief und wurde mir bei der Fahrzeugübergabe in Wolfsburg mit Hinweis auf seine Wichtigkeit mit übergeben. Ohne das Ding ist z.B. ein Verkauf des Wagens ausserhalb Deutschlands gar nicht möglich. Wenn Du die nicht hast solltest Du Deinen Freundlichen kontaktieren, damit er das nachliefern kann.
Viele Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von memmert
Zitat:
Original geschrieben von heiligerstuhl
Ich war gerade unten am Auto, montiert sind 205/55R16 94 V, also abweichend von den Daten in der Zulassungsbescheinigung. Kann ich die wieder montieren? Nicht das da beim Vorbesitzer etwas schief gelaufen ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist hier nicht entscheidend sondern die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung. Dort stehen auch weitere zugelassene Räder/Reifen. Für einen Passat sind 205/55 nix besonderes und kann auch wieder drauf.
Hi,
leider ist bei mir nur die Größe 195/60 R16 93V / 6Jx16 ET42 aufgeführt,
ansonsten Fehlanzeige.
Ich hab´s vorhin mal über den COC- Onlineservice versucht, aber die wollen 50 € zzgl. Märchensteuer.
Da ich dies als Frechheit empfinde, hab ich´s dann sein lassen.
Gruß in die Runde
Hallo,
*schäm*, ich hab doch diese fabelhafte EU-Übereinstimmungsbescheinigung.
War bei den Papieren dabei. UNd was steht geschrieben:
195/60 R16 93 V.
Ärgerlich ist vor allem der recht hohe Lastindex, der macht die Reifen scheinbar teuer. Zumindest war das die Aussage von 2 Reifenhändlern.
Es gibt ja auch diese Version hier: 205/55 R16 91H, das "H" macht nichts, ich bin nie so schnell unterwegs und kann auch mit dem Geschwindigkeitsaufkleber leben, aber das wäre nicht erlaubt, oder?
Ich habe schon ab und zu gelesen das man als "Winterreifen" diese durchaus fahren darf/kann.
Ist das so richtig?
Ich will hier nicht auf Kosten der Sicherheit sparen, aber laut Idealo macht das insgesamt fast 100€ aus wenn ich 205/55 R16 91H nehmen würde.
Danke für Eure Meinung!
Was bei Winterreifen erlaubt ist, geht leider nicht bei Sommerreifen. Die müssen laut § 36 StVZO immer einen der Höchstgeschwindigkeit entsprechenden Geschwindigkeitsindex aufweisen.
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. .... Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Übrigens, der fehlende Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtbereich kostet 5 Euro Verwarngeld, falls es jemand mitbekommen sollte.
Was den Traglastindex angeht, gehe ich auch davon aus, dass die Hersteller Kasse machen wollen. Meine Kansas hatten eine 95er Traglast, obwohl 91 vollkommen ausreichend ist bei meinen max. Achslasten (mit 1180 bzw. 1190 kg die höchsten, die es bei einem B7 gibt). Deshalb habe ich mir auch für die 19 Zoll Sommerräder "nur" 91er Hankook S1 Evo gekauft, da ein höhere Lastenindex eben meistens mit Aufpreis behaftet ist. Wenn du deinen Luftdruck regelmäßig überprüfst, nicht ständig mit fünf Leuten und vollem Kofferraum Vollgas auf der Autobahn fährst, machst du mit einem 91er nichts falsch, da die Forderung nach § 36 StVZO was die Belastung angeht, auch mit dem 91er erfüllt ist.
Leider kann man es sich nicht so leicht machen, wie hier einige denken.
In der (meiner) EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht z.B. bei mir unter Ziffer 35 (für beide Achsen):
195/60 R16 93V / 6Jx16 ET42
Nun versuchen wir das mal auseinander zu nehmen.
Ersten sind alle diese Angaben Minimalanforderungen an die Bereifung.
Der Lastindex muss (hier) mindestens 93 sein.
Die Geschwindigkeitsklasse muss (hier) mindestens V sein.
Da hilft kein wenn und aber. Das Auto kann (muss ja nicht) 210 km/h fahren. Und die Traglast ergibt sich aus der ermittelten möglichen Gesamtmasse und der möglichen Geschwindigkeit. Die nimmt nämlich bei hohen Geschwindigkeiten extrem ab.
Bei einer (ordentlichen) Fahrzeugkontrolle oder beim nächsten TÜV dürfte es auffallen, wenn die Minimalanforderungen nicht gegeben sind.
Und wie ihr dass mit der Sicherheit im Verkehr handhabt, dass weiss ich gerade nicht
Da bin ich aber anderer Meinung. Der Gesetzgeber hat die Minimalanforderungen in Paragraph 36 der StVZO vorgegeben, nicht der Hersteller. Warum sollte denn dann ein Sachverständiger der Dekra/TÜV meine Reifen mit einem 91er Index statt dem vom Hersteller vorgegebenen 95er Index abnehmen? Kann mir nicht vorstellen, dass die Prüfer mir meine Rad-Reifenkombination erst abnehmen und dann bei der Hauptuntersuchung beanstanden.
Hallo erst mal...
Ich kann an dieser Stelle Halb-Marathon-Man vom Grundsatz her nur zustimmen, wenn dem nämlich nicht so wäre, dann hätte VW mir einen Wagen ausgeliefert, dessen Betriebserlaubnis mit dem Moment der Auslieferung erloschen gewesen wäre. In meinem Fahrzeugschein stehen auch die 195/60 R16 93V und der Wagen steht auf der Standardwinterbereifung 205/55 R16 91H - mit deutlich sichtbarem Warnaufkleber für Vmax 210 bei Winterbereifung (was hier von äußerster Wichtigkeit ist). Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Lastindex 91 nach unten von der Fahrzeugschein-Vorgabe abweicht. Diese ihrerseits gibt einen nach StVZO scheinbar unnötig hohen Wert an (Lastindex 91 = 615 kg maximale Reifenlast, 93 = 650 kg maximale Reifenlast), da für die Vorderachse 1160 kg und die Hinterachse 1100 kg maximale Achslasten angegeben sind, welche durch den Lastindex 91 voll abgedeckt werden. Daran hat sich VW ja auch mit der werksseitigen Bestückung gehalten. Und dagegen kann sicherlich auch ein TÜV-Prüfer nicht sinnvoll argumentieren, sofern man den Geschwindigkeitsindex H beachtet. Bei einem Wechsel auf den Index V darf der Reifen bei Höchstgeschwindigkeit nur noch mit 91% belastet werden, das sind beim Index 91 knapp 560 kg, womit man unter der zulässigen maximalen Achlast von 1160 kg landen würde, beim Index 93 landet man dahingegen bei 1183 kg, also wieder im grünen Bereich.
mit freundlichen Grüßen, Martin
Hallo zusammen
Bei mir steht steht Lastindex 93 bei allen Bereifungen mit Felge 7, 7 1/2 , 6 J 17 und 16 Zoll. Bei der Felge 6 1/2 J und Bereifung 205/55 16 Zoll Lastindex 91
Völlig unwichtig was in der Bescheinigung steht. Freigabe der Reifenherstellers reicht aus. Hab immer Goodyear mit index 91 drauf , weil von Goodyear freigegeben. Man muss nur den Zettel im Auto mitführen. (Gibts auf der Homepage)
Gruss
Super erklärt @Sulki58,
ich wusste doch, dass irgend eine Abhängigkeit von Vmax/Geschwindigkeitsindex und Traglast besteht.
Danke.
Da fährt man Autos für über 30.000 Euro und am Ende klemmt es wegen 100-200 Euros an den Reifen. Sowas versteh wer will...