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Reifengröße abweichend

BMW 3er E92
Themenstarteram 4. März 2014 um 17:56

Kurze Frage. Habe ursprünglich BMW M felgen montiert 313 M mit 255 30 19 Reifen. Nun sind die aber runter gerade dann wenn ich den Wagen los werden will. Komme günstig an 255 35 19 kann ich die auch montieren ?gruss

Beste Antwort im Thema

Es verkürzt die Zeit einer Polizeikontrolle ungemein wenn man nachweisen kann was man fahren darf. Da ist eine Kopie des COC nicht wirklich hinderlich ... zumal dafür im Handschuhfach kaum Platz geopfert werden muss.

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am 4. März 2014 um 18:10

Wenn in Zulassung, Gutachten oder ABE die Größe von 255/30-R19 festgeschrieben steht, dann dürfen auch nur die montiert werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Kleinere "erlaubte" Abweichungen gibt es bei Reifen im Prinzip nicht...

Themenstarteram 4. März 2014 um 18:26

Bei mir im FAhrzeugschein steht auch nur was von 17 Zoll und die 19er waren von Werk aus montiert.

am 4. März 2014 um 18:51

Irgendeinen Nachweis müsstest Du aber haben, denn die Polizei muss ja prüfen können, ob Du die jeweilige Felge nebst Bereifung überhaupt fahren darfst. Un nein, die Polizei hat nicht für jedes x-beliebige Fahrzeugmodell irgendwelche COC-Papiere im Kofferraum.

Du musst also eine ABE für die Felgen haben, in welcher dann auch die zulässige Reifenkombination für dein Fahrzeug steht. Sind die Felgen ab Werk verbaut, sollten die auch in Brief und Zulassung eingetragen sein.

Falls die Erstzulassung noch mit dem alten Fahrzeugbrief erfolgte und zwischenzeitlich auf die neue Zulassungsbescheinigung II umgeschrieben wurde, dann hat man die Eintragungen wahrscheinlich versäumt. Ging mir mittlerweile mit 2 Autos so. In der Regel hast dann aber noch den alten, entwerteten Fahrzeugbrief. Da sollten die zulässigen Kombinationen dann drin stehen.

Trifft nichts von alledem zu, dann COC-Papier besorgen (falls die Kombi dort erfasst ist), damit zur Zulassung fahren und nachtragen lassen.

Ist auch das nicht gegeben, dann solltest für originale BMW-Felgen auch eine ABE von BMW bekommen und brauchst dann nix eintragen lassen, falls die Reifenkombination passt usw usw usw...

Ohne Eintragung und ohne ABE - darfst sie jedenfalls nicht fahren - und solltest den Wagen so auch besser nicht verkaufen (außer der Käufer will es so und unterschreibt Dir das)...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Irgendeinen Nachweis müsstest Du aber haben, denn die Polizei muss ja prüfen können, ob Du die jeweilige Felge nebst Bereifung überhaupt fahren darfst. Un nein, die Polizei hat nicht für jedes x-beliebige Fahrzeugmodell irgendwelche COC-Papiere im Kofferraum.

Nein, so läuft das nicht. Die Polizei muss selbst gucken, wie sie an die Daten rankommt. Eine Mitführpflicht der COC-Bescheinigung besteht nicht und die Zulassungsstelle trägt auch nichts in die Zulassungsbescheinigung ein, was in der COC Bescheinigung steht. Dennoch darf man natürlich alles fahren, was in der COC Bescheinigung angegeben ist.

Ein Blick in den Rahmen der Fahrertür, wo die Luftdrücke für die verschiedenen Reifengrößen stehen, sollte aber den meisten Polizisten wohl ausreichen.

Es verkürzt die Zeit einer Polizeikontrolle ungemein wenn man nachweisen kann was man fahren darf. Da ist eine Kopie des COC nicht wirklich hinderlich ... zumal dafür im Handschuhfach kaum Platz geopfert werden muss.

Was ist mit dem zusätzlichen Fahrzeuggewicht?

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Es verkürzt die Zeit einer Polizeikontrolle ungemein wenn man nachweisen kann was man fahren darf. Da ist eine Kopie des COC nicht wirklich hinderlich ... zumal dafür im Handschuhfach kaum Platz geopfert werden muss.

Hättest du aufmerksam gelesen ... der TE fährt einen 320d. Also kein Problem.

BTT

am 4. März 2014 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Hättest du aufmerksam gelesen ... der TE fährt einen 320d. Also kein Problem.

BTT

Ist doch dann eh wurscht..., ähh wie wenn de fliechst. Da kommt die Bullerei doch gar nicht hinterher... :D

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Nein, so läuft das nicht. Die Polizei muss selbst gucken, wie sie an die Daten rankommt. Eine Mitführpflicht der COC-Bescheinigung besteht nicht und die Zulassungsstelle trägt auch nichts in die Zulassungsbescheinigung ein, was in der COC Bescheinigung steht. Dennoch darf man natürlich alles fahren, was in der COC Bescheinigung angegeben ist.

Ein Blick in den Rahmen der Fahrertür, wo die Luftdrücke für die verschiedenen Reifengrößen stehen, sollte aber den meisten Polizisten wohl ausreichen.

Uiii..., da wäre ich vorsichtig. Will mich jetzt nicht streiten, aber die Polizei muss sich gar keine Mühe machen. Der Fahrzeugführer muss nachweisen, dass er die montierte Rad-Reifenkombination fahren darf. Geht ja nicht nur um die Größe von Felge und Reifen, sondern auch um die Zulässigkeit des Felgentyps. Achslast, Mittenzenrierung, Festigkeits- und Herstellergutachten usw...

Was keine ABE hat, muss zwingend eingetragen sein. Das COC Papier mag da hilfreich sein, ersetzt aber prinzipiell keine ABE und keine Eintragung. Hier werden wenn dann nämlich nur die für das Fahrzeug zulässigen Reifengrößen aufgeführt, aber nicht jeder existierende Felgentyp. Und nur weil die Reifengröße im COC Papier steht, darf man sie noch lange nicht fahren. Die Zulassungsstelle überträgt nämlich im Regelfall die Daten aus dem COC Papier in die Zulassungsbescheinigung Teil I - und dann darf man sie auch fahren. Leider schauen die Zulassungsstellen da sehr selten drauf bei Erstellung des Fahrzeugbriefs und man hat hernach die Rennerei.

Der Aufkleber in der Innentür interessiert normalerweise keinen Polizisten. Erstens sind dort nur die gängigsten Reifengrößen angegeben, zudem kann man sich dort prinzipiell jeden beliebigen Aufkleber nachbestellen und einkleben.

Wie gesagt, es geht nicht nur um die zulässige Reifengröße, sondern auch um die Zulässigkeit der Felgen...

Prinzipiell bezweifel ich allerdings ein bissl, dass der 320'er schon 19 Zöller ab Werk hatte.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Nein, so läuft das nicht. Die Polizei muss selbst gucken, wie sie an die Daten rankommt. Eine Mitführpflicht der COC-Bescheinigung besteht nicht und die Zulassungsstelle trägt auch nichts in die Zulassungsbescheinigung ein, was in der COC Bescheinigung steht. Dennoch darf man natürlich alles fahren, was in der COC Bescheinigung angegeben ist.

Ein Blick in den Rahmen der Fahrertür, wo die Luftdrücke für die verschiedenen Reifengrößen stehen, sollte aber den meisten Polizisten wohl ausreichen.

Uiii..., da wäre ich vorsichtig. Will mich jetzt nicht streiten, aber die Polizei muss sich gar keine Mühe machen. Der Fahrzeugführer muss nachweisen, dass er die montierte Rad-Reifenkombination fahren darf. Geht ja nicht nur um die Größe von Felge und Reifen, sondern auch um die Zulässigkeit des Felgentyps. Achslast, Mittenzenrierung, Festigkeits- und Herstellergutachten usw...

Was keine ABE hat, muss zwingend eingetragen sein. Das COC Papier mag da hilfreich sein, ersetzt aber prinzipiell keine ABE und keine Eintragung. Hier werden wenn dann nämlich nur die für das Fahrzeug zulässigen Reifengrößen aufgeführt, aber nicht jeder existierende Felgentyp. Und nur weil die Reifengröße im COC Papier steht, darf man sie noch lange nicht fahren. Die Zulassungsstelle überträgt nämlich im Regelfall die Daten aus dem COC Papier in die Zulassungsbescheinigung Teil I - und dann darf man sie auch fahren. Leider schauen die Zulassungsstellen da sehr selten drauf bei Erstellung des Fahrzeugbriefs und man hat hernach die Rennerei.

Der Aufkleber in der Innentür interessiert normalerweise keinen Polizisten. Erstens sind dort nur die gängigsten Reifengrößen angegeben, zudem kann man sich dort prinzipiell jeden beliebigen Aufkleber nachbestellen und einkleben.

Wie gesagt, es geht nicht nur um die zulässige Reifengröße, sondern auch um die Zulässigkeit der Felgen...

Prinzipiell bezweifel ich allerdings ein bissl, dass der 320'er schon 19 Zöller ab Werk hatte.

Muss das noch etwas ergänzen: Alles, was von BMW freigegeben ist, darf ohne jegliche Nachweise auch gefahren werden. Es steht im Fahrzeugschein sowieso nur noch die kleinste Reifengröße drin - du hast also auch schon ein "Problem", wenn du den Wagen mit größeren als den Serienrädern bestellst. Hier ist es aber theoretisch allein das Problem der Polizei festzustellen, ob es Serienfelgen für das Auto sind oder eben nicht. Da ist dann eine Kopie der COC Bescheinigung tatsächlich hilfreich, wenn auch nicht vorgeschrieben. Wobei sich bei einer Kontrolle vor Ort sowieso das Problem ergibt, dass die Felgendaten wie Breite und ET überhaupt nicht feststellbar sind - da bringt es mir dann auch recht wenig wenn ich sehe, welche ET und Felgenbreite erlaubt ist, da ich das sowieso nicht überprüfen kann.

Bei Zubehörfelgen sieht das natürlich anders aus. Hier braucht man ein Gutachten oder ABE und muss die Auflagen beachten.

Und nochmal: Die Eintragung der Serien Rad/Reifenkombinationen ist in der Zulassungsbescheinigung NICHT vorgesehen.

Und wieso sollte es keine 19" Felgen für den 320er gegeben haben von BMW? Klar gibt es dir ab Werk.

Selbstverständlich war es durchaus möglich einen 2011er E9x ab Werk mit den 19" Performance Rädern (313 M) zu ordern...

Und wenn nicht: Die Räder sind BMW Originalzubehör und dürfen eintragungsfrei auf allen E9x gefahren werden.

Allerdings nur mit den entsprechend "richtigen" Reifengrößen ;) - und wären eben diese:

http://www.leebmann24.de/...lanzgedreht-3er-e90-e91-e92-e93-40177.html

am 4. März 2014 um 20:52

Noch ne kleine Ergänzung... :D

Gutachten oder ABE ist nicht. Entweder Teil XYZ hat eine ABE, dann muss auch nichts eingetragen aber die ABE mitgeführt werden, oder Teil XYZ hat ein Gutachten und keine ABE, dann muss nach Montage zwingend eine Abnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle nebst Eintragung erfolgen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.

Die vom Hersteller vorgesehene Serienbereifung steht aber nach wie vor noch in der Zulassung.

"Mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Oktober 2005 wurde der Umfang der Daten zu der zulässigen Bereifung in den Fahrzeugpapieren stark reduziert. Wo in den "alten" Fahrzeugpapieren noch alle zugelassenen Reifendimensionen zu finden waren, steht in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifendimension, die zudem mit der tatsächlich montierten Reifendimension nicht übereinstimmen muss. Nachfolgend wird deswegen unterschieden zwischen dem Fahrzeugschein nach altem Muster und der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)".

(Quelle: ADAC )

Meine Aussage hinsichtlich des COC-Papiers muss ich jedoch revidieren. Ja, ich kann auch mal nachgeben, wenn ich nicht Recht habe. Ein Mitführen könnte von Vorteil sein... :D :p :)

"Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.

Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen."

(Quelle: ADAC )

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich nachweisen können muss, Felge XYZ fahren zu dürfen. Und die stehen nun mal bekanntlich nicht in den COC-Papieren. Also muss entweder eine ABE vorliegen oder eben eine Eintragung laut Gutachten.

Ob Original BMW oder nicht spielt da insoweit keine Rolle, weil der Polizist das weder sehen noch prüfen kann. Zudem darf nicht jede BMW-Felgen auf jedem BMW gefahren werden, teilweise nicht mal aus der gleichen Baureihe. Ein BMW Nabendeckel macht am Ende noch keine BMW Felge... :D

* * * * *

Für den TE heißt das abschließend, wenn die Reifengröße nicht in den COC-Papieren, der ABE für die Felgen oder in der Zulassung steht, hat sich's. Auch kleine Abweichungen sind nicht zulässig...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich nachweisen können muss, Felge XYZ fahren zu dürfen. Und die stehen nun mal bekanntlich nicht in den COC-Papieren. Also muss entweder eine ABE vorliegen oder eben eine Eintragung laut Gutachten.

Ob Original BMW oder nicht spielt da insoweit keine Rolle, weil der Polizist das weder sehen noch prüfen kann. Zudem darf nicht jede BMW-Felgen auf jedem BMW gefahren werden, teilweise nicht mal aus der gleichen Baureihe. Ein BMW Nabendeckel macht am Ende noch keine BMW Felge... :D

* * * * *

Für den TE heißt das abschließend, wenn die Reifengröße nicht in den COC-Papieren, der ABE für die Felgen oder in der Zulassung steht, hat sich's. Auch kleine Abweichungen sind nicht zulässig...

Sorry, das ist so schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist: Der Polizist kann nicht erkennen, ob es eine original Felge ist oder nicht. Das ist aber nicht das Problem des Autofahrers. Selbst bei den kleinsten Serienfelgen, die für das Auto zugelassen sind und sogar noch in der Zulassungsbescheinigung stehen, kann ein Polizist natürlich nicht erkennen, ob das denn nun auch tatsächlich die für dieses Auto zugelassenen Felgen sind. Und da dran wird auch kein Schreiben der Welt etwas ändern. Du bräuchtest ein Foto der Felge mit Unterschrift von einem TÜV Prüfer und einem Text, dass die Felge tatsächlich auf dem Auto gefahren werden darf, um das tatsächlich nachvollziehbar zu machen - du merkst, das wäre völlig überzogen und in der Praxis auch überhaupt nicht durchführbar.

Und natürlich geht es hier nur um Felgen, die auch für das Modell von BMW freigegeben sind. Wie die 313er Felge vom Threadersteller, die er natürlich auf seinem E92 ohne jegliche weitere Nachweise fahren darf.

Edit: natürlich nur mit der richtigen Reifengröße :D

am 4. März 2014 um 21:30

Zitat:

Und natürlich geht es hier nur um Felgen, die auch für das Modell von BMW freigegeben sind. Wie die 313er Felge vom Threadersteller, die er natürlich auf seinem E92 ohne jegliche weitere Nachweise fahren darf.

Genau, und der Polizist weiß natürlich auch was eine 313'er Felge ist und ob die für den 3'er zugelassen ist... :D :D :D

Tatsache ist doch, mal ehrlich, wenn ich mir bei BMW einen Satz neue Felgen kaufe, dann bekomm ich auch ne ABE dafür. Dann muss ich auch nix eintragen lassen und hab trotzdem einen Nachweis. Ebenso wenn die Felgen ab Werk verbaut sind. Auch dann bekomm ich die passenden Papiere dazu.

Teilweise magst Du aber recht haben, der Polizist kann natürlich nicht sehen, ob eine Felge zugelassen ist oder nicht. Wenn Du Pech hast und dem blöd kommst, lassen die Dich hier aber auch glatt mal eben ne Felge runterbauen um die KBA Nummer abzugleichen. Oder Du bekommst - wenn die einen guten Tag haben - einen Mängelschein und darfst die Zulässigkeit der montierten Felgen innerhalb Tage X nachweisen, wenn es weder ABE noch Eintragung gibt.

Anders ist es rechtlich auch nicht möglich, sonst könnte jeder auch jede x-beliebige Felge montieren und nen Markendeckel draufpappen. Wie es in der Praxis gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt. Wie ehrgeizig die Polizisten halt gerade sind... :)

In 22 Jahren mit mehr als 2 Dutzend Gebrauchten und allermöglichen Zubehörfelgen-Kombinationen hab ich das schon mehrfach erlebt. Kommt halt auch immer auf die Klientel an, die kontrolliert wird.

* * * * *

Ändert aber nix an der Tatsache, dass die Reifengröße passen muss - wie Du schon schriebst... :p

Zitat:

Original geschrieben von BlackFloyd

Bei mir im FAhrzeugschein steht auch nur was von 17 Zoll und die 19er waren von Werk aus montiert.

NEIN

Du hast noch weitere Unterlagen, in denen mehr steht:

EG - Übereinstimmungsbescheinigung (COC).

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